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Me-erirächKge Iningen InFkschern erhielt der neugewählte Bürgermeister Josef Hein, der der Sudetendeutschen Partei angehört, am 11. August seine Bestätigung von der Landesbehörde. Er fand dank der roten Mißwirtschaft einen Schuldenstand von über 30 Millionen Tschechenkronen vor, deren Zinsen dienst die Stadt Fischern nicht aufbringen kann. Trotzdem kam am 13. August, also schon am zweiten Tag nach dem Amtsantritt des neuen Bürgermeisters, vom Steueramt Karlsbad die Forderung auf Zahlung von rückständigen Steuern im Betrag« von 400 000 Tschechenkronen! — Ein ähnlicher Fall ereignete sich in L i ch t e n st a d t bei Karls bad. Dort glaubt wieder die Krankenversicherungsanstalt Prag durch Exekution von rückständigen Beiträgen in der Höhe von 36 000 Tschechenkronen mithelfen zu müssen, dem ebenfalls neugewählten Bürgermeister, der gleichfalls der Sudetendeutschen Partei angehört, das Leben sauer zu machen! Tschechische Md lvmnmnMcht Rowdys im Smde Neverfälle aus Sudetendeutsche in Brüx. In Brüx ereigneten sich wieder wüste Zwischenfälle, die ein grelles Licht auf die Bunoesgenossenschaft der Tschechen mit den Kommunisten Wersen: Die Brüxer Ortsgruppe der Sudetendeutschen Partei veranstaltete ge meinsam mit der Brüxer Heimatgemeinde eine Feuer zum Amtsantritt des neuen Bürgermeisters Dr. Ott. Tschechen und Kommunisten versuchten durch ein ohrenbetäubendes Pseifkonzert und ununterbrochenes Gebrüll die Feier zu stören. Das Gejohle und Gepfeife erreichte seinen Höhe punkt während einer Ansprache des Bürgermeisters. Nach der Feier überfielen die sich wie rasend gebär denden, verbrüderten Angreifer die in mustergültiger Disziplin heimkehrenden deutschen Teilnehmer und Teil nehmerinnen. Das Verhalten der Polizei war während der ganzen Veranstaltung erstaunlich passiv. Trotz mehrfacher Auf forderungen an den diensthabenden Kommissar wurde nicht eingeschritten. An Stellen, an denen nicht nur gegen die Sudeten deutschen, sondern auch gegen das Staatsober- Haupt des Deutschen Reiches beleidigende Aus rufe und aufreizende Drohungen ausgestoßen wurden, standen die Polizisten mit lächelnden Gesichtern. Einen Versuch, die Lärmdemonstrationen zu unter binden, hat die Polizei überhaupt nicht unternommen. Auch als es zu Angriffen gegen die Festzugsteilnehmer kam, schritt sie nicht ein. Dafür hatte die Polizei aber verboten, daß die Straßen von den Ordnern der Sude lendeutschen Partei abgesperrt wurden. So wurde der Festzug ein Spießrutenlaufen unter polizeilicher Aufsicht. Wie die „Brüxer Volkszeitung" berichtet, wurden rund 200 Aussagen von Ueberfallenen zu Protokoll gegeben. Diese protokollarischen Unterlagen sind erneute Beweise dafür, welchen Mißhandlungen Sudetendeutsche in der Tschecho-Slowakei schutzlos ausgesetzt sind. Rund zwei hundert Fälle werden durch diese Protokolle registriert: Männer und Frauen wurden mit Wasser begossen, be spuckt, mit Schmutz und Kot beworfen. Anderen wurden die Kleider zerrissen. Wieder andere erhielten Faust schläge ins Gesicht oder wurden zu Boden geschlagen und mit Füßen getreten. AusrottMW der migaristhen Volksgruppe 50 000 Ungarn von Prag der Bürgerrechte beraubt. Der Preßüurgcr Korrespondent des Londoner Mattes „Daily Mail" hatte eine Unterredung mit dem Führer der ungarischen Volksgruppe in der Tschecho-Slowakei, Janosch Esterhazy, die in ziemlicher Ausführlichkeit wiedcrgegeben die brutale Nntevdrückungspolttik Prags auch gegenüber den Ungarn an den Pranger stellt. Esterhazy habe für Lord Runciman eine 33 Seiten lange Denkschrift ausgearbeitet, in der sestgestellt werde, daß die tschechische Regierung planmäßig versucht habe, die zahlenmäßige Stärke der Ungarn tu der Tschecho-Slowakei zu reduzieren, indem sie 50 000 Ungarn, darunter drei Parlamentsmitglieder, ihrer Bürgerrechte beraubt habe. Ueber 10 000 ungarische Staatsbeamte seien von den Tschechen ans belanglosen Gründen entlassen worden. SelbstverMudlich hat« mau ihnen ihre Pension entzogen. In der Denkschrift werde weiterhin Klage dagegen geführt, daß der Gebrauch der ungarischen Sprache bei amtlichen Gelegenheiten in einer Anzahl absolut ungari scher Bezirke unmöglich gemacht worden sei und daß die „sogenannten unabhängigen Richter tatsächlich von der Prager Regierung abhängig sind". Weiler werde fest gestellt, daß 14 000 ungarische Kinder „unter dem Druck des Gesetzes gezwungen wurden, tschechische Schulen zu besuchen, weil es keinen ungarischen Schulunterricht mehr gibt". Die ungarischen Schulen seien unter dem Vor wand, daß die Gebäude baufällig seien, geschlossen word-n. „Die FMe der Freimaurerei' Veröffentlichung eines aufschlußreichen Dokumentes im „Elsässer" Der „Elsässer" veröffentlicht die Uebersetzüng einer von der Action Antimaconnique bekanntgegebenen Photo kopie eines aufschlußreichen Schriftstückes, das beweist, wie die Freimaurerei arbeitet. Die Uebersetzüng lautet: „Nationale Vereinigung und iberisch-anarchistische Vereinigung — Außenpolitische Abteilung An den Generalsekretär der A. I. T. in Paris! Träger dieses Schreibens ist Kamerad Jose Lugue, Oberstleutnant der Volksarmee (und technischer militäri scher Assessor des Nationalkomitees der C. N. T.), der sich auf der Reise nach Belgien und Schweden zwecks Ankauf von Kriegsmaterial befindet. Wir bitten Sie, ihn den Brüdern der Loge „Plus Ultra" vorzustellen, damit diese ihm helfen und ihm jede Unterstützung angedeihen lassen, die notwendig ist, seine Aufgabe mit Erfolg durchzuführen. Für das Natioualkomitee der C. N. T.: Der Sekretär: Gals Diaz." Bester und deutlicher, so bemerkt der „Elsässer* hierzu, könnte die Freimaurerei, die ständig angibt, sür den ^riLden" zu kämpfen, ihre wahre Fratze nicht zeigen«. Bereinigung alter Schulden Alte Schulden sollen neue Existenzgründung nicht behindern Der Führer hat auf Vorschlag des Reichsministers der Justiz, Dr. Gürtner ein Gesetz über eine Bereinigung der alten Schulden erlassen, das im Reichsgesetzblatt ver kündet wird. Dieses Gesetz ist ein weiteres Glied in der Kette der Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die Schulden in Ordnung zu bringen, die aus der Zeit des wirtschaftlichen Niedergangs mit ihrer drückenden Last un geregelt zurückgeblieben sind. Durch den gewaltigen Wirtschaftsaufschwung, den das deutsche Volk seit der Machtübernahme erlebt, ist ein Millionen heer von Volksgenossen, die in der überwundenen Wirtschafts epoche aus dem Erwerbsleben ausgestoßen waren, wieder zu Arbeit und Brot gekommen. Unter ihnen sind viele, die eine unverhältnismäßig große Last alter Schulden niederdrückt. Es sind dies besonders Volksgenossen, die früher eine Landwirt schaft, einen Handwerksbetrieb, ein kaufmännisches oder ande res Gewerbe, ein Eigenheim, eine Siedlerstelle oder sonstigen Haus- und Grundbesitz hatten und die diese wirtschaftliche Grundlage ihrer früheren Lebenshaltung seinerzeit unter dem Druck der katastrophalen Wirtschaftsnot zur Befriedigung ihrer Gläubiger haben hingeben müssen. Viele dieser Schuldner sind, obwohl sie alles, was sie hatten, zur Befriedigung ihrer Gläubiger hingegeben haben, mit Schulden belastet geblieben, die bei der erzwungenen Vermögensauf lösung nicht getilgt werden konnten. So kommt es, daß Schuld ner, die ohne ihr Verschulden schon einmal ihre Existenzgrund lage verloren haben, durch alte Schulden gehindert werden, sich eine neue Lebensstellung aufzubauen oder zu einer angemesse nen Lebenshaltung zu gelangen Zwei personenkreise von Schuldnern Das Gesetz gilt sür Schuldner, die infolge der Wirsschafts- not bei der Machtübernahme oder infolge ihres Einsatzes für die Bewegung bei der Ausübung eines selbständigen Berufes vor dem 1. Januar 1934 wirtschaftlich zusammengebrochen sind, vorausgesetzt, daß sie im Konkurse msolge Anordnung der Zwangsversteigerung ihres Grundbesitzes oder Schiffes oder wegen sich häufender Vollstreckungen in das bewegliche Ver mögen die wirtschaftliche Grundlage ihrer selbständigen Lebens haltung zur Befriedigung der Gläubiger hmgegeben haben. Diese Schuldner können eine Bereinigung der alten Geld schulden erlangen, die aus der Zeit vor ihrem wirtschaftlichen Zusammenbruch stammen. Das Gesetz gilt ferner für Schuldner, die vor dem 1. Ja- nuar 1934 infolge der Wirtschaftskrise oder infolge ihres Ein satzes sür die Bewegung ihrEigenheimodersonstigen Haus-und Grundbesitz infolgeAnordnungver Zwangsversteigerung verloren haben. Bei diesen Sckuldnern unterlieaen der Bereiniaunä die alten Geldschulden. die an dem früheren Grundbesitz 'durch GrundpfMbrcchl ge sichert waren oder durch diesen Gundbesitz verursacht sind. Ausgeschlossen ist die Anwendung des Gesetzes wenn der Schuldner wegen unehrenhaften oder leichtfertigen Verhaltens eines Schutzes nicht würdig ist oder wenn es aus einem anderen Grunde dem gesunden Volksempfinden wider sprechen würde, ihn zu schützen. Auch für die jüdischen Schuld ner kommt das Gesetz nicht zur Anwendung. Anpassung der Schulden an die Leistungsfähigkeit Die Grundsätze für die Bereinigung der alten Schulden gehen von dem Gemeinschaftsgedanken «us, der von den Part nern eines Schuldverhültnisses verlangt, daß sie aufeinander die Rücksicht nehmen, die sie sich als Mitglieder der neuen Volksgemeinschaft schuldig sind. Die alten Schulden, die einen Schuldner noch belasten, sollen seiner Leistungsfähigkeit ange paßt und damit auf ihren wirklichen Gegenwartswert gebracht werden. Dabei soll der Gläubiger dem Schuldner die Möglich keit lassen, sich eine neue Lebensstellung auszubauen und wieder zu einer angemessenen Lebenshaltung zu gelangen. Der Schuldner andererseits soll sein neues Einkommen oder Ver mögen, soweit es die Bedürfnisse einer angemessenen Lebens haltung übersteigt, redlich und nach besten Kräften zur Tilgung alter Schulden verwenden. Vertragshilfe des Richters Nach diesen Grundsätzen die Bereinigung der alten Schul den durchzuführen, ist in erster Linie Sache der beteiligten Gläubiger und Schuldner. Läßt sich eine gütliche Bereinigung der alten Schulden nicht durchführen, so kann der Schuldner oder ein Mitverpftichteter die Vertragshilfe des Rich ters beantragen. Gelingt es auch dem Richter nicht, eine güt liche Schuldenbereinigung zustande zu bringen, so gestaltet er durch seine Entscheidung die Rechtsbeziehungen der Beteiligten nach den Grundsätzen des Gesetzes. Zu diesem Zweck gibt das Gesetz dem Richter sehr weitgehende Befugnisse. Der Richter kann u. a. Zinsen regeln, Stundung gewähren. Teilzahlungen festsetzen, aber auch alle Schulden erlassen, die der Schuldner in zehn Jahren nicht abtragen kann. Zuständig zur Entgegennahme und Behandlung der Anträge ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuld ner seinen Wohnsitz hat. Gegen die Entscheidung des Amts gerichts steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde zum Landgericht und die sofortige weitere Beschwerde zum Kammergericht in Berlin oder zum Oberlandesgericht München offen. Die Beschwerdefrist betrügt zwei Wochen. Damit der außerordentlichen oder richterlichen Schulden bereinigung nicht durch Zwangsvollstreckungen vorgegriffen wird, ist em vorläufiger Vollstreüungs schütz vor gesehen, der dem Schuldner oder Mitverpftichteten auf Antrag durch das zuständige Amtsgericht gewährt werden kann. Ass msterer Heimat. Wilsdruff, am 19. August 1938. Spruch des Tages Mei« der Nationalsozialismus erblickt in der Politik nichts anderes als ein Mittel, dem Volk das tägliche Brot zu garantieren. Dr. Goebbels (am 11. 5. 1930 in München). IrrvWerr und Gedenktage A>. August. 1038 Stephan I., der Heilige, König von Ungarn, gest. 1779 Der schwedische Chemiker Johann Jakob Frhr. v. Berze- lius in Wäsversunda geb. M4 Siegreiche Schlacht in Lothringen. Sonne «nd Mond: 20. August: S.-A. 4.49, S.-U. 19.17; M.-U. 1L19, M.-A. 23.46 EHnMersst O Frer-Äitz treten alljährlich Tausende deutscher Söhne dem Heere bei, um ihrem Vaterlpnde in selbstloser Bereit schaft zu dienen. Auch unsere deutschen Mädel sollen zu einsatzbereiten Frauen und Müttern heranreifen, und so hat im nationalsozialistischen Staat die Erziehung der weiblichen Jugend grundlegende Wandlungen erfahren. Der Familiengcdanke, das Bekenntnis zum reinen, ge sunden Blut, der Wille zur Erstarkung unseres Volkes bestimmen unser Handeln und unser Werden. Durch den Frauenhilfsdienst für Wohlfahrts- und Krankenpflege im Deutschen Frauenwerk ist unserer jungen Generation eine neue, ehrenvolle Aufgabe gestellt, di« auf fraulichem Gebiet der Leistung unserer Männer in Ausübung ihrer vater ländischen Wehrpflicht gleichzustellen ist. Auch hier gilt es, im Dienst am Nächsten, zum Wohle des Volkes, einsatz bereit, selbstlos und pflichtbewußt zu fein. Die Maßnahmen, die in den letzten Jahren auf dem Gebiete des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens aus neuen, bevölkerungspolitischen Erwägungen getroffen wurden, sind bereits so groß und umfassend, daß trotz eines erfreulichen Zustromes zu den sozialen und pflege rischen Frauenberufen noch nicht genügend Fachkräfte her- angebildet sind, die allein den Forderungen unserer Zeit gerecht werden können. Um unsere Schwestern, Volks pflegerinnen und Kindergärtnerinnen in ihrer verant- wortnngsreichen Tätigkeit zu entlasten, um die stetige Fortentwicklung weiterer Einrichtungen nicht zu hemmen, sollen Laienkräfte zur Erledigung der einfachen Arbeiten mit herangezogen werden. Mannigfaltig sind die Betäti- gungsmöglichkeiten, die sich dem jungen Hilfsdicnstmädel bei der Vielzahl unserer sozialen Einrichtungen in Krankenhäusern, Gemeindestationen, Kinder- und Er holungsheimen bieten, so daß jede ihren Wünschen «nd Anlagen entsprechend wirken kann. Die Hilfe besteht in einfachen Leistungen, die keinerlei fachliche Vorkenntnisse erfordern. Der Frauenhilfsdienst ist also keine Berufsvor- bereitung und kein Beruf, sondern ein Ehre^renst. Jedoch kann die Helferin auf Antrag nach einer halbjährigen Dienstzeit in die soziale oder pflegerische Berufsausbil dung hinüberwcchseln. Der Frauenhilfsdienst selbst dauert zwei Jahre. Die Angehörigen des Frauenhilfsdienstes sind während ihrer Dienstzeit in bezug auf Versorgung und Bezüge ungefähr so gestellt wie dienende Soldaten. Im Falle der Verheiratung wird als ehrenvolle Aus zeichnung nach erfolgreicher Dienstzeit eine Ehestandsbei hilse von 1000 Mark gezahlt, die nicht zurückgezahlt zu werden braucht. Die Meldungen für den Frauenhilfsdienst werden bei der Reichsfrauenführung, bei den Gau- und Frauenfchaftsleitungen entgegengenomMen. Wichtig ist, daß durch die Meldung zum Hilfsdienst zunächst nur die Bereitschaft bekundet wird, sich auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Eine Stellung darf erst gekündigt werden, wenn die Einberufung erfolgt. Es ist selbstverständlich, daß das aus dem FMueuhilMdimL kommende Mädel hei istückkehr in tyren Beruf besonderes Entgegenkommen erwarten kann. Ehrendienst am VE, Mitarbeit am Weiterarrfftieg Deutschlairds! Kann es eine schönere Aufgabe geben? Darum freudig ans Werk, du deutsche Frau, dein Vater land ruft dich! L i e f elotte He u ck Kl. Das erste Herbstahncn öurchzittcrt die sommerlich-strahlende Landschaft. Der Wind weht über die Stoppeln und die röt lichen Blüten des Heidekrautes vergolden die Landschaft. Wir wissen es, daß trotz der Hundstage, in denen wir noch leben, die Tage des Sommers nun bald gezählt sind. Die anspruchs lose Erika ist der Herold des Herbstes. Das fleißige Völkchen der Bienen findet in dieser Zeit die süßeste Weide. Leise be schleicht uns ein wehes Gefühl: Herbstesahnen. Der Wind und die purpurn schimmernden Heideblüten tragen es weit hinaus ins Land. Nicht mehr lange währt es, dann reihen sich die Schwalben in endloser Kette wie dunkle Perlen auf den Te- legrafendrähten auf. Doch zuvor brauchen wir noch eine lange Reihe schöner heißer Tage, in denen die Getreideernte zum Abschluß gebracht werden kann, das Obst und der Wein reist. Auszeichnung eines Wilsdrusfer Handwerksgesellen. Am Handwerkerwettkampf 1938 hatte sich bekanntlich auch der Dötk- chergeselle Hermann Plattner von hier beteiligt und für die von ihm angefertigte Arbeit (einen Holzeimer) wurde ihm der dritte Preis im Reichsentscheid -verkannt. Zetzt wurde dem Preisträger mit Worten der Anerkennung vom Ortshand- werkswalter M. Weise der Preis nebst Urkunde ausgehän digt. Möge derselbe für den Empfänger und alle anderen Hand, werter Ansporn sein zur Teilnahme an den weiteren Wett kämpfen. Eine Million Tonnen Altpapier gesammelt. Als Lohn für das fleißige Sammeln in den Haushaltungen und Fabriken, in den Handwerksbetrieben und bei den Behörden konnten der deutschen Wirtschaft im letzten Jahre ruÄ> eine Million Ton nen Altpapier, das heißt fast doppelt so viel wie im Vorjahr, zur Verfügung gestellt werden. Damit konnte die Rohstoff versorgung der Packpapier- und Pappefabriken nicht nur völlig sichergestellt werden, es konnten bis Ende 1M>7 auch noch etwa 100 060 Tonnen Altpapier auf Lager genommen werden. Das Altpapier dient hauptsächlich zur Herstellung von Einwickel und Packpapier, sowie von Pappe. Es sind aber Versuche im Gange, eine vollständige Entfernung der dem Altpapier an haftenden Druckerschwärze zu ermöglichen und es dann auch für die Herstellung von weißem Papier zu benutzen. Sippentag Kaul. In Goslar fand kürzlich der erste Sip- pentag des ,/Verbandes der Sippe Kaul", e. V., statt, der zu einem unerwartet schönen Erfolg wurde. Sämtliche 85 Teil nehmer wohnten in dem gleichen Ftemdenhof, um so von vorn herein einen festen Zusammenhang Mischen den Sippengenos sen aus dem ganzen Reich zu schassen. Ein Kärntner Namens vetter war mit seinem Sohn sogar über 1600 Kilometer ge fahren, um an diesem Sippentag teilzunehmen. Auch aus Sach sen, so aus Röderau, 'Gröditz bei Riesa, S chm i ed e w a ld e, Dresden, Leipzig, Meißen und Freiberg waren eine ganze Reihe von Namensvettern in die Reichsbauernstadt gekommen. Der Verlauf der Tagung verlor sich nicht in äußerlichen Fest lichkeiten, sondern im Mittelpunkt stand allein die Sippcngr- meinschaft. Die weit auseinander wohnenden Sippenangehöri gen sollten sich kennenlernen und aussprechen können. Sie sind alle mit einem wirklichen Gewinn wieder heimgekchrt. Ein Nach* richtenblatt, von dem bereits zwei Folgen vvrliegen, hält die Verbindung unter den 1309 Sippengenossen Kaul und Kaule aufrecht, unter denen sich allein 84 Bauerngeschlechter befin den. Anläßlich der Ehrung des alteingesessenen Bauerns schlechtes Kaul in Amöneburg soll der nächste Sippentag "" Äuli nächsten Jahres in Marburg an der Lohn stattsinden- Geschäftsführend wirkt für den Verband in Sachsen Bürger- meister Walther Kaule in Meißen.