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PAPIER-ZEITUNG. 183 No6 Nach einiger Zeit wurde die Klage auch wirklich eingeleitet, die damit endete, dass ich im ersten Termine erklärte, keine Auskunft erhalten zu haben und dies beschwor; worauf die Herren L. & L. zurückgewiesen und in die Kosten ver- urtheilt wurden. Es ist damit erwiesen, dass man das, was man nicht empfangen, auch nicht zu bezahlen nöthig hat. Der Fall war mir so interessant, dass ich schon früher den Hergang veröffentlichen wollte, und es freut mich, hierzu jetzt noch Veranlassung gefunden zu haben. Z. in H. Zürich, i/en 26. Januar 1884. In Nr. 4 fragt ein Einsender, ob er als Adres sat eines von der Post verlorenen Paketes ver pflichtet sei, dem Absender desselben die in dem Pakete enthaltenen Waaren zu bezahlen. Wenn der Adressat dem Absender den Auftrag gegeben hat, ihm die Waare zu senden, — sei es, dass er vorschrieb, in welcher Weise die Sendung zu geschehen habe; sei es, dass er das dem Gut- finden des Absenders überliess, — so scheint es mir zweifellos, dass er die Waare zu bezahlen hat, auch wenn sie auf der Post oder Bahn verloren ging. Hätte dagegen der Absender ohne Auftrag des Adressaten seine Sendung gemacht, so würde der Adressat keine Verpflichtung haben. Ob auf der Faktura die Bemerkung »Auf Ihre Rechnung und Gefahr« steht, kann dabei nicht in Betracht kommen; der Absender von Waaren könnte da für ebenso gut »in Ihrem Auftrag« setzen. Die Konsequenzen eines gegebenen Auftrages muss selbstverständlich der Auftraggeber auf sich nehmen. Hätte der Absender die Art der Versendung nicht wie vorgeschrieben, sondern in anderer Weise vorgenommen, so dürfte kein Zweifel sein, dass er dann den Verlust zu tragen hätte. In Bezug auf die Bemerkung, dass die Post nur Reklamationen des Absenders berücksichtigt, so wird doch wohl jeder Geschäftsmann seinem Kun- den gegenüber diese Mühe auf sich nehmen, auch Wenn er nicht dazu verpflichtet wäre; es ist also dieser Punkt von wenig Belang. Um sich gegen ähnliche Verluste zu sichern, ist wohl der einzig richtige Weg der, dass man den Absender beauftragt, die Waare nach ihrem richtigen Werth zu deklariren und Postsendungen einschreiben zu lassen. Ist dies geschehen, so hat die Post den vollen Werth zu ersetzen. . P. C. Die del ati ne- « Leim fabrik von Philipp Schnell in Cassel empfiehlt ihren garantirt Fett-. Säure- u. Rückstands-freien Leim für Buntpapierfabriken zur Herstellung f feiner Chromo- u. Glacpäpiere; für Papier fabriken zur thierischen Leimung besserer Schreib- u. Postpapiere. [18427 Holzstoff-Fabrik Alt-Zsehillenb. Wechselburg i.S. liefert Prima Holzstoff weiss und hellbraun. [15426 Braun & Leistner Nachf., Görlitz Maschinen-Düten-Fabrik und Buchdruckerei liefern an Wiederverkäufer zu den billigsten Preisen: Düten und Beutel letztere mit u. ohne eingefaltenem Boden in 20 verschiedenen Quali täten (Hand- u. Maschinen-Fabrikat). ge Muster -w senden unberechnet und portofrei [17368 A. Leonhardt, Anililifarbenfabrik, Vüllheim in Hessen b. Frankfurt a. Main. Fuchsin, bläulich und gelblich, Saffranin, Scharlach, Blau in allen Nuancen und Qualitäten, — darunter Marineblau und Hessischblau zum China - clay - Färben, — Gelb, Citronin und Grün. SPESlLIUAUa Eosine in verschiedensten Nnancen. [1689G von Blei- und Farbstift-Fabrik J. J. Rehbach in Regensburg. Besteht seit 1831. ccegccccgcccgccc VI. Radialstrasse 22 u. 24. V. Kleine Neugasse 1B u. 17. PARIS 56. Rue Turbigo. LONDON E. C. 13 Long Lane. HAMBURG Graskeller 8. BUCARES I, Strada Academci 41. Anerkannt beste Bureau- und Comptoir-Feder. Schutmtarke Gesetzlich deponirk. [15940 versehen sind. Illustrirte Preis-Kourante meiner sämmtlichen Federsorten werden kostenfrei versandt. Merlin S. Köder Original. Nur echt, wenn die Schachteln mit nebenstehender Schutzmarke M S.ROEDER’ST .BREMER BÖRSENFEDER