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.V 85, IS, April. Vermischte Anzeigen, 15S9 In Sachen desAndree'schenHandatlas,! sl82l2.) auf die Auslassung des Schlesischen Bnchhänd- lervcreins im redactionellen Theile des heutigen Börsenblattes geben wir nachstehend eine kurze Darstellung des Verlaufs dieser Streitsache. Bald nach Erscheinen der ersten Lieferun- gen des Andree'schen Handatlas sollen von Sei ten des Sortimentsbuchhandels Offerten an die Postdirectionen und Postsparanstalten gemacht worden sein, den Atlas mit hohem Rabatt für Postbeamte zu liefern. Hiervon hatte der Mitteldeutsche Bnchhändlerverband Kenntniß erhallen und verlangte nun von uns in einem Schreiben vom 14. Septbr. v. I., „derjenigen Firma, welche diese Vermittlung an die Post behörden besorgt, die Weiterlieferung unter Ladenpreis zu untersagen, andernfalls die Lie ferung sowohl direct wie auf Umwegen ein für allemal abzuschneiden." Wir lehnten dies Ver langen in einer Antwort vom 16. Septbr. ab, in welcher wir sagten, daß wir zwar ein solches thörichtes und unnöthiges Herunterbieten des ohnehin schon so billigen Preises beklagten, aber kein Mittel hätten cs zu verhindern, indem es nicht gegen die Erklärung des Leipziger Verleger vereins verstoße und uns die Urheber solcher Manipulationen auch nicht bekannt seien. Beide Schreiben finden sich abgedruckt im Börsenblatt Nr. 254 des vor. Jahrgangs. Weiter schrieb uns dann unterm 2S. Octbr. der Vorsitzende der buchhändlerischen Provinzialvereine, Herr Bergstraesser in Darmstadt, nochmals in der selben Angelegenheit, indem er sein „Bedauern" ansdrückte, „daß wir keinen Weg gesun den hätten", den Buchhandel vor der in die sem Herabbieten liegenden Schädigung zu be wahren, und die Vermuthung aussprach, daß uns der Vermittler solcher Manipulation „nicht unbekannt geblieben sein dürfte". Eine Ant wort hierauf lehnten wir unterm 2. Novbr. ab (Siehe unten den Wortlaut dieses Briefes). Aehnliche Zumuthungen, wie die des Mit teldeutschen Buchhändlerverbandcs wurden auch von andern Seiten an uns gestellt, Beweis material über Urheber, Form der Offerte rc., auf Grund dessen wir hätten interveniren kön nen, aber von keiner Seite beigebracht. Man verlangte also von uns zunächst die Ermittlung derjenigen Firmen, welche solche Offerten gemacht, resp. solche Lieferungen über nommen hätten, während man selbst die Hände in den Schoß legte; wäre es nicht Pflicht der vermeintlich Geschädigten gewesen, wenigstens soviel zu ihrer Verteidigung zu thun, daß sie das nölhige Beweismaterial lieferten? Für uns plare mit 45 ^ Rabatt bezieht, war im Stande, solche Offerten zu machen und mit 25 zu verkaufen; solcher Posten von 100 und mehr zählt unsere Continuationsliste gegen zweihun dert, kein einziger darunter ist aber derart, daß ans ihm mit Sicherheit aus den Urheber jener Manipulationen geschlossen werden könnte. Wir würden uns den berechtigtsten Zurückweisungen ausgesetzt haben, wenn wir auf gut Glück mit versuchsweisen Beschuldigungen hätten Vorgehen wollen, abgesehen davon, daß schon das In quisitorische solcher Maßregel uns verhindert hätte, derartigem Verlangen nachzugeben. Weiter verlangte man von uns, gegen die schuldigen Firmen Repressalien durch Einhaltung der Fortsetzung rc. zu üben. Hierzu waren wir aber juristisch nicht berechtigt, denn jene Offer ten, soweit man uns über dieselben informirte, > verstießen nicht gegen die von uns Unterzeich nete Leipziger Verleger-Erklärung, welche uns doch allein einen Borwand zur Einhaltung der Fortsetzung hätte bieten können. Jene Erklä rung beschränkt sich bekanntlich absichtlich dar auf, das öffentliche Ankündigen unter dem Ladenpreise zu verbieten, und jeder Betroffene würde sofort entgegnet haben, die Offerte sei nicht öffentlich gewesen, ein Einwand, den wir selbst als zutreffend anerkennen müssen, und der schon dadurch unterstützt wird, daß bisher nie mand im Stande war, den Wortlaut beizu bringen. Daß der Mitteldeutsche Verband und Herr Bergstraesser den Begriff „öffentlich" für zutreffend halten, war hier nicht maßgebend und hätte uns im Falle eines Prozesses nicht vor der Verurtheilung zur Weiterlieferung und zum Schadenersatz geschützt. Nach unsrer Be- urtheilung der Sachlage waren wir, nachdem wir die Bestellung auf den completen Atlas einmal angenommen hatten, gesetzlich verpflichtet, zu liefern, ebenso wie jeder Abonnent dies vom Sortimenter gesetzlich fordern kann. Ueber diesen ebenso unanfechtbaren als unbequemen Einwand ist der Mitteldeutsche Verband und nach ihm der Schlesische Provinzialverein mit großer Unbefangenheit hinweggegangen. Der Buchhandel aber wird daraus erkennen, daß wir jener Schleuderei, die wir aufs lebhafteste beklagen, ebenso machtlos gegenüber stehen wie jeder dadurch betroffene Sortimenter. Zum Schluß noch ein Wort über die Er klärung des Breslauer Vorstandes: Dieselbe bezeichnet das Schriftstück Nr. 4. solche verurtheilende Hinweisung auf ein Schrift stück, das dem Leser nicht vorliegt, über das er sich also kein eignes Urtheil bilden kann, nicht für correct halten und lassen es daher nach stehend abdrucken. Es ist die Antwort ans jene Zuschrift des Herrn A. Bergstraesser in Darm stadt vom 28. October, worin er uns allerlei Vorhaltungen zutheil werden ließ, die wir weder nach Inhalt noch nach Form für zu treffend halten konnten. Unsere Antwort (Nr. 4) lautet so: Herrn Arnold Bergstraesser in Darmstadt. Da ein Theil der unter Ihrem Vorsitz stehenden Vereine es nicht für unangemessen zu halten scheint, empfangene Antworten auf vertrauliche Anfragen ohne Erlaubniß der Erlasser zu veröffentlichen, so lehnen wir bis auf erhaltene genügende Garantie gegen solchen Mißbrauch eine Antwort auf Ihr Geehrtes vom 28. October ab. Dagegen erklären wir, durch den Ton Ihres eine fingirte Autorität in Anspruch nehmenden Briefes herausgefordert, daß wir nicht in der Lage sind, von Ihnen einen Ausdruck des Bedauerns über irgend welche Handlung oder Unterlassung unserseits anzunehmen. Hochachtungsvoll Leipzig, 2. November 1880. Velhagen L Klasing. Dies ist der Brief, von dem der Breslauer Vorstand mit Emphase sagt, daß er in den be theiligten Kreisen nicht vergessen werden würde. Bielefeld u. Leipzig, 9. April 1881. Velhagen L Klasing. Polnische Jugendschrifteil ^18213.^ sucht in größeren Partien und Rest- JuliuS Wildt'S Verlag in Krakau. U 6 t 1 0 v. t18214Z k'g.dr. Nr. 365—58/87 6m. OrueküLeke. „ 656--65Z97 „ „ ^ SSS--S5/g7 „ „ k. L. llöüu»e. s>8215Z HilckburSÜLusen, 03teru 1881. Lesselrinx'sede Hofbueüückl^. ^18216Z DoterLsieünete ersuedev döll. um An die Herren Verleger! ^lS2l7.) Wir ersuchen die Herren Verleger hiermit um gütige Zusendung eines Exemplares ihres completen Verlagskataloges und wären für schnelle Übermittlung sehr dankbar. Wien, 9. April 1881. Mayer L Co. 03ttzriu988-2g.d1liu§. s^18218Z Lerlio, 1. 1881. Einband-Decken il82IS.^ zum Supplement -cs Zllustr. Han-els- Lcrikons empfehle n 1 ^ 25 H ord., 1 baar, und bitte zu verlangen. Leipzig und Berlin. Otto Spamer.