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Erscheint (in Verbindung mit den »Nach richten auS dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 30 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder lv Psg., für Nichtmitglieder 20 Psg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 234. Leipzig, Dienstag den 8. Oktober. 1895. Nichtamtlicher Teil. -Lindner, Krieg 1870 71.- L. Aus verschiedenen Kreisvereinen kommt die Mit teilung, daß dort Eingaben an das Kgl. Preußische Kultus ministerium beschlossen oder vorbereitet werden, welche sich gegen die Vertriebsweise des Lindnerschen Buches über den Krieg von 1870/71 wenden. Daß diese Angelegenheit den Gegenstand von Erörte rungen in den Kreisvereinen bilden werde, war vorauszu sehen und ist sogar eine Pflicht der Vereine. Ob es aber zweckmäßig ist, wenn nun sämtliche Kreisvereine sich in Ein gaben an das Königlich Preußische Kultusministerium wenden, das ist eine Frage, über die man verschiedener Meinung sein kann. Maßgebend ist hier der Zweck, der erreicht werden soll. Und der ist, dem Buchhandel eine größere Rücksicht nahme von Seiten der hohen Behörden zu sichern, als dies der Fall war. Eine solche ist aber nur zu erreichen durch Sachlichkeit der Darstellung und eine einwandfreie Begründung der Wünsche. Vor Allem aber auch ist ein »Zu viel« schädlich. Voraussichtlich werden nun sämtliche Kreisvereine mit Eingaben kommen. Der Vorstand des Börsenvereins, dessen Organe die Kreisvereine sind, kann sich selbstverständlich der Erörterung dieser Angelegenheit nicht entziehen und wird pflichtgemäß ebenfalls seine Vorstellungen an der zustehenden maßgebenden Stelle Vorbringen. Ob diese aber nach den Vorstellungen der Kreisvereine, die, wie sie uns vorliegen, einen etwas stürmischen Charakter haben, noch einen beson deren Erfolg Hervorbringen werden, ist zweifelhaft. Jedenfalls ist die Frage gestattet: wäre es in diesem Falle nicht zweckmäßiger gewesen, dem Vorstande des Börsen vereins die Vertretung des Buchhandels zu überlassen? Oder war man nicht überzeugt, daß diese Angelegen heit den Vorstand in seiner nächsten Sitzung beschäftigen werde? Es verstößt zwar nicht gegen die Satzungen, wenn die Kreisvereine sich direkt an die Behörden wenden; aber in Fällen, die nicht das eigene Vereinsgebiet allein berühren oder in denen eine Meinungsverschiedenheit gar nicht herrscht, da sollte man doch erwägen, daß der Vorstand des Börsen vereins dem Geiste der Satzungen nach das Organ ist, das den Buchhandel zu vertreten hat. Die Tikelnachahmung betreffend. (Vgl. Börsenblatt Nr. 219.) In ihrer Entgegnung auf meinen, diesen Gegenstand behandelnden Artikel in Nr. 219 ds. Bl. stößt die Firma Karl Warnitz L Co. in Köln offene Thüren ein. Es ist mir nicht in den Sinn gekommen, zu behaupten, daß man mein Wanderbuch und das ihrige dem Aeußern nach nicht von einander unterscheiden könne. Es handelt sich hier weder um die verschiedene Art der Ausführung des gleichen Zweckes der Bücher, noch um die Ausstattung, sondern einzig und allein um die, zu Verwechselungen Anlaß gebende Aehnlichkeit der Buchnamen, genannt Titel. Ich meine doch, daß mein Artikel darüber gar keinen Zweifel läßt. Das Angebot, die Bücher durch die Welt zu senden, damit sich die Kollegen von der Grundlosigkeit meiner Ausführungen überzeugen könnten, hätte sich die Firma Warnitz also sparen können; denn ich bestreite durchaus nicht, daß, wer beide Bücher vor sich liegen hat oder eines kennt, sie von einander unterscheiden kann. Wem aber nicht beide Bücher vorgelegt werden, kauft eben das »Wanderbuch-, welches der Sortimenter auf das Verlangen nach dem »Kölner Wanderbuch« ihm giebt. Jeder Sortimenter wird mir die Leichtigkeit einer solchen Mani pulation ohne weiteres zugestehen und die Firma Warnitz L Co. wird es am wenigsten bestreiten.*) Die leichte Möglichkeit einer solchen Täuschung ist aber eben durch das Gleichlauten der Titel veranlaßt worden, und darin und in nichts anderem liegt der unlautere, weil eben aufTäuschung beruhende Wettbewerb. Die Firma Warnitz L Co. sucht ihrer Handlungsweise durch unkontrollierbare Zeitangaben die Berechtigung zu verleihen, indem sie behauptet, daß sie schon »im vorigen Jahre« entschlossen war, das neue »Wander buch« herauszugeben (trotzdem es erst im August d. I. er schien). Wenn ich diese Angabe auch als richtig annehmen will (wenngleich es schwer wird zu glauben, daß der Heraus geber während eines ganzen Jahres nicht die Zeit gefunden haben sollte, seine Zug-Abfahrtszeiten zu kontrollieren), so weiß ich doch bestimmt, daß diese Absicht nicht vor dem Erscheinen meines Buches bestand. Das letztere erschien im April 1894. Innerhalb der ersten vier Wochen wurden über 1200 Exem plare abgesetzt. Es war also sehr rasch zu sehen, daß das Buch einschlug, und es ändert deshalb an der Thatsache durchaus nichts, ob die Absicht der Titelnachahmung im vorigen oder in diesem Jahre entstanden ist. Trotzdem mein Artikel den Zweck der Beleuchtung der Wanderbuchgeschichte deutlich erkennen ließ, ist er der Firma W. ein Rätsel geblieben, weshalb ich ihn für sie noch einmal wiederhole. Der Zweck war, für meinen Vorschlag der ge setzlichen Regelung eines ehrlichen Wettbewerbs den Fall »Wanderbuch« als Beispiel der illoyalen Konkurrenz anzu führen; zu zeigen, wie es gemacht wird, aber nicht gemacht werden sollte und dürfte! Köln, 23. September 1895. G. Hölscher. *) Sollte sie es dennoch thun, so würde ich ihr an der Hand von Thatsachen das Unrichtige ihrer Behauptung Nachweisen. Vorstands- und Ausschußsitzungen im Börsenverein. —r. Wie uns mitgeteilt wird, werden in der Woche vom 4.-9. November d. I. im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig der Vorstand des Börsenvereins, der außerordentliche Ausschuß für das Urheberrecht sowohl, wie für die Restbuchhandelsordnung und der Vereinsausschuß tagen. Die Einladungen hierzu werden in Kürze > ergehen. Zweümdsechzigstrr Jahrgang. 742