Börsenblatt sür bcii Äutsll>en Bnllihnbel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sann- und Festtags und wird nur Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des 30 Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Börsenvercins ein Exemplar 10 weitere Exemplare Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche, zum eigenen Gebrauch je 15 sür Nichtmitglieder Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. 20 bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Die Titel in den Bücherangeboten und Büchergesuchen Porto) 5 mehr. Beilagen werden nicht angenommen. werden aus Borqis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 90. Leipzig, Mittwoch ocn 21. April 1909. 70. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Lekanntmackung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt arn Sonntag Kantate, den 9. Wai 1909. vormittags 10^ Hthr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bcreinsjahr 1908/09. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1908. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1909. 4. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle den der heutigen Nummer des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel beigelegten Entwurf einer „Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum" genehmigen." 5. Antrag des Vorstandes: »Die Hauptversammlung wolle folgende Abänderungen der .Bestimmungen über die Verwaltung des Börsen blattes" beschließen. K 9 Absatz 1: Einfügung der Worte „Geschäftliche Einrichtungen" vor „Fertige Bücher". Z 13 Absatz 1 soll künftig lauten: „Schriftstellerische und andere Einsendungen sollen in der Regel nur mit Nennung des Namens oder der Firma des Einsenders zum Abdruck gelangen. Diese Nennung muß erfolgen in allen Fällen des A 16 dieser Bestimmungen." Auf Anregung des Vorstandes des Deutschen Verlegervereins soll gestrichen werden 8 15 Ziffer 7: „Von der Aufnahme sind auszuschließen: 7. Anzeigen, in denen Druckereien sich zum Arbeiten unter dem gültigen Allgemeinen deutschen Buch druckertarife erbieten". Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 76. Jahrgang. 621