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SS Generalversammlung Vorbehalten worden. Als Einheit des Längenmaße« wurde bekanntlich der badische Fuß von 0.3 Meter mit Dezimaleintheilung vorge schlagen und mit überwiegender Majorität angenommen. Nach de» nunmehr bekannt gewordenen Erklärungen der einzelnen Ver waltungen zu den Danziger Generalversammlungs-Beschlüssen haben 14 Ver waltungen den letzteren ihre Zustimmung versagt; darunter befinden sich die Direkzioncn der Hannoverschen, Sächsischen und Preußischen Staatsbahnen. Die Angelegenheit ist daher an die technische Kommission zur nochmaligen Berathung und Berichterstattung an die nächste Generalversammlung zurück verwiesen. Mittlerweile ist die Frage der Einführung einer Maß- und Gewichtsein heit für ganz Deutschland bei dem Bundestag zur Verhandlung gekommen und die von demselben einberufene Kommission hat sich für die Einführung des Metermaßes ausgesprochen. Die K. Preußische Regierung, welche bis jetzt den bezüglichen Verhandlungen fern gestanden ist und bei der Kommission in Frank furt nicht vertreten war, scheint anderer Ansicht zu seyn, wenn hieraus auS dem Inhalt einer Schrift geschloffen werden darf, welche kürzlich veröffentlicht wurde und den Geh. Oberbaurath Hagen zum Verfasser hat. In dieser Schrift werden zuerst die Anforderungen erörtert, welche die Wissenschaft wie der Verkehr an die Feststellung eines Maßes und namentlich an die Einrichtung eines Urmaßes machen, zunächst wird mitgetheilt, wie diese Aufgabe in neuerer Zeit verschiedentlich gelöst ist, woraus in Betreff der Wahl des deutschen Maßes und dessen sichere Festlegung Vorschläge gemacht werden, welche dem Verfasser als der Würde und dem Interesse Deutschlands am meisten entsprechend erscheinen. Hiernach handelt die genannte Schrift 1) von den all gemeinen Erfordernissen der Feststellung eines Maßes; 8) von dem metrischen System; 3) von dem preußische» Maß; 4) von dem englischen Maß; und bringt 5) Vorschläge in Betreff des deutschen Maßes. Die in den ersten 4 Abschnitten enthaltenen Erörterungen geben ein klares übersichtliches Bild von den wichtigste» der bestehenden Maßeinheiten, deren Entstehung, Vor- und Nachtheile re., wobei insbesondere von der Bestimmung der Urmaße mit größerer Ausführlichkeit gesprochen wird. Der Verf. geht auch in seinen Vorschläge» für das neue deutsche Maß von der Nothwcndigkeit aus, „das deutsche Maß in einem unveränderlichen und mit möglichster Schärfe be zeichneten Urmaße materiell darzustellen, mit welchem die Normalmaße in allen deutschen Staaten so genau verglichen werden können, wie dieses beim jetzigen Stande her Wissenschaft und?-cbmk überhaupt möglich ist. Welche Länge dieses Maß hat, seh an sich ziemlich gleichgültig üüb es würde in dieser Beziehung nur wünscheuswerth seyn, die Länge so zu wählen, daß sic von dem mittleren Werthe der in Deutschland übliche» Jußmaße sich nicht zu weit entfernt. Man könnte sich also Irgend einem serml>rn- oder tnMllvtschNk Miste »nftykteffon und diesen in einem Urmaße festlegen, welches den entwickelten Bedingungen auf das Vollkommenste entspricht. Der Anschluß an ein bereits bestehendes und mög lichst verbreitetes Maß wird sich sogar vorzugsweise empfehle», weil alsdann nicht durch Einführung eines neuen Maßes die Anzahl derselben noch vergrößert wird." Als bei Feststellung des neuen Maßes zu berücksichtigende Hauptbe- Lingungcn werden vom Verfasser angegeben: 1) dasselbe muß selbstständig seyn, das heißt eS darf von keinem fremden Maße, auch von keinen, physikalischen Erperiment oder geodätischer Mes sung, also von keinem Natnrmaßc abhängen. Es bleibt freilich unbe nommen, daß es sich irgend einen, fremden oder einheimischen Maße möglichst anschließt, aber dieser Anschluß muß schon bei der Einrichtung des Urmaßes vollständig durchgeführt seyn, so daß jede fernere Bezug nahme aus jenes aushört, und dadurch allen Acnderungen vorgebeugt wird, die bei später,, Vergleichungen sich vielleicht als nöthig Heraus stellen könnten; 2) das Urmaß muß mit der äußersten erreichbaren Schärfe bezeichnet und dabei möglichst unveränderlich eingerichtet seyn; 3) dasselbe muß zugänglich seyn, es muß also dasür gesorgt werden, daß zahllose Copicn in der höchsten Schärfe damit verglichen werden können; 4) von diesen Copien sind einige, nachdem sie bereits verglichen worden, an verschiedenen Orten vorsichtig und sicher aufzubewahren, damit man so wohl periodisch von der Unveränderlichkeit des Urmaßes sich überzeugen, als auch wenn Letzteres zerstört oder beschädigt seyn sollte, dasselbe nach diesen Copicn möglichst genau in seiner früheren Grüße wieder Her stellen kann. In keinem andern deutschen Staate sey das Maß mit gleicher Schärfe fest- gestellt, wie dieses in Preußen durch Bessel geschehen ist, doch würde die Eifersucht der andern Staaten der allgemeinen Einsührung dieses Maßes un überwindliche Schwierigkeiten entgegensetzen, was auch gegen die Wahl eines andern irgendwo in Deutschland cingeführtcn Maßes spreche. Sonach lasse cs sich nicht vermeiden, daß eine Veränderung des Maßes allen deutschen Staaten bevorsteht, und indem hierdurch die Wahl ganz frei wird, so empfehle sich vorzugsweise der Anschluß au ein fremdes Maß, und zwar desjenigen Lan des, das in kommerzieller Beziehung mit Deutschland am innigsten verbunden ist. Dieser Bedingung entspreche unbedingt am meisten das englische Maß, welches in England, Schwede», Rußland und fast ohne Ausnahme in allen außer-europäischen Ländern, namentlich auch in Amerika «ingeführt ist, wohin rer deutsche Handel sich vorzugsweise richtet. Diese« Maß besitze außerdem vor dem metrischen den großen Vorzug, daß es gesetzlich auf einer sichern Basis beruht, also unveränderlich ist. Des Verfassers Vorschlag geht hiernach dahin, das deutsche Maß möglichst nahe an das englische anzuschlicßen, so daß in allen kommerziellen und tech nischen Beziehungen beide als identisch anzusehen sind. Die Selbstständigkeit müsse jedoch dadurch gewahrt werden, daß das deutsche Maß auf einem be- sondern Urmaßc beruht, welches den entwickelten Bedingungen möglichst voll ständig entspricht. Mit diesem deutschen Urmaße müssen sogleich zahlreiche Co pien aufs sorgfältigste verglichen werden, welche den einzelnen deutschen Regie rungen, so wie auch Behörden und wissenschaftlichen Anstalten des Inlandes und Auslandes zuzustellen sind. Es ist aber dafür zu sorgen, daß solche Ver gleiche jederzeit mit Leichtigkeit «orgenommen werden können, um theils die Un veränderlichkeit des Urmaßes festzustellen, und theils so oft es gewünscht wird, neue und sichere Copicn zu beschaffen. Lelegraphenwesen. Die Sächsischen Staats-Telegraphen. Nach der Betriebsübersicht der K. Sächsischen Telegraphen vom Jahr 1860 betrug am Schluffe jenes Jahres die Länge der Sächsischen Telegraphenlinien 137.9 Meilen, die Gesammtlänge der Drähte, unter welchen jedoch die Be triebs-Telegraphendrähte der Staats- und Privateisenbahnen nicht mit begriffen sind, 203.9 Meilen, die Zahl der V-reinSstazionen 27 und die der für die all gemeine Korrespondenz eröffneten Eisenbahnbetriebs-Telcgraphenstazionen 48. Die Gcsammtzahl der im Jahre 1860 beförderten Telegramme betrug 64,232 interne und 58,042 Vereins-Telegramme 122,274 in Summa und zwar: 4,127 StaatS- und ,^147 Privat-Telegramme, und cs übersteigt die Gcsammtzahl die des Jahres 1859 an 1L1,61O Stück um 0.55 Prozent. Die internen Telegramme, deren Zahl 1859 . . 61,726 betrug hüben sich um 4.06 Proz. vermehrt, die intcrnazionalen dagegen, welche in demselben Jahre guf 59,884 sich berechneten, nm 3.08 Proz. vermindert. Aon tämmtlichen Telegrammen gehörten 52.53 Proz. dem internen 47.47 „ „ Vereinsverkehre an. Die Telegramme beim internen Verkehr zerfallen in 2.92 Proz. StaatS- und 97,08 „ Privat-Tclegramme, bei dem Vercinsvcrkehr aber in 3.88 Proz. StaatS- und 96.12 „ Privat-Telegrammc. Die-Telegramme des VereinSvcrkchrs zerfallen in 37.27 Proz. abgegangene, 39.04 „ angckommene und 23.69 „ durchgegangene. Die Brutto-Einnahme bei den Staats-TelegraphcnbürcauS betrug im Jahre 1860 5<125 Thlr. 12.0 Ngr.. und kommen hiervon 15,936 Thlr. 29.5 Ngr. auf den internen und 38,188' „ 12.5 „ auf de» Vcreinsverkehr; außerdem be ¬ trug die Einnahme für die Eisenbahnbetriebs-Telegraphen 4,993 Thlr. 4.0 Ngr. Von den Einnahmen des Vereinsverkehrs sind diejenigen Beträge zu kürzen, welche den übrigen VcreinSverwaltungc» annoch zukommen, wegen rückständiger Abrechnungen aber nicht haben ausgeschiedcn werden können. Zeitung. Ausland. Schweiz. — Der Bundcsrath hat auf Antrag dcS Militärdepartcmcnts die Einberufung einer allgemeinen schweizerischen Eiscnbahnkonfercnz beschlossen, deren Zweck eine nähere Erläuterung des von der Anwendung der Eisenbahnen zu militärischen Zwecken handelnden Art. 10 des im Jahr 1852 gegebenen schweizerischen Eisenbahngcsetzes seyn soll.