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WUMM W« denMM'MllS Ribbentrop, Ciano und Arita sprachen zum Jahrestag der Unterzeichnung des Antikomintern-Abkommens Ans Anlatz des zweiten Jahrestages der Unterzeich nung des deutsch-japanischen Autikominternabkommens hielten der Reichsminister des Auswärtigen v. Ribben trop, der italienische Autzenminister Graf Ciano und der japanische Außenminister Arita im Rahmen einer deutfch-italienisch-japanischen Geineinschaftssendung Rund- sunkansprachen, die vom deutschen Rundfunk über alle Sender verbreitet wurden. Reichsminister des Auswärtigen von Ribben trop sagte u. a.: „Heute vor zwei Jahren, am 25. November 1936, wurde zwischen Deutschland und Japan das Abkommen gegen die Kommunistische Internationale geschlossen, das dann ein Jahr später zum Antikominternabkommen zwischen Deutschland, Italien und Japan erweitert wurde. Der Sinn dieses Abkommens war die gemeinsame kom promißlose Kampfansage gegen die zersetzende Tätigkeit der Kommunistischen Internationale. DreieckBerlin—Nom - Tokio GarantderOrdnung Heute können wir mit Befriedigung feststcllcn: Die Zusammenarbeit zwischen den drei Staaten gegen diese Zersetzung hat sich glänzend bewährt! Weder in Spanien noch in China ist es den Machenschaften Moskaus geglückt, ihre bolschewistische Herrschaft aufzurichten, um von dort aus die Brandfackel in die friedlichen Länder zu tragen. Die Tschecho-Slowakei sollte ein weiterer Ausgangspunkt der Wcltrcvolution werden. Auch diese Absichten wurden im Herbst durch die eiserne Entschlossenheit des Führers und durch die Solidarität der antibolschewistischcn Staaten und vor allem durch die enge Zusammenarbeit von N» io- nalsozialiSmus und Faschismus im Keime erstickt. In der Zeit seines Bestehens hat das Abkommen gegen die Kom munistische Internationale größte Bedeutung erlangt. Das Dreieck Berlin—Nom—Tokio ist heute für die Welt ein Begriff. Es ist nicht nur ein Faktor und ein Garant der Ordnung, sondern eine weltpolitische Tatsache. Ich bin fest überzeugt, daß es den im Antikomintern abkommen vereinigten Mächten gelingen wird, das von den Kommunisten erstrebte Ziel der Weltrevolution zu ver eiteln und damit den Kulturstaaten einen unschätzbaren Dienst zu erweisen. Der Kampf gegen die Kommunistische Internationale richtet sich gegen keine andere Nation und schließt keinen anderen Staat aus. Die Mächte des welt politischen Dreiecks aber werden aus ihrem harten und unerbittlichen Kampf gegen den Kommunismus in immer tieferer Freundschaft einander verbunden und somit Ge stalter und Garanten einer neuen und gerechten Welt ordnung. Ich grüße heute die mit uns im Antikomin- ternabkommen verbundenen Mächte: Italien und Japan. Immer stärkere Solidarität für die Gerechtigkeit Der italienische Außenminister Graf Ciano führte unter anderem aus: Das Jahr, das sich seinem Ende zu neigt, hat sowohl im Westen wie im Osten die italienisch- deutsch-japanischr Solidarität am Werke gesehen. Ich bin überzeugt, daß diese Solidarität auch in Zu kunft sich immer stärker und lebendiger zu einer Kraft entwickeln wird, die die drei großen Staaten in den Dienst der Zivilisation und der Gerechtigkeit stellt. Italien Deutschland und Japan sind in der Tat nicht nur durch eine zufällige Uebereinstimmung zusammenfallender In tcressen verbunden. Ihre Zusammenarbeit beruht auf ge meinsamen Idealen, auf gemeinsamen, unverbrüchlichen Grundsätzen des politischen Lebens. Unsere drei Nationen stellen auf allen Gebieten den zersetzenden Kräften der Unordnung und Anarchie, die unter der Leitung der Komintern stehen, rin unübersteig bares Bollwerk entgegen, Kräften, denen unter verschiede nen Bannern Italien, Deutschland und Japan noch jedes mal entgegengetreten sind. Aber auch außerhalb des antikommunistischen Dreiecks hat sick der dynamische Gedanke des Autikominternpaktes ausgewirkt und dringt in immer weitere Schichten der öffentlichen Weltmeinnng ein. In dieser neuen Einstellung der Kulturwelt erblickt das faschistische Italien eines der Elemente, das für die Zukunft zu größter Hoffnung be rechtigt. für die Zukunft, in die Italien, Deutschland und Japan, kraftvoll im Geiste und wehrhaft in den Waffen fest geeint durch die Bande engster Freundschaft, mit ruhigem Vertrauen blicken. AbwehrfronL gegen den Kommunismus vergrößert sich Der japanische Außenminister Arita erklärte u. a.: Gerade heute vor zwei Jahren habe ich als Außenminister mit großer Genugtuung erfahren, daß das deutsch-japa nische Antikominternabkommen unterzeichnet sei. Seither bildet der Antikominternpakt die wichtigste Richtlinie für unsere auswärtige Politik. Im letzten November ist Italien diesem Abkommen als vollberechtigtes Mitglied beigetreten. Damit besteht eine starke, mächtige Verbindung zwischen den drei blühendsten Nationen in Europa und Asien. Trotz ständiger Wühlarbeit der Kommunisten in Europa ist es gelungen, diese Zerstörungsarbcit zu unterdrücken und den Frieden zu erhalten. Die Abwehrfront gegen die Kommunistische I n t e r n a t i o n a l e ist in Europa vergrößert und verstärkt worden. Deutschland, Italien und Japan sind für den Frieden der Welt verantwortlich. Der gemeinsame Kampf dieser drei Staaten ist zu einer politischen Notwendigkeit ge worden. Den beiden befreundeten Völkern Deutschland und Italien verspreche ich, daß wir in Verfolgung unseres Zieles immer gerecht und stark sein werden. JeiiWWliWs MurMMM MerzeWet Vertiefung der kulturellen Beziehungen Am 2. Jahrestag des deutsch-japanischen Antikomin- tern-Abkommens istinTokio durch den deutschen Bot schafter Ott und den japanischen Autzenminister Arita ein deutsch-japanisches Kulturabkommen unterzeichnet worden. Das Abkommen sieht eine enge Zusammenarbeit und planmäßige Förderung der Be ziehungen auf den verschiedensten Gebieten des kulturellen Lebens vor. Die beiden Negierungen bringen hierdurch ihren Willen zum Ausdruck, im Bereiche des Kulturlebens in engster Verbundenheit zu arbeiten und die Wclt- gcfahr des Bolschewismus auch innerhalb dieses bedeutsamen und wichtigen Gebiets zu bekämpfen. In dem Abkommen heißt es: Dte Deutsche Regierung und die kaiserlich japanische Regie rung, durchdrungen von der Erkenntnis, daß die deutsche und japanische Kultur in dem deutschen völkischen und nationalen Leben einerseits und in dem ureigenen japanischen Geist andererseits ihre wahren Grundlagen habe und daß die Kultur und Beziehungen beider Länder hierauf aufbauen, sind in dem Wunsche, die Bande der Freundschaft und des gegenseitigen Vertrauens, vie beide Länder bereits in glücklicher Weise ver binden, durch Vertiefung ihrer vielfältigen kul turellen Beziehungen und durch die Förderung der gegenseitigen Kenntnis beider Völker und ihres Verständnisses füreinander immer mehr zu befestigen, in folgendem übcr- eingekommen: Die Hohen Vertragschließenden Siaaten werden danach streben, ihre Kuliurvezieh ungen auf eine feste Grundlage zu stellen und werden hierbei miteinander aufs engste zusammen arbeiien. Um das gesteckie Ziel zu erreichen, werden die Hohen Vertragschließenden Staaten ihre Kultur beziehungen aus den Gebieten der Wissenschaft und Kunst, der Musik und Literatur, des Films und des Funks, der Jngend- bewcgnng und des Sports usw. planmäßig fördern. Dieses Abkommen tritt am Tage der Unterzeichnung in Kraft. Von amtlicher Seite wird hierzu erklärt: Seit jeher haben zwischen Deutschland und Japan enge geistige Be ziehungen vor allem auf den Gebieten der Medizin, der Literatur, der Musik, des Rechts usw. bestanden. In den letzten Jahren sind die Beziehungen beider Länder ganz allgemein, insbesondere seit dem Abschluß des Anti- komintcrnabkommens immer enger geworden. Als im September d. I. die deutsche Negierung der japanischen Regierung den Vorschlag machte, für die weitere Festi gung und Ausgestaltung auch der kulturellen Beziehun gen eine vertragliche Grundlage zu schaffen, stimmte die japanische Negierung freudig zu. So konnte nach kurzen Verhandlungen das Abkommen über die kul turelle Zusammenarbeit abgeschlossen werden. Diese Tat sache ist als ein erneutes Zeichen der deutsch-japa nischen Freundschaftsbrziehungen aufrich tig zu begrüßen. Das Abkommen ist das erste seiner Art für Japan. Es bringt in seiner Präambel klar zum Ausdruck, daß die Zusammenarbeit beider Regierungen bei der Förderung der geistigen Beziehungen beider Län der auf den wahren Grundlagen der Kultur beider Völker beruhen soll. Das Abkommen gibt die allgemeinen Grund sätze, nach denen vorzugehen ist. an. — Gegen die bolschewistische Weltgefahr Im Nahmen des Abkommens werden die zuständigen Behörden beider Staaten zunächst folgende Punkte im beiderseitigen Einvernehmen regeln: 1. Die Einrich tung von kulturellen Arbeitsausschüssen, 2. die Erhaltung und Erweiterungen der Kultureinrichtungen, 3. die Empfehlung von Lehrkräften, 4. Erleichterungen für amt liche Studienreisen, 5. Austausch von Studenten und Professoren, 6. die Förderung des freundschaftlichen Ver kehrs zwischen den Jugendorganisationen beider Länder, 7. wohlwollende Behandlung der Schulen, 8. Austausch von Büchern und Zeitschriften, 9. Austausch auf den Ge bieten der Kunst, 10. Austausch auf dem Gebiet des Films, 11. Austausch auf dem Gebiet des Funks, 12. Austausch auf den Gebieten des Sports und der Volksgesundheit. Oie Arisierung -er Wirifchast ElnzelhandelsverkaufSstellen sind grundsätzlich aufzulösen. Der Reichswirtschafts- und der Reichsjustizminister haben eine Durchführungsverordnung zur Verordnungüber die Aus schaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben erlassen. Hinsichtlich des Einzelhandels wird bestimmt, daß Einzelhandelsverkaufsstcllen, Vcrsandgeschäfte oder Bestell kontore von Juden grundsätzlich auszulösen und abzu wickeln sind. Nur soweit in besonderen Fällen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung die Weiter- ührung eines solchen Unternehmens erforderlich ist, kann es n nichtjüdisches Eigentum übergesührt werden. Die Ueber ührung bedarf der Genehmigung der für die Ent- clpudung nach dem Einzelhandclsschutzgesetz »«ständigen Stellen. Diese Genehmigung ersetzt die nach der Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Ver mögens von Juden erforderliche Genehmigung. Die Abwicklung hat nach bestimmten Grundsätzen zu erfplgen, die die Durchführungsverordnung ausstellt. Der Ver kauf oder die Versteigerung von Waren an letzte Ver braucher sind nicht zulässig. Alle Waren sind zunächst der zuständigen Fachgruppe usw. anzubieten. Die Uebernahme der Waren erfolgt aus Grund einer Bewertung durch Sachver ständige. Die Gläubiger sind in der tn der Konkursordnung vor gesehenen Reihenfolge aus dem Erlös der Gesamtabwicklung zu befriedigen. Der Reichswirischastsminister erläßt, erforder lichenfalls im Einvernehmen mit dem Reichsjustizmmister, weitere Richtlinien für dle Abwicklung. Für die Abwicklung können Abwickler bestellt werden, wenn sonst eine ordnungsmäßige Abwicklung nichi gewähr leistet ist. Der Abwickler hat die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden und steht unter Aufsicht der berufenden Stelle. Handwerk Hinsichtlich des Handwerks bestimmt die im Reichs- gesetzblatt Teil I, Nr. 197, vom 24. November 1938 erschienene Durchführungsverordnung, daß jüdische Inhaber von Hand werksbetrieben zum 31. Dezember 1938 in der Handwerksrolle zu löschen sind. Die Handwerkskarle ist einzuziehcn. Für die Ueberführung jüdischer Handwerksbetriebe in die Hand nichtjüdischer Erwerber gelten die bisherigen Vorschriften. LesMsn Ne unsere sekönenNiknaektsfenster!