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9596 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 194, 21. August 1912. Alten Testaments nach einzelnen alten Handschriften verschafft und für Jesus Sirach reiches Material aus 12 bisher unbenutzten Handschriften gesammelt. Auch hat er über das Malkabäerbuch der Abessinier (das mit den biblischen Makkabäerbüchern nichts zu tun hat) und über eine junge äthiopische Übersetzung der bi- blischen Makkabäerbücher aus dem Lateinischen eingehende Studien gemacht. Victor Hugo und seine Setzer. — Man schreibt der »Frkf. Ztg.«: In der »ksvus bsbäowLäairs« veröffentlicht Leon Barthou einige Briefe von Victor Hugo an Noel Parfait, ein armes, aber gebildetes Mädchen, das die Korrektur seiner Werke las und der er aufs strengste eingeschärft hatte, keinem Menschen auch nur ein Wort von dem Inhalt eines Buches zu verraten, ehe es auf dem Markte erschienen sei. Aus diesen Briefen geht nun hervor, daß Victor Hugo geradezu der Schrecken seiner Setzer gewesen sein muß. Nicht selten ließ er ganze Druckbogen wieder auseinander nehmen, weil ihm der Raum zwischen den einzelnen Worten und Versen nicht zusagte, und weil die Teilnahme des Leser-, wie er fürchtete, durch einen ungleichmäßigen Druck beeinträchtigt werden könne. Besonders charakteristisch in dieser Beziehung ist ein Brief, den er im Jahre 1853, während des Druckes seiner »CHLtiments«, an Noel Parfait schrieb und der folgendermaßen lautete: »Wenn ein Vers so lang ist, daß er den Raum einer Zeile überschreitet, so darf er nicht etwa abgebrochen und in der zweiten Zeile weiter gedruckt werden, wie es gewöhnlich geschieht. In solchem Falle ist das Format des Buches zu ändern. Ob ich den Setzern und Verlegern Unannehmlichkeiten bereite, kommt dabei nicht in Betracht. Sie sollen die Änderungen vornehmen und keine weiteren Worte verlieren, da ich als erste Forderung aufstelle, daß meine Verse so gedruckt werden, wie ich sie geschrieben habe.« Diese Forderung ging übrigens, wie wenigstens Barthou ver sichert, nicht etwa auf die Eitelkeit des Dichters zurück, sondern auf seinen Wunsch, aus jedem Bande seiner Werke eine typo- graphische Sehenswürdigkeit zu machen. Der 3. Deutsche Kongreß für Eäuglingsfürsorge, ver- anstaltet von der Deutschen Vereinigung für Säuglingsschutz, findet am 20. bis 22. September in Darmstadt statt. Für die Tagesordnung sind folgende Referate vorgesehen: 1. Einheitliche Organisation der Ausbildung von Säuglingspflegerinnen, 2. Säug lingspflege als Lehrgegenstand in den Unterrichtsanstalten für die weibliche Jugend, 3. Berufsvormundschaft, Pflegekinderaufsicht und Mütterberatungsstelle, 4. Gesetzliche Regelung des Krippen wesens in Deutschland. Neue Bücher. Kataloge usw. für Vuchhändler. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Herrn William Claaß in Dessau wurde von Seiner Hoheit dem Herzog von Anhalt das Prädilat Herzog, licher Hosbuchhändler verliehen. Sprechsaal. Rezensionsexemplare. Es dürfte vielleicht nicht uninteressant sein, auch eine Stimme aus dem Sortiment zur Frage der Rezensionsexemplare zu hören. Denn nächst dem Verleger hat wohl der Sortimenter das größte Interesse an den in Tageszeitungen und Zeitschriften erscheinenden Bücherbesprechungen; helfen sie ihm doch zur Vergrößerung seines Umsatzes und zur Anregung des literarischen Interesses in den großen Kreisen des Publikums. Wie schwer es oft für den Ver leger ist, zur Besprechung seiner Bücher die richtigen Zeitungen ausfindig zu machen, geht nicht nur aus den Artikeln des Herrn Gg. Schmidt hervor, sondern auch aus den Anfragen, die ich oft von Verlegern erhielt, an welche Zeitungen man am besten dieses oder jenes Buch in meiner Stadt versenden könne. Daß das Sortiment natürlich jederzeit gern bereit ist, solche Anfragen zu beantworten, ist selbstverständlich. Im Anschluß an das Gesagte möchte ich versuchen, dem Verlage einen neuen Weg zu zeigen, wie er auf billigem Wege durch Vermittlung des Sortiments seine Rezensionsexemplare an die für ihn wichtigen Zeitungen befördern kann. Man wird zugeben müssen, daß wohl niemand besser die literarische Bedeutung der Zeitungen seiner Stadt kennt als der Sortimenter. Wenn nun der Verleger seine Rezensions exemplare versendet, so wäre es für ihn das Praktischste und Billigste, dies durch Vermittlung befreundeter Sortimentshandlungen zu tun. Der Sortimenter kennt die Zeitungen und wird zweifellos die Bücher an die wirklich in Betracht kommenden Redaktionen expedieren und sich gleichzeitig erkundigen, ob eine Besprechung erfolgen wird oder nicht. Lehnt die Redaktion von vornherein ab, so kann das Exemplar für ein anderes Blatt verwendet oder, falls ein solches nicht vorhanden ist, an den Verleger zurückgesandt werden. Oft habe ich von Redakteuren die Klage gehört: »bei uns häufen sich Unmengen von Büchern an, die wir unmöglich alle besprechen können; zur Rücksendung haben wir erstens keine Zeit und zweitens keine Lust, das oft recht hohe Porto für uns unverlangt zugesandte Bücher zu tragen«. Es wäre also mit meinem Vorschläge beiden Parteien gedient, dem Verleger und der Redaktion, denn der erstere würde seine unnütz verschickten Exemplare zurückerhalten und die letztere von einem ihr oft recht unbequemen Ballast befreit werden. Dem Sortimenter wäre es auch leichter als dem Verleger, die Zeitungen zu kontrollieren und, falls die Besprechung nicht er folgt, an eine solche zu mahnen. Der Verlag wird vielleicht fragen, was für eine Gegenleistung das Sortiment für diesen Dienst verlangt. Im allgemeinen glaube ich sagen zu können, daß der Sortimenter dem Verleger gern helfen wird, die Rezen sionsexemplare an die richtigen Zeitungen zu bringen, und eine Notiz bei der Besprechung »zugestellt von der Buchhandlung... .<« würde uns reichlich entschädigen. 8. L. L. Die Anregung kommt aus dem Ausland und scheint auch mehr für dessen Verhältnisse berechnet. Soweit deutsche Zeitungen und Zeitschriften des Inlandes in Frage kommen, wird sich eine direkte Verbindung des Verlegers mit den betr. Blättern schon deswegen als zweckmäßiger erweisen, weil ihm daran liegen muß, wenigstens mit den wichtigsten für ihn in Betracht kommenden Preßorganen in engere Beziehungen zu treten und sie nicht nur für das einzelne Werk, sondern für seinen gesamten Verlag und dessen Bestrebungen zu interessieren. Auch lassen sich die rechtlichen Beziehungen des Verlegers zu der be treffenden Zeitung bei einem direkten Verkehr einfacher gestalten, als wenn das Exemplar erst seinen Weg durch eine Mittelsperson nimmt. Das gilt besonders in den Fällen, wo der Verleger durch vorausgehende Anfrage bei der betreffenden Zeitung eine Stellungnahme derselben herbeigeführt und dadurch eine klare Rechtslage geschaffen hat, durch die entweder eine Besprechung oder die Rücksendung des Buches begründet wird. Wenn wir somit die Anregung gegenüber deutschen Zei tungen und Zeitschriften im Inlands, Österreich und der Schweiz nicht für zweckmäßig halten, so erscheint sie uns doch dankens wert, sobald der Verleger mit seiner Propaganda über die poli tischen Grenzen des deutschen Sprachgebiets hinausgeht, um den Absatz seiner Verlagswerke im Auslande wirksam zu unterstützen. Eine Mitwirkung des deutschen Sortiments im Auslande könnte ihm dabei in der Tat oft wertvollere Dienste leisten, als sie in einer direkten Verbindung mit den betr. Zeitungen liegen. Das schließt nicht aus, daß die Herren Referenten über die buch händlerischen Verhältnisse der einzelnen Länder sich gelegentlich einmal mit der Frage beschäftigen könnten, welche Zeitungen und Zeitschriften ihres Landes speziell der deutschen Literatur ihr Interesse durch Bücherbesprechungen zuwenden und unter welchen Bedingungen die Zusendung von Rezensionsexemplaren aus be stimmten Literaturzweigen an diese Organe zu erfolgen hat. Red.