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73 gegen 504,863 Fr. in 1859, in welcher Summe aber ein Mehraufwand der Werkstätte von circa 70,000 Fr. enthalten ist. Die Schuld der Telegraphenverwaltung gegenüber der eidgenössischen Staats kasse beträgt (auf den 31. Dez. 1860) 350,644.89 Fr., wovon das auf den nämlichen Zeitpunkt in der Staatsrechnung erscheinende und daher nicht zins tragende Inventar mit 120,234.34 Fr. in Abzug kommt, verbleiben 230,410.55 Fr. Von dieser letzter» Summe wurde zu Gunsten der eidgenössischen Kaffe der Zins zu 4 Proz. mit 9216.42 Fr. in Rechnung gebracht. Der Aktivsaldo der Rechnung von 1860 belief sich, abgesehen von der Ver mehrung des Inventars, auf 48,429.43 Fr. Zieht man diesen Betrag von obigen 230,410.55 Fr. ab, so stellen 181,981.12 Fr. den Passivsaldo der Tele- graphenvcrwaltung auf 1. Januar 1861 dar, welcher während des laufenden Jahres zu 4 Proz. zu verzinsen ist. II. Interne Telegraphentarife. In den zu dem deutsch-österreichischen Telegraphenverein gehö rigen Staaten bestehen dermalen folgende ermäßigte Tarife für die interne telegraphische Korrespondenz: 1) In Preußen. Die Gebübr für ein einfaches Telegramm von 20 Worten beträgt 10 Sgr. und der Zuschlag für je weitere 10 Worte 5 Sgr., unter Beibehaltung der Taxirung nach Vereinszonen. 2) In Bayern. Seit dem 1. April 1858 ist für den internen Verkehr der Einheitssatz der einfachen Depesche 6 Sgr. und der Zuschlag für je weitere 10 Worte 2 Sgr. Die Tare wächst mit der Entfernung nach Vereinszonen. 3) In Sachsen. Seit dem 1. April 1858 beträgt die interne Tare '/, der gegenwärtigen Vereinsgebühr, also für das einfache Telegramm in ganz Sachsen 8 Sgr. Für Depeschen zwischen Dresden und Pillnitz ist diese Ge bühr weiter auf die Hälfte ermäßigt. 4) In Hannover wird die interne Gebühr ohne Rücksicht auf die Ent fernung bemessen und beträgt seit April 1858 . . 10 Sgr. für die einfache De pesche von 20 Worten und 5 Sgr. für je weitere 10 Worte. 5) In den Niederlanden. Seit 1. April 1859 beträgt im internen Verkehr die Gebühr des einfachen Telegramms von 20 Worten 50 Cts. nieder!. (8-/z Sgr.) und die Hälfte mehr für je weitere 10 Worte, ohne Rücksicht auf die Entfernung. 6) In Wüttemberg. Seit 15. April 1858 beträgt die Einheitstare für 20 Worte, ohne Rücksicht auf die Entfernung, 20 kr., und der Zuschlag für je weitere 10 Worte 10 kr. 7) In Mecklenburg. Seit dem 1. April 1858 beträgt die Tare für ein einfaches Telegramm 12 Schillinge — 7'/, Sgr. mit Zuschlag von 6 Sch. — 3 Sgr. 9 pf. für je weitere 10 Worte. Die Lokalkorrespondenz zwischen Do beran und Heiligendamm genießt seit 1. Juli 1857 eine Ermäßigung der Ge bühren von 33'/, Proz. 8) In Baden. Seit 1. April 1858: Einheitssatz sür die einfache De pesche von 20 Worten 30 kr. Zuschlag für je weitere 10 Worte 15 kr-, ohne Unterschied der Entsernung. Nur in Oesterreich ist für die interne Korrespondenz der gleiche Tarif wie für den intcrnazionalen Verkehr in Anwendung. Folgendes sind die Tarifsätze für den inneren Verkehr einiger fremder Staaten: 1) Schweiz. Seit 1. März 1859 ist die Gebühr für die einfache De pesche von 20 Worten 1 Fr. mit Steigerung um 25 Cts. für je weitere 10 Worte. 2) Frankreich. Im internen Verkehr wird in Frankreich die Gebühr nicht nach Zonen bemessen, sondern sie setzt sich zusammen aus einem festen Einheitssatz und einem Zuschlag für jedes Myriameter der Entfernung. Ein heitssatz 2 Fr., Zuschlag pro Myriameter 10 Cts., einfache Depesche 15 Worte und 5 frei« Worte für die Adresse, für je weitere 5 Worte steigt die Gebühr um Gebühr für Depeschen zwischen Stazionen desselben Departements ohne Rücksicht auf die Entfernung 1 Fr., und die für Depeschen zwischen Sta zionen die in zusammengrenzendcn (limitroxbes) Departements belegen sind 1 '/, Fr. 3) Belgien. Seit dem 1. Oktober ist für den internen Verkehr di« Zoneneintheilung aufgehoben und wird für alle Depeschen zwischen belgischen Stazionen, ohne Rücksicht auf die Entfernung, die Gebühr der ersten Zone er hoben (1'/r Fr. für das einfache Telegramm). 4) Dänemark. Es gelten 25 Worte als einfache, 26 bis 50 Worte als doppelte, 51 bis 100 Worte als dreifache Depesche. Für die Adresse sind fünf Worte freigegeben und für die Entfernung 2 Zonen eingeführt. Gebühr der einfachen Depesche in der ersten Zone (bis 10 geogr. Meilen) 64 Schill, dän. (15 Sgr. 2 pf), in der zweiten Zone (über 10 georgr. Meilen) 1 Rdlr. dän. (-- 22 Sgr. 9 Pf.). 5) Schweden. Seit 1. Juli 1859 gilt der Einheitssatz von 2 Rdlr. schweb. R.-M. für die interne Korrespondenz mit den anderweitigen Bestimmungen des Brüsseler Vertrags. 6) Norwegen. Im internen Verkehr gelten 25 Worte als einfache, 26 bis 50 als doppelte, 51 bis 100 Worte als dreifache Depesche; Gebühr der dreifachen Depesche bis zu einer Entfernung von 25 norweg. (37'/, geogr.) Meilen 30 Schill, norweg. (—11'/, Sgr ), sür größere Entfernungen das Dop pelte. Außerdem für jede Depesche eine Bestellgebühr von 6 Schill (2'/, Sgr.), (Nach der Zeitschr. d. d. österr. Telegr.-VereinS.) Preisausschreibungen -es österreichischen Ingenieur- Vereins : I. Für eine geschichtlich-theoretische Darstellung der neueste« Dachkonstrukzionen aus Holz und Eisen. Es soll „die Geschichte und Theorie der neuesten Dachkonstrukzionen auS Holz und Eisen von 8 Klaftern angefangen bis zur größt-ausgcführten Spann weite" unter folgenden, die Anordnung und den Umfang weiter einschränkenden Bedingungen, dargestellt werden: 1. Von den ausgeführten Dachkonstrukzionen der Neuzeit sind die besten auszuwählen, diese nach bestimmten Prinzipien zu ordnen und mit dem gehö rigen Detail zu zeichnen und zu beschreiben, worauf deren Theorie in einer für die Ausübung brauchbaren Weise zu entwickeln ist. Bei der fraglichen prinzi piellen Anordnung der sich ergebenden Systeme ist, mit dem einfachsten darunter beginnend, stufenweise auf die übrigen nach Maßgabe der zunehmenden Ab weichung von der einfachsten Konstrukzion überzugehen. Hiernach ist zunächst der sür Ziegel-, Schiefer- und Blecheindeckung eingerichtete Holzdachstuhl in der gewöhnlichen Art ohne Eisenverbindungen, dann jener mit eisernen Zugstangen und Streben armirte zu untersuchen; hierauf werden mit Rücksicht auf den ver schiedenen Charakter die durchaus eisernen Dachkonstrukzionen und darunter auch jene in Betracht zu ziehen seyn, bei denen das Blech als mit- oder alleintra- gendcr Bestandtheil auftritt, wie dieses bei den Bogendächern nach Wini- warter's System der Fall ist, von dem überdies die auf ebene Dachfläche» modifizirte Forni in besondere Berücksichtigung zu kommen hat. Die übersicht lichen Zeichnungen sind im Maßstabe von '/- Zoll — 1 Wiener Klafter ('/,„ Na turgröße), die Detailzeichnungen aber in einem sür die Deutlichkeit hinreichend größeren Maßstabe darzustellen. In der bezüglichen Theorie sollen die bereits bekannten Ergebnisse aus den Untersuchungen über Holz- und Eisenkonstruk- zionen, namentlich jene aus Ardant's Abhandlung über Sprengwerke von großer Spannweite, die angemessene Benützung finden und es sind die Re sultate durchaus auf Wiener Maß und Gewicht zu beziehen. 2. Mit Rücksicht auf die verschiedenen klimatischen Verhältnisse ist der nachtheiligste Einfluß, welcher durch die Stoßkraft des Windes und durch die Schneebelastung, so wie allenfalls durch den Temperaturwechsel auf Bedachungen ausgeübt werden kann, zu bestimmen, wornach im Vereine mit den bezüglichen theoretischen Resultaten die früher beschriebenen Dachkonstrukzionen der Prüfung zu unterziehen sind, so daß hieraus insbesondere ersehen werden kann, wie groß dabei das Marimum der Inanspruchnahme der einzelnen Dachbestandtheile pro Ouadratzoll Querschnitt erhalten wird und welcher Sicherheitsgrad hiernach vorhanden seyn dürfte. Mit diesen Prüfungsresultaten sind zugleich die bezüg lichen Ergebnisse der Erfahrung und sonstiger Wahrnehmungen in Verbindung zu bringen, worauf in die weitere kritische Beurtheilung der verschiedenen Dach konstrukzionen ausführlich einzugehen ist. 3. Unter der besonderen Annahme von 15 Wiener Zentnern für die auf Eine Dachflächenklafter (Wiener Waß) entfallende zufällige Marimalbelastung und unter Benützung der aus der vorhergegangenen Prüfung sich ergebenden Anhaltspunkte sind sodann die in Betracht kommenden Dachsysteme bei gleicher Spannweite rücksichtlich ihres Materialaufwandes miteinander zu vergleichen, und es ist hieran die Beantwortung der Frage anzuknüpfen, welche Systeme — und unter welchen Umständen — als besonders empfehlenswerth sür die An wendung zu bezeichnen seycn. 4. Für die vom Verfasser besonders empfohlenen Dachkonstrukzionen sind endlich tabellarische Zusammenstellungen der berechneten Größen- und Gewichts- Verhältnisse der einzelnen Konstrukzionstheile für die von Klafter zu Klafter zu nehmenden Spannweiten innerhalb der Eingangs bezeichneten Grenzen zu ver fassen, um hieraus gegebenen Falls die technischen Anhaltspunkte zu finde» welche in Verbindung mit den ökonomischen und sonstigen Verhältnissen die Wahl des jeweilig zweckmäßigsten Dachsystemes ohne Schwierigkeiten beur- theilen lassen. 5. Bei der Sammlung der zur Bearbeitung nöthigen Daten ist selbstver ständlich mit gehöriger Sachkenntniß und Vorsicht vorzugehen; bei solchen Daten, welche aus veröffentlichten Beschreibungen entnommen werden, sind jedenfalls die Quellen anzugeben. 6. Für die diesem Programme am"'vollständigste» entsprechende und als preiswürdig erkannte Darstellung wird der erste Preis mit 400 Stück VcreinSthalern, und sür jene, welche der ersten zunächst kommt, der zweite Preis mit 200 Stück Vereinsthalern festgesetzt. DaS literarische Eigen thum bleibt den Autoren der preisgekrönten Schriften Vorbehalten; dieselben übernehmen jedoch die Verpflichtung, diese Arbeit binnen sechs Monaten nach