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FAPIER - ZEITUNG. 0 H. Peters, Harburg a. Elbe 0 Holzschleifereien aufmerksam. [5073 Leim empfiehlt [5427 Richard Baumeyer, Glauchau, H. EVERLING, 26 rue Cadet Paris *33: [2457 1WBLNEM 09 OS Berlin W. König- grätzer- str. 131 gegenüber dem Kaiserl. Patentamt, Die Sächsische Filztuch-Fabrik zu Rodewisch i. V. empfiehlt alle Sorten Filze für Papier-, Pappen-, Cellu lose und Strohstofffabriken und macht besonders auf halbwollene Nassfilze für Ein zahlungsunfähiger Kaufmann macht sich durch die Bestellung von Waaren mit der Vor spiegelung, die Waaren sofort nach Empfang zu zahlen, und unter Verschweigung seiner wirklichen Vermögenslage nach einem Erkennt- niss des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 24. Januar 1880 des strafbaren Betrugs schuldig, wenn er bei seinem Manöver von der Absicht ausgeht, die bestellten Waaren nicht zu be zahlen. Beste Alizarin- und Anilintinten, Stempelfarben und flüssigen D, R. P. 1821. ist, wie aus der Zeich- Die rühmlichst bekannten Brissard’s Liniirmaschinen für durchgehende n. abgesetzte Liniatur sind ebenfalls zu beziehen durch H. EVERLING 26 rue Cadet Paris. [3762 nung ersichtlich, sehr leicht und rasch ausführbar. Satz und Druckfläche treten nach jedem Druck vor das Auge des Ar beiters, der Druck wird in senkrechter Richtung ausgeführt. Speise- und Earb walzen sind wie bei grossen Schnell- - pressen ansgeführt, so dass jeder Abzug hübsch und sauber wird. Billigste Kopfdruckmaschine bei grösster Druckfläche v. 0,750X0,080 m und grösster Leistungsfähigkeit. 1000 Seiten Bücherköpfe, 2000 Fac turen oder Briefköpfe, 6000 Karten pr. Stunde. Preis ab Paris verpackt 750 Francs. Eisenbahn darf deshalb in einem solchen Falle I nicht ohne Weiteres einer späteren anderweitigen Anweisung des Absenders Folge geben, ohne sich das Rezipisse zurückgeben zu lassen. Nach Art. 402 des deutschen Handelsgesetz buches behält der Absender das Verfügungs recht über die Waare bis zur Auslieferung der selben an den Adressaten. Es kennt ein Re zipisse mit conossementsähnlichen Wirkungen nicht, wohl aber das ungarische Handelsgesetz buch vom Jahre 1875. Urtheil des Landgerichts Strassburg, Kammer für Handelssachen, in der Juristischen Ztschr. für EIs.-Loth. Bd, V. S. 60 bis 65. Der Verkäufer einer Waare, welcher durch Täuschung über die Qualität derselben den Käufer zur Gewährung eines allzuhohen Kauf preises bewegt, macht sich nach einem Er- kenntniss des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 22. Januar 1880, des Betruges schuldig. Wird ein Wechselaccept einem Anderen nur unter einer aufschiebenden Bedingung als Eigenthum überlassen und insbesondere die Berechtigung, den Wechsel in Umlauf zu setzen, von dem Eintritt der Bedingung abhängig gemacht, so macht sich dieser nach einem Erkenntniss des Reichsgerichts, II. Strafs., v. 17. Jan. 1880, wenn er dennoch vor dem Eintritt der Bedingung den Wechsel in Umlauf setzt, einer Unterschlagung schuldig. Röhren-Dampfkessel HOH 2—150 ferder.unter jährigerGarantie gegen alle Reparaturen und für vorzitglicsteReistung; Feine Kesfel- steinbidung im Krssel, da die festen Vestandtheile im Sclamntsannler aufgefangen werden, daher feine Kesel- reinigung mehr erfrderlic ; höchster Dampsdruc und viele andere bedeutende Bortheile. Borzüglichste Neferenzen über viele Inng 1 ' im Betricb besindliche Kessel. Compound-Dampfmaschinen sind einfacher solider, brauchen weniger Kohle al« beste Gorlisz- und Ventilmascinen (1 Kgr. per tunde und Bferd, macht 3. '3. für 50 ferde nur 10 Etr. Kohle in 10 tunden). Garantie des Sohlenverbraucs. Berbesserung aller Masdinen und Umbau in Compound-System. Equilibrirte „Lilliput*’ Dampfmaschinen s0- lidester Eonstruciion Tosten pro Pferdefraft nur Dr. 30 bi« 100 je nac Gröse. — Agenten gesucht. C. 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Der Irrthum bez. der be- ] hauptete Betrug muss ein wesentlicher sein, j U. 0. L. G. Karlsruhe vom 10 Nov. 79 in Puchelts Ztschr. XL 416. 3) Die Entschädigungsklage gegen den Fracht führer weger Nichtablieferung der Waare steht I nach französischem Rechte jedem Interessenten, insbesondere dem Destinatäre zu. Auch nach | Art. 405 H G. B. hat der Letztere dieses Recht, wenn ihm die Waare nicht zukommt und der I Absender nicht vor Anstellung der Klage eine noch zulässige entgegenstehende Anweisung ge-: geben hat. Ein von der Eisenbahn ausgestelltes „Reze- pisse“ über den Empfang des Gutes ist, wenn ein Frachtbrief nicht ausgestellt wurde, nach französischem Handelsrechte für den Fracht- i vertrag von Bedeutung. Nach bestehendem Handeisgebrauche überträgt die Aushändigung des dem Absender übergebenen Rezepisse an j den Destinatär das ausschliessliche Vefügungs- । j recht der Waare, und wird dem entsprechend, 1 namentlich beim Getreidehandel, häufig be-1 düngen, dass der Käufer gegen Aushändigung ! des Rezipisse Zahlung zu leisten habe. Die I Rechtsentscheidungen. Ein Kaufmann, der seine Zahlungen eingestellt hat, ist aus § 283 Sfr.G.B. wegen Bankerutts zu bestrafen, wenn er die Handlungsbücher unordentlich geführt hat. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, III. Strafs., durch Erk. v. 7. Jan. 1880 ausgesprochen, dass die Strafbarkeit des insolventen Kaufmannes weder durch die eigene Unkenntniss der kauf männischen Buchführung, noch dadurch aus geschlossen wird, dass er die Buchführung seinem Socius überlassen hat, dagegen kann dem einen Socius einer ihre Zahlungen ein stellenden Handelsgesellschaft die Täuschung durch den anderen Socius über den Vermögens stand zur Entschuldigung gereichen. 2 rein sortirte amerikanische ii französische Harze. La Tonraine. Brissard’s neue Kopfdruckpresse. Das Zurichten CD 0 cn 5 BüreaufürPatentangetegenhete J.BRANDT.Ciril-Sngenig ^M^^Berlin.Knnrggratzerstr. ‘Maschinen-Comissions-Geschäft