B c r k n n s s o r d u u ii li sür den Bcrkchr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum. Mit einem Anhang, enthaltend die in den einzelnen Vercinsgebieten geltenden Rabattsätze. 8 1. Die Verkaussordnung hat den Zweck, die in de» 3"°^ Satzungen, der Nestbuchhandels-Ordnung, der Verkehrs ordnung, den Verkaussbestimmungen der Kreis- und Ortsvereine und den Bekanntmachungen des Vorstandes des Börsenvereins zerstreuten Vorschriften über den geschäftlichen Verkehr der Buchhändler mit dem Publikum zu sammeln, zweiselhaste Bestimmungen maßgeblich aus zulegen und sie, soweit nötig auf Grund der Satzungen des Börsenvereins, insbesondere H 1 Absatz 2 und Ab satz 3, Ziffer 2 zu ergänzen. ß 2. I. Die Verkaussordnung ist sür alle Buchhändler B-rbmdNP-i,. (Satzungen des Börsenvereins 8 2 Absatz 2) und Wicdervcrkäuscr verbindlich, die an das Publikum im Gebiete des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Gegenstände des Buchhandels verkaufen. 2. Außerhalb des Gebietes des Börsenvereins er- schienene Werke, die nach den „Bestimmungen über die Ausnahme in die Verzeichnisse der erschienenen Neuig keiten des Buch-, Kunst- und Musikalienhandels" in das Börsenbatt ausgenommen worden sind, werden den Ver öffentlichungen deutscher Verleger gleichgerichtet. H Z, 1. Unter Publikum im Sinne der Verkaufsordnung sind alle Personen, Behörden, Institute, Gesellschaften, 1