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WÄMS-Ä Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags and Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich I Ml. 30 Psg., durch die Post bezogen 1 MI. S4 Pfg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Amgegend. Amtsblatt Inserate'werden MontagS, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Insektlonspreis 16 Psg. pro viergespaltene Korpuszeile. Außerhalb des Amtsgmchtsbeztrks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 »/» Ausschlag. Mr dir Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie flir das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhai«, Blankenstein, Braunsdorf, BurkhardtSwalve, Groitzsch, Grumbach, Grunv bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kefselsdorf, Kleiuschöuberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen/ Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kefselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck mrd Verlag von Arthur Zschunke, Mlsdrusj. Für die Redaltiou und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 6 j Sonnabend, dem 18. Januar 1968. H 67. Jahrg» BekanKtmachung, bete, den freiwilligen Gintritt znm mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kaun schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei» oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppeu, den Maschinen gewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Zivllvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufent haltsortes (d. i. in Sachsen der Amlshauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatz.Kommission gibt seine Erlaubnis durch Er» teilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: a) von der Einwilligung des Vaters over Vormundes, d) von der. obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zmilverhältnifse nicht gebunden ist und sich untadslhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppen» teils, bet welchem sie dienen wolle», frei. Sre haben ihre Annahme unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Anmeldescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März in der Regel am Rekruten - Eiustellungdtermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar find. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Mtlilärmufikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mii Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei» oder vierjährigen aktiven Dienst bet der Kavallerie eintrete« wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Emstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücklicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompagnien und der sächsischen Telegraphen kompagnie m Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des König!. Preuß. Eisenbahnregiments Nr. 2 bez. des König!. Preuß. Telegraphenbataillons Nr. 1 zu richten. und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufing in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der MW? Pflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20 L.'benSj w vollendet — in den aktiven Dienst eingetreteuen Leute haben den Vorteil, ihrer T nstpflicht zeitiger genügen und im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffiziers-Dienstgrades bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivil versorgungsschein und die Dienstprämie von 1000 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu. können, 8. Mannschaften der Fußtruppen, der Maschinengewehr. Abteilungen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, diene« in der Landwehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung er füllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Laadwehr-Kavallerie im Frieden zu Hebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungs-Termine freiwillig zur Aus hebung melden (auf das Los verzichten), erwächst ein besonderes Recht auf die Aus wahl der Waffengattung oder des Truppenteils sicht. Ariegsmtnifterium. Bekanntmachung. Der Schätzungsausschuß hierorts für die staatliche Schlachtviehversicherung besteht aufs Jahr 1908 aus Herrn Stadtrat Bruno Bretschneider, Vertreter der Gemeindebehörde, „ Gutsbesitzer Mar Kuntze, „ Tierarzt Gustav Beeger sämtlich hier wohnhaft, als odentlichen Mitgliedern; Herrn Stadtrat Gottfried Dinndorf, „ Gutsbesitzer Moritz Rotzberg, „ Gutspachter Bruno Kaden, „ Tierarzt Max Zieschank ebenfalls sämtlich hier wohnhaft, als Stellvertretern, was mit Rücksicht auf die Bestimmung in 8 10 Abs. 6 der Ausführungsverordnung vom 2. November 1906 zu den Gesetzen, die staatliche Schlachtviehverstcherung betr., bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 16. Januar 1908. Der Bürgermeister. Kahlenberger. OsMiiche Rundschau. Wilsdruff, den 17. Januar. Hinter den Kulisse« eines sozialdemokratischen Konsumvereins Der Geschäftsführer des sozialdemokratischen Konsum- Vereins in Magdeburg-Neustadt hatte gegen den Bäcker Kaiser wegen Veröffentlichung einer Broschüre über haar, sträubende Mißstände in der Dampfbäckeret des Konsumvereins Klage erhoben. Butter, Mehl, Eier, Milch und sogar Wasser sollten in verdorbenem Zustande ver wendet worden sein. Der Verklagte wurde jetzt freige- fprochen, da dos Schöffengericht annahm, daß ihm der Wahrheitsbeweis gelungen sei. Die „Sittlichkeit" im ultramontanen Klerus. Die Verhandlungen des bayerischen Abgeordneten hauses über ländliche Säuglingspflege haben mit er» schreckender Deutlichkeit die Rückständigkeit des alt- bayerischen LanbkleruS bloß gelegt. Oder- und Nieder bayern haben die größte Kindersterblichkeit infolge schlechter Ernährung im Säuglingsalter, der Klerus aber kümmert sich um diese so bedauernswerte Tatsache nicht. Ein Geistlicher fragt nun im „Zwanzigsten Jahr hundert", wie sich diese Zurückhaltung des Klerus erkläre, und er selbst antwortet alsdann: „Einfach aus un natürlicher Prüderie! Und die ist eben eine Schmach und Schunde an einem „gebildet" sein wollenden Klerus! Wie beschämend tief diese moralische Kinderei im Landklerus steckt, dafür möchte folgende Tatsache zeugen: In einer Pastoralkonferenz auf dem Lande äußerte sich M älterer Pfarrer, der sogar Doktor der Theologie ist, über Dr. I. von Döllinger in der abfälligsten Weise, und zwar des halb, weil derselbe in der Reichsratskammer für die Pflicht der Mütter, ihre Kinder selbst zu stillen, öffentlich entschieden sich aussprach l „Daß ein Theologe, ein Priester vom Stillen der Kinder redet, das ist ein Skandal, ein öffentliches Arrgernis, eine Schande für den ganzen Klerus!" Der nämliche Pfarrer und vr. tksol. erklärte auch gelegentlich, daß das Hohe Lied Salomons „eine Schweinerei" sei II! Wen» solche Ansichten im Klerus sich breit machen, wer wundert sich noch, daß der Astrag Lasselmanns und Pfarrer Grandingers betr. Säuglings heimstätten von der Zentrumspartei schmählich fallen ge laffen wurde? Es erübrigt hier noch die Frage: Woher stammt denn diese seltsame sittsame Perversität oder perverse Sittsamkeit des Klerus?? Nach meiner unmaßgeblichen Ueberzeugung entspringt sie dem hl. AlotsiuSkulte, der eine mystische Treibhauspflanze jesuitischer Ueberfrömmigkeit ist. Vom hl. Aloisius wird nämlich als Hauptleistung her vorgehoben, daß er nicht einmal seiner eigenen Mutter ins Gesicht zu schaue« wagte aus Frucht, er könnte sexuell gereizt sich fühlen!!! Man denke: Wenn schon der An blick des mütterlichen Antlitzes zur Unkeuschhett verleihen kann, wie fürchterlich unsittlich, wie teuflisch unrein muß erst die Schaustellung beS nackten Mutterbusens sein beim Stillen des Säuglings!l Solch klösterlich smwarzer Ge dankengang ist so recht ein Beweis, wie schnell man durch Uebertreibung, d. h. übertriebene Betonung des Ueber- natürltchen zur vollständigen Unnatur gelangen kann!" Der Schluß der geistlichen Zuschrift lautet: „Armes Bayeruland! Wie langsam und wie schwer wirst Du aus dieser anerzogenkn Unnamr wieder herauszuführen sein! Gott bessere es!" Der Juliusturm auf dem Leihhaus. Die Phantasie eines polnischen Journalisten, der dem Deutschen Reiche einen Tort bereiten möchte, ist zweifellos hervorragend. Manchmal wirken ihre Erzeugnisse aber auch belustigend. Der Warschauer „Goniec" hat jetzt heraus geknobelt, das Deutsche Reich habe in seiner finanziellen Bedrängnis den im Juliusturm zu Spandau aufbewahrten Kriegsschatz verpfänden müssen. Wenn es mit uns schos soweit heruntergegangen ist, dann werden wohl die Leser des „Goniec" die Heugabeln ergreifen und die Dreschflegel uns, wie in der gute», alten Zeit der polnischen Revolu tion, den Garaus zu machen suchen. Auch dem Fürsten Bülow wirb es schlecht ergehen; denn der „Gornoslazak" kündigt bereits ein große Jnterpclliererei an, mit der die Abgeordneten vom Stamme Krapultnski ihm erbarmungs- los auf den Leib rücken werden. Dann werden wir aller dings singen müssen: „Nun ist Deutschland ganz ver loren." Bei Taschkent überfiel ei«e Räuberbande einen Güter- und Personenzug. Die Räuber hatten zuvor die rote Laterne aufgezogen. AIS der Zug mit ganz verminderter Geschwindigkeit herankam, be mächtigen sie sich der Lokomotive, lösten sie los, trieben sie gegen den Zug, wodurch zwei Wagen zertrümmert wurden, und warfen sodann eine Bombe unter den Wagen, in dem sich ein Kassierer mit einer 10 OOS Rubel enthaltenden Kasse befand. Die Schutzwache schlug jedoch den Angriff der Räuber zurück und verwundete zwei, die von ihren Genossen davongetragen wurden. Das Geld ist unversehrt, ein Soldat wurde verwundet. — Recht ge mütlich! Aus Stadt und Land. MiNeNsogeu ass dem Leserkreise für diese Rubrik nehme» wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, den 17. Jan. — Die Zweite Kammer nahm gestern den Ent wurf zur Abänoeruug des die Entschäoigung für an Gehirn-Rückenmarkseutzündung beziehentlich an Gehirn entzündung umgestandene Pferde und für an Maul- und