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a —— ^ - hren Baarverlangzetteln verhalten, ob sie ihnen dieselben Rabatt- > bedingungen gewähren, wie den regelrechten Sortimentern, nament lich wenn die Bestellung aus Orten kommt, wo bisher keine Buch handlung war. Einsender hat sich bisher damit geholfen, daß er unterschied zwischen Firmen, die im Schulischen Adreßbuch stehen, und solchen, die nicht, und den letzteren nur einen geringern Rabatt gewährte. Noch bedenklicher ist es, wenn Lehrer, Anstaltsdirigenten rc. bst Einführung eines neuen Schulbuchs den ersten Hauptbedarf direct vom Verleger verschreiben und den vollen Rabatt beanspruchen. Wird nicht mancher Verleger, in der Freude sein Buch irgendwo cin- geführt zu sehen, solcher Zumuthung willig entsprechen, obwohl er damit eine wohlbegründete Rücksicht auf seinen Ccllegen Sortimenter verletzt? Wie wird doch jetzt an dem Bande der Gemeinsamkeit, das bis her den Buchhandel umschlang, gezerrt! Man denke nur an die Col- .porteure. Wie lange wird dies Band noch zusammenhalten, das uns Ältere Berufsgenossen so schön schien und so untrennbar vom Ge deihen des deutschen Buchhandels? Aber die neuere Zeit scheint dar über hinweggehen zu wollen; haben wir doch selbst laut genug ge schrieen nach Niederreißung auch der letzten Schranken, die jene Bönhasen fern hielt. Da ist nun nichts mehr zu ändern, man muß Stellung zu der neuen Entwicklung nehmen, und es handelt sich, Wie gesagt, nur darum, daß dies nach Recht und Billigkeit geschehe. — A. K. Deutsche Buchhändler-Bank betr. Berichtigung. In Nr. 49 des Börsenblattes befindet sich unter der Ueber- schrist: „Deutsche Buchhändler-Bank (nach dein Wortlaute des aus gestellten Gründungsprospects)" eine Publikation, welcher eine ab sichtliche oder unabsichtliche Jndiscretion zu Grunde liegt. Ein Gründungsprospect, wie er sich zur Veröffentlichung eignen würde,existirt nicht, sondern nur ein Entwurf zu demselben, welcher inzwischen mannigfache Veränderungen erfahren hat und noch erfahren wird. Wir bitten daher unsere Herren Kollegen, den er wähnten „Gründungsprospect", als vielfache Unrichtigkeiten ent haltend, unbeachtet zu lassen und ihr Urtheil über das Institut bis nach Empfang unseres Circulars zurückzuhalten. Der Abdruck und die Verbreitung dieses „Gründungspro- spectes" ist von einer Seite veranlaßt, welche ihrem Aerger über fehlgeschlagene Hoffnungen auf diese Weise Luft zu machen sucht; selbstverständlich werden wir nicht verfehlen, seiner Zeit über Tendenz und Wesen des Unternehmens in diesem Blatte ausführliche Mit theilungen zu machen, bis dqhin aber alle etwaigen Angriffe, gleich viel welchen Ursprungs, unbeachtet lassen. Berlin und Leipzig, den 28. Februar 1872. Das Directoriüm der Deutschen Buchhändler-Bank. MisceÜen. Nach einer Miltheilung des Hrn. Staatsministers Delbrück steht es nun fest, daß das Reichsprcßgesetz — entgegen der neu- lichen Nachricht aus München — allerdings zu denjenigen Gegen ständen gehört, welche dem nächsten Reichstage unterbreitet werden sollen. Alle für die bevorstehende Ost er messe bestimmten Meßgel der und Zahlungslisten müssen spätestens am 12. April in den Händen der Herren Commissionäre sein, wenn sie in der nöthigen Ordnung erpedirt werden sollen. Der technische Gang des Meß geschäfts erfordert dies aufs dringendste. Gelangen die Listen erst in die Hände des Commissionärs, nachdem die Abrechnung auf der Börse bereits begonnen hat, so muß deren Erledigung während der Messe unterbleiben, da nach Beschluß der Generalversammlung vom > 10. Mai 1868 die sogenannten nachträglichen Börsentage in Weg- ^ fall kommen und der Mittwoch vor Himmelfahrt — diesmal der 8. Mai — als der letzte zulässige Termin festgestellt worden ist, an welchem Buchhändler-Zahlungen in Meßvaluta geleistet und ange nommen werden können. Von dem Schulz'schen Adreßbuch für den deutschen Buchhandel rc. liegt jetzt die neue Ausgabe für 1872 vor. Das selbe legt wieder in allen seinen Theilen ein glänzendes Zeugniß da von ab, mit welcher treuen und beharrlichen Sorgfalt sein Heraus geber, Hr. Herrn.Schulz, bemüht ist, dem Adreßbuch seinen alten Ruf als sicherer und kundiger Führer durch unser gesammtes Ver kehrs- und Genossenschaftswesen zu erhalten. Wenn man nur erwägt, daß der Jahrgang 1872 außer mehr als 350 neu aufgenommenen Handlungen und der beinahe gleichen Anzahl von veränderten und erloschenen Firmen gegen den vorhergehenden ca. 20,000 wesent liche Veränderungen und Zusätze aufweist, so gibt dies schon gerech ten Anlaß, um den Bienenfleiß zu bewundern, welcher dazu aufge- wendet werden mußte, um das Buch von neuem sein Mentoramt antrcten lassen zu können. Eine neue Bereicherung desselben bildet ein Nachtrag zur Buchhändler-Geographie, worin eine Anzahl auslän discher Buchhandlungs-Firmen verzeichnet sind, die mit Deutschland nicht in Verbindung stehen und an deren Plätzen sich überhaupt keine mit dem deutschen Buchhandel verkehrende Firmen befinden. Aus Europa konnte solcher Art allerdings nur 1 Stadt (Malta) aufge führt werden (Constantinopel mit seinen 2 deutsche» Buchhandlungen, das hier noch weiter steht, gehört nicht unter jene Kategorie), wäh rend man aus Asien 5, Afrika 5, Amerika 6 und Australien 11 Städte der genannten Gattung findet. Das vortrefflich gelungene Bildniß von Otto Wigand, von A. Weger in Stahl gestochen, schmückt dies mal das stattliche Buch, das hiermit allen unfern Verkehrskreisen aufs wärmste empfohlen sei. Aus Straß bürg, 29. Febr. berichtet die Straßburger Zei tung : „ Aus dem Eabinet Sr. Maj. des Kaisers und Königs sind kürzlich zwei sehr starke Quartbände Doublettcnverzeichnisse der Hausbibliothek Sr. Maj. hier eingetroffen, damit die kaiserliche Bibliotheksverwaltung in denselben die Werke bezeichne, welche für die hiesige Universitätsbibliothek willkommen sein könnten. Wie uns mitgetheilt wird, ist die durch diese Huld Sr. Maj. des Kaisers und Königs der Universitätsbibliothek gewordene Bereicherung eine sehr wesentliche und namentlich durch die kostbaren seltenen Kunst werke, welche dadurch der Sammlung zuflicßen, eine höchst werth volle. Die Verzeichnisse sind mit dem ehrfurchtsvollsten Ausdrucke wärmsten und freudigsten Dankes gegen den hohen Stifter seitens der kaiserlichen Bibliotheksverwaltung bereits wieder zurückgegangen und dürfen wir daher demnächst der Ankunft des kaiserlichen Ge schenks entgegensetzen. Aus Großbritannien, woher erst kürzlich eine große Büchersendung sür die kaiserliche Universitätsbibliothek eintraf, wurde dieser Tage eine weitere bankenswerthe Zuwendung angemel det. Dieselbe besteht in den sämmtlichen Publicalionen der Profes soren und Mitglieder des Trinitycollege in Dublin." Personalnachrichten. Herrn Ernst Lam deck in Thorn, welcher bereits seit einer Reihe von 15 Jahren der Verwaltung der genannten Stadt als Stadtrath angchört, ebenso dieselbe seit 12 Jahren auf dem Provin- zial-Landtage der Provinz Preußen als Abgeordneter vertritt, hat der König auf Präsentation des dortigen Magistrats als Mitglied des Herrenhauses auf Lebenszeit berufen. Herrn Aug. Klingelhöffer in Darmstadt ist von dem Groß herzog von Hessen der Charakter als Hofbuchhändler verliehen worden. 113*