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Erscheint wöchentlich dreimal and zwar Dienstag», Doanerstags and sonnabends. BernaSpreiS vierteljährlich I Ml. 30 Pfg., durch die Post ' " bewg-u I Ml. 54 Big. F«msp«cher Nr. 6. — Telegramm-Adrest«: Amtsblatt Mlidruff. «nb Amgegenö. Amtsblatt Inseratezwerden Montag», Mittwoch» und Freitag» bi» spätestens 12 Ühr angenommen. Jnsertiouspreis 18 Psg. pro otergelvallene Korpuszeile. Außerhalb des AmtsgerschtSbe^irls Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mtt 50 °/„ Ausschlag. Mr die Kgl. Amtshauptmannschaft Weitzen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat M Wilsdruff, sowie Mr das Lgl. Forffrentamt xu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkharbtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grand bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hähndors, Saufbach, Keffelsdorf, Kleinschöuberg, Klipphausen, Lampersoors, Limbach, Lotzen, Mohorn. Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neatnnnevecg, Nieoerwurtha, Overyrrmsdocf PohrSdorf, Röhrsvorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschöaberg mtt Perne, Sachsdorf, Schmteoewaloe, Lora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wtlvberg Druck ovo Verlag von Arthur Zschuule, Mlsdrun Für die Redaktiou und den amtlichen Teil »smutworll' h- Hugo Friedrich, inr den Zuieratenteil: Arthur Zschunke, beide iu Wilsdruff. No. 2 Donnerstag, den S. Januar LW8. 87. Jahrg Die Ortsbehörden dis hiesigen Bezirks werden wiederum darauf ausmerk- sam gemacht, vag die Militärpflichtigen durch öffentlichen Anschlag, öffentliche Bekannt machung oder auf andere ortsübliche Weise unter Androhung der auf die Versäumnis gesetzten Straten zur rechtzeitigen Anweisung bet der Rekrutierungsstammrolle, welche nach H 25 1 der Wehrordnung in der Zeit vom 15 Januar vis 1. Fcoruar erfolgen muß, auszufordern sind Die R krntteiuugM mmrollen sind nach erfolgter Eintragung der Miltälpflichtigen in alphabetischer Reihenfolge mit den Auszügen aus dem Geburtsregister für das Jahr 1888 ve« standesamtlichen Geburtsscheinen, den Losuagsscheinen uno etwaige« lonsiig » U>teilu«en os zum 3. Februar 1998 hier einzureichen. In den Stammrollen si«o etwaige Vorstrafen der eingetragenen Personen zu vermerken, und Haven zu diesem Behme die Stammrollenfübrer die sich anmeldenden Militä.pflichtigen eingehend über ihre Vorstrafen (Behörde, Zeit dec Be strafung, Stra'iut) zu befragen. Bei GksteUungspflichtlgen, welche früher wegen Geisteskrankheit m I renanstalten untergevracht gewesen oder welche aeiüeSschwach fln«, ui d«s -vrnfnllS tn der Stammrolle anzugeven. Ueber etwaigen Abgang und Zugang Militä, Pflichtiger nach erfolgter Einreichung der Stammrollen ist imorr An» ze.g» vezw unter Beifügung eines Stammrollen-Nachtrages anher zu erstatten Im Uebrigen ist der Anweisung für Gemeindedorstänbe vom 81 Dezbr. 1901—1637 L— genau nachzu^ehe... Meißen, am 30. Dezember 1907. i«7s Die Königliche Amtshauptmannschast. Die Herren Standesbeamten oeS MrsiglN Bezirks werde» veranlaßt. 1. gemäß 8 46, 7a ver W groru uug den Orlsbehörveu ihres Bezirks je einen Auszug aus dem Geburtsregister des I ihres 1891, enthaltend alle Ei lrugungen der Geburlssalle von Kindern männlichen Geschlechts inner halb der Gemeinde bis zum 15. Januar 1998 zuzustellen und 2. gemäß 8 46, 7b der Wehrordnung die Auszüge aus dem Sterberegister über die im Jahre 1907 verstorbenen männlichen Perionen, welche oas 25. Lebensjahr nicht erfüllt haben, bis zum IS. Januar 1998 anher einzureichen. Meißen, am 30. Dezember 1907. »«» Die Königliche Amtshauptmannschaft. Ziehkinder betreffend. Die Ortsbehörden werden veranlaßt, die Uebersichten über die im Orte vor handenen Ziehkinder nach dem vorgesvriebenen Formular«- längstens bis zum 1S. Januar 1998 hierher einzureichen. Außerdem ist noch besonders anzuzeigen 1. wieviel von allen vorhandenen Ziehkindern a, ehrliche b, unehelich geboren worden stad, 2. wieviel von den 1907 gestorbenen Ziehkindern n, ehelich b, unehelich Ge- borene waren, 3. wieviel von den gestorbenen ehelichen Kindern untergebracht waren » bet Großeltern ooer Verwandten, b. bei fremden Personen, c in Anstalten, 4. wieviel von den gestorbenen unehelichen Kindern untergebracht waren s bet Großeltern ooer L rwandten, b. bei fremden Personen, o. in Anstalten und L. welche Todesursachen in der Hauptsache festgestellt worden sind n) bei ehe- lich^n, b) bti unehelichen Kinder». Formulare zu allen Anzeigen sind aus der Buchdruckerei von E H. Krauße in Meiß.« zu beziehen. Meißen, am 2. Januar 1908 Tie Königliche Amtshauptmaunfchaft, Jo den nächsten Tagen wird j dem Grundstücksbesitzer eine Liste zugrstellt werden, »n welche alle diejenigen Hausbewohner einzutragen sind, die am 19. Januar d. I. i«» einen oder mehrere Hunde, gteichüuig, 01 sie zu oersteuern stad oder nicht, halten; dabei ist anzugeben, ob die aufgesührten Huade lediglich als Z ig- oder Kettenhunde verwendet werden. Als letztere find nur solche zu betrachten, die unausgesetzt während des Tages b s zur eingebrochenen Nacht an brr Kette sestzelegt sind. Hält kein Hausbewohner einen Hund, so ist dies auf der Liste ausdrücklich zu »emerken. Der Hausbesitzer oder der ihn vertretende Hausverwalter ist für wahrheits getreue Eintragungen in der Liste verantwortlich. Für jeden Struecverlust, welcher mrch wissentliche Täuschung oder g^ove Fahrlässigkeit verschuldet wird, hastet der Hausbesitzer neben dem Haulbewohner als SelbstichulMer, auße dem wird für jeden ZuwldergandlungSfall diejer Art eine Gelostrast von 3 Mk hiermic angedroht. Eine Wowe nach Zustellung der Liste, spätestens aber bis zum 18. Jiuuac d. I ist viele, vorschriftsmäßig ausgeiüllt und unterschrieben, vei der h-esigea Stadlkasse einzureichen. Alle diejenigen, welche dieser Anordnung zuwiderhandeln, werden auf ihre Kosten er innert, bei Mtsterer Säumnis mit einer Ordnungsstrafe von 3 Mk belegt und für die durch ihre Säumnis entgangenen Steuerbeträge haftbar gemacht werden. Wilsdruff, am 2. Januar 1908. Der Stadtrat. Kahlenverger. Anmeldung der Wehrpflichtigen zn den Rekrutierungsstammrollen. Nach 8 25 der deutschen Wehrordnung vom 22 November 1888 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 1901 haben sich alle Wehrpflichtigen nach Beginn der Miltiä-Pflicht (das ist der 1. Jaauar des KalenverjahreS, in dem das 20 Lebens jahr vollendet wird) in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar zur Rekrutierung-» stammrolle anzumelden Dieser Beipflichtung unterliegen auch diejenigen Militärpflichtigen der ältere« Jahr änge, über deren Dienstpflicht noch nicht endgiltig durch die Ooer-Ecsutz-Kommlsstou entschieden worden, ist und Rekruten, die noch nicht zur Einstellung gelangt find, und sich im Besitze eines UrlaubspasscS btfiaden. Die Anmeldung hat bet der O tsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, an dem Militärpflichtige ihren dauernde« Aufenthalt be;w. Wohnsitz haben Sind Mllttärpfltchttgc von dem Oste, an Dem sie sich aufhatten, zeitig abwesend (auf der Reise begriffen, auf der See befindlich usw ) so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabr kherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden. Die zum etnjährig-freiwilltgen Dienste berechtigten Mitttärpflichttgen haben sich, falls sie n.Hr o<rcuS zum «li.tveu De« sic ei«grti.eten sind, bei dem Z-vU- vmstsenden der Ersatzkommissto» ihres Aufenthaltsortes unter Vorlegung ihres Se- rechtigungSschetnes schriftlich oder mündlich zu melden und Zurückstellung von der Aus hebung zu beantragen. Bet der r.umaligen A .mcldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsort felbst erfolgt, das Geburtszeuguts, oei W ederyomug der Anmeldung aber der im ersten Gcst.llungsjahre ertcilu Lofungsfchein oorzulegen. Sollte ein Militärvfiichiiger nach erfolgter Anmelouag zu» Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechseln und nach einem andern AuShedungs- oder Muster«ngsbeziike v-rzühen, io Hut er solches behufs Bcrichtizuag der Stamm- I rollen fowohl beim Abgänge d^>- B-bö-l», welch- ihn ii die Stammrolle aus genommen hat, (US auch mar der Anknuft am nene« Orte derjenigen Behörde, «welche daselbst die Stammrollen führt, ipäleflens inaeryutv 3 Tugen zu melden. diese vürge'chrleornrn ^fduunkn unterläßt, wird nach 8 25 der Deutsche« Wehrordnuug mtt Geldstrafe bis zu 39 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Es werden hiermit alle diejenigen, welche nach den vorgedachten Bestimmungen der deutschen Wehroronung hic> meldepflichtig sind, aufgewrdcrt, sich in der Zeit vom 45. Januar bis zum I. Februar d. I. und zwar Vormittags zur Eintragung ihrer Namen in die N-krutierungsst un n> olle in der hiesige» Rats- expeditton unter Beibringung ihrer Geburtsscheine oder L-fungs- und Gestellnngsfcheine anzumelden Wilsdruff, am 8. Januar 1908. u« Der Stadtrat. Kahlenberger Osittißche RunSscHa«. Wilsdruff, den 8. Januar. Deutsches Reich. Girre ungewöhnliche Dreistigkeit gegendenKais""^ DaS rheinische Zentrumsorgan beschädigt stÄ nämlich mtt der Möglichkeit einer Reise des Kaisers nach Korfu und einer damit zusammenhängenden Begegnung zwischen dem Kaiser und König Eduard in folgenden Ausführungen: ^Selbst wenn der avAblich geplante Besuch des Achtlletov nicht hochpolitischer Natur sein sollte, so wäre er doch interessant. Im Ruche des AiklnooS, des Königs der Phäaken, fand Elisabeth von Oesterreich den Ruheport, um ihre Sehnsucht und ihren Schmerz oahi» zu tragen. Schiffbrüchig, wie der edle Dulder Odysseus, den Nausikaa die Tochter des Phäakenköaigs, aus der Insel Schtria, freundlich aufnahm, war auch die Kaiserin von Oesterreich eine Schiffbrüchige des Lebens. Mil welchen Empfindungen mag der Deutsche Kaiser diese Erinnerun gen in sich auftauchen schm; er, der als das Bekenntnis seiner Lebensanschauung die Worte sprach: „Jy bin durch und durch Optimist, und nichts kann mich davon abhalten, bis zu meinem Lebensende Optimist zu bleiben!" Hoffe» wir, daß dieser Optimismus recht behält" — Hierzu sagt die „Tägliche Rundschau": „Die Parallele zwischen dem Deutschen Kaiser und den beiden „Sch ffbrüchtgeu" auf Korfu ist von zu frecher Deutlichkeit, um nicht beab- stchttgt zu sein. Aber eS kann der weiteren Entwicklung unserer politische« Lage nur nützlich sei«, wenn da- Zentrum und seine Presse ihren wahren Charakter in loschen Dokumenten vor aller W lt offenbaren." Die Ergebnisse der Wünschelrute in Deutsch Süvweftafrika. Von gut unterrichteter Seite wird geschrieben: Nach amtlichen Veröffentlichungen find von den 55 Bohrungen, die auf Rat des Herrn von Uslar ia Deulsch-Sübwest- afrika vorgenommen stad, 35 als waflerrrgiebig m chge» wiesen. Bon diesen 35 Bohrungen sind vollständig aus reichend 27, das sind also 50 Prozent. Die „Deutsch- Südwestafrikanische Zeitung" in Swakapmund glaubt, daß die Unzuverlässigkeit der Wünschelrute damit «achge» wiesen sei. Leider sichert der „Deutsch-Süvweftasrtkantiche» Zeitung" ihr Titel et« Autorität, die dem Blatte kaum