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Hugo Tteinitz Verlag in Berlin. 295 *o. Oertzen, Hochsommer. Roman. 3 geb. 3 ^ 80 H. Verlagsinstitut Richard Kühn in Leipzig. 283 Lisslsr's ksiss- unä Lissubullnkarts von Osutsobiavä nnä <ion an^ronrsnäen Uäväsrn Osstsrrsiob, Lraulcrsiob, KUsslavä, Lsl^isn, Lolianci unck äsr 8oüvs>?.. 28. ^.uü. 50 Hugo Voigt in Leipzig. 286 "Schmidt, Ratgeber des Landwirts. 4. Aufl. 1 "Hermes, Anleitung zum perspektivischen Zeichnen. Geb. 3 Otto Weber in Leipzig. II 1 Lsrxmann, Ois viobti^sts kür ans Älüvnsr. 2. Luü. 1 75 xsb. 3 Lusob, Das desto 8xstsm tLAiodsr viortslstünäi^or Lrbsit tür äis Oosnnädsit. 3. Luü. 2 ; xob. 3 .Fl. — Lotus Ltorod-Ossodiedtsn msdr! 2. ^uü. 1 ^ 75 xod. 3 Fk. «. Wepf L Co. in Basel. 282 Basler Bilder. 2 Wilhelm Weicher in Leipzig. 269. 297 "Leonhard, Der deutsche Aufsatz auf der Mittelstufe. 1 ^ 20 Männer der Wissenschaft. Heft 9—11. a 1 Wiener Verlag G. m. b. H. in Wie«. 285 Llusil, Vsrvirrungsn äss Wxlinxs Lörlsss. 2. Luü. 3 Asb. 4 Fs 50 H. P. Wunschmann in Wittenberg. 296 *8odlsasnsr, Lauius Osrdarät. 2. Lull. 1 "öiaodn^, kaut Oordarät. 60 Carl Zlegenhirt in Leipzig. 295 "Llüllsr, Lilas unä Usbrbuolr ä. Ladnärrti. Llotailtoodnilr. 6sd. 40 Ft. Nichtamtlicher Teil. Die Lerner Obereinkunkl rum 8ctiuire von Werken 6er ^iterslur un6 kiungl uncl 6ie 2U82l2LllIi0rNN16N dosodiodtliod nnä rsobilicb üsisuodtst unä icommsntisrt von Ural. Ifrnst L,Öß1l1i8- dsr§6r, Vorn. 6lr. 8". VI, 362 8., Lsrn 1906, L. Lruuolcs. Das im Sommer vorigen Jahres erschienene inhalt- und lehrreiche Buch Ernst Röthlisbergers ist von rechts kundiger Seite hier schon früher gewürdigt worden (vgl. 1906 Nr. 156 d. Bl ). Die nun in größere Nähe gerückte Er wartung einer erneuten Revision der Übereinkunft gibt uns Veranlassung, nochmals auf diese ausgezeichnete Übersicht über das Werden, Wachsen und Wirken des für Schrift steller, Künstler, Verleger bedeutendsten und wertvollsten Schutzgesetzes ihrer Rechte zurückzukommen. Zur Vor bereitung auf die vielleicht schon in den nächsten Monaten zu erwartenden Beratungen bildet es den denkbar geeignetsten, für umfassende und richtige Beurteilung der gegenwärtigen Rechtslage erschöpfendsten, in seiner Eigenart wohl einzigen Behelf. Schon der starke Umfang deutet auf den großartigen Reichtum des Inhalts. Die Fülle des Stoffs wird den nur einigermaßen Kundigen nicht schrecken; doch auch der auf diesem schwierigen Gebiet weniger Bewanderte, sofern er nur irgendwie an Urheberrechtsfragen interessiert ist, nament lich also kein Verleger, sollte sich abhalten lassen, dem Werk seine Aufmerksamkeit zuzuwenden. Eine vorzügliche Glie derung des Stoffs, seine streng durchgeführte Behandlung für den Zweck unmittelbarer Nutzbarmachung erleichtern die Aufgabe seines Studiums, und gerade der letzterwähnte Vorzug eignet es in hervorragendem Grade zu einem Nach- schlagebnch, das weder Urheber noch Verleger in ihrer Handbibliothek missen sollten. Eine Übersicht über die sehr ins einzelne gehende Ein teilung wird am besten einen Begriff davon geben, mit welcher großen Umsicht der umfassende Stoff gegliedert und nutzbar gemacht ist: Die Entstehungsgeschichte der Berner Übereinkunft (Geschichtliche Einleitung). 1. Individuelle und sachliche Vorboten einer allgemeinen Nach drucksverfolgung. 2. Die ersten internationalen Kongreße und ihre Lösungsversuche. 3. Die Initiative zur Gründung der Union. 4. Die drei Berner Konferenzen und die Ausarbeitung der Übereinkunft. 5. Die Entwickelung des Verbandes und die erste Revision des Unionsvertrages in Paris 1896. Börsenblatt für den Dentschen Buchhandel. 74. Jahrgang. L. Die Rechtsordnung im Verbände (Rechtliche Einleitung). 1. Das Grundprinzip der Übereinkunft. 2. Die Übereinkunft als Schutzminimum und die Landesgesetze. 3. Das Verhältnis der Übereinkunft zu den Sonderverträgen. 4. Einteilung und Gruppierung der Konventionsbestimmungen. 1. Titel und Zweck. Artikel 1. 2. Geschützte Personen (Grundprinzip der Übereinkunft; Schutzumfang und Schutzinhalt; Schutzbedingungen; Schutzdauer). a) Verbandsangehörige Autoren. Artikel 2. d) Verbandsfremde Autoren. Artikel 3. 3. Schutzfähige Werke a) Allgemein aufgezählte Werke. Artikel 4. d) Besonders behandelte Werke (Baukunst; Photographie; Choreographie): Schlutzprotokoll Z. 1 u. 2. 4. Abgeleitete Rechte. I. Kodifizierte Rechte a) Recht zur Übersetzung. Artikel 5. b) Recht an der Übersetzung. Artikel 6. v) Recht an Beiträgen für die periodische Presse. Artikel 7. II. Allgemein normierte Rechte. a) Zitationsrecht. Entlehnungen im Unterrichtswesen. Artikel 8. b) Aufführungsrecht. Artikel 9. o) Bearbeitungsrecht. «. Verbot der Adaptation. Artikel 10. /».Immunität der Musikinstrumente. Schlußproto koll Z. 3. 5. Wahrung des Urheberrechts. 1. Prozeßlegitimation. Artikel 11. 2. Beschlagnahme. Artikel 12. 6. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen. 1. Souveränitätsrechte der Verbandsländer. Artikel 13. 2. Rückwirkung der Übereinkunft. Artikel 14; Schlußproto koll Z. 4. 3. Sonderabkommen. Artikel 15 und Zusatzartikel. 4. Internationales Amt. Artikel 16 und Schlußprotokoll Z. 5. 5. Revisionskonferenzen. Artikel 17. Schlußprotokoll Z. 6. 6. Beitritte. Artikel 18. 7. Beitritt der Kolonien. Artikel 19. 8. Inkrafttreten. Kündigung. Artikel 20. 9. Ratifikation. Artikel 21. Schlußprotokoll Z. 7. 5. Sprache, Auslegungsregel. 6. Rechtskräftigkeit der Verbandsabkommen. 7. Vollzug der Verbandsabkommen. 8. Die im Verbände geltenden Rechtsquellen. 6. Übersichtliche Zusammenstellungen wissenswerter Daten betreffend den internationalen Verband und die Verbandsländer. (Zumeist in Tabellenform.) 1. Hauptdaten betreffend die Union. 36