Suche löschen...
Papierzeitung
- Bandzählung
- 9.1884,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188400109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18840010
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18840010
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Register in der Vorlage unvollständig.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 9.1884,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt III
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 37
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 73
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 109
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 141
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 177
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 213
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 249
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 285
- Ausgabe No. 10, 6. März 321
- Ausgabe No. 11, 13. März 357
- Ausgabe No. 12, 20. März 397
- Ausgabe No. 13, 27. März 433
- Ausgabe No. 14, 3. April 473
- Ausgabe No. 15, 10. April 513
- Ausgabe No. 16, 17. April 549
- Ausgabe No. 17, 24. April 585
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 621
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 661
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 697
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 737
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 773
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 813
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 849
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 897
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 937
-
Band
Band 9.1884,1-26
-
- Titel
- Papierzeitung
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
regelmässige Sitzungen ab und trifft die erfor derlichen Bestimmungen. Dieser Ausschuss hatte unter anderm vor Kurzem folgenden Fall zu entscheiden. Eines der Mitglieder hatte anfangs seine Erzeugung um weit mehr als 10 % vermindert, und kam darum ein, diese Minder-Erzeugung jetzt wieder ausgleichen zu dürfen. Das Gesuch wurde aber verweigert. Die Erfolge der Vereinigung haben bewirkt, dass viele bisher noch ausgestandenen Firmen beigetreten sind, so dass sie stärker ist, als je. Der Beschluss über einen vor Kurzem ein gebrachten Antrag, die Erzeugung um weitere 5 "/o, also im Ganzen um 15°/0, zu vermin dern, ist einstweilen vertagt worden. Weisses Holzpapier. Seit längerer Zeit schon kommen erhebliche Mengen Papier in den Handel, die lediglich aus geschliffenem Holz bestehen. Das Papier ist nicht auf der für diesen Zweck konstruirten Maschine der Aktien-Gesellsehaft zu Grellingen, sondern auf gewöhnlichen Langsiebmaschinen angefertigt. Dem Holz wird zu diesem Zweck beim Schleifen eine längere Faser ertheilt, das selbe wird also, wie die Schleifer sagen: „lang- geschliffen“, damit es sich auf der Papier maschine gut verfilzt. Solches Papier kommt nicht nur kartonartig dick, sondern auch so dünn wie Druckpapier auf den Markt, ist je doch nicht fest genug, um in der Drucker presse verwendet zu werden. Die dünnen Papiere dieser Art dienen in grossen Mengen zum Bekleben anderer geringerer Papiere und Pappen, denen damit eine weisse Oberfläche gegeben wird, d. h. zur Kartonfabrikation. Das Papier hat gegenüber den früher verwendeten Sorten den Vorzug grösserer Billigkeit. Kündigungsfrist der Handlungs gehilfen. Die Freie Organisation der Kaufleute zu Berlin, welche 500 Gehilfen als Mitglieder zählt, hielt am 2. Januar eine Versammlung von „jungen Kaufleuten“ ab. Leber das zur Tagesordnung stehende Thema: »Die Kündigungsfrist der Handlungsgehilfen«, re- ferirte der Vorsitzende des Vereins, Herr K. Ro senthal. Er wandte sich in seinen Ausführungen gegen den § 61 der Handelsgesetzgebung, der von der Kündigungsfrist der Handlungsgehilfen handelt, dieselbe jedoch nicht genügend prä- zisirt. Zwar wird in diesem Paragraphen die Kündigung als eine sechswöchentliche quartaliter festgesetzt; aber der Zusatz: »wenn eine andere Kündigung vereinbart ist, so hat es damit sein Bewende, «, macht die gesetzliche Bestimmung illusorisch. Diese Willkür auf dem Gebiete der Kündigungsfrist hat im Kaufmannsstand schon schlimme Früchte gezeitigt und den jungen Mann für vogelfrei erklärt. Acht- und vierzehn tägige Kündigung der jungen Kaufleute ist in Berlin nichts Neues mehr; ja ein grosses Geschäft im Centrum der Stadt hat sogar eine eintägige Kündigung eingeführt. Der Referent schloss seinen beifällig aufgenommenen Vortrag mit der Mahnung, energisch dafür einzutreten, dass die Willkür in der Kündigung aufhöre und eine Mi nimalgrenze in vier- oder sechswöchentlicher Kün digung geschaffen werde. Das Resultat der Verhandlungen war die Annahme folgender zwei Resolutionen: I. »Die heut versammelten jungen Kaufleute erklären, in Berücksichtigung, dass die, die Kündigungsfrist der Handlungsgehilfen regelnden Bestimmungen das Verhältniss der jungen Leute zu einem un sicheren machen und nicht geeignet sind, den Stand zu heben —■ dass es wünsch enswerth sei, bald möglichst an maassgebender Stelle eine genaue Interpretation des § 61 der Handelsgesetzgebung zu geben. Bis dahin hofft die Versammlung, dass die Prinzipale Berlins zum Schutz ihrer Ange stellten andere als die gesetzlich bestehenden Enga gementsbedingungen mit ihren jungen Leuten nicht eingehen werden.« II. »Die heut ver ¬ sammelten Kaufleute erklären sich mit den Aus führungen des Referenten einverstanden und ver pflichten sich, voll und ganz für die gemachten Forderungen einzustehen, selbst wenn sie nicht Mitglieder der Freien Organisation sind.« Eine dritte Resolution: diejenigen Firmen, welche die besagten Missstände fördern, dem Vorstand zu nennen, wurde abgelehnt. Wir glauben nicht, dass diese Resolutionen einen Einfluss im gewünschten Sinne auf die Gesetzgebung üben werden, finden es aber sehr auffallend, dass die aufwachsende Gene ration von Kaufleuten das im Gesetze gewahrte Recht der freien Vereinbarung in solcher Weise beschränken möchte. Der Arbeitgeber hat trotz aller gesetzlichen Bestimmungen kein Mittel, den unwilligen Gehilfen zu nützlicher zweckmässiger Thätigkeit zu zwingen: er kann ihn wohl nöthigen, seine Zeit pflichtmässig bei ihm auszuhalten, wird aber in vielen Fällen besser thun, ihm den Gehalt zu zahlen und auf seine Dienste zu verzichten. Der Arbeit geber ist somit äusser Stande, die Erfüllung des Vertrags in dessen voller Bedeutung zu erzwingen, muss ihn aber seinerseits genau einhalten. Wer einen Gehilfen annimmt, dessen Bildung und Vergangenheit Garantie dafür bieten, dass er seinen Verpflichtungen auch nach erfolgter Kündigung in vollem Maasse gerecht wird, dürfte kaum anstehen, demselben auch noch längere als die gesetzliche Kündi gungsfrist zu bewilligen. Warum soll man aber gezwungen werden, wie die gefassten Resolutionen wünschen, sich weniger gebildeten, gewissermaassen von der Strasse aufgenom menen jungen Leuten gegenüber in solcher Weise zu binden — ihnen also grössere Rechte einräumen, als anderen, vielleicht viel ver dienteren und nützlicheren Arbeitern? In keinem modernen Kulturstaat besteht eine solche Beschränkung der freien Vereinbarung, und die jungen Leute, welche darin ihr Heil zu erblicken glauben und die Hülfe des Staats, der Polizei anrufen, stellen sich, unserer An sicht nach, ein recht schlechtes Zeugniss aus. Wer tüchtig, ausdauernd und fleissig ist, wird seinen Weg auch ohne solche Hülfsmittel finden. Selbst ist der Mann! Central Verkaufsstelle für Holzstoff und Holzpappen! Die nach wie vor gedrückten Preise von Holz stoff und Holzpappen bereiten den Fabrikanten viel Kummer, und zweifellos wird eine grosse Zahl derselben nicht im Stande sein, sich dauernd oder nur noch längere Zeit zu halten, sofern nicht einschneidende Maassregeln ergriffen werden, um eine Preisbesserung herbeizu führen; leicht wird dies nicht sein, indess dürfte doch bei allseitig gutem Willen irgend ein Modus ge funden werden können, um zu verhüten, dass eine grosse Industrie unaufhaltsam dem Ruin an heimfällt. In letzterer Zeit sind nun, von verschiedenen Seiten, namentlich 2 Mittel empfohlen worden, um eine Preisbesserung herbeizuführen, nämlich: a. Einschränkung der Produktion, b. Verkauf der Gesammtproduktion durch eine gemeinsame Verkaufs- s t e 1 le. Ad a bin ich der Ansicht, dass die Beschrän kung der Produktion an und für sich das ein fachste, aber auch am schwersten durchzuführende Mittel sein würde; immerhin dürfte es zweifel haft sein, ob alle Fabrikanten, welche einer Be triebseinschränkung beistimmen, auch einen des- fallsigen Beschluss strikt durchführen würden; eine Kontrolle darüber, ob jeder Fabrikant nur so lange arbeiten lässt, als er einer gemeinsam ge fassten Resolution gemäss soll, ist, so zu sagen, undurchführbar. Ad b ist nicht zu verkennen, dass auch dieser Vorschlag grosse, wenn auch nicht unübersteigbare, Hindernisse bietet; denn eine so grosse Anzahl von Fabrikanten unter einen Hut zu bringen, wird schwer halten. Die Central-Verkaufsstelle, resp. einige Filialen derselben, müssten durch, von den (Fabrikanten anzustellende, tüchtige, geschäftskundige Persön lichkeiten geleitet werden, welche ein festes Gehalt beziehen. Die ganze Produktion der Holzstoff- und Pappen fabrikanten würde lediglich durch die gemein same Verkaufsstelle unterzubringen sein. Für die Geschäftsvermittlung müssten die Fa brikanten einen festen Prozentsatz an die Ver kaufsstelle entrichten, welche davon sämmtliche Unkosten zu decken und etwaige Ueberschüsse am Jahresschluss pro rata an die Betheiligten zurück- zuerstatten haben würde. Dass eine derartige Verkaufsstelle viel billiger, als jeder Agent arbeiten kann, ist selbstverständ lich ; die enorm grosse Umsatzsumme würde die Kosten bezw. den prozentweisen Beitrag eines Betheiligten auf ein Minimum verringern! Andererseits würden die Fabrikanten selbst durch dieVerkaufsstelle noch erheblicheErsparnisse machen; so dürften z. B. die Reisekosten fast ganz fortfallen. Die Hauptdrücker des Marktes sind diejenigen Fabrikanten, welche gezwungen sind, ihre Vor- räthe stets sofort zu verkaufen, und zwar in vielen Fällen p. Kasse, um die nöthigen Betriebsmittel flüssig zu erhalten. Diesen Kollegen muss im Interesse des Ganzen unbedingt auf die eine oder andere Weise durch die Verkaufsstelle geholfen werden. Wenn auch die Gewährung eines direkten Vor schusses von Seiten der Verkaufsstelle nicht an gängig erscheint, so würde sich doch durch Verwendung derselben wohl ein Bankinstitut be reit finden, Vorschüsse gegen entsprechende Sicherheit zu mässigen Zinsen zu gewähren. Ein wichtiger Punkt ist ferner der, dass die von allen Seiten oft sehr dringenden Angebote, welche geradezu demoralisirend auf den Markt wirken, aufhören würden. Die Centralverkaufsstelle würde einzig und allein die Preise bestimmen und einlaufende Anfragen erledigen. Jeder Fabrikant müsste seine Kunden an diese verweisen, wobei freilich den Konsu menten das Recht bleiben müsste, zu bestimmen, von welcher Fabrik sie ihre Waaren haben wollen. Da in Oesterreich auch ein ähnliches Unter nehmen geplant werden soll, so kann dies nur dazu beitragen, um so energischer bei uns zu Hause vorzugehen, um einen grossen Theil der Holzstoff- und Holzpappen - Industrie vor Unter gang zu schützen. Dazu kann jeder Fakrikant, welcher sein Geld und sein Leben lieb hat, bei tragen! Jeder wirke für sich und in Provin- zial-Vereinen dahin, dass der Vorschlag der Er richtung einer Central - Verkaufstelle Boden ge winnt. Die Mitglieder des Vereins Deutscher Holzstoff - Fabrikanten müssen die Sache in die Hand nehmen und auf baldigste Einberufung einer Generalversammlung dieses Vereins dringen, um die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Zu einer solchen Versammlung sollte nach meiner Ansicht jeder deutsche Holzstoff- und Holzpap- pen - Fabrikant, also auch Nichtvereinsmitglieder, durch Inserate in öffentlichen Blättern ein geladen werden, und zwar unter Zusicherung der Stimmberechtigung; denn der Kardinalpunkt ist der, dass man möglichst viele Fabrikanten da hin bringt, sich für gemeinsam zu ergreifende Maassregeln zu erklären, welche ein Schutz für Hab und Gut eines Jeden werden können. Die Fachpresse wird gewiss gern ihr Theil da zu beitragen, um nach Möglichkeit der drückenden Geschäftslage durch öffentliche Besprechung in den Blättern abzuhelfen. J'm Mitglied des Vereins Deutscher Hol z stofffah rikanten. Wir stellen unsere Spalten für Besprechung dieses Vorschlags gerne zur Verfügung. D.Red. Herr L. Steinmann, Berlin SW., Inhaber einer Holzschleife in Oker, hat, wie er durch ein gedrucktes Cirkular mittheilt, in Ver bindung mit einem Kaufmann bereits ein „Centralbureau für die Holzstoff-, Holz- und Lederpappenfabrikation“ eröffnet, und ladet die betr. Fabrikanten ein, dasselbe zu benützen, um dadurch höhere Preise als sonst zu erzielen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)