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PAPIER-ZEITUNG. 664 N919 zahlreichen Fällen, in denen der Name des In habers mit der Firma nicht übereinstimmt, keinen rechten Sinn haben. Wir haben aufs Gerathewohl Seite 200 des neuen Adressbuchs aufgeschlagen, um einen Anhalt für das Verhältniss dieser Fälle zu den anderen zu bemessen. Da sind unter den 90 Firmen, die auf dieser und der folgenden Seite verzeichnet stehen, nicht weniger als 34, bei welchen der Augenschein sofort zeigt, dass es an einer solchen Uebereinstimmung fehlt; bei 8 derselben sind’ mehrere Inhaber verzeichnet, während die Firma nur einen andeutet, bei 8 umgekehrt nur einer, während die Firma aus mehreren Namen besteht, bei 8 sind Frauen die Inhaberinnen, während die Firma dies nicht erkennen lässt, etc. Die »Herren« J. G. H. & Co. z. B. sind zwei vcrheirathete Frauen, »Herr« C. H. ein Fräulein, »Herr« F. L. H. eine Wittwe mit einem Sohne und einigen verheiratheten und unverheiratheten Töchtern. Hier ist die Adresse »Herrn« doch geradezu widersinnig. Adressirt man dagegen »an die Firma«, so passt dies in jedem Falle, und un höflich ist es doch sicher nicht. Daneben ist die Angabe des Geschäftslokals dringend zu empfehlen. Früher hielten grössere Handlungshäuser dies unter ihrer Würde: »Uns kennt Jedermann, geschweige denn die Briefträger.« Inzwischen ist die Stadt grösser geworden, und das Briefträgerpersonal wechselt doch zuweilen. Aber davon ganz abgesehen, ist es in jedem Falle eine grosse Erleichterung für das mühselige Ge schäft des Briefsortirens, wenn die Strasse und die Hausnummer angegeben sind; bei der grossen Zahl der zu sortirenden Briefe wird ein erheb liches Maass von Zeit erspart, wenn der damit beschäftigte Beamte bei jedem Briefe nur auf die rechte untere Ecke zu sehen, nicht aber die ganze — oft genug undeutlich geschriebene — Adresse zu lesen braucht. Je rascher aber das Sortiren erledigt ist, desto früher kann mit dem Austragen begonnen werden, und daran ist dem Handels stande doch ganz besonders gelegen. Es gilt, mit einem unhaltbar gewordenen Vor urtheil zu brechen. Möchten unsere grösseren Handlungshäuser mit gutem Beispiele vorangehen! Eisen-Ztg. Vorsicht! Jüngst ist ein Schuldner von seinem Gläubiger wegen einer Forderung von « 300 verklagt worden, die er laut vorgelegter Poslquittung bereits acht Monate vorher durch Post-Anwei- sung regulirt hatte. Trotzdem wurde er zur nochmaligen Bezahlung verurtheilt, weil er nicht nachweisen konnte, dass der Gläubiger den Betrag erhalten hatte! Bisher lebte man der Ueberzeugung, dass die Vorlegung der Post-Quittung über eine Post- Anweisung der sicherste Weg sei, die Bezahlung seiner Schulden zu beweisen, zumal erst vor kurzem die Entscheidung erging, dass dies nur durch Post-Anweisungs-Quittung, nicht aber durch Quittung über einen aufgelieferten Geld- oder Einschreib-Brief möglich sei. Obiges Urtheil hat berechtigtes Aufsehen er regt, und es war nur möglich, weil die Geld briefträger Beträge unter 300 Mark an er wachsene Familienglieder des Adressaten, z. B. wie vermuthlich in obigem Fall, dem Neffen, auszuhändigen berechtigt sind. Dies ist nämlich eine neuere Bestimmung, gegen welche die Geschäftswelt energisch Front machen sollte. Zudem umfasst die Haftpflicht der Post für auf gelieferte Post-Anweisungs-Beträge nur den Zeit raum von sechs Monaten, nach welchem die Be läge (Post-Anweisungen) kassirt werden können, sodass man nach dieser Zeit überhaupt nicht mehr nachzuweisen vermag, ob der Adressat selbst, oder wer sonst, das Geld in Empfang genommen hat. Diese Frist ist entschieden zu kurz bemessen und dürfte wohl auf den Zeitraum der Klage-Ver jährung, auf zwei Jahre, auszudehnen sein. Die Post pflegt stets berechtigten Wünschen der Geschäftswelt nachzugeben, und wir em pfehlen desshalb den Fachvereinen, ihre For derungen in Form von Eingaben an den Staats sekretär Dr. Stephan zum Ausdruck zu bringen. Francke s Sulfitverfahren. Amerikan. Pat. Nr. 295 865. Angemeldet am 29. Oktober 1881. Wir finden unter den neuesten amerikanischen Patentschriften das nachfolgende Francke'sche Patent. In den Nrn. 3, 4 und 8 des vorigen Jahrganges hatten wir schon einen ausführ lichen Bericht über die Francke’sche Fabrik gebracht. Als Kocher wurden dort anfangs cylindrische, horizontale, drehbare Kessel benutzt, welche mit einer Anzahl Röhren zur Heizung des Inhalts mittels Dampfes versehen waren. In Folge ungünstiger Resultate mit diesen Kochern hatte man sie bald durch einfache Cylinder von 40' Länge und 7' Durchm. ersetzt, welche auf der inneren Fläche mit vorstehenden Armen versehen waren, die den Stoff bei der Drehung des Kochers etwas zurückhalten, Überwerfen lassen und somit der Einwirkung der Säure gut aussetzen. Diese Kocher sind zur Zeit noch im Betrieb. Auf den Heizrohren der früheren Kocher setzte sich nämlich nach und nach so viel Kalk an, dass die Wärme kaum mehr durchdringen konnte. Dieser verworfene Kocher ist in der Patentschrift beschrieben, aber nicht patentirt. Ob und aus welchen Gründen die Ertheilung des Patents erschwert war, entzieht sich unserer Wahrnehmung; bemerkensweith ist aber die lange Zeit, welche zwischen der An meldung vom 29. Oktober 1881 und der Erthei lung am 28. März 1884 liegt. Da die Einrichtung historisches Interesse bietet, so geben wir den Inhalt der Patentschrift nebst Zeich nungen hier wieder. Ueber den Verbrauch von Kochflüssigkeit wird angegeben, dass 9000—1250 Liter zur Bereitung von 1000 kg Stoff (ob trocken oder nass, ist nicht gesagt) ge nügen. Für Esparto, Stroh und ähnliche Pflanzenstoffe braucht man weniger. Nach der Kochung, die 12 bis 15 Stunden dauert, beginnt das Waschen des Stoffes auf gewöhnliche Weise. Wenn erforderlich, folgt nach dem Waschen die Bleiche. An Stelle des Drchkessels könnte auch ein feststehender be nutzt werden, wenn in ent sprechender Weise eine Be wegung des Stoffes hervor gerufen wird. Der in Fig. 3 dargestellte Thurm A ist in Mauer werk ausgeführt. Er wird mit Kalkstücken a, welche unten auf dem Roste B‘ ruhen, gefüllt. Oben ist der bekannte Vertheiler B angebracht, zu welchem mittels des Rohres D Wasser vom Behälter C geleitet wird. Das abwech- Fig. 3. selnd rechts und links aus gegossene Wasser rieselt langsam über die Kalkstücke a, sammelt sich nach Aufnahme des schwefligsauren Kalkes am Boden G und fliesst durch II ab. Die Fig. I. Figuren 1 und 2 zeigen den Kocher M im Quer- und Längsschnitt. Derselbe ruht auf Rollen I und wird von einer Schraube L, welche durch eine Dampfmaschine und Riemen K betrieben wird, in langsame Umdrehung versetzt. Die Heizrohre mm münden in die End kammern M M2 des cylindrischen Kochers. In diese führt man durch eine gelenkige Rohr verbindung J an einem Ende Dampf von etwa 4 bis 5 Atm. ein und lässt am anderen Ende das Kondensationswasser mittels eines geeig neten Ventils ab. Die Kochflüssigkeit wird mittels einer Pumpe eingebracht und soll den Kessel mit dem Holz etwa zu drei Viertheilen füllen. Nach Schliessung des Mannloches wird der Kocher in langsame Bewegung versetzt, so dass er etwa eine Umdrehung in zehn Minuten macht. Die Kochflüssigkeit wird warm ein geführt und durch den Dampf bald stärker erhitzt, wobei der Druck entsprechend wächst. Hg. 2. I schweflige Säure wird durch Verbrennen von Schwefelkies erzeugt und tritt durch einen Zug unten in den Thurm ein. Die nicht gelöste schweflige Säure entweicht an der Spitze des Thurmes. Die Ansprüche lauten: 1) Die Art der Herstellung der Kochflüssig keit von bestimmter Stärke und beinahe richtiger Temperatur dadurch, dass man heisse schwefligsaure Dämpfe zu festem Alkali bringt in Gegenwart geringer Wassermenge, die über feste Oberflächen geleitet wird. 2) Die Herstellung von Zellstoff durch Be handeln des feinvertheilten Holzes mit Sulfit lösung von etwa 150" C. und 4 bis 5" Baume unter leichtem Bewegen. 3) Die Herstellung des Zellstoffs aus fein zertheiltem Holz unter Einwirkung von Sulfit lösung, Hitze und Druck in einer einzigen Operation. Chlorkalk. Anfang April war Chlorkalk in Liverpool auf £ 6.10 zurückgegangen, hat sich aber wieder etwas erholt. Die Fabrikanten fanden es offen bar schwierig, die Preise auf £ 9 bis £ 10 oder annähernd, wie beabsichtigt, zu halten, und es erscheint nicht unmöglich, dass die Preise wieder auf die vor einigen Monaten herrschenden Sätze zurückgehen werden. Der Ausschuss der vereinigten Chlorkalk - Fabri kanten empfahl vierzehntägige Schliessung aller Werke in Lancashire, und am Tyne und man erwartete einen Beschluss hierüber. Es scheint jedoch den Fabrikanten nicht ge ¬ lungen zu sein, ihre Wünsche zur Geltung zu bringen, da die Chlorkalkpreise, seitdem wir Vorstehendes schrieben, erheblich zurückge gangen und von den früheren Preisen nicht mehr weit entfernt sind. Taschenkalender mit Bleistift als Kreuz bandsendungen werden von der Deutschen Reichspost in neuerer Zeit nicht mehr befördert. Ein Rekurs, welchen ein grosser Verleger an das Reichspostamt einleitete, blieb erfolglos. Man kann nicht immer Alles sagen, was man wirklich weiss: aber man darf nie sagen, dass man etwas Anderes wolle, als man wirklich will.