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Papier-Zeitung 88 Erscheint jeden Donnerstag. Bestellungen 3 werden angenommen: > von jeder Postanstalt des In- und Auslandes von jeder Buchhandlung und vom Verleger. ' Preis, bei der Postanstalt 2 abgenommen, oder vom Verleger ' frei unter Kreuzband für Deutsch I. u. Oesterr.-Ungarn vierteljährlich 21/2 Mark. 9 für alle anderen Länder 23/4 Mk. a— 3 Bei Bei Bei Ci 13 maliger Wiederholung 25 Prozent weniger. 26 maliger Wiederholung 35 Prozent weniger. 52 maliger Wiederholung 50 Prozent weniger. Civil-Ingenieur, Mitglied des kaiserlichen Patentamtes Berlin W, Potsdamer-Strasse 184. Preis der Anzeigen: 10 Pfennig der Millimeter Höhe einer Spalte (h Seite). Für Annahme und freie ( Beförderung von Chiffre-Briefen 1 wird dem Einsender der betr. ; Anzeige 1 Mark berechnet. Vorausbezahlung an den Verleger/ a— 1 (Pappwaaren- Spielkarten- Tapeten- Maschinen- chemische Fabriken etc.) Redaction und Verlag von CARL HOFMANN für \ • —2 $ Papier- u. Schreibwaaren-Handel u. Fabrikation sowie für alle verwandten und Hilfs-Geschäfte^’ Organ des Vereins deutscher Buntpapier-Fabrikanten, des Schutzvereins der Papier industrie und des Schutzvereins für den Papier- und Schreibwaaren-Handel. VII. Jahrgang. Berlin, Donnerstag den 29. Juni 1882. No. 26. I n h alt: Seite Fachausstellung der Buchbinder in Berlin 709 Amerikanische Ueberbebung 709 Mustersendungen 709 Generalversammlung des Schutzvereins für den Papier- u. Schreibw.-Handel {Bericht) 710 Besuch derAusstellung u.Festmahl {Bericht) 711 Hilfsverein 712 Veränderungen des Russischen Zolltarifs. 712 Das Papier 714 Chinesisches Briefpapier 716 Beschreib, neuer i. Deutschl. pat. Erfind. 718 Aus den amtlichen Patentlisten .... 720 Zollsätze Oesterreich-Ungarn’s .... 726 Neuer Vorschlag für Unfall- u. Krankenvers. 728 Kein Aufrollen mehr 730 Heftmappe 732. Briefkasten 734 Der deutsche Zopf 736 Wir machen unsere geehrten Post-Abonnenten darauf aufmerksam, dass die für das nächste Viertel jahr fälligen K 2.50 (im Ausland M. 2.75) vor dem I. Juli 1882 bei dem betreffenden Post amt eingezahlt werden müssen, falls die Papier- Zeitung auch fernerhin rechtzeitig eintreffen soll. Bei Nachbestellung muss für Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern eine besondere Ver gütung von 10 Pfg. an die Post bezahlt werden. Wir drucken die Papier-Zeitung seit einem Jahre für die Abonnenten, welche bei der Post oder bei Buchhändlern bestellen, auf stärkeres, besseres Papier als früher und werden dies auch ferner thun. Bei Streifband-Sendungen darf das Gewicht 50 Gramm nicht übersteigen, da die Zeitung sonst statt 3 resp. 5 > zehn Pfg. Porto kostet. Wir sind desshalb genöthigt, die direkt von uns bezogenen Exemplare auf dem früheren dünnen Papier zu liefern. Expedition der Papier-Zeitung. Die Anmeldungen zu der Fach-Ansstellung der Buchbinder, die vom 13. bis 20. August im Buggenhagen’schen Saale zu Berlin statt finden wird, sind so zahlreich eingelaufen, dass der vorhandene Platz bereits vergeben ist. Unter den Ausstellern befinden sich auch je einer aus Rom, London und Stockholm. Die Ausstellung wird eine vollständige Uebersicht über den Stand des Buchbinder - Gewerbes bieten. Alle Arten Maschinen: Draht-Heft maschinen, Walzen, Beschneide - Maschinen, Vergolder-Pressen etc. werden im Betriebe gezeigt. Alle Rohstoffe für die Buchbinderei:. Pappen, Papier, Leder, Calico, werden zur Ausstellung gelangen, ebenso die verschiedenen Handwerkzeuge, Vergoldeplatten, gravirte Sachen u. s. w. Eine Liniirmaschine für Conto- bücher wird permanent in Thätigkeit sein. Herr W. Hoppenworth, Berlin, wird die Fabrikation der Attrappen vorführen. Der Verband der selbstständigen Buchbinder und Fachgenossen Deutschlands tagt in Berlin vom 13. bis 15. August. Amerikanische Ueberhebung. The American Stationen vom 11. Mai 1882 klagt in einer redaktionellen Notiz darüber, dass jede in Deutschland auftauchende amerikanische Er findung sofort in billigerer und schlechterer Weise nachgemacht werde, wenn sie nicht durch Patent geschützt sei. Die Redaktion folgert hieraus, dass der deutsche Erfindungs geist sich überhaupt nur durch Nachbildung amerikanischer Erzeugnisse bethätige. Dass die Redaktion alle Erzeugnisse deut scher Industrie plump {clumsy) und schlecht nennt, beweist nur deren Unkenntniss, beson ders im Gebiet der Papier-Industrie. Wir em pfehlen dem Schreiber der betr. Zeilen, sich zu den New-Yorker Import-Häusern zu be mühen und dort nachzufragen, woher die schön sten in Amerika benützten Buntpapiere, Luxus papiere , Albums, Schreibwaaren u. s. w. kommen. Er wird erfahren, dass sie deutschen Ursprungs sind und dass man sich in den Ver. Staaten trotz der hohen Zölle vergeblich bemüht, sie durch inländisches Fabrikat zu verdrängen. Es liessen sich aus anderen Fächern hundert ähnliche Beispiele anführen, welche die Ungerechtigkeit der erwähnten Kritik be weisen, und wir können es daher nur sehr be klagen, dass die Redaktion eines Papier-Fach blattes sich so schlecht unterrichtet zeigt. Die amerikanische Presse ist übrigens am allerwenigsten berechtigt, sich über Nach ahmung seitens anderer Völker zu beklagen, denn sie selbst betreibt den Raub geistiger Er zeugnisse unstrafbar und im grössten Umfange. In den Ver. Staaten giebt es kein Gesetz gegen Nachdruck ausländischer Schriften; die geistigen Erzeugnisse aller Völker sind dort vogelfrei. Die Herren Amerikaner machen sich diese Freiheit sehr zu Nutze, indem sie, ohne den Verleger oder Schriftsteller irgend wie zu entschädigen, dessen im Auslande er scheinende Arbeiten ohne Weiteres nachdrucken. Unser Freund, der Verleger des American Sta- tioner, macht hiervon keineswegs eine Aus nahme, wie wir an vielen Beispielen zeigen könnten. Wir erinnern nur daran, dass er so wohl wie mehrere andere amerikanische Fach blätter die uns gehörige umfangreiche Erfurt’- sehe Arbeit „Das Färben des Papierstoffs" voll ständig nachgedruckt und auf Grund der dorti gen Nachdrucks - Freiheit ausdrücklich jede Entschädigung verweigert hat. In Deutschland besteht ein Gesetz gegen Nachdruck auch fremder Schriften, und der Amerikaner, welcher seine Erfindung gegen Nachahmung in Deutschland schützen will, kann unter genau denselben Be dingungen wie jeder Einheimische, ein deut sches Patent darauf erhalten. Wenn deutsche Fabrikanten nichtgeschützte amerikanische Erzeugnisse nachmachen, so thun sie nur das, was die amerikanischen Verleger gewerbs mässig betreiben und was übrigens amerika nische Fabrikanten ungeschützten gewerblichen Gegenständen gegenüber auch nicht verschmä hen. Die Nachbildung ungeschützter amerika nischer Erzeugnisse in Deutschland erhält ausserdem durch die ungeheuren amerikanischen Eingaugszölle noch einen besonderen Schein von Berechtigung, da einer solchen Absperrung gegenüber manches Mittel erlaubt erscheint, welches sonst vielleicht nicht als anständig gelten würde. Wir erwarten von der Redaktion des American Stationer. dass sie genug Gerechtig keitssinn besitzt, um vorstehende Berichtigung wörtlich aufzunehmen, und erbieten uns, ihr die Uebersetzung ins Englische zu liefern. Mustersendungen zwischen Grossbritannien und der Schweiz über Frankreich werden, hinsichtlich zulässigen Gewichts und Raummaasses, vom 1. Juni d. J. ab, denen gleichgestellt, die zwischen Gross britannien einerseits und Frankreich, Portugal, Belgien, Griechenland, Luxemburg und den Ver. Staaten andererseits laufen. Anstatt der alten Obergrenze für die Paketgrösse: 2x4x8 Zoll, gilt 4x8x12 Zoll, also 6fach so grosser Rauminhalt wie bisher. Das Gewichtsäusserste ist von 8 auf 12 Unzen (engl.) erhöht. Für Sendungen über Deutschland dagegen ist es bei den alten Grenzen geblieben, vermuth- lieh weil in Deutschland diese wünschenswerthe Erleichterung noch nicht eingeführt ist. Hier werden Mustersendungen nach wie vor nur in den alten engen Grenzen, 5x10x20 cm, zu gelassen. Wir hoffen, dass nach Einführung eines Formats von 10x20x30 cm seitens der genannten Länder auch die deutsche Postbe hörde nicht länger zögern wird, dem Verkehr diese vielersehnte Erleichterung zu bieten und sie zur Annahme seitens des Weltpostvereins vorzusehlagen.