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Papierzeitung
- Bandzählung
- 5.1880,1-26
- Erscheinungsdatum
- 1880
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id181079921X-188000107
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- http://digital.slub-dresden.de/id181079921X-18800010
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-181079921X-18800010
- Sammlungen
- Saxonica
- Projekt: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- LDP: Bestände der Universitätsbibliothek Chemnitz
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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- Digitalisat
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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-
Zeitschrift
Papierzeitung
-
Band
Band 5.1880,1-26
-
- Titelblatt Titelblatt -
- Register Inhalt I
- Ausgabe No. 1, 1. Januar 1
- Ausgabe No. 2, 8. Januar 21
- Ausgabe No. 3, 15. Januar 41
- Ausgabe No. 4, 22. Januar 57
- Ausgabe No. 5, 29. Januar 81
- Ausgabe No. 6, 5. Februar 101
- Ausgabe No. 7, 12. Februar 121
- Ausgabe No. 8, 19. Februar 141
- Ausgabe No. 9, 26. Februar 161
- Ausgabe No. 10, 4. März 181
- Ausgabe No. 11, 11. März 201
- Ausgabe No. 12, 18. März 225
- Ausgabe No. 13, 25. März 245
- Ausgabe No. 14, 1. April 269
- Ausgabe No. 15, 8. April 289
- Ausgabe No. 16, 15. April 309
- Ausgabe No. 17, 22. April 333
- Ausgabe No. 18, 29. April 357
- Ausgabe No. 19, 6. Mai 381
- Ausgabe No. 20, 13. Mai 401
- Ausgabe No. 21, 20. Mai 421
- Ausgabe No. 22, 27. Mai 441
- Ausgabe No. 23, 3. Juni 465
- Ausgabe No. 24, 10. Juni 485
- Ausgabe No. 25, 17. Juni 505
- Ausgabe No. 26, 24. Juni 529
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Band
Band 5.1880,1-26
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204 PAPIER-ZEITUNG. Gegenstandes genau angepasst sein. Die kleinen Kistchen und Packete sollen die grosse Kiste straff ausfüllen; unvermeidliche Lücken sollen straff verstopft sein. Das Packpapier soll fest und sauber sein, Marke und Firma aufgedruckt oder aufschablonirt enthalten. Nicht aber soll man saubere und werthvolle Objekte in ein paar alte Zeitungen wickeln oder in einen gebrauchten Um schlag eines Postpackets und dergleichen. Bei den hiesigen Importeuren kommt so verpackte Waare leider genug an; die Verpackung muss dann vollständig erneuert werden. Der Vergleich mit der englischen und französischen Verpackung ist durchschnittlich zu unserem Nachtheil, immer abgesehen von guten, ja vorzüglichen Ausnahmen. Da ist bei den Engländern jedes einzelne verkäuf liche Stück, z. B. in Lederwaaren, in ein sauberes viereckiges Stück Seidenpapier gewickelt, dann folgt ein Umschlag von feinem festen Papier, dann der mit Etikette und Marke bedruckte eigentliche Umschlag, die Dutzende wieder in Kartons ge steckt, welche genau das Packet umschliessen; die Kartons wieder eingewickelt und in ein leichtes Kistchen gesetzt oder zu einem straffen Pack ver einigt, die Packete dann fest zusammengedrängt in eine mit Zink ausgeschlagene Kiste gesetzt, oben mit Papierlagen bedeckt, welche das aufge- löthete Schlussblech dicht berühren. Mangel an Festigkeit der Verpackung ist ein überaus häufiger Fehler an deutschen Sendungen. Sie hat Beschädigungen und Bruch in solchem Maasse zur Folge, dass einzelne Importeure den Schaden bis zu 60 pCt. taxiren, 15 pCt. würde schon zu viel sein. Unter den Sendungen zur Ausstellung waren beispielsweise die Marmor-Ar tikel einer Firma so schlecht verpackt, dass ein ganzes Drittel der Stücke zerbrochen, im Ganzen über die Hälfte schwer beschädigt war. Welche Verluste gegenüber der winzigen Ersparniss beim Packen! Die Ausbesserungskosten der beschädig ten Waaren, die Verluste an ganz verdorbenen machen einen grossen Theil der Scheu vor deut schem Gut erklärlich. Die schlechte Packung in selbst sehr guten sehr stark gebauten Kisten hat auch für unsere Aussteller viel Schaden gebracht. Namentlich hatten dieselben die Mahnung, das Glas allein zu verpacken, vielfach in den Wind geschlagen, auch Scheiben, welche nicht heraus genommen werden konnten, nicht beklebt oder anderweitig gesichert. Die Menge des Glasbruches war dafür sehr gross und wird sehr schmerzliche Reparatur-Rechnungen nach Deutschland bringen, Hätte man die von mir erlassenen Bekanntmachun gen befolgt, so wären dieselben vermieden worden. Frankreich hatte, wenn ich nicht irre, nur drei zerbrochene Scheiben unter seinen sämmt- liehen Sendungen. Die Handels- und Gewerbe kammern sollten von Sachverständigen förmliche Verordnungen für Exportverpackung ausarbeiten lassen uad verbreiten. In Hinsicht auf Proben ist ein sehr freigiebiges Verfahren zu empfehlen; die jetzt zn findende Kleinlichkeit ist durchaus zu widerrathen. Wer das Abgeben grosser Proben nicht tragen kann, sollte sich an ein grosses Exporthaus anschliessen und diesem die Probenentsendung überlassen; un entgeltlich oder sehr billig abzugebende Proben sind aber unentbehrlich. Mit Glykose würde, um ein einziges von vielen Beispielen anzuführen, ein sehr gutes Geschäft zu machen sein; aber die Brauer verlangen je ein Fass zur Probe. Zu solchen Probeabgaben ist unser Agent aber nicht berechtigt und so muss einstweilen Anderen das Feld überlassen bleiben. Ganz grosse Häuser sollten es nicht unterlassen, besondere Vertreter hierher zu senden, die Jahr aus Jahr ein in ihrem Interesse thätig sind. Unsere Eisenindustriellen sollten, wie ich bereits früher angerathen, ähnlich verfahren, grosse che mische Fabriken desgleichen, zumal unsere che mischen Artikel, Farben vor Allem, ungemein gefallen. Auch hier sollten Proben in liberalster Weise ausgegeben werden. (gez.) Reuleaux. Grundbegriffe für eine präcise Fest stellung der Festigkeits-Eigenschaf ten des Papiers. Von Dr. Hartig. \ In Nr. 27 Jg. 1879 der »Papier-Zeitung» war i auszugsweise ein vom Verfasser gehaltener Vor- । trag mitgetheilt werden, der sich aufFestigkeits- | eigenschaften fasriger Gebilde im Allgemeinen , bezog. In Folge einiger Kürzungen und Hin-1 Zufügungen war jedoch an der angegeben Stelle | eine Verdunkelung der von mir vorgeschlagenen 1 Grundbegriffe eingetreten, die mich veranlasst, j in diesem Blatte nochmals auf den Gegenstand j zurückzukommen. Es sollen im Nachfolgenden die nach Ansicht des Verfassers für eine zu- i verlässige, unanfechtbare Feststellung der Festig-; keitseigenschaften des Papiers erforderlichen Grundbegriffe in etwas grösserer Ausführlich keit und unter Beifügung von Beispielen wie derholt werden, für welche das Interesse der Leser vorausgesetzt werden darf. Die Materi alien, auf welche sich die mitzutheilende Zahlen- werthe beziehen sind folgende a) Urkunden-Pergament aus der Fabrik von A. Oechsle & Sohn, Wallstrasse 86, Berlin (Gewicht pro 1 •mtr 249 Gr.) b) Pergament - Papier aus der Papierfabrik Helfenberg bei Dresden (Gewicht pro 1[mtr. 150 Gr., Aschengehalt 0,50 pCt.) c) Das zur Herstellung des letztem verwen dete Rohpapier (Gewicht pro 1 •mtr. 144 Gr.) Die drei vorgenannten Fabrikate sollen kurz mit „Pergament“, „Pergamentpapier- und „Roh papier“ bezeichnet werden: dieselben wurden in lufttrocknem Zustand, a) und b) ausserdem in mit Wasser gesättigtem Zustand untersucht. 1) Reisslänge. Die Erwägung, dass die Zer reissungsfestigkeit eines Materials als der reinste durch Beobachtung zu gewinnende Ausdruck der Cohäsion desselben, des Zusammenhalts der Theilchen anzusehen ist, führt zunächst auf Erhebung des Zerreissungswiderstandes. Es zerreisst ein parallelkantiger Streifen von 1 cm. Breite Pergament .... bei 9,27 Kg. Pergamentpapier . . „ 8,10 „ Rohpapier .... „ 2,76 „ Belastung. Diese Zahlen sind jedoch nicht ver gleichbar, drücken nicht die „spezifische Festig keit“ der betr. Materialien aus, weil die Dicke derselben und das Gewicht pro 1 •) mtr. ver schieden gross ist. Man könnte mittels eines der bekannten Instrumente die Dicke messen, daraus den Bruchquerschnitt der Probestreifen und mit dessen Benutzung die Festigkeit pro 1 □mm. Querschnitt berechnen, in der Art wie dies bei homogenen und harten Materialien zu geschehen pflegt. Ein solches Verfahren ist jedoch für das Papier und Pergament, wie für alle künstlichen und natürlichen Fasergebilde nicht rathsam, weil die Dickenmessung an grosser-Unsicherheit leidet, und zwar ist es nicht die Kleinheit der zu erhebenden Dimen sion, sondern die Weichheit und oftmals auch die rauhe Oberflächen - Beschaffenheit solcher | Gebilde, welche zu naheliegenden Zweifeln führen. Die Dickenbestimmung eines weichen Fliesspapiers z. B. müsste wenigstens noch von I i einer Angabe des Druckes, welchem dasselbe bei der Messung unterliegt, begleitet sein, wenn 1 sie von wissenschaftlichem und praktischem | Werth sein sollte. Dagegen schwindet jede i Unsicherheit, wenn man die Bruchbelastung P | i Kg. mit dem Gewicht der Flächeneinheit G g 1 in Vergleich setzt, indem man aus beiden er-: mittelt, wie lang der zur Untersuchung ver- j wendete Probestreifen sein müsste, um frei 1 hängend durch sein eigenes Gewicht abzureissen. | Wiegt vom Pergamentpapier das Quadratmeter I 150 g., so ist das Gewicht des 1 cm. breiten ! Probestreifens bei 1 m. Länge 150:100— 1,5 g. i und es würde die Bruchbelastung P=8,10Kg. I ersetzt werden können durch einen Streifen j [derselben Papiersorte, der angegebenen Breite j 1 und einer Länge von 8,10. 1000 — = 5400 in. l,o. Diese Länge heisst die Reisslänge und es ist rathsam, dieselbe in Kilometern auszudrücken, damit kleinere Zahlen gewonnen werden, die sich dem Gedächtniss leichter einprägen All gemein ergiebt sich die Reisslänge R = 100. C Kilometer, wenn P die Bruchbelastung eines parallelkan tigen Streifens von 1 cm. Breite in Kg. und G. das Gewicht von 1 • m. des Fabrikates in Grammen bezeichnet. Für unsere beispielsweise in Betracht gezogenen Fabrikate ergiebt sich so die Reisslänge R des Pergamentes .... 4,23 Km. des Pergamentpapieres . . 5,40 Km. des Rohpapiers 1,92 Km. Diese Zahlen drücken die spezifische Zer reissungsfestigkeit derjenigen Fasergebilde aus, welche im Pergament, Pergamentpapier etc. vorliegen; sie sind vergleichbar, sie charakteri- siren die Cohäsion dieser Gebilde; zu ihrer Feststellung ist keine Dickenmessung erforder lich; man hat nur die Ergebnisse der Belastungs probe und der Abwägung eines beliebig gross zu wählenden Papierstückes verknüpft und die Zuverlässigkeit der Waage ist jedem Techniker bekannt. Die drei Zahlen bringen die Ueber- legenheit des Pergamentpapiers über das natür liche Pergament und über das Rohpapier zum deutlichen Ausdruck. Doch kann hiermit die Beurtheilung der genannten Materialien nicht als abgeschlossen erachtet werden. Für manche Verwendungen des Pergamentes und Pergament papiers kommt das Verhalten in durchfeuchte tem Zustand in Betracht. Lässt man die Probe streifen vor der Zerreissung längere Zeit in Wasser liegen, so ergiebt sich beim Pergament Pergamentpap. die Gewichtszunahme 63,5 °/ 54,2 °/o das Gewicht pro 1 •m. 407 g. 231 g. die Bruchbeiast, eines Streifensv. 1cm. Br. 10,8 Kg. 2,65 Kg. die Reisslänge . . 2,65 Km. 1,15 Km. Beide Materialien erfahren also durch die Anfeuchtung eine beträchtliche Abminderung ihrer spezifischen Festigkeit, jedoch das Perga mentpapier in weit stärkerem Maasse als das thierische Pergament, ersteres um 79%, letz teres um 37 %/ der ursprünglichen spezifischen Festigkeit; die Abnahme der Reisslänge beim Pergamentpapier ist so stark, dass sie noch unter diejenige des lufttrocknen Rohpapiers (1,92 Km.) herabsinkt. Will man die spezifische Festigkeit im be zeichneten Sinne, nicht wie hier geschehen, durch Längeneinheiten, sondern durch Gewichtsgrössen messen, so hat mau sich ein Probestück von bestimmter Stärke (z. B. von 1 g. Gewicht pro 1 m. Länge) vorzustellen und es lehrt eine ein fache Ueberlegung, dass die Bruchfestigkeit eines solchen Einheitsstreifens in Kilogrammen durch dieselbe Zahl ausgedrückt wird, welche die Reisslänge in Kilometern darstellt. Die betreffende Zahl würde als Reissinodul zu be zeichnen sein. Doch ziehe ich, so lange von der Reissfestigkeit allein die Rede ist, die An gabe der Reisslänge vor, weil bei dieser über die Feinheit des Probestreifens keine besondere Voraussetzung zu machen ist. 2) Rruchddmung. Die vielfache Beanspruchung des Papiers auf Biegung (beim Zusammenfalten, Umbrechen etc.) lässt das Vorhandensein einer gewissen Dehnbarkeit erforderlich erscheinen. Je grösser die Dehnung ist, welche ein Probe streifen bei seiner Anspannung erleiden kann, bevor er reisst, um so stärkeren Biegungen kann das betreffende Papier ohne Gefahr aus gesetzt werden. Zu einer vollständigen Beur theilung der Haltbarkeit einer Papiersorte wird daher auch eine Angabe über den Betrag der Bruchdehnung gehören, die man als Bruchtheil oder auch in Procenten der Anfangslänge des verwendeten Probestücks ausdrückt. Beobachten wir, dass ein Pergamentstreifen von 395 mm.
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