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Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Der von der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler am Sonntag Kantate, den 28. April 1918 eingesetzte außerordentliche Ausschuß zur Revision der Satzungen des Börsenverems hat am 14. Februar 1919 eine Sitzung abgehalten. Er hat beschlossen, der ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins am 18. Mai 1919 einige Vorschläge für die Abänderung der Satzungen zur Beschlußfassung zu unterbreiten. Der vom Ausschuß vorgeschlagene Wortlaut der Bestimmungen ist nachstehend neben dem bisherigen Wortlaut abgedruckt. Dabei sind die Veränderungeil bzw. Einschaltungen durch Fettdruck besonders kenntlich gemacht. Die Auslassungen sind im Text der alten Fassung durch Kursivschrift hervorgehoben. Eine Begründung der vorgeschlagenen Veränderungen wird demnächst im Börsenblatt erfolgen. Leipzig, den 14. Februar 1919. Der Vorstand des Dörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. Hans Volckmar. Karl Siegismund. Otto Paetsch. Max Röder. Alte Fassung: 8 2. n. Jeder Buchhändler, sowohl des Inlandes als auch des Auslandes, kann als Mitglied des Börsenvereins aus genommen werden, (tz 11.) e. 2. der Nachweis, daß der Aufnahmesuchende den Buchhandel gewerbsmäßig betreibt und zwar entweder selbständig für eigene Rechnung, oder als Teilhaber einer Handelsgesell schaft, oder als verantwortlicher Leiter einer Aktien gesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Genossenschaft oder einer im Besitze von juristischen Personen, Frauen oder Bevormundeten usw. 4. Absatz 2: Verantwortliche Leiter einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Genossen schaft oder einer im Besitze von juristischen Personen, Frauen oder Bevormundeten befindlichen Buchhandlung nsw. Neue Fassung: a. Jeder Buchhändler männlichen und weiblichen Geschlechts, sowohl des Inlandes als auch des Auslandes, kann als Mitglied des Börsenvereins ausgenommen werden. <§ 11.) 2. der Nachweis, daß der Aufnahmesuchende den Buchhandel gewerbsmäßig betreibt, und zwar entweder selbständig für eigene Rechnung, oder als Teilhaber einer Handelsgesell schaft, oder als verantwortlicher Leiter einer Aktien- gesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Genossenschaft oder einer im Besitze von juristischen Personen, Frauen, die nicht Mitglied sind, oder Bevor- mundeten usw. Verantwortliche Leiter einer Aktiengesellschaft, einer Ge sellschaft mit beschränkter Haftung oder einer im Besitze von juristischen Personen, Frauen, die nicht Mitglied sind, oder Bevormundeten usw. Der Ausschuß stellt zur Erwägung: die Aufnahmebedingungen in den Börsenverein dahin zu andern, daß der Eintritt in den Börsenverein erleichtert oder eine außerordentliche Mitgliedschaft eingefiihrt wird. tz .1 erhält folgende neue Ziffer 4, während Ziffer 4 Ziffer 5 wird: ein Stück seiner gesamte» VerlagScrzciignijsc sofort bei Er scheinen unverlangt nnd unentgeltlich an die Bibliographische Abteilung der Geschäftsstelle des BörsenvcrcinS zur Auf „ahme in daS BerzeichniS der Neuigkeiten dcS deutschen Buch- und Landkartenhandels zu liefern. Die gelieferten Stücke gehen in daS Eigentum des BörsenvcrcinS über, der sic der Deutschen Bücherei zur Aufbewahrung überläßt; die nicht in deren Sammclgebict fallenden Stücke werden dem Einsender znrückgcgcbcn. ß 4 erhält folgende Ziffer 9: die von ihm der Deutschen Bücherei überlassenen Berlags- erzeugnissc (tz 3 Ziffer 4) jederzeit zur Benutzung außer halb der Deutschen Bücherei für kürzere Zeit zu entleihen. 125