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Sächsische Cl^eiLung. Amtsblatt. für das Königs. Gerichtsamt und den Stadtrath zn Schandau, sowie für den Stadtgemeinderath zn Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeitung" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch die Expedition dieses Blattes ttir 10 Ngr„ durch die Post siir 12 Ngr. vierteljährlich zu beziehen. Inserate fiir das Mittwochsblatt werden bis Dienstag sriih 0 Uhr, fiir das Sonu- abendsblatt biö Freilag sriih 9 Uhr angenommen; spater eingehende Inserate können erst in der folgenden Nuniiuer Aufnahme finden. — Inserate für die Elbzettung nehmen an Hr. Hesse in Hohnstein, sowie die Annoneen-DurcauS von H. Engler, E. Fort, Sachse Sc Eo. und Haasenstein Sc Vogler in Leipzig, und das Annoneen-Burcau von W. Saalbach in Dresden. Mittwoch, den IS. Januar 187». Bekanntmachung der Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Dresden. Vom 21. Februar 1870 an werden bei der untcrzeichnelen Commission Prüfungen zu Erlangung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienste abgehaltcn werden. ES werden daher diejenigen, im Bereiche des Dresdner Regierungsbezirkes nach tztz 20 und 149 der Militar-Ersatz-Jnstruelion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 gestellpflichtigen jungen Leute, welche die Berechtigung zum Dienste alü einjährig Freiwillige zu erlangen wünschen, hierdurch zur Anmeldung biö spätestens zum I. Februar 1870 aufgesordert, mit dem Bemerken, dast die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgcsncht werden darf, daß aber dieselbe bei Verlust des Anspruches spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres, iu welchem der Betref fende das 2V. Lebensjahr erreicht, nachgesucht werden muß. Der schriftlich, im Bureau der Commission (Schloßstraße Nr. 15, l. Etage,) zu bewirkenden Anmeldung find Nachweise a) über die Staatsangehörigkeit innerhalb des Bereiches des Norddeutschen Bundes, b) über den Tag der Geburt (Taulschein re.), v) über die Einwilligung deS Vaters, beziehentlich deS Vormundes, <1) über die Unbescholtenheit deü Ansuchendcn, welche bei Zöglingen der höheren Schulen von dem Direktor der betreffenden Lehranstalt, bei andern jungen Leuten von der Polizejobrigkett deS bisherigen Aufenthaltsortes zu bezeugen ist, o) über die erlangte wissenschaftliche Ausbildung beizufügcn. Die auf Grund der Anmeldung zur Prüfung zu Verweisenden werden deshalb seiner Zeit mit Bescheidung versehen werden. Im Uebrigen wird auf die Vorschriften in tztz 20, 148—155 der Militar-Ersatz-Jnstruclion verwiesen. Dresden, am 28. Dceember 1869. Königliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Stelzner, von Schünpff, Geh. Negiclungsrath. Oberstlemenant. Hübler. Bekannt m a ch n n g. Nach § 21 deS, mit dem laufenden Monate in Kraft gtretenen Bundesgesetzes, betreffend die Wcchsclstempclsteucr im Nord- deutschen Bunde vom 10. Juni 1869 (Bundesgesetzblatt von 1869, Seite UM haben anßer den Steuerbehörden auch alle diejenigen StaatS- odcr Co mm u n al-Behörden und Beamten, denen eine richterliche oder Polizeigewalt anvertraut ist, die Verpflichtung, die Besteuerung der bei ihnen vorkommenden Wechsel und Anweisungen von AmtSwegeu zu prüfen und die zu ihrer Kennlniß gelangenden Zuwiderhandlungen gegen das gedachte Gesetz bei der nach 8 18 des Letzter» zuständigen Behörde zur Anzeige zu bringen. Das Ministerium des Innern nimmt nun hierdurch Veranlassung, die Ihm unterstehenden Verwaltungsbehörden und Beamten der obgedachten Art, einschließlich der Stadträthe auf die vorberegie, bundeSgesetzliche Bestimmung noch besonders aufmerksam zu machen, und die selben dabei zugleich auf die in Nr. 1 deS Dresdener Journals und in der Leipziger Zeitung, sowie in allen Amtsblättern abgedruckle, den BundcSwechselstempel betreffende Bekanntmachung deS Finanzministeriums vom 28. Deeenibcr 1869 hinzuweiscn. Dresden, am 13. Januar 1870. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Pursch. Bekannt m a ch u n g. Die Loeal-Jmposteinnahmen und diejenigen BezirkSstcuercinnahmen, welche den Detailverkauf von Stempelmarkcn haben, find er mächtigt worden, etwaigen Anträgen auf Ersatzleistung für noch nicht verwendete und in unverdorbenem Zustande befindliche Stempelmar ken zu 1 und 2 Neugroscheu stattzugeben und für die bei ihnen eingehenden dergleichen Marken entweder andere gültige Stempelmarkcn hinauöjugcbkn oder aus Wunsch den Kaufpreis zurllckzucrstattcn. Dieser Umtausch findet jedoch nur bis zum 1. April dieses Jahrcö statt. Dresden, am 13. Januar 1870. F i n a nz. M itt i st er i u m. Frhr. v. Friesen. Wolf. Tages geschichte. Sachse». Dresden. Tichatscheck ist bei seinem 40jähr. Bühnenjubiläum am Sonntag von allen Seiten ausgezeichnet worden, vom Theaterpersvnal durch eine goldene Forbeerkrone und durch eine Boliviafcl, vom König durch das Ritterkreuz deS Albrcchtsordenö, vom Herzog von Coburg durch das Ritter kreuz 2. Classe des Sachsen-Ernestinischen HausordcnS, vom Kaiser von Oesterreich durch den Franz Joseph Orken. Der Spar- und Vorschußverein zu Freiberg hat im Jahre 1869 einen Gcsammlumsatz von 3,976,546 Thlrn. gehabt und giebt seinen Mitgliedern diesmal 9 Procent Reinertrag. Chemnitz. Der Verkauf des Harimann'schen Etablisse ments an das bekannte Coniortium ist nun fest abgeschlossen. Die Kaufsumme beträgt 2,600,000 Thlr. Den Verkauf hat der käsige LIdvocat Kohl geleitet, welcher als Prorenelicum 1 Pro cent, also 26,000 Tblr. bezieht. Ein Fall, wie er in der ju ristischen Praxis nicht gar häufig Vorkommen möchte.