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Erscheint werktäglich. Für Mitglieder des Dörjsnvereins ist der Dezugspveis lm Mitglledsbeitrag eingeschlosssn, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch kosten halbjähr lich frei Geschäftsstelle oder bei Postübertveisung innerhalb des Deutschen Reiches 80 Mark. Mchtmitgliedec im Deutschen Reiche zahlen für jedes Exemplar 80 Mark halb jährlich. Nach dem Ausland erfolgt Lieferung über Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitglieder In diesem Falle , . gegen 7.50 Mark Anschlag für jedes Exemplar. . . . tzl »4,«„>1*21, ;; Dis ganze Seite umfaßt 3S0 biergespalten« Detltzellen, di« rr Seile oder deren Raum kostet 75 Pfennige; Mitglieder de» rr Dörsenvoreins zahlen für eigens Anzeigen 25 Pjennige für r: dis Seile, für s. 75 M.. 6. 33 W., >/. 6.20 M.. Stellen- rr gesuchs werden mit 20 Df. die Seile berechnet. 2n dem TZ illustr. Teil: für Mitglieder des Dörsenvsreins S. 32 M^ :: -/- s. so M., 6.1l5 M.. für Nichtmltglieder 70 M.. 135 M^ 230 M. Verlagen werden nicht angenommen. ^ Deidersei» ti tlger Erfüllungsort ist Leipzig. -o"/> Teuerungszuschlag. »4«,>4,1 Nr. 37 (R. 20). Leipzig, Sonnabend den 14. Februar 1920. 87. Jahrgang. Redaktioneller Teil- Verein Dresdner Buchhändler. Eingetragener Verein. Organ des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Einladung zur 38. ordentlichen Hauptversammlung Donnerstag, den 19. Februar 1920, abends 6 Uhr in Angermanns Hotel, Pillnitzerstr. 54. Tagesordnung : 1. Bericht über das Vcreiiisjahr 1919. 2. Kassenbericht über das Vercinöjahr 1919. 3. Bericht über die Unterstützungskasse 1St9. 4. Voranschlag für das Bereinsjahr 1920 und Festsetzung des Jah resbeitrages. 5. Wahlen: Aus dem Vorstand scheiden satzungsgemäh aus und sind nicht wieder wählbar die Herren: Steinkopff und Leit hold. Aus dem Beirat: Herr Al icke, der wieder wählbar ist. 6. Wahl des Vereinsvertreters für die Wahl des Vcreinsausschus- scS in Leipzig. 7. Stand der Tarifoerhandlungc». Berichterstatter: Herr Stein- k o p f s. 8. Lehrlingswesen. Berichterstatter: Herr Focken. 9. Schulbllchergeschäft. Berichterstatter: Herr Rcchenbergrr. . 19. Verschiedenes. Etwaige Anträge sind satzungsgemäß mindestens 3 Tage vor der Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich einzureichen. Wir erwarten möglichst vollzähliges Erscheinen und machen darauf aufmerksam, daß satzungsgemätz jedes Mitglied zur Teil nahme an der Hauptversammlung verpflichtet ist. Dresden, den 10. Februar 1920. Der Vorstand des Vereins Dresdner Buchhändler. Theodor Steinkopff. M. Leithold. A. Kaufmann. Fr. Schäder. E. Rcchenberger. Zu Punkt 1, 2 und 5 bemerken wir, daß zwar die Verkaufs ordnung für Auslandlieferungen dem Verleger freistellt, in Mark mit Valutazuschlag oder in Franken zum Kurs 1 — 50 Cts. zu berechnen, daß aber die erste Berechnungsweise, weil um ständlicher, auf den Barverkehr beschränkt bleiben sollte. Wir einpfehlen für den Nechnungsverkehr die Kontenführung in Fran ken, wobei wir aber für unsere Mitglieder das Recht Vorbe halten, Zahlungen in Mark mit dem vom Börsenvereinsvorstand jeweils festgesetzten Valutaausgleich zu leisten, wenn sie dies aus irgendeinem Grunde vorziehen. Die Fakturen müssen unbedingt bis auf die Schluß-Summe mit den deutschen Preisen ausgestellt werden. Das Einsetzen von Frankenpreisen oder gar die Berechnung von Valutazu- schlägen zu den einzelnen Ord.- und Nettopreisen ist irreführend und außerdem für die Expedienten viel zeitraubender, als der von uns vorgeschlagene Modus. Dem Publikum gegenüber sollte die Frankenbercchnung die Regel bilden; sie ist einfach und unmißverständlich und deckt sich mit der von den schweizer Sortimentern angewendeten Berech nungsweise. Wir zählen bestimmt auf Beachtung unserer Wünsche, die eine Gleichmäßigkeit und damit Vereinfachung des Verkehrs herbeisühren wollen. B e r n und St. Gallen, 6. Februar 1920. Der Vorstand des Schweizerischen Buchhändlervereins. B ä s ch l i n. Fehr. Zur Verkaufsordnung für Auslandtteferungen. Wir ersuchen die Herren Verleger, bei Lieferungen nach der Schweiz wie folgt zu verfahren: 1. die Rcchnungskonten in Franken zu führen; 2. die Fakturen mit den deutschen Ord.- und Nettopreisen in Mark auszustellen und nur die Schlußsumme in Fran ken umzurechnen; 3. Porti und Verpackungsgebühren entweder in Mark zu berechnen oder bei Frankenberechnung entsprechend zu re duzieren; 4. Bestellungen im Nettowert über 20 Fr. gegen Einsendung des Betrags zu expedieren und bei regelmäßigem Verkehr- Monats- oder Vierteljahrskonto zu eröffnen; 5. in Anzeigen und Prospekten, die für das schweizer Publi kum bestimmt sind, Frankenpreise incl. 20°/i> allgemeiner Teuerungszuschlag anzugeben. Zur Verkaufsordnung für Auslandlieferungen. Von Rechtsanwalt vr. W i l ly H o f s in a n n in Leipzig. Von den im Rahmen der Verkaufsordnung auftauchenden Fragen sollen zunächst zwei als in der Praxis wahrscheinlich von besonderer Bedeutung erörtert werden: die Regelung des Verfasserhonorars bei anteiliger Festsetzung am Absatz oder Ge winn und die Ausnahmebestimmungen des K 8 der Verkauss- ordnung. 1. Nach H 4 der Verkaufsordnung sind bei Angeboten und Lieferungen von Gegenständen des deutschen Buchhandels an Buchhändler, Wiederverkäufer und das Publikum im Ausland die deutschen Laden- und Nettopreise entweder in der Währung des Empfangslandes zu berechnen oder bei Lieferung in deut scher Währung durch einen Valutaausgleich zu erhöhen. Das Wahlrecht des ausländischen Schuldners (tz 244 BGB.), ob er in ausländischer oder deutscher Währung zahlen will, bleibt mithin (entgegen dem Entwürfe der Verkaufsordnung) gewahrt; die Umrechnung hat aber nach einem vom Liefrrer festgesetzten Umrechnungskurse zu erfolgen, oder ein Valnta- ausgleich tritt zum deutschen Preise hinzu. Fraglich ist, ob bei einem ini Anteile am Absatz oder Ge winn festgesetzten Verfasserhonorar dem Verfasser auch Anteil an dem durch den Umrechnungskurs oder Valutaausgleich er zielten Mehrerlös des Verlegers gebührt. Der Umrechnungskurs oder der Valutaausgleich bezieht sich nach ausdrücklicher Bestimmung (K 8, k Ziffer 3) nur auf die 145