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Verlagsverzeichnisses Eichorns vom Jahre 1606 — ein bescheidenes Katalöglein von einem Quartbogcn, dessen letzte sachte) Seite unbe druckt ist — und des wesentlich umfangreicheren Hartmannschen aus demselben Jahre glaubhaft, in dem sich mehr als ein von Eichorn als sein Verlagswerk aufgeführtes Buch verzeichnet findet. Überhaupt hat Conscntius mit seinem Aufsatz auch einen lehrreichen Beitrag zur Geschichte des Urheberrechts geschrieben. Vom Ver lagsbuchhandel der damaligen Zeit sagt er, er sei trotz doppelter und dreifacher Privilegien in gewisser Weise ein freies Gewerbe geblieben. Sei cs doch vorgekommen, daß der Kurfürst von Brandenburg einem Drucker seines Landes sein kurfürstliches Privileg gab, um ihn damit ausdrücklich zum Nachdruck eines fremden Werkes zu autorisieren, das durch kaiserlichen Schutzbrief vor allem Nachdruck bei empfindlicher Strafe geschützt sein sollte! Zum Schlüsse spricht Conscntius noch vom Papier und seinem Preise. Es war verhältnismäßig teuer und so knapp, daß cs oft schwer siel, für ein Buch das nötige Druckpapier auf- zutreiben, und daß zwei Papiermühlen an der Papierlieferung für ein einziges Buch arbeiten mußten. Im Jahre 1670 war die Schmierig keit groß, Druckpapier für den Bedarf des Großen Kurfürsten zu schaffen. Aber hundert Jahre früher, zur Zeit des Drucks der Con- cordienformel, stand es mit der Papierlicferung für den Trucker nicht l«esser. Auch für die 1580 von Eichorn gedruckte »Concordia« mußten zwei Papiermühlen das Papier hergeben: die Mühle in Frankfurt a. d. Oder und diejenige in Neudamm. E. K. Mine Mitteilungen. bopyrightschut; in Amerika. — Zu der Bekanntmachung über den Schutz der deutschen Urheberrechte in Amerika in der gestrigen Nummer 122 des Bbl. schreibt uns das Amerika-Institut in Berlin noch: Die Verleger, die dem Amerika-Institut durch die Berliner Bcstell- Anstalt oder durch Volckmar-Leipzig ihre Sachen zum Copyrightschutz einschickcn, zahlen die Gebühr nicht direkt an das Amerika-Institut, sondern an diese Kommissionäre, die vom Amerika-Institut eine halb jährige Abrechnung bekommen. Vcrlagsvcrträgc für wissenschaftliche Werke. — Von den im Bbl. Nr. 105 vom 6. Mai 1922 veröffentlichten V e r t r a g s n o r m e n und Auslcgungsgrundsätzcn für Verlagsverträge über wissenschaftliche Werke sind Sonderdrucke hergestcllt worden. Diese können von der Geschäftsstelle des Bör senvereins zum Preise von 1.25 Mk. pro Stück bezogen werden. Preise für Buchdruckklischces. — Mindestpreise, festgesetzt vom Bunde der chemigraphischen Anstalten und Kupferdruckereien Deutsch lands e. V. (Geschäftsstelle: Berlin W. 35, Lützowstr. 66) mit Wirkung vom 1. Mai 1922. Die Preise verstehen sich nur für Druckstöcke bis zu 2 mm Stärke in Zink und 1,6 mm Stärke in Kupfer, Messing oder Atzbronze. I. Autotypien. Je nach der Schwierigkeit der Ausführung werden folgende oder höhere Preise in Anrechnung gebracht: a) viereckig: in Zink der qcm 3.75 Mk., in Kupfer, Messing oder Atzbronze der qcm 5.65 Mk., Minimal (bis zu 70 qcm) in Zink 262.50 Mk., Minimal (bis zu 70 qcm) in Knpfer, Messing oder Atzbronze 393.75 Mk.; b) verlaufend oder freistehend: in Zink der qcm 5.65 Mk., in Kupfer, Messing oder Atzbronze der qcm 7.50 Mk., Minimal (bis zu 70 qcm) in Zink 393.75 Mk., Minimal (bis zu 70 qcm) in Kupfer, Messing oder Atzbronze 525.— Mk., für Doppel- oder Farbätzungen besondere Preise. Andrucke von Druckstöcken werden bis zu drei Stück kostenlos ge liefert. Weitere Andrucke werden besonders berechnet, und zwar je nach der Schwierigkeit der Ausführung, mindestens mit 11.25 Mark das Stück. H. Strichätzungen, a) in Zink der qcm 2.80 Mk., Minimal (bis zn 70 qcm) 196.85 Mk.; b) in Messing oder Atzbronze ist der doppelte Preis zu berechnen; c) Negativ-Atzungen, die nach positiven Vorlagen angefcrtigt werden, kosten der qcm 3.40 Mk., Minimal (bis zu 70 qcm) 236.25 Mk.; ä) Strichätzungen mit einem oder mehreren Rastern höhere Preise; e) Strichätzungen, welche direkt nach Originalgardinen ausge nommen werden, werden wie Autotypien berechnet; k) das Anlegen von Farbplatten oder Rastern, Korn oder Spritzkorn muß besonders nach der Zeit berechnet werden. Bei Farbplatten ist nur dann die volle Größe der Farbplatte zu berechnen, wenn die Farbplatte die Hälfte der Konturplatte überschreitet.! 770 Im anderen Falle, b. h. wenn die Farbplatte kleiner als die Hälfte der Fläche der Konturplatte ist. sollen die Farbplatten mindestens mit 50 v. H. des Konturplattenausmaßcs berechnet werden. Strichätzungen in 7 mm starkem Zink als Prügeplattcck für Buch binder: der qcm 5.65 Mk., Minimal (bis zu 70 qcm) 293.75 Mk. In Messing ist der doppelte Preis wie für Zinkprägeplattcn in Ansatz zu bringen. III. Autotypien für Drei- und Vierfarbendruck im Einzelausmaß V0N..200 qcm der qcm 28.50 Mk., von 200 bis 400 qcm der qcm 18.75 Mk., von 400 bis 600 qcm der qcm 16.88 Mk., von 600 bis 1600 qcm 15.— Mk., von 1000 bis 2000 qcm 11.25 Mk., über 2000 qcm 9.38 Mk., Minimal (bis zu 130 qcm) 2925.— Mk. In Kupfer für den qcm und Platte 2.38 Mk. mehr, Minimal (bis zu 130 qcm) 3900— Mk. (Papierzeitung Nr. 57.) Lieferungsbedingungen für Buchbinderarbciteu. — Nach dem Be schluß der Hauptversammlung des Verbandes Deutscher Buchbindcrei- besitzcr vom 8. Mai 1922 sollen folgende Bedingungen gelten: 1. Zahlung des Rechnungsbetrags in bar ohne jeden Abzug inner halb 30 Tagen vom Tage der Lieferung ab. 2. Der angebotene Preis versteht sich bei freier Anlieferung der Druckbogen. 3. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist der Sitz, und zwar der Geschäftsraum der Buchbinderei. Anlieferung, Abholung und Versand erfolgen für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Transportversicherung wird nur da genommen, wo sie aus drücklich gewünscht wird. 4. Verpackung wird berechnet. In gutem Zustande spesenfrei inner halb vier Wochen zuriickgcsandte Kisten werden bis ^3 des be rechneten Preises zurückgenommen. 5. Proben und Entwürfe werden berechnet. Präge- und Druck platten bleiben Eigentum der Buchbinderei, sofern sie nicht dem Besteller besonders in Rechnung gestellt und von diesem bezahlt worden sind. 6. Alle Vorräte lagern für Rechnung und Gefahr des Kunden. Für Einlagerung und Verwaltung werden 50 Mark pro Kubikmeter und Jahr berechnet. Mindestberechnung auch bei kürzerer Einlage rung auf ein Vierteljahr, jedes angefangene Vierteljahr wird voll berechnet. Lagern kleinere Restvorräte eines Werkes länger als zwei Jahre unabgefordert in der Buchbinderei, so er lischt die Haftung für vollzählige oder unversehrte Rückgabe. 7. Versicherungen jeder Art der bei der Buchbinderei eingelagerten Vorräte erfolgen nur auf Antrag des Bestellers. Tie veraus lagte Vcrsicherungsgebühr wird sofort in Rechnung gestellt. 8. Auflagen werden in bestellter Höhe voll berechnet, also ein schließlich des sich ergebenden Ausfalls. Herstellung der vollen Auflage ist nur bei einem Truckzuschuß von 2—5 v. H. möglich. Die Höhe des Druckzuschusses richtet sich nach der Art des Pa piers, des Druckes und der Höhe der Auflage. Bei geteilter Her stellung erhöht sich der Zuschuß. Nachzählcn des gelieferten Noh- drucks wird nur auf besonderen Wunsch und gegen Berechnung einer angemessenen Entschädigung vorgenommen; eine Gewährleistung für die genaue Zahl kann auch in diesem Falle nicht übernommen werden. Es ist nicht Sache der Buchbinderei, die Beschaffenheit der Druckbogen zu prüfen. 9. Falls Auflagen in kleineren Mengen, als anfänglich vereinbart war, zur Anfertigung gelangen, erhöhen sich die Preise ent sprechend. 10. Beanstandungen der erfolgten Lieferungen müssen spätestens in nerhalb 14 Tagen nach erfolgter Ablieferung, Beanstandungen des berechneten Preises spätestens innerhalb 14 Tagen nach Er haltung der Rechnung, und zwar schriftlich, erfolgen. 11. Fertiggcstellte Ware wird sofort berechnet. 12. Betriebsstörungen durch Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Kohlen- oder Kraftmangel, Arbeitsbeschränkungen oder höhere Gewalt befreien von der Einhaltung der Vereinbarten Liefe rungsfristen und Preise. 13. Angebote sind bis zur Auftragsbestätigung durch die Buch binderei freibleibend. 14. Die Abgabe eines festen Liefertermins erfolgt nach bestem Er messen und mit dein Bestreben, ihn pünktlich innczubalten ohne Verbindlichkeit und unter Ausschluß von Negrcßansprüchen bei etwaigen Verzögerungen. 15. Steigen zwischen Erteilung und Fertigstellung des Auftrags die tarifmäßige Entlohnung der Arbeiter oder die Preise für Rohmaterial oder die Selbstkosten für Heizung und Beleuchtung, so ist ein den allgcmeingültigen Kalkulationsgrundsätzcn ent sprechender Zuschlag auf die vereinbarten Preise zulässig.