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Papierzeitung
- Bandzählung
- 9.1884,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188400109
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- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18840010
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- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18840010
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
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- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 9.1884,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt III
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 37
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 73
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 109
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 141
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 177
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 213
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 249
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 285
- Ausgabe No. 10, 6. März 321
- Ausgabe No. 11, 13. März 357
- Ausgabe No. 12, 20. März 397
- Ausgabe No. 13, 27. März 433
- Ausgabe No. 14, 3. April 473
- Ausgabe No. 15, 10. April 513
- Ausgabe No. 16, 17. April 549
- Ausgabe No. 17, 24. April 585
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 621
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 661
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 697
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 737
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 773
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 813
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 849
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 897
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 937
-
Band
Band 9.1884,1-26
-
- Titel
- Papierzeitung
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Nicht nur Chlorgas und Chlorkalklösung gegenüber zeigt sich das mit Paraffin behandelte Holz widerstandsfähig, auch Säuren gegenüber hat es diese Eigenschaft. Dem Verfaulen wird durch den schützenden Ueberzug der Fasern vorgebeugt, so dass es sich empfiehlt, auch die in der Papierfabrikation gebräuchlichen Rührscheite damit zu imprägniren. Dieselben gewinnen dadurch sehr an Haltbarkeit und bewahren ihre Festigkeit. Verwendung können die mit Paraffin imprägnirten Gegenstände überall finden, wo die Flüssigkeit nicht über 25—30° warm ist. Wenn dieselben in heisse Flüssigkeiten kommen, wird das Paraffin durch das vorhandene Wasser aus den Zellen des Holzes verdrängt, und wenn das Paraffin auch auf die Flüssigkeit, mit welcher es zusammen kommt, keinen nachtheiligen Einfluss ausübt, so war doch dann die ganze Manipulation, welche der Gegenstand zu seiner Imprägnirung er forderte, vergebens. Anfänglich haben die mitParaffinimprägnirten Holzgegenstände eine glatte, glitscherige Ober fläche, welche sich jedoch nach kurzer Zeit abgegriffen hat. Dr. E. M. „Amerikanisches Löschpapier.“ Niederschlag bei Annaberg i. S. Bezugnehmend auf Seite 216, Nr. 7 d. Papier- Zeitung : Amerikanisch embossed Löschpapier, theilen wir Ihnen ergebenst mit, dass wir dieses Lösch- resp. Filtrirpapier schon seit vielen Jahren in vielen verschiedenen Narbungen, wie einl. Muster, in der beschriebenen Art, jedoch gleich auf der Maschine fix und fertig, herstellen. Dinge, die als ausländische bezeichnet werden, sind häufig, wie in diesem Falle, ursprünglich deutsche Erfindungen. Grossisten haben nicht selten grössere Sendungen in guter Exportver packung verlangt, und es ist daher nicht ausge schlossen, dass unsere Fabrikate indirekt als ame rikanische beschrieben worden sind. Tit.: Gessner & Kreuzig. Anm. d. Red. Es macht uns Vergnügen, vor stehende Berichtigung abdrucken zu können. Auf die gütigst eingesandten Muster werden wir unter „Neuheiten“ zurückkommen. Salpetersaures Eisen. Von Friedrich Fol, Niederwiesa bei Chemnitz. Unter den Mineralsalzen, welche in der Färberei des Papiers und des Papierstoffes Verwendung finden, spielt das sogenannte Salpetersaure Eisen des Handels für die Herstellung von Ocker farben, Kaliblau, Rostfarben, Grau und Schwarz eine sehr wichtige Rolle. Während die meisten Salze in krystallisirtem Zustande verkauft werden, was eine gewisse Bürgschaft ihrer Reinheit bietet, kann das salpetersaure Eisen nur im flüssigen Zustand erzeugt werden. Dadurch ist aber stets die Mög lichkeit vorhanden, dass es einen mehr oder we niger grossen Ueberschuss an Säure enthält. Das salpetersaure Eisen wird gewöhnlich mit einem spec. Gew. von 1,500 (48° Baume) in den Handel gebracht und das specifische Gewicht öfters durch Säure-Zusatz hervorgebracht. Da jedoch nur das darin enthaltene Eisenoxyd zur Erzeugung der Farben nützlich ist, so wirkt jeder Ueber schuss an Säure doppelt schädlich. Wenn regelmässig fabrizirt, darf das salpetersaure Eisen keine freie Salpetersäure enthalten, auch keine salpetrigen Dämpfe ausstossen, und nach längerem Lagern keinen Niederschlag absetzen lassen. Ausserdem muss seine Zusammensetzung konstant sein, der Gehalt an Eisenoxyd immer derselbe bleiben. Die Untersuchung der meisten im Handel vorkommenden Sorten zeigt, dass diese Bedingungen selten erfüllt sind. Dem Einsender dieser Zeilen ist es jedoch gelungen, ein salpeter saures Eisen darzustellen, welches bei 48° Baume keine Spur von freier Salpetersäure und Chlor ent hält und sich durch konstanten Gehalt an Eisen oxyd den Papier- und Papierstofffärbern ganz be sonders empfiehlt. Das Reichs-Stempelgesetz. Berlin, Februar 1884. Sie würden einen grossen Theil ihrer Abon nenten sehr verbinden, wenn Sie in einer Ihrer nächsten Nummern Aufklärung darüber geben wür den, wie die neuerliche Reichsgerichtsentscheidung in betreff der Stempelpflichtigkeit der Handels briefe zu verstehen sind, resp. nach welchen Grund- Sätzen hierbei zu verfahren ist, ebenso ob die Handelsfakturen resp. gewöhnliche Rechnungen an die Kunden stempelpflichtig sind. Id- Antwort d. Red. Wir bekennen, dass wir das, entgegen seiner ursprünglichen Bestimmung auch auf Waarengeschäfte ausgedehnte, kom- plizirte Stempelgesetz nur unvollkommen ver stehen. Wir geben desshalb nachstehend eine Auslassung der „Berl. Börsen-Zeitung" wieder, worin obige Frage eingehend beantwortet ist: Das Reichsgericht hat am 1. d. M. eine wich tige Entscheidung betreffend den Rechtsweg in Streitsachen, betreffend das Reichs-Stempelgesetz und die Stempelpflichtigkeit der Briefe mit Rech nungsinhalt, getroffen. Da zur Zeit das Urtheil in seiner Fassung noch nicht definitiv festgestellt ist, beschränken wir uns auf die Mittheilung der wichtigsten Rechtssätze: I. Seitens des Stempel zahlers ist der Rechtsweg gegeben. 2. Die Klage ist gegen den Landesfiskus zu richten, weil er, wenn auch für Rechnung der gesammten Deut schen Reichsstaaten, doch in eigenem Namen das Geld erhebt. 3. In seiner Sitzung vom 5. Juli 1882 hat der Bundesrath angenommen: »Auf Briefe, welche eine Rechnung etc. der in Tarif nummer 4b bezeichneten Art enthalten, findet die Bestimmung Ziffer 3 zu Tarifnummer 4 keine Anwendung.« (Jürgens Stempelgesctz S. 86; Dr. Krökel Reichsstempelabgaben, Berlin, Franz Siemenroth, S. 218.) Demgegenüber hat das Reichsgericht sich dahin ausgesprochen: Ein Brief, welcher auf Entfernung von mindestens 15 km befördert wird, ist stempelfrei, wenn derselbe auch eine Rechnung enthält. Wie »Befreiungen« unter 3 angiebt, muss aber die Rechnung in dem Text des Briefes aufgenommen sein. Das Gleiche, was vorstehend von Rechnungen angegeben ist, muss alsdann auch von den Schlussscheinen in den Briefen gelten. Unsere Leser werden ermessen, von welcher ausserordentlichen Tragweite das vor stehend angekündigte Urtheil ist; dasselbe stimmt keineswegs mit dem Urtheil des Reichsgerichts III. Strafsenat vom 2. Mai 1883, welches wir in Nr. 319 vorigen Jahrganges unserer Zeitung be sprochen, überein. Wir werden seiner Zeit Ge legenheit nehmen, beide Urtheile in Vergleichung zu stellen: wir heben aber heute bereits hervor, wie wir in Nr. 321 vorigen Jahrganges Beilage III. darauf aufmerksam gemacht haben, dass das Urtheil vom 2. Mai 1883 keine Klarheit schaffe. Dem I. Civilsenat des Reichsgerichts (Präsident Dr. Drechsler, Vorsitzender) wird, so hoffen wir, der Dank gebühren, Klarheit in eine Frage des Stempelgesetzes zu bringen und durch Eröffnung des Rechtsweges die Fixirung des Rechtspunktes gegenüber schwankenden Auslegungen zu sichern. Wir schliessen hieran eine etwas ältere Entschei dung des III. Strafsenats des Reichsgerichts vom I7. Dezember v. J.; in derselben ist in Ueber einstimmung mit dem von uns in Nr. 319 vom 11. Juli v. J. mitgetheilten Urtheil desselben Ge richtshofes entwickelt: »die im Tarif zu dem Reichsstempelgesetz vom I. Juli 1881 ausge sprochene Befreiung der Handelskorrespondenz (Briefe und Telegramme) auf Entfernungen von mindestens 15 km von der Reichs-Stempclabgabe in denjenigen Fällen, in welchen der Brief die Schaffung eines urkundlichen Beweises für ein ge schlossenes Geschäft bezweckt, nicht eintritt. Es unterliegen also nicht nur Handelsbriefe, welche den bereits anderweit erfolgten Geschäftsabschluss bezw. seine Bedingungen bestätigen, sondern auch solche Handelsbriefe, gleichwie Schlussnoten, der Stempelabgabe, welche erst die Annahme des vorausgegangenenVertragsanerbietens und daneben auch die Rekapitulirung und Formulirung der Vertragsbedingungen enthalten, unter denen das Geschäft, durch die gleichzeitig erfolgte Annahme- Erklärung, zum Abschluss gelangt ist.« — Wir haben seiner Zeit (Nr. 319, 321 vorigen Jahr gangs) darauf aufmerksam gemacht, dass der Reichsstempel ein Urkundenstempel ist; es muss also aus der Urkunde in sich erkennbar sein, ob dieselbe stempelpflichtig ist oder nicht. Diese allein sichere Grundlage hat der III. Strafsenat des Reichsgerichts nicht gefunden. Es ist durch aus nothwendig, dass auch diese Frage an den I. Strafsenat gebracht wird, was jetzt keine Schwierigkeiten weiter hat, da, wie wir eben mitgetheilt haben, dieser Gerichtshof den Rechts weg für die Streitigkeiten über das Reichs- stempelgesctz eröffnet hat. Perlmutter-Bronze. Soerabaya, 27. Dezember 1883. Um der Papierindustrie das Perlmutterpräparat (s. Nrn. 25 und 41 v. J.) in Anwendung zu zei gen, machte ich selbst alle in der Technik der Tapeten- und Buntpapier-Industrie gebräuchlichen Arbeitsmethoden, soweit sie durch technische Werke bekannt sind, durch, doch wollte es mit keiner dieser Fabrikmethoden gelingen. Ich schlug desshalb einen Weg ein, der mehr der Natur des Stoffes entsprach, und diese Versuche glückten vollkommen. Die Auftrag-Methode — denn hieran liegt das Ganze — geht sehr schnell und erfordert weder neue Werkzeuge noch Ma schinen für die Fabrik. Ich lege hier verschiedene, mit gefärbter Perl mutterbronze gemachte Proben von Atlaspapier bei, die auf gewöhnlichem halbsatinirten Schreib papier ohne alle Zusätze von Bindemitteln aus geführt sind. Je schöner das Papier satinirt ist, desto glän zender der Atlasschein! Der Auftrag lässt sich auf jede andere Farbschicht bringen, wenn diese glatt genug und, wie in der Tapetenfabrikation üblich, leim fest gemacht ist. Da diese Versuche auf Schreibpapier gelangen, so müssten sie doch bei Darstellung im Grossen noch viel besser gerathen. Namentlich in far bigen und Kreidekartons für Karten würde sich manch schönes Produkt darstcllen lassen, um so mehr, als die Atlaspapiere, befeuchtet oder nass gemacht, doch ihren Glanz behalten, also für Stein- und Buchdruck verwendbar sind. Es dürfte doch manchen Fabrikanten inter- essiren, auch die ökonomische Seite der Bereitung zu kennen, und gebe ich desshalb folgende Daten darüber, nach vorgenommener genauer Gewichts ermittlung. Ein Bogen von Buntpapier-Format wird } g Stoff zur Deckung brauchen, ein Qua dratmeter sonach 3} g. Dies giebt für eine Rolle Tapetenpapier von 50 cm Breite und 9} in Länge = 4} qm ein Gewicht von 14 g. Wenn wir pro Gramm 1 Pfennig rechnen (500 g Mk. 5), so ist damit die Billigkeit des Stoffes anderen Bron zen gegenüber genugsam bewiesen. Jedes auf Werktischen und in Arbeitsgeräthen hängengebliebene Theilchen des Stoffes wird durch Abspülen mit Wasser oder Aufnehmen mit Schwamm wieder gesammelt; sinkt sofort im Wasser und kann nach dem Auswaschen und Trocknen wieder gebraucht werden, ohne seinen Silberglanz zu verlieren! Auf franko Anfrage theile ich die Auftrage- Methode gerne mit, wie auch Farbmusterkarten und Stoffproben. E. Diederich. Anm. d. Red. Die uns cingesandten 12 Pro ben in verschiedenen Farben zeigen schönen Perlmutterglanz und könnten mit geeigneten Hülfsmitteln jedenfalls noch viel besser her gestellt werden. Neue Papierfaser. 50 Tonnen Yucca-Faser sollen in London für die Papierfabrik des Daily Telegraph an- gekommen sein.
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