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MsdmfferTaMatt Das „Wilsdruffer Tageblatt" ist das zur Veröffentlichung der und des Stadtrats zu Wilsdruff behördlicherseits bestimmte Blatt des Finanzamts Nossen „Siirdiusfer Tageblatt' erscheint werktags nachm «Uhr BezugSpr. monatl 2RM lret Hau», del Postbeftellung >M RM. zuzügh Bestellgeld Einzelnummer w Rv< Alle Polianstalten, Postboten, unsere AuSirdger u Geschäftsstelle »ehmen zu leder Zeit Be- -- . ftellungen entgegen Im «alle Häberer Gewalt -der Wochenblatt fllk Wilsdruff U. Umgegend sonstiger Beiriebsstörun. <en besteh! kein Anspruch aus Lieserung de, Zei ¬ tung »der Kürzung de» Bezugrpreisc« Rücksendung etngesandler Schriftstücke erloigi nur. wenn Rückporto dcftiegt amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meisten und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Wilsdruff, sowie des Forstrentamts Tyacanst. Anzekgenpretfe laut aufktegender Preisliste Nr 8. — Ziffer-Gebühr: 20 Rpsg. — Vorgeschrl* bene Erscheinungstage und P atzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt — Anzeigen-Annavm« bi- vormittag- ll) Uhr ^ür die Richtiakeit der durch Hernrui übermft. Fernsprecher: Amt Wilsdruff 206 leften Anzeigen übern-h. men wir leine Gewähr ft! _ Bei Konkurs UN» Zwangtvergletch erlischt ieder Anspruch «oi Nachlaß Nr. 229 — 97. Jahrgang Drahtanschrift: „Tageblatt* Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Freitag, den 30. September 1938 Abkommerz über die Abtretung des ludetendeutichen Gebietes Nach Etlicher Besprechnns in Machen von Sen vier Staatsmännern unterzeichnet München, morgens 0.30 Mr: Wie wir erfahren, wurde in der Nacht zum Freitag nm 0.3V Uhr von dem Führer, dem Duce, dem britischen Premierminister und dem französischen Ministerpräsiden ten ein Abkommen über die Bedingungen und Modali täten der Abtretung des sudetendeutschcn Gebietes un terzeichnet. * Das Abkommen Die Besprechungen, die die Regierungschefs von Deutschland, Italien, Frankreich und England am Don- ncrstagmittag begonnen haben, haben am späten Abend ihren Abschluß gefunden. Die gefaßten Beschlüsse, die in nachfolgenden Dokumenten niedergelegt sind, sind der tfchecho-slowakischen Regierung sofort übermittelt worden. Abkommen zwischen Deutschland, dem Vereinigten Königreich von Großbritannien, Frankreich und Italien, getroffen in München am 29. September 1938: Deutschland, das Vereinigte Königreich von Groß britannien, Frankreich und Italien sind unter Berücksichti gung des Abkommens, das hinsichtlich der Abtretung des sudetendeutschen Gebiets bereits grundsätzlich erzielt wurde, über folgende Bedingungen und Modalitäten die ser Abtretung und die danach zu ergreifenden Maßnahmen Lbereingekommen und erklären sich durch dieses Abkommen einzeln verantwortlich sür die zu der Sicherung dieser Erfüllung notwendigen Schritte. 1. Die Räumung beginnt am 1. Oktober. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien, Frankreich und Italien vereinbaren, daß die Räumung des Gebiets bis zum 10. Oktober vollzogen wird, und zwar ohne Zerstörung irgendwelcher bestehender Einrich tungen, und daß die tschecho slowakische Regierung die Verantwortung dafür trägt, daß die Räumung ohne die Schädigung der bezeichneten Einrichtungen durchgeführt wird. 3. Die Modalitäten der Räumung werden im einzelnen durch einen internationalen Ausschuß festgelegt, der sich aus Vertretern Deutschlands, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien, Frankreichs, Italiens und der Tschc- cho-Slowakci zusammensetzt. 4. Die etappenweise Besetzung des vorwiegend deut schen Gebiets durch deutsche Truppen beginnt am 1. Ok tober. Die vier auf der anliegenden Karte bezeichneten Gebietsabschnitte werden in folgender Reihenfolge durch deutsche Truppen besetzt: Der mit l bezeichnete Gcbictsabfchnitt am 1. und 2. Oktober. Der mit II bezeichnete Gebietsabschnitt am 2. und 3. Oktober. Der mit III bezeichnete Gebietsabschnitt am 3., 4. und 5. Oktober. Der mit IV bezeichnete Gebietsabschnitt am 6. und 7. Oktober. Das restliche Gebiet vorwiegend deutschen Charakters wird unverzüglich von dem obenerwähnten internationalen Ausschuß festgestcllt und bis zum 10. Oktober durch deutsche Truppen besetzt werden. 5. Der in 8 3 erwähnte internationale Ausschuß wird die Gebiete bestimmen, in denen eine Volksabstimmung statt finden soll. Diese Gebiete werden bis zum Abschluß der Volksabstimmung durch internationale Formationen be setzt werden. Der gleiche Ausschuß wird die Modalitäten festlegen, unter denen die Volksabstimmung durchgeführt werden soll, wobei die Modalitäten der Saarabstimmung als Grundlage zu betrachten sind. Der Ausschuß wird ebenfalls den Tag festsetzen, an dem die Volksabstimmung stnttfindet: Dieser Tag darf jedoch nicht später als Ende November liegen. 6. Die endgültige Festlegung der Grenzen wird durch den mternationalen Ausschuß vorgenommen werden. Dieser Ausschuß ist berechtigt, den vier Mächten Deutschland, dem Vereinigten Königreich von Großbritan nien, Frankreich und Italien in bestimmten Ausnahme füllen geringfügige Abweichungen von der streng etuo- graphischen Bestimmung der ohne Volksabstimmung zu übertragenden Zonen zu empfehlen. 7. Es wird ein Optionsrecht für den Uebertritt in die abgetretenen Gebiete und für den Austritt aus ihnen vorgesehen. Die Option muß innerhalb von sechs Mona ten vom Zeitpunkt des Abschluffes dieses Abkommens an ausgeübt werden. Ein deutsch tschecho-slowakischer Aus schuß wird die Einzelheiten der Option zu bestimmen, Ver fahren zur Erleichterung des Ausrausches der Bevölke rung erwägen und Fragen klären, die sich aus diesem Aus tausch ergeben. 8. Die tschecho slowakische Regiernug wird innerhalb einer Frist von vier Wochen vom Tage des Abschlusses dieses Abkommens alle Sudetendeutschen aus ihren mili tärischen und polizeilichen Verbänden entlassen, die diese Entlassung wünschen. Jnerhalb derselben Frist wird die tschecho slowakische Regierung sudctendcutschc Gefangene entlassen, die wegen politischer Delikte Freiheitsstrafen verbüßen. München, den 29. September 1938. Zusätzliche Erklärungen Die Regierungschefs der vier Mächte erklären, daß das Problem der polnischen und der ungarischen Min derheiten in der Tschecho-Slowakci, sofern es nicht inner halb von drei Monaten durch eine Vereinbarung unter den betreff. Regierungen geregelt wird, den Gegenstand einer weiteren Zusammenkunft der hier anwesenden Re gierungschef der vier Mächte bilden wird. Zusatz zu dem Abkommen S. M. Regierung im Vereinigten Königreich von Großbritannien und die französische Regierung haben sich dem vorstehend Abkommen angeschlossen auf der Grund lage, daß sie zu dem Angebot stehen, weiches in 8 6 der englisch-französischen Vorschläge vom 19. September ent halten ist, betreffend einer internationalen Garantie der neuen Grenzen des tschecho-slowakischen Staates wegen eines unprovozierten Angriffs. Sobald die Frage der polnischen und ungarischen Minderheiten in der Tschecho- Slowakei geregelt ist, werden Deutschland und Italien ihrerseits der Tschecho-Slowakci eine Garantie geben. München, 29. September 1938. Zusätzliche Erklärung Die hier anwesenden Regierungschefs sind sich darü ber einig, daß der in dem heutigen Abkommen vorgese hene Ausschuß sich aus dem Staatssekretär im Auswär tigen Amt, den in Berlin beglaubigten Botschaftern Englands, Frankreichs und Italiens und einem von der tschecho slowakischen Regierung zu ernennenden Mitglied zusammenfetzt. München, den 29. September 1938. Zusätzliche Erklärung Alle Fragen, die sich aus der Gebietübergabe ergeben, gelten als zur Zuständigkeit des internationalen Aus schusses gehörig. München, den 29. September 1938. MsskiMS ueveri KKOwort Das tschechische Volk soll sich bewaffnen — Angst vor den Münchner Besprechungen Der Moskauer Rundfunk gab Donnerstag abend der Prager Regierung das neue Stichwort: Dem in München zu erwartenden Abkommen ist Wider stand bis zum letzten zu leisten! Der Sender behauptet, die Aufgabe der vier Staatsmänner in München sei so klar wie nur möglich, nämlich eine für die faschistischen Staaten annehmbare Form eines neuen Druckes und einer neuen Demütigung der Tschccho-Slowakei zu finden. Dazu hatten sich auch die Ministerpräsidenten Englands und Frankreichs bereitgefunden. Indessen sei die Tschecho- Slowakci unter keinen Umständen bereit, »ein neuen Druck nachzugeben. Am Mittwoch (also bereits vor dem Beginn der Münchner Besprechung»-! Die Schriftl.) hat das Zentral komitee der KommunisUschen Partei einen Aufruf erlas sen, in dem gefordert wird, daß das ganze Volk gegen die neuen Forderungen aufstehe und unter gar keinen Bedingungen das annehme, was man von ihm von neuem verlangen wollte Das Volk müsse sich bewaffnen und zur Verteidigung vorbereiten. Auch im Lande selbst, so behauptete der Moskauer Rundfunk weiter, erhebe der Feind immer mehr das Haupt. Der Sender entfesselt eine plumpe Hetze gegen den rechten Flügel der tschechischen Agrarpartei, der an geblich in Uebereinstimmuna mit Henlein und ihm in die Hand arbeite (!). Die ganze Sendung des Moskauer Rundfunks ist auf einen Ton abaestellt, der verrät, daß es für die Bolschewisten in der Tschecho-Slowakci nun mehr ums Ganze geht. Bestialisches Mien der Benesch-Schergen So beantwortet Prag die Besprechungen in München Während in München sich die vier Staatsmänner zu einer entscheidenden Aussprache zusammensehlen, um nach einer friedlichen Lösung der sudelendeulschen Frage zu suchen, Hal der katasirophenpolitiker Benesch scheinbar an die tschechische Soldateska und die berüchtigten „Sicherheitsorgane" den Befehl gegeben, nun mit einem noch fürchterlicherem Terror gegen das gequälte Sudekenland vorzugehen. Herr Benesch führt, wie Dr. Goebbels auf der grasten Berliner Treuekundgebung gesagt Hal, bereits Krieg, während sich das übrige Europa bemüht, den Frieden zu sichern. Der bestialische Terror im Sudetenland ist geradezu ein hohn auf die Münchener Besprechungen. So beweist dieser Hochverräter in Prag durch seine Mordbefehle, daß er der gröstte Friedenssaboteur ist, der keine Schonung zu beanspruchen hat und der verschwinden must, wenn nicht Europa in ständiger Kriegsgefahr schweben soll. 244830 MchMM! Das Absinken der Zahl der Flüchtlinge aus Sudeten deutschland hat sich auch am Donnerstag fortgesetzt. Ur sache ist die geradezu rigoros strenge Grenzabsperrung und die Erschießung einer ganzen Reihe von Flüchtlin gen, darunter auch Frauen und Kindern, beim Versuch des Grenzübertrittes. Sic betrug am Donnerstagabend 244 850, hat also seit dem Mittwochabend um 2950 zuge ¬ nommen. — Die Flüchtlinge, die am Donnerstag die Grenze überschritten, mußten dies unter ganz besonders groß er Lebensgefahr tun. Sie waren zum großen Teil so er schöpft, daß si-e auf reichsdeutschem Gebiet ohnmächtig z u s a m m e n b r a ch e n. Die meisten von ihnen waren auch völlig ausgehungert. Eine Frau, die auf der Flucht ihre beiden Kinder verlor, erlitt eine» schweren Nervenzusammenbruch,