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Papierzeitung
- Bandzählung
- 9.1884,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188400109
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- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18840010
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- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18840010
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
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- Technikgeschichte
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- Band
- Parlamentsperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 9.1884,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt III
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 37
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 73
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 109
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 141
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 177
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 213
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 249
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 285
- Ausgabe No. 10, 6. März 321
- Ausgabe No. 11, 13. März 357
- Ausgabe No. 12, 20. März 397
- Ausgabe No. 13, 27. März 433
- Ausgabe No. 14, 3. April 473
- Ausgabe No. 15, 10. April 513
- Ausgabe No. 16, 17. April 549
- Ausgabe No. 17, 24. April 585
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 621
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 661
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 697
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 737
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 773
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 813
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 849
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 897
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 937
-
Band
Band 9.1884,1-26
-
- Titel
- Papierzeitung
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816 werden könne, so müsse es eben von oben herunter geschehen, und wann dies gelinge, sei nur eine Frage der Zeit, denn die Lösung sei nothwendig und müsse kommen. Sie sei eine naturgemässe Folge der Einigung des Vaterlandes. Zunächst empfehle er deshalb beim preussischen Kultusminister vorstellig zu werden. Der Vorsitzende verspricht die Petition per sönlich überreichen zu wollen, da er mit Sr. Excellenz auch in andern Angelegenheiten in Berührung komme und bittet auch um die eventuelle Unterstützung des Herrn Reichstags abgeordneten Schmidt. Herr Reichslagsahgeordneter Schmidt-Elberfeld sagt bereitwilligst zu, empfiehlt aber, dass man sich hiermit nicht begnüge, sondern vor Allem sich bemühe, die Schulinspektoren der ver schiedenen Kreise und Bezirke für die Sache zu interessiren. Ausserdem dürfte es vielleicht am wirksamsten sein, wenn man die Sache vor den Handelminister brächte. Nachdem sich noch mehrere Redner hier über geäussert, wird einstimmig beschlossen, dass der Schutzverein beim preussischen Kul tusminister eine Petition einreiche und dass der Vorstand dieselbe später persönlich unter stütze. Auch wird den einzelnen Mitgliedern und besonders den Ortsvereinen empföhlen, sich mit den Schuiräthen Ihrer Bezirke in Verbindung zu setzen und denselben den Sach verhalt klarzulegen. Fortsetzung folgt. Die Buntpapier-Fabrikation. Die Direktion der Buntpapierfabrik Ober- schlema sagt in ihrem Geschäftsbericht für 1883: Unser vorjähriger Bericht machte unsere Herren Interessenten mit der misslichen Preislage der Fabrikate unserer Branche bekannt, hervorgerufen durch eine gewaltige, seit wenigen Jahren einge tretene Mehrproduktion, und wir sind leider auch jetzt noch nicht in der Lage eine Besserung dieser Verhältnisse konstatiren zu können. Es hat uns, und wie wir überzeugt sind, auch allen unseren Konkurrenzanstalten, während des ganzen Jahres 1883 und auch im laufenden Jahre 1884 nicht an Aufträgen gefehlt — wir mussten, zur Bewältigung derselben, fast stets mit Ueberstunden, theilweis die Nacht hindurch, arbeiten Jassen — es dürfte also eine jede Buntpapierfabrik vollauf beschäftigt und damit eine normale Veranlassung zu Preis aufbesserung geschaffen gewesen sein, und doch sind alle Versuche der tonangebenden Matadore unserer Branche, durch Zusammenkünfte, Vor schläge über Minimalpreise etc. eine Vereinigung gegen zwecklose, gegenseitige Preisdrückerei zu erzielen, resultatlos verlaufen. Der Zustand, dass die Preisabschläge bei den Rohpapieren, bei diversen Farben, in keinem Verhältniss zu den gesunkenen Preisen der Buntpapierfabrikate stehen, und zwar wesentlich zu Ungunsten der letzteren, dauert fort. Unser Umsatz hat sich von « 118,605.38 im Jahre 1882 auf M 127,447.58 in 1883 gehoben, und wir haben, um diesen zu erreichen, die diversen maschinellen Neubeschaffungen und Verbesserungen, wie dies unser vorjähriger Bericht angekündigt, besorgt. Ebenso ist für das laufende Jahr, im Einverständniss mit unserm Aufsichtsrath, eine weitere Vervollständigung der Arbeitsmaschinen vorgesehen, weil die Arbeitskraft der vorhandenen erreicht, resp. damit ein höherer Umsatz nicht zu erzielen ist. Zum Betrieb dieser vermehrten Maschinen ist eine grössere Betriebskraft erforderlich und um die vorhandene Wasserkraft besser auszunützen, um daraus eine Kraft zu schaffen, welche, ohne Mitwirkung der Dampfmaschine, eine grössere An zahl Arbeitsmaschinen treibt, liessen wir, anstatt des Wasserrades, eine Turbine einbauen. Aus dem Gewinn von K 15 216.06 zahlt die Gesellschaft, nach Absckreibung von «7 175 32, auf ihre « 144 000 Aktien eine Dividende von 5 Prozent. PAPIER-ZEITUNG. Walzenbrüchige Pappen. Leipzig, Mai 1884. Anfang dieses Jahres bestellte ich in der hie sigen Packpappenfabrik ein Quantum Packpappe, welche bei Ablieferung von meinen Leuten als walzenbrüchig, und daher nicht der Bestellung ent sprechend, zurückgewiesen wurde mit der Bemer kung: »Die Pappe enthält walzenbrüchigc Tafeln, wenn dieselbe so sortirt wird, dass die walzen brüchigc Stücke ausgeschieden werden,dann werden die Pappen angenommen werden.« Der Pappenfabrikant hat nun einfach eine Sor- tirung abgelehnt und gegen mich geklagt. Nach stehende Abschrift giebt das Urtheil, sowie den wesentlichen Theil des Gutachtens der Sachver ständigen wieder. Es wäre im allgemeinen In teresse erwünscht, wenn andere Fachgenossen ein schlägige Erfahrungen gleichfalls mittheilen wollten. Es kommt für den Handel darauf an, festzu stellen, ob der Besteller verpflichtet ist, Packpappe, welche 10% walzenbrüchig ist, als Mittelwaare zu übernehmen, und ob überhaupt walzenbrüchige Packpappe verwendbar ist. Auszug aus dem Urtheil. Aus dem Ergebnisse der mündlichen Verhand lung war Folgendes festzustellen: Sachverständiger hat am 2. Februar d. Js. die fraglichen 10 Ctr. Packpappen besichtigt. In meh reren der Pakete waren Stücke, welche allerdings walzenbrücbig waren. Indess ist die in Frage stehende Packpappe immer noch Waare mittlerer Qualität, und ich bin nicht der Meinung, dass Beklagter zur Verweigerung der Annahme der Pappe berechtigt war. Nach meiner Schätzung befinden sich unter den 10 Ctr. I Ctr. walzen brüchiger Pappe. Der Mangel, dass ein Stück Packpappe walzenbrüchig ist, ist nicht derartig, dass die Brauchbarkeit der Pappe dadurch aus geschlossen, oder deren Werth in erheblicher Weise gemindert würde. Uebrigens konnte Beklagter nicht erwarten, dass er für den Preis von 7 « 603 p. Ctr. bessere Packpappe erhalten werde. Zu diesem Preise kann nur ordinäre Pappe geliefert werden, und bei dieser Art Packpappe kommt es fast bei allen Lieferungen vor, dass walzenbrüchige Stücke dabei sind. Wenn im vorlicgenden Falle unter 10 Ctr. 1 Ctr. walzenbrüchiger Pappe war, so ist dies das gewöhnliche Verhältniss. Gründe: Da im vorliegenden Falle beide Parteien als Kaufleute im Sinne der Bestimmung in Art. 4 des AUg. Deutsch. H. G. Bs. anzusehen sind, so haben lediglich die Bestimmungen des letzteren bei der rechtlichen Beurtheilung des gegenwärtigen Recht- Streits Anwendung zu finden. Die Klage ist als Kaufsklage schlüssig begründet und durch das Zugeständniss des Beklagten in rechtliche Gewiss heit gesetzt. Es handelt sich mithin dermalen nur noch um Entscheidung der Frage, ob der Einwand des Beklagten, auf die hiernach an sich auszusprechende Verurtheilung desselben rechtlich irgend welchen Einfluss auszuüben vermag, oder nicht. Wenn der erkennende Richter die soeben gedachte Frage in verneinendem Sinn entschieden hat, so ist derselbe hierbei von folgenden Erwä gungen ausgegangen: Zunächst war der Kläger als Verkäufer bei dem Mangel jedweder Vereinbarung über die Beschaffen heit und Güte der zu liefernden Packpappe ver pflichtet, dem Beklagten Handelsgut mittlerer Art und Güte zu gewähren, (Art. 355 des II. G. B.) und es hat andrerseits zufolge der Vorschrift in Art. 346 des H. G. B. der Beklagte, als Käufer die Verpflichtung, die Waare zu empfangen, so fern sie diesem Erfordernisse entspricht. Dass dies Letztere der Fall, hat der Beklagte im vorliegenden Falle, unter der Behauptung bestritten, dass die Waare walzenbrüchig sei. Der bei dem Bestreiten der Wahrheit dieses Anführens klägerischerseits, vom Beklagten unternommene Beweis seiner Be hauptung, hat nun zwar das Vorhandensein ein zelner walzenbrüchiger Stücke Pappe unter den 10 Ctr. gelieferter Pappe ergeben, allcin es hat immerhin, trotz dieses Umstandes, der abgehörte Sachverständige .... in Uebereinstimmung mit der Aussage des gleichfalls als Sachverständigen N»23 abgehörten .... die Waare als Handelsgut mitt lerer Qualität zu bezeichnen vermocht. Zwar lag (zufolge der Bestimmung in § 863 des L. G. B.) der Beweis der gesetzmässigen Lieferung der strei tigen Waare nicht dem Beklagten, sondern viel leicht dem Kläger ob, da indessen dieser Beweis zu Ungunsten des Beklagten ausgefallen ist, so hat man um so weniger Bedenken tragen können, die gesetzmässige Beschaffenheit der Waaren ohne Weiteres anzunehmen. Hieraus erfolgt die Verurtheilung des Beklagten in der Hauptsache, wogegen die in Tragung der Prozesskosten, auf der Vorschrift in § 87 der Civ. Proz. Ordn. beruht. L)r. S, Amtsrichter. Papierstoffmühle von Camus. Die von dem französischen Ingenieur Camus „erfundene“ Stoffmühle ist der Kingsland’schcn ziemlich ähnlich, sie hat wie diese, eine guss- eiserne, mit Messern besetzte Scheibe, die mit einer wagrechten Welle etwa 300 Umdrehungen in der Minute macht. Die Messer sind auf dieser Scheibe auf beiden Seiten in drei kon zentrischen Kreisen radial angeordnet und ent sprechen zwei ebenso besetzten Bodenplatten. Diese konzentrisch radiale Stellung der Messer scheint, nach der uns gesandten Beschreibung, der einzige Punkt zu sein, worin die Kon struktion von der in Hofmanns Handbuch be schriebenen Kingsland'schen abweicht, da auch diese schon 4 Mahlflächen aufweist. Im Jahre 1881 übertrugen die Eigenthümer grosser Sagemühlen in Pontarlier, Frankreich, den Bau einer Fabrik für Holzpappen aus Abfällen und Sagemehl, auf Grund seiner Ver sprechungen, Herrn Camus. Dieser stellte zum Feinmahlen 4 seiner Stoffmühlen auf, welche, da weder Kollercänge noch Sortirmascbinen, Holländer oder Feinmühlen (Raffineure) vor gesehen waren, allein einen zu Pappen ge eigneten Stoff mahlen sollten. Da dies nicht gelang, so verklagte die Gesellschaft Herrn Camus, und in dem jetzt schwebenden Prozess wuide an alle Fabrikanten, welche die Camus- ‘sche Stoffmühle benützen geschrieben und deren Antworten verlesen: Kistler &- Nydegger in Eichberg, Schweiz, schreiben: Wir haben die Camus'sche Stoffmühle ge kauft, um damit aus Sägemehl llolzstoff zu bereiten, sie taugt aber absolut nicht hierzu. Wir haben Herrn Camus verklagt und hoffen, dass er die Maschine, die 25 Pferdekraft braucht und Alles zu wünschen lässt, zurücknehmen muss. Rasch in Hudikswall, Schweden: Ich verwende die Camus’sche Stoffmühle und schätze ihren Kraftbedaif auf 25 Pferde. Sic geht sehr schwer und ihre Messer werden von der Holzsäure angegriffen. Horteur in St. Remy: Wir stellen jetzt die Camus’sche Stoffmüble zum dritten Mal auf, um möglicherweise zu erreichen, dass sie sich nicht mehr verstopft. Sie liefert 350 bis 400 kg Stoff in 24 Stunden, also bei weitem nicht so viel wie Herr Camus versprochen hat. Rentzmann in Veile, Däneniark: Ich bin mit der Camus'scher Stoffmühle nicht zufrieden. Ich arbeite hier gedämpftes und dann geschliffenes Fichtenholz, und wenn dies auch in geeignetster, d. h. zerquetschter Form in die Stoffmühle gegeben wird, so braucht diese doch grosse Kraft und zwar viel mehr, als in den Cirkularen angegeben. Bis heute habe ich keinen Nutzen davon gehabt, sondern nur eine Reihe verunglückter Versuche damit gemacht. Eine Reihe ähnlicher Aussagen wurden noch verlesen und liegen uns zum Theil in Abschrift vor. Den Sachverständigen wurde aufgegeben, einen Bericht zu machen, und wir werden z. Z. das Ergebniss mittheilen, glaubten aber im Interesse der Fabrikanten Vorstehendes jetzt schon wiedergeben zu sollen.
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