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177 cinge- soweit Pros- inglcichen für die zum 4. städtischen Wahlkreise gehörige Stadt Hohnstein Herr Gemcindcvorstand Schinke, Herr Erbrichter Peschke, Herr Oberförster Heinicke, Herr Gemcindcvorstand Hering, Die Verordnung zu Veranstaltung neuer Wahlen für die zweite Kammer der Ständcvcrsammlung findet sich in No. 103 der Leipziger Zeitung vom 2. Mai dieses JahrcS abgcdruckt. Nach §20 daö die Landiagowahlen betreffenden Gesetzes vom 3. Deccmber 1868 beginnt daher die siebentägige Frist, binnen welcher gegen die in der Wobnung dcö Herrn Bürgermeister Dreßler zu Hohnstein und der Herren Gemcindevorstände des hiesigen Amtsbezirks zur Einsicht ausliegenden Wahllisten Einsprüche erhoben werben können, vom 3. Mai dieses JahrcS an. 11. 12. 13. 14. 15. Als Wahlvorsteher sind ernannt worden, für die 1. Abthcilung Herr Gemcindcvorstand Henke, 2. - Hcrr Oberförster Lehmann, 3. - Herr Pastor Gebhardt, 6. - Herr Gemcindcvorstand Grahl, 7. « Hcrr Nittergutsbes. Hachcnbcrger, 8. - Hcrr Gemcindcvorstand Hillc, Nach Ablauf diescr Frist sind Einsprüche nicht mehr zu beachten und alle Personen, welche in den Listen nicht tragen sind, können an der ausgeschriebenen Wahl nicht Theil nehmen. Zum Zwecke der am 4. Juni dieses JahrcS stattfindcndcn Stimmcnabgabe ist der hiesige Gcrichtsamlsbczirk, in er zum 11. ländlichen Wahlkreise gehört, in folgende Wahlabtheilungcn gethcilt worden: 1. Aliendorf, 2. Mittelndorf, 3. Lichtciihain, 4. Goßdorf mit Waitzdorf, 5. Porschdorf, 6. Wallersdorf, 7. sen mit Wendifchfähre, 8. Nalhmannödorf, 9. Ostrau, 10. Postclwitz, 11. Schmilka, 12. Krippen, 13. Kleingieß hübel, 14. Neinhardtödorf, 15. Schöna. 10. Abthcilung Hcrr Forstinspcctor Funkc, Hcrr Orlörichicr Picschcl, Hcrr Anstallsdirector Meinhold. In dcnjcnigcn Wahlabtheilungen, in welchen das unterzeichnete Gerichtsamt die Wahl selbst leitet, in den Wahlabthcil- ungen 4, <5 und 9, findet die Stimmcnabgabe nm 4. Juni dieses Jahres von Vormittags 10 Uhr bis 1 Uhr Nachmittags und zwar für die 4. Abthcilung Goßdorf mit Waitzdorf im Erbgcrichlc zu Goßdorf, für die 5. Abtheilung im Erbgcrichic zu Porsch dorf und für die 9. Abdeckung im Erbgerichtc zu Ostrau statt. Königliches Gerichtsamt Schandau, den 3. Mai 1869. Tränckner. Bekanntmach n n g. Nach der Verordnung des Königl. Ministerium des Innern vom 30. vorigen Monats, abgedruckt in No. 103 der dies jährigen Leipziger Zeitung vom 2. dieses Monats, sinv für die II. Kammer der Ständeversammlung neue Wahlen zu veranstalten. Nach. § 26 dcö Gesctzeü, die Wahlcn für dcn Landtag betreffend, vom 3. Dezember 1868, steht es jedem Beiheiligtcn frei, bis zum Ende dcö sicbcnlcn Tagcs nach dem Abdrucke dcö WahlauSschrcibcns in der Leipziger Zmung, gegen Vic Wahlliste, welche, insoweit sic die Stimmberechtigten der hiesigen Stadt betrifft in hiesiger NathSexpediuon zur Einsicht ausliegt, bei dem unterzeichneten Stadirathe Einspruch zu erheben, über welchen dann innerhalb der nächsten vierzehn Tage nach § 6 Abs. 1 des gedachten Gesetzes zu entscheiden ist. Nach Ablauf dieser 14 Tage ist die Wahlliste für die hiesige Stadt zu schließen und alle Personen, welche darin nicht eingetragen sind, können an der ausgeschriebenen Wahl nicht Theil nehmen. Schandau, dcn 3. Mai 1869, Der Stadtrath daselbst. Hartung. Borladung zur Musterung Sämmckichc inncrhalb des hiesigen Stadtbezirkes vorhandene Militärpflichtige haben sich Freitag, den 28. Mai 1868 früh S Uhr im hiesigen Schützenhausc pünktlich zur Musterung cinzufindcn und zwar bei Vermeidung der in § 71 resp. 177 flg. der Dun- Leö-Miliiär-Ersatz-Jnstructioii angcbrohtcn Strafen und Nachthcile, was dcn Gcstellpflichiigcn hierdurch bekannt gemacht wird. Schandau, den 1. Mai 1869. ' Der Stadtrath. H a r l u n g. Bekanntmach n n g. Sonnabends, den 22. Mai dieses Jahres, Nachmittags nm '/-3 Uhr soll eine in der Uckcrleiihc des Neinhardiodorscr Forstreviers an der Hirschmühlenstraße gelegene Waldbodenfläche von 1 Acker 33 s^Nuthen alü Steinbrnch in zwei Abtheilungen auf die 6 Jahre 1869/74 linier Vorbehalt der Genehmigung des Königlichen Finanz-Ministcriumö unv der Auswahl unter den Licitanlen und unter den sonstigen im Termine noch bekannt zu machenden Bedingungen auf dem Wege dcö Mcistgebotü verpachtet werden. Pachtlustige haben sich hierzu am obgedachtcn Tage in der Bahnhofsrestauration zu Krippen cinzufinden. Königliches Forstverwaliungüamt Pirna, am 26. April 1869. Blohmer. Bach. Die Colonial- är Eisenmaarenhandlung M'MNN külll' empfiehlt als neu zugclegtcn Artikel VLLLVlASrrs und verkauft solches in ganzen Bunden und einzelnen Tafeln zu solidem Preise. Gleichzeitig macht sie aufmerksam auf ihr Lager von L gebleichten und un- , gebleichten französ. und dcutscheö L^«;i g»«ttiitiiiül, verschiedene I Sorten I sowie alle trocken und in Oel gerieben. Bekanntmachung» Sonnabend, den 8. Mai a. c. von Nachmittags 2 Uhr an sollen in der Kegelschnb-Rcstanration eine Par- thie gutes Zimmermannswcrkzeug, eine Grenadicrumform nebst vollständiger Ar matur, Wäsche, Kleidungsstücke, ein Pia noforte und anderes mehr gegen gleich baarc Bezahlung und aus'ö Meistgebot öffentlich verkauft werden.