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Papierzeitung
- Bandzählung
- 9.1884,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1884
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188400109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18840010
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18840010
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
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- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 9.1884,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt I
- Register Inhalt III
- Ausgabe No. 1, 3. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 10. Januar 37
- Ausgabe No. 3, 17. Januar 73
- Ausgabe No. 4, 24. Januar 109
- Ausgabe No. 5, 31. Januar 141
- Ausgabe No. 6, 7. Februar 177
- Ausgabe No. 7, 14. Februar 213
- Ausgabe No. 8, 21. Februar 249
- Ausgabe No. 9, 28. Februar 285
- Ausgabe No. 10, 6. März 321
- Ausgabe No. 11, 13. März 357
- Ausgabe No. 12, 20. März 397
- Ausgabe No. 13, 27. März 433
- Ausgabe No. 14, 3. April 473
- Ausgabe No. 15, 10. April 513
- Ausgabe No. 16, 17. April 549
- Ausgabe No. 17, 24. April 585
- Ausgabe No. 18, 1. Mai 621
- Ausgabe No. 19, 8. Mai 661
- Ausgabe No. 20, 15. Mai 697
- Ausgabe No. 21, 22. Mai 737
- Ausgabe No. 22, 29. Mai 773
- Ausgabe No. 23, 5. Juni 813
- Ausgabe No. 24, 12. Juni 849
- Ausgabe No. 25, 19. Juni 897
- Ausgabe No. 26, 26. Juni 937
-
Band
Band 9.1884,1-26
-
- Titel
- Papierzeitung
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PAPIER-ZEITUNG. 14+ N5 So oft ein Falliment zur Kenntniss des Bureaus gelangt, hat dasselbe im Einverständniss mit der Direktion eine Versammlung der Börsenmitglieder einzuberufen, unter Zuziehung des nächstgelegenen Anwalts ein möglichst vollständiges Aktenmaterial herbeizuschaffen, ebenso den Schuldner selbst rechtzeitig aufzufordern, seinerseits in der Ver sammlung zu erscheinen und seinen Status vorzu legen, überhaupt alle Maassregeln zu ergreifen, die geeignet sind, die Kreditoren derart aufzuklären, dass sie einen geeigneten Beschluss fassen können. Kein Mitglied der Börse darf mit einem Ge schäfte weiter verkehren, welches fallirt hat ohne mit sämmtlichen Gläubigern, welche Börsenmit- glicder sind, ein zufriedenstellendes Abkommen getroffen zu haben. Von weiteren Handlungen, die in den Thätig- keitskreis der Börse fallen, sind zu erwähnen: Ver- wohlfeilung der Fracht- und Transportangelegen heiten durch Erzielung vortheilhafter Abkommen mit den Eisenbahngesellschaften und Transportanstalten; Vertretung nach aussen in Zoll-, Steuer- und Polizei angelegenheiten (Fabrikinspektion, Versicherungs- wesen, Gesundheitspolizei). In nicht allzuferner Zeit wird die Börse auch zu der Frage Stellung nehmen müssen, wer künftig die Inkassospesen für Kunden-Wechsel zu bezahlen hat. Bis vor wenigen Jahren war es allgemeiner Usus, dass der Kunde dem, den Inkasso besor genden, Bankier oder Anw alt die ihm zukommen den Gebühren, die im ganzen Umfang der Ver einigten Staaten für Sichtwechsel unter $ 100 einen Viertel-Dollar betragen, zu bezahlen hatte, so dass der Trassant den vollen Betrag der ge zogenen Summe, ohne irgend welchen Abzug, er hielt. Die in’s Ungeheure gesteigerte Konkurrenz der letzten Jahre hat nun diese schöne Einrichtung wesentlich gelockert. Viele Kleinhändler weigern sich, die Gebühr zu bezahlen, und nachdem diese Renitenz auf dem Gebiete des Kolonialwaaren- handels bereits eine Uebereinkunft zur Festhaltung an dem alten Modus hervorgerufen hat, wird auch das Papierfach bald nachfolgen. Aus dem bisher Gesagten geht hervor, dass die amerikanischen Papierbörsen irgendwelchen Ge schäftstransaktionen und Preisbestimmungen einst weilen noch absolut fernstehen, somit auf den Markt nicht den geringsten Einfluss ausüben. Zieht man dagegen in Betracht, dass der New-Yorker Börse cirka 160 der angesehensten Firmen in New-Vork, Boston, Philadelphia, Baltimore und aus den Papierdistrikten in Massachusetts ange hören, dass die auswärtigen Firmen alle ihre Ver treter in New-York haben, dass jährlich zwei Ge neralversammlungen und auf Verlangen von 10 Mit gliedern Extraversammlungen stattfinden, so er scheint das Unternehmen, namentlich in Würdigung des wohlorganisirten Sekretariats, als ein sehr leichtbeweglicher Apparat von grosser Leistungs fähigkeit und ganz bedeutendem Entwickelungs vermögen. Anm. d. lled. Unser geschätzter Korrespon dent hat die amerikanisch-englische Bezeich nung buard of trade mit „Börse“ übersetzt, während die Thätigkeit derartiger Privat behörden, wie auch der Wortlaut andeutet, sich mehr der unserer Handelskammern nähert. Die beschriebene New-Yorker Papier börse ist somit nicht das, was man sich hier unter diesem Ausdruck vorstellt, son dern vielmehr eine Vereinigung zu gegen seitigem Schutz und zur Wahrung gemein samer Interessen. Wir haben in den beiden Schutzvereinen, die zusammen gegen 450 Mit glieder zählen, eine viel ältere Einrichtung dieser Art, deren Thätigkeit und deren Un kosten sich, der beschriebenen gegenüber, aller dings in bescheideneren Grenzen bewegt. Bei uns sind Geschäftsverhältnisse und Gesetz gebung noch nicht so unsicher, dass derartige umfassende Maassregeln erforderlich wären, und sie würden sich auch nur schwer hier durch führen lassen. Wir wollen indess bei dieser Gelegenheit wiederholt die Wirksamkeit der Schutzvereine des Papierfachs darlegen, da die selben, ihrer Nützlichkeit entsprechend, eine noch viel grössere Mitgliederzahl haben sollten. Gegen Zahlung von K 8 jährlichen Beitrags geniessen die Mitglieder folgende Vortheile: 1. Empfang der Listen schlechter Zahler. Die schon erschienenen Listen enthalten 5000 Namen schlechter oder unwilliger Zahler und werden neuen Mitgliedern auf Wunsch nachgeliefert. 2. Berechtigung, gegen Zahlung von 50 Pf. für jede Anfrage, durch den Vertrauens mann des Vereins geschäftliche Auskunft über Firmen in Deutschland-Oesterreich einzuholen. Ausland theurer, weil die Vereine dort keine Mitglieder haben. 3. Kostenfreier Empfang künstlerisch in Farben ausgeführter Diplome in Glas und Kähmen für verdiente Arbeiter und Be amte, die mindestens 10 Jahre Dienstzeit bei der Firma haben. 4. Vertretung aller Fachinteressen durch den Verein, und Theilnahme an den betr. Ver sammlungen und Berathungen. Jeder Händler, der an Geschäfte des Papier fachs verkauft, kann Mitglied werden und hat sich dieserhalb nur beim Präsidenten des Schutzvereins für den Papier- und Schreib/caaren- Handel, Herrn Herrmann Gmeiner, Dresden, zu melden. Fabrikanten können sowohl diesem Verein, wie dem Schutzverein der Papier-Industrie, bei treten. Vorsitzender des letzteren Vereins ist Kommerzienrath Alois Dessauer, Aschaffen burg, an den Anträge zu richten sind. Papier- fabrikanten bedürfen nur der Anmeldung. Vorsicht! Aus Mitteldeutschland. Beim flüchtigen Durchblättern des letzten Jahr ganges Ihres geschätzten Blattes, ehe er abgelegt werden soll, sehe ich wieder, in welch dankens- werther Weise Sie auch in 1883 gegen Schwindel- Geschäfte und Schwindelfirmen im allgemeinen, und insbesondere gegen solche des Auslandes, vorgegangen sind. Dass gerade Holland so oft als der Sitz der artiger Raubniederlassungen figurirt, hat wohl seinen Grund darin, dass wir, die wir in den von der Grenze entfernteren Distrikten leben, uns gar zu gerne und leichtgläubig die dicken Mynheers mit ihren gespickten Geldsäcken vormalen, und uns durch die verlockenden »grösseren Abschlüsse« bestechen lassen, in diesem für so solid gehaltenen Lande Geschäftsverbindungen einzugehen. Dankenswerth ist es, dass eine stattliche An zahl von Firmen sich nicht gescheut hat — zum Wohle der Andern — durch Mittheilung ihrer schlimmen Erfahrungen sich zu den Geprellten zu bekennen. Spott haben dieselben trotz des alten Sprüchwortes sicherlich nicht geerntet; viel mehr wird Mancher eine heilsame Lehre aus den oft nur wenig Zeilen grossen Artikeln gezogen, und sich vor Schaden bewahrt haben. Auch ich bin leider recht gründlich hinein gefallen; und obwohl fast 4 Monate darüber ver strichen sind, möchte ich den sich dafür In- teressirenden den kurzen Gang der Geschichte nicht vorenthalten. Schreibt da im Juli 83 eine mir unbekannte Firma in Rotterdam um Muster und Preise, gleichzeitig Muster und Preise eines meiner Konkurrenten beifügend, von dem sie seit her gekauft hätte, und giebt mir holländische Referenzen auf, da sie erst kurze Zeit mit Deutsch land arbeite. An meinen Konkurrenten mochte ich mich um Auskunft nicht wenden, und die jenige der holländischen Referenten waren recht günstige. Ich stellte nichtsdestoweniger die Kon dition »Waare gegen vorherige Kasse«. Ich erhalte Bestellung, prompte Vista - Anschaffung (bei der Effekten- und Wcchselbank in Rotterdam gekaufte und auf Köln gezogene Vista-Papiere), und Alles geht glatt. Der Akt wiederholt sich 3mal in derselben angenehmen Weise. Der 4. Bestellbrief sagt: Die Firma, welche mir seither das Vertrauen geschenkt, und das Geld vor Erhalt der Waare geschickt habe, verlange nun, nachdem sie sich als solide genügend ausgewiesen, die Waare gegen 2 Monate Ziel, und um mich den noch sicher zu stellen, wolle sie vorher acceptiren; d. h. vor Absendung des Bestellten. Schliesslich wurde mir dann noch ein bedeutenderes Geschäft in Aussicht gestellt. Ich war in einer sonder baren Lage. Ueberlegte ich die Sache genau, so musste ich mir sagen, dass ich in einem gleichen Falle dieselbe Anforderung gestellt haben würde, und konnte keinen triftigen Grund linden, nach dem seitherigen angenehmen Verkehr die bisher lohnende Verbindung abzubrechen. Das Accept kommt, die Waare geht ab. Kurz nach deren Ankunft in Rotterdam erhalte ich einen Brief meines Bestellers mit der Bitte, ihm eine Blanko-Faktura einzusenden, damit durch Um änderung der Werthziffern der hohe Zoll theil- weise »umgangen« werden könne. Ich liess mich natürlich auf solche Transaktion nicht ein, gab vielmehr meiner Verwunderung über eine solche Zumuthung Ausdruck. Die Waare wurde nun schleunigst vom Zollamte entnommen, um meinem Zurückhaltungsbefehle, der erst noch durch die Hand des Spediteurs zu gehen hatte, zuvorzu kommen. Die Verfallzeit des Acceptes nahte heran — Sie können sich das Weitere denken. Durch einen Anwalt liess ich eine 2. Tratte vorweisen — der Gehilfe desselben wurde angeschrieen : »Machen Sic, dass Sie hinaus kommen, ich bin N . . . . nichts schuldig!« Durch den Anwalt erfuhr ich dann schliesslich, dass mein feiner Kunde schon früher ähnliche Geschäfte betrieben, in Amsterdam im Gefängniss gesessen u. s. w., und ferner, dass von demselben auf gerichtl. Wege nichts zu er langen sei, da er in Miethe wohne, seine Möbel sogar gemiethet hätte und nichts sein eigen nenne. Inzwischen ist dieser Held nach Amsterdam verzogen, und wird wohl dort aufs Neue weitere »Geschäfte« mit den guten Deutschen probiren. Seine frühere Adresse war: D. J. L . . . Nr. . . Dwarshovenierstraat, Rotterdam. Zufolge einer Mittheilung des Anwaltes unter liess ich eine Warnung in Rotterdamer und Amsterdamer Blättern, weil solche ohne gericht liches Urtheil nicht aufgenommen würde. Ich bin überzeugt, dass Hunderte meiner Kollegen in glei chem Falle ebenso wie ich hineingefallen wären. Es fragt sich: wer kann den Kaufmann vor derartigen Verlusten schützen: Auskunftsbureaux: Konsularberichte: Mittheilungen der Handels kammer: ich möchte die Erkundigung beim Konsul für das beste Mittel halten, weil dabei so wenig wie möglich Vermittler gebraucht werden; aber leider sind die Konsuln zu derartigen Aus künften nicht verpflichtet! Vor Kurzem las ich eine Statistik über die Betheiligung bei den Wahlen der Mitglieder der Handelskammern. Dieselbe ist allerwärts eine so geringe (mit Aus nahme von 1 oder 2 Plätzen blieb sie unter 10°/0 der Anzahl der Berechtigten). Würden sich diese Institute mehr mit derartigen gemeinnützigen Fragen beschäftigen, dann würde auch das Inter esse an ihnen zunehmen. Anticort d. lled. Auch wir müssen Anstand nehmen, den Namen des Schwindlers öffent lich wiederzugeben, werden ihn aber in den vertraulichen Listen der beiden Schutzvereine mittheilen. Mit Bezug auf die Frage, wie mau sich vor solchen Leuten schützen solle, kön nen wir nur immer wieder auf diese Schutz vereine verweisen, die um so grösseren Nutzen bringen werden, je allgemeiner die Fachge nossen sich als Mitglieder betheiligen. Wir verweisen in dieser Hinsicht auch auf unsere Anmerkung unter dem Artikel „Papier-Börsen in Amerika“ — vorstehend. Die Nordamerikaner beginnen die kom merzielle Eroberung Südamerikas mit einer dahin führenden Eisenbahn, die jetzt geplant wird. Das erste Glied derselben wird näch stens schon fertig, und man kann bald in einer Woche von New-York nach Mexiko fah ren. Wie lange wird es dauern, bis die unter nehmenden Yankees den eisernen Gürtel bis nach Brasilien und Chili ausgedehnt haben werden ?
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