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8190 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 176, 31. Juli 1908. schriften in Frage stehen, nur solche Leute an ihnen ein Interesse nähmen, die als Ingenieure, Techniker, Optiker, Mechaniker und dergl. oder als Fabrikanten und Kaufleute zu den im Titel der Zeitschriften genannten Branchen wissenschaftliche, kauf männische oder dergleichen Beziehungen haben, daß solche Interessenten aber, da Fachzeitschriften immer einige Ähnlichkeiten im Titel aufweisen, daran gewöhnt seien, sorgfältig die Titel der einzelnen Fachzeitschriften zu unterscheiden und nicht nur auf den Namen, sondern auch auf den Erscheinungsort zu achten. Gegen dieses Urteil des Kammergerichts hatte die Klägerin Revision beim Reichsgericht eingelegt. Der II. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofs erkannte jedoch auf Zurückweisung der Revision, indem er darlegte, daß die Begründung des Kammer gerichts bedenkenfret sei und die Entscheidung trage. Der Klägerin könne nicht darin betgepflichtet werden, daß die Prüfung, ob Berwechslungsgefahr vorliege, auch darauf zu erstrecken sei, wie die Bezeichnung an sich, ohne daß dabet die Zeitschrift vorliege, in seiner Anwendung zu wirken geeignet sei. Denn da das Gesetz die Benutzung der besonderen Bezeichnung einer Druck schrift in einer zur Verwechslung geeigneten Weise verbiete, kämen auch die weiteren Umstände in Betracht, in welcher Weise der Titel benutzt werde. Das Kammergericht habe daher mit Recht Wert auf die Verschiedenheit des unter dem Titel erwähnten großgedruckten Erscheinungsortes aus beiden Zeitschriften legen können, wie es auch von demselben rechtlichen Gesichtspunkte aus nicht zu beanstanden sei, wenn das Kammer gericht für die Verneinung der Verwechslungsgefahr noch auf die verschiedene Farbe der beiderseitigen Titelblätter, auf die ver schiedene Anordnung der Titelworte und die Art des Druckes hingewiescn habe (vgl. II 170/1900). (26. Juni 1908. Akt.°Z. II. 19/08.) K. Mtßlack. » BortragSkurstts. — Ein zwölftägiger Wirtschafts - wissen schaftlicher Vortragskursus findet in der Zeit vom 5. bis 17. Oktober d. I. in Dresden statt. Er wird veranstaltet von der -Gesellschaft für wirtschaftliche Ausbildung in Frankfurt a. M.» mtt Unterstützung der -Gehe-Stistung-. Der Kursus ist für Leiter und Beamte industrieller und kommerzieller Unternehmungen, insbesondere für Ingenieure, Chemiker und Kaufleute, ferner für Verwaltungsbeamte, Lehrer und Studierende bestimmt und wird Vorträge über die wichtigsten Gebiete der Handelswissenschaften, der Privat- und der Volkswirtschaftslehre bieten. Sie finden in der Technischen Hochschule, Dresden, Bismarckplatz, statt. Die Teilnehmergebühr beträgt 30 ^ für den ganzen Kursus, für Studierende 10 ^, für einzelne Vorträge die Stunde 1 Programme versendet kostenlos das Sekretariat der Gesellschaft für wirtschaftliche Ausbildung in Frankfurt a/M., Jordanstr. 17/19, sowie das Sekretariat der Technischen Hochschule in Dresden. * Ariedrich D«k«burgS Bibliothek. — Die Bibliothek des hervorragenden Publizisten Friedrich Dernburg, des bekannten langjährigen Ches-Redakteurs der -Nationalzeitung- und Reichs tagsabgeordneten, ist in den Besitz der japanischen Regierung übergegangen. Vermutlich beabsichtigt die japanische Regierung, die Bibliothek des verstorbenen deutschen Gelehrten, die einen großen Reichtum an hervorragenden Werken der Jurisprudenz aufwcist, einer der Universitäten ihres Landes zuzuweisen. Die Bibliothek befindet sich bereits in Japan. Urheberrecht an Generalstabskarten« — Das Urheberrecht des Reichsfiskus an den Generalstabskarten beschäftigte die Fericn- straskammer 6 des Landgerichts gegen den Buchdruckereibesitzer F. aus Leisnig und dessen Geschäftsführer, den Lithographen und Maler M. Ersterer war beschuldigt, unter Verletzung des Urheber rechts des Reichsfiskus eine Garnisonumgebungskarte Leisnigs vertrieben zu haben, und zwar schon seit dem Jahre 1890, und M. soll ihm dazu Beihilfe in der Weise geleistet haben, daß er die Nachbildung hergcstellt hat. Die Garnisonumgebungs karte gehört zu den Generalstabskarten Sachsens,' F. bestritt aber, daß die von ihm vertriebene Karte von Leisnig und Umgebung ein Nachdruck aus den Generalstabskarten sei. Seine Spezialkarte 3 sei eine Erweiterung seiner alten Karte von Leisnig, die er seit fast 20 Jahren unbeanstandet verkauft habe. Der Maler M. erklärte, daß er diese neue Spezialkarte vor etwa 6 Jahren angefertigt habe, zum Teil habe er dazu als Unterlagen auch Manöoerkarten benutzt, die er sich geliehen habe. Er habe nie daran gedacht, daß er sich unter Umständen straffällig machen könne, wenn er diese Manöverkarten gebrauche, auf denen weder ein Nachdrucksverbot noch sonst etwas gestanden habe, was ihn hätte veranlassen müssen, von deren Benutzung Abstand zu nehmen. Auf Grund des Sachverständigengutachtens des Direk tors Albert Scobel (Leipzig) gelangte der Gerichtshof zu der An sicht, daß es sich im vorliegenden Falle um eine straffällige Nachbildung einer Generalstabskarte handle. F. wurde zu 30 ^ Geldstrafe verurteilt, M. dagegen wurde kostenlos frei gesprochen. (Leipziger Tageblatt.) X 80. Versammlung deutscher Naturforscher und Ärzte. — Die 80. Versammlung deutscher Naturforscher und Arzte wird in den Tagen vom 20. bis 26. September in Köln zusammen treten. In der ersten allgemeinen Sitzung, 21. September, im großen Gürzenich-Saale, sprechen: Professor Or. Stadler- München über Albertus Magnus von Köln als Naturforscher und das Kölner Autogramm seiner Tiergeschichte; Major von Parseval-Berlin über Motorballon und Flugmaschine. Für die zweite allgemeine Sitzung am 25. September sind folgende Vorträge bestimmt: Professor Or. Rubner-Berltn, Kraft und Stoff im Haushalt des Lebens; Professor vr. Heim- Zürich über den Deckenbau der Alpen; Professor vr. Hassert- Köln, vorläufige Ergebnisse einer landeskundlichen Forschungs- expedition ins Kamerungebirge und nach Nordwestkamerun. In der Gesamtsitzung beider Hauptgruppen am 24. September werden sprechen: Professor vr. Wiener-Leipzig über die Entwicklung der Farbenphotographie, Professor vr. Dofletn-München über die krankheitserregenden Trypanosomen, ihre Bedeutung für Zoologie, Medizin und Kolonialpolitik. Personalnachrichten. Mathilde Roob ff-. — Mathilde Roos, eine in Schweden sehr geschätzte Romanschriftstellerin, ist, wie der »Vossischen Zeitung aus Stockholm gemeldet wird, im Alter von sechsundfünfzig Jahren gestorben. Ihre ersten Erzählungen, in denen sie die Stockholmer Gesellschaft schilderte, fielen durch starke Satire auf. In deutscher Übersetzung erschienen von ihr die folgenden Schriften: Das Allerteuerste — Der Felsenmann — Das Geheimnis der Gottes- liebe — Die Heiligg — Drei Monate im Schnee — Die Töchter Zelophehads — Vaterunser — Das größte Vergnügen — Fröhliche Weihnachten — Der Weihnachtsabend. — Der unsichtbare Gast — Glück (Erzählung) — Was Toar Lyth im Gefängnisse hörte — Tante Mejas Erzählung — Ihr Sohn (Erzählung) — Unsichtbare Wege (Erzählung) — Weihnachtsfrcude — Ein erfüllter Wunsch — Die Heiligabendglocke (Roman). Sprechsaal. Leitern für Buchhandlungen. (Vgl. Nr. 152, 157 d. Bl.) Infolge der Frage der Firma Math. Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat in Bonn in Nr. 152 d. Bl. nach zweckmäßigen Buchhandlungsleitern aus Rundholz, die der Erinnerung nach früher aus einer württembergischen Fabrik bezogen worden sein sollten, empfingen wir den Besuch des Leiternfabrtkanten Herrn Reinhold Weber, früher in Kenzingen (Baden, un weit Freiburg i. Br.), der dort Leitern für Buchhandlungen aus Rundstäben nach einem patentierten Verfahren angefertigt hat und jetzt diese Leitern in vergrößertem Betriebe in Leipzig herstcllt als Inhaber der von ihm im Jahre 1902 erworbenen G. Franz Hoffmannschen Fabrik in Leipzig, jetzt in Firma G. Franz Hoffmann Nachf., Leipzig, Kramerstraße 7. Ein uns von ihm vorgelegter Prospekt verzeichnet unter ver schiedenen Arten von Leitern für Buchhandlungen und andre Geschäfte insbesondere auch Patent-Rundstablcitcrn (Modell 6) mit Konsol und Sicherheitsvorrichtung in den verschiedensten Größen. Red.