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Erzgebirgischer Volksfreund : 01.09.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-09-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192509013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19250901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19250901
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Erzgebirgischer Volksfreund
-
Jahr
1925
-
Monat
1925-09
- Tag 1925-09-01
-
Monat
1925-09
-
Jahr
1925
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 01.09.1925
- Autor
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... 'MNÜ krzgMWerMksskeM LK N 78. Jahrg Nr. 203 Dienstag, den 1. September 1925 Amtliche Anzeigen je. IV. Zuwiderhandlungen werden nach 8146 »der Gewerbeordnung befli V. Diele Bekanntmachung tritt am 1. November 1923 in Kraft. beftrask. Sleuerkalen-er für September. Schneeberg, den 27. Augüst 1925. Wegeeinziehung belr Schwarzenberg. 15. 25. Der Stabtrat. — Steueramt. — Sparatt olttolo« ZVlt- väer- mäes N. I8S2. Sie MMm in WeüWMMetiz. Stockholm, 29. ?lug. In: Verlauf der Schlußsitzung hielt zunächst der schwedische Kronprinz eine Rede, in welcher er u. <r. der Hoffnung Ausdruck gab, daß es der Kon ferenz beschieden sein möge, zur Entwickelung der Menschheit, zum Frieden der Welt und zu einen: guten Willen unter den Mächten beizutragen. An die mit lebhaftem Beifall aufgenom mene Rede schlossen sich kurze Dankesworte von Vertretern Ler verschiedenen Kirchen und Länder. Von deutscher Seite sprach Lie Oborin Emma v. Bunsen- Berlin, die der festen Ucber- zeugung Ausdruck gab, Laß sich Gott zu Lem Werk der Stock holmer Weltkonferenz bekennen werde. Erzbischof SoeLer - blom wies darauf hin, daß das Große in der Weltgeschichte stets, wenn es ins Leben tritt, mit menschlichen Unvollkommen heiten und Kleinheiten behaftet sei, Was Lem Geschichtsschreiber einer späteren Zeit als notwendiges Geschehen erscheine, das habe im Augenblick des Werdens oft den Anschein einer voll kommenen Unmöglichkeit gehabt. Es müsse das Letzte der Kraft hingegeben werden, um das Unmögliche möglich zu machen. Trotz allem Menschlichen und Allzumenschlichen habe er etwas von'der Größe und Majestät Gottes empfunden. Mit einem Choral, der in fünf Sprachen gesungen wurde, und einem schwedisch gesprochenen Lebcnswunsch fand die letzte Sitzung der Weltkonferenz ihren Abschluß. DI« amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behänden ttnnen in de» Geschäftsstellen des „Erzgebttgischen DoNssreundes' N Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg «lngesehen werdri». ng folg« . Nrlchs- r graust, so ist-« t-Zabrlk, russisch«! IN«» Ar« Inschrift: Verlag L. M. Gärtner, Aue, Erzgeb. ürrnsprecher: Aus »1 und »1, l.smitz sAmt Aue) 440, Schneeberg 10, Schwarzenberg SSI. Vrahtanschrift. Dottisreund «ueerzgeblrge. sk«. lÜN- Iich d-r , wie in lorusagca virrml: en. Wer befreien, r Doktor kiame ist Aektame Kukirol Svmbol, ugen im m Uesen in seiner soooos m eben- >it Hist« ^uklroi« an den r Heike« rar, a»- ertrage« u6< de« mt man tzochst- rtt Du meichten cht noch > A«rft« tschtand tuklroj« de« sich den der kukirol- stimmt. rr-ps». xn und cht den Zwickau, 17. Oklober 1923. Die Kreishauplmannschast Die Bolfchafl -er Konferenz. Stockholm, 29. Aug. In der von der W el tk on feren z für praktisches Christentum veröffentlichten Botschaft heißt cs: Geliebte Brüder und Schwestern in Icsum Christum! Fünf Jahrs lang ist diese Konferenz vorbereitet und für sie gebetet worden. Die Welt hat nie vorher eine derartige Konzentration der christlichen Kräfte außerhalb der nationalen und der kirchlichen Grenzen gesehen. Die Leiden und die Ver- wicklunZen während des Krieges, wie auch die daraus folgende Not, di« die -Nachwirkungen des Krieges verlängerte, haben i 1. i. 1. 5. 5. !«! latur- iunä- lUtig. i/S D«r .»r,g«blrgllch« V»lNlr«unb- «rsch«inl »glich mii Ausnahme der Tage noch Sonn- und FesUogen. Der Pr«i» Ilir di« 34 mm drei!« Colonel-Anzeigenteil, im AmIsbloUbezirk ist ro (gamilienanzeigen uud Skllengesuch« Dedbrsiiger 11), ouswürls 11, Ilir di« SV mm beeile PelU- Pidiamszeile »o, ouswdris 100, sür dl» so mm brelle amst. Colonelzeile 1», auswllrlo al Loldpsennig. Postscherk-aonio, Leipzig Nr. I222S. »em«lnd«-»lro-»»nt»i Ane, Crzgeb. Nr. rS. I die Christen gezwungen, demütig anzuerkennen, wie der Block des Bösen immer einer zersplitterten Kirche trotzen wird. Die I jetzige Konferenz stellt somit die notwendigste und tiefgehenLste Anstrengung dar, um die Jünger des Heilands über e i n Pro gramm der praktischen Tätigkeit auf dem Gebiete des Lebens unter Zurückstellung der doktrinären, liturgischen und kirch lichen Fragen zu unterrichten. Wir bekennen die Irrtümer und Fehler der Kirche. Wir haben in Mitfühlen und Liebe versagt. In den arbeitenden Klassen insbesondere haben unzählige Seelen, die Gerechtigkeit und Wahrheit suchten, sich vom Erlöser entfernt, weil gerade diejenigen, die sich auf ihn bezogen haben, so unvollkommen den Herrn vertreten haben, der mild und demütig von Herzen ist. Wozu ist nun Lie Kirche berufen? Zur Reue, aber gleich zeitig zur Zuversicht, denn sie besitzt eine Quelle in Gott, eine unerschöpfliche Quelle. Johannes sagt: Er hat sein Leben für uns gegeben, wir müssen auch unser Leben für die Brüder geben. In gewissen hafter Befolgung dieses Programms sind wir uns über unsere dringenden Pflichten auf sozialem- politischem und internationalem Gebiete klar geworden. Auf wirt schaftlichem Gebiete haben wir die Seele als das wert vollste von allem erklärt. Sie darf nicht als der Maschine untergeordnet betrachtet und in den Besitz eingcgliedert werden. Ihr vornehmstes Recht ist das Recht auf Erlösung. Im Namen des Evangeliums haben wir erklärt, daß die Wirtschafts ordnung sich nicht ausschließlich auf das Trachten nach persön lichem Vorteil, sondern auch auf die Berücksichtigung des allge meinen Interesses gründen darf. Die Inhaber des Reichtums müssen sich als Verwalter Gottes, als verantwortlich für die Macht betrachten, die ihnen anvertraut ist. Nur «ine Zusam menarbeit zwischen Kapital und Arbeit, die den rücksichtslosen Kampf aller gegen olle ersetzt, wird einen sozialen Staat er möglichen, in dem die Arbeitgeber und die Arbeiter in der Arbeit das Mittel finden, ihre weltlichen Aufgaben zu er füllen. Dann werden wir endlich imstande sein, das Gebot un seres Heilands zu befolgen: Tut anderen, was ihr wollt, daß man euch tue. Nach den wirtschaftlichen Fragen haben wir die schweben- l den sittlichen und sozialen Fragen in Erwägung ge- Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, Lab der im Stadt teil Eachienieid liegende öffentliche Weg, der Hinler dem Eilelt'fchen Grundlliick durch den Beierielder Dorsbach führt und die Flurstücks- nummer 12L0 des Flurbuchs von Schwarzenberg trägt, vom 1. September 1925 ab siir jeden öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Schwarzenberg, den 28. August 1925. Der Rat der Stadl. SAmMers. 6mi«lA Im ZMlsgmerbe. Da in lehler Zeil wüderkoll Beschwerden darüber laut geworden sind, dah die Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Kandelsgewsrbs vielfach nicht beachtet werden, so wird nachstehende Bekanntmachung nochmals mit dem Kinwsisc veröffentlicht, dah Zuwiderhandlungen un- nachslchllich slrasrechtllch versolgt werden. Schwarzenberg, am 29. August 1925. Der Rat der Stadt. - Polizeiam«. - Bekanntmachung über die Sonntagsruhe imKandelsgewerbruiw. I. Nach Art. I der Verordnung vom 5. Februar 1919 — Reichs- gefehblall 176 ,77 — dürsen im Kandelsgcwerbs Gehilfen, Lehrling« und Arbeiter an Sonn- und Feiltagen nicht beschältigt werden. Nach derselben Bestimmung wird die Feittehung von höchstens 6 Sonn- und Festtagen, an denen Sehilsen, Lehrlinge und Arbeiter bis zu 8 Stunden, jedoch nicht über 6 Uhr abends hinaus und unter Be rücksichtigung der sür den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeit be schäftigt werden dürsen. den örtlichen Polizeibehörden überlassen. Für wettere höchstens vier Sonn-und Festtage kann die Kreishau pimann- schast zum Zwecke eures erweiterten Geschättsverkehrs in allen oder einzelnen Geschäftszweigen aus Antrag eine solche Festsetzung treffen. II. Im übrigen wird nach Mahgabe dervom Reichsarbettsministerium ausgestellten Richtlinien zur Besriedlgung der an Sonn- und Festtagen besonders kervortrstenden Bedürsniffe nach den Vorschriften in 8 105 e Absatz 1 der Gewerbeordnung die Beschästtgung von Gehiffen, Lehrlingen und Arbeilern an Sonn- und Festlagen unter Borbehalt jederzeitigen Widerrufs nur zu den Zeilen und für diejenigen Kandels- und Gewerbebetriebe erlaubt, in denen die in der nachstehenden Ueberücht genannten Waren verkauft werden. Während des ganzen Jahres. Gegenstand: Geichäslszeilen: 1» Bäckerei-u.Feinbäckereiwaren i.BSckereien von norm. 7—9 Ahr 1b Kondiloreiwaren in Konditoreien „ „ 11—1 „ nachm. Ein Verkauf von 7—9 Ahr und 11—1 Uhr, alsd «ik 2 maliges Ossenbalten der Geschäfte zum Zwecke des Verkaufs einmal von Bäckerei- und Feindäcksreiwaren und zum anderen von Konditorei- Waren ist unstatthaft. Der Verkauf von 7—9 Uhr schlieht den Ver kauf von 11—1 Uhr uud der Verkauf von 11—1 Uhr den von 7—9Udr aus. Auch eine Trennung etwa in der Welle, dab in der Zeit von 7—9 Uhr je eine Slunde und in der Zeit von 11—1 Uhr je eine weitere Stunde verbaust wird, iit ausgeschlossen. Es ist nur ein zu- sammenbängender Verkaus für je 2 der angegebenen Stunden zulässig. Roheis vorm. 7 bis 9 Uhr. Milch vorm. 5 bis 8st, Ukr und 11 bis 12"° Uhr Eine Verkürzung dieser Zeit bleibt im Falle besonderer örtlicher Verhältnisse den Amtshauptmannschasten und Stadiräten mit rev. Städte ordnung Vorbehalten. 4. Zeitungen vorm. 11—1 Uhr nachm. 5. Frische Blumen (Sträuße, Kränze usw.) vorm. 11—1 Uhr nachm. Frische Blumen am Totensonntag, sowie am Johannis- und Aller seelentage, sossrn sie aus einen Sonntag fallen vorm. 11—4 Uhr nachm. Nur in der Zeit vom 1. April bis 30. September. 6. Frisches Gemüse, frisches Obst, 7. frisches Fleisch, 8. frische Fische vorm. 7—9 Uhr. Die vorstehenden Ausnahmen gellen unter 1—8 nur sür die jenigen Beiriede, in denen die Waren, sür die eine Ausnahme bewilligt wird, ausschließlich oder überwiegend ständig verbaust werden. Außer dem hat sich der Verkaus während der nachgelassenen Zeiten auf diese Waren zu beschränken. Aus Anluchen kann an einzelnen Sonn- und Festtagen während der Erntezeit der einzelnen Obstsorten der Verknus irischen Obites in Sbsthütten, bei den Obstzüchlern usw. an den Erntestellen bis zur Dauer von 5 Stunden zugelassen werden. Den beim Verkaus von Milch, frischen Blumen und frischem Obst länger als 2 Stunden beschäftigten Angestellten, Lehrlingen und Arbeilern ist zum Ausgleich ein Nachmiltag in der Woche sreizugsben. An den zweiten Feiertagen des Osler-, Pfingst- und Weih- nachtssestes ist nur der Berkaus von Roheis und Milch gestaltet, im übrigen aber jeder Warenverkauf untersagt. 6. 1 .) Für das Spedilionsgewerbe, Insoweit es sich um die Ab fertigung und Erpedition von Gittern kandett. wird eins Beschälttgung von 8—9 und 11—12 Ahr vorm,, für andere Gewerbe zu dem gleichen Zwecke eine Beschäftigung von 11 Uhr vorm bis 12'/, Uhr nachm. nachgelassen. Es kommen nur solche Arbeiten in Frage, welche nach der Nalur dos Gewerbebetriebes keinen Aufschub gestatten. 2 .) Für Folograsengeschäste wird eine BeschSfligungszeit von 11 Uhr vorm. bis 4 Uhr nachm. eingeräumt. 3 .) Im Barbier- und Friseurgewerbr sind die gewöhnlichen Arbeiten an allen Sonn- und Festlagen nur von 8—12 Uhr vorm. gestaltet, soweit nicht für einzelne Orte oder Bezirke vollkommene Sonntagsruhe angeordnet worden ist. Die Amlshauptmannschaslen und Stadlräle werden ermächtigt, im Falte besonderen örtlichen Bedürsnisses die Schlubzeit aut eine frühere Slunde zu verlegen. — , . 4 ) An den zweiten Feiertagen der 3 hohen Felle hat jede nach Zist. 1—3 zugelassene Arbeit zu rnhen. lll. 1. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unter II. Ge hilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden dürsen. dars in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an diesen Tagen nicht statlsinden. 2. Ist durch die Felffetzung der sonntäglichen Verkaufs- und Arbeitszeit der Besuch des Gottesdienttes unmöglich, so ist jedem Arbeit nehmer mindestens an jedem 3. Sonnlage die zum Besuche des Gottes dienstes erforderliche Zeit freizugeben. Im Seplember werden außerdem, soweit noch nicht geschehen, die Bescheide Uber Kirchensteuern und Wafferzins zugeltellt. Die bereits fällig gewesenen Termine sind innerhalb 1 Woche nach Zustellung der Bescheide zu bezahlen. Zahlstelle: Sladtsleuerkasse — Zimmer, 2—. Kaffenstunden täglich '/,8-9,1 Ahr. Nach Ablauf einer Schonfrist von 1 Woche werden noch rück ständige Steuern zwangsweise eingezogen. Außerdem tritt vom Tage der Fälligkeit ab die Zuschlagspflichk ein. Der Zuschlag beträgt für reden angefangenen oder vollen halben Monat 1 v. K. » enthaltend die amtliche» Bohanutmachunge» der Amlshauptmannschaft und der " Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staals- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustädtel, Grüilhain, sowie öer Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Es werden außerdem veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Stadlräte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. älnz«t,«u. Annahme ft« die am Nachmittag «r,che>ne»d«' Nnmm«r Nk vormttiag, » Uhr In den kauplaeschdst,. stillen. Tine »»mühe sür dl, Ausnahme der Anzeigen am «oraeschrlebenen lag, ,owi« an IxMmmler SI,ll« wird »Ich, gegeben, auch nl«! für dl« RtchUgd,» d« dnech S-mfpr«»« ausgea,denen Nn»I°,n. - gürÄückgL, >n- verlang! «Ing,sandle! Schrift,iuL übnalmm, dUSchrlst- Deranlwarlung. — Unlerbrechungen dealst«. schSst-belrl-b» begründen d^n« Ansprüche. Bel Zahlung,. Verzug und Konkurs gellen Naballe als nicht vereinbar,. yaupIgischLstSftellen in: Au», Lübnih. Schne»d«rg und Schwarzenberg. zogen, die Uebervölkcrung, Arbeitslosigkeit, Lockerung der Sitten, das Laster Les Alkoholismus und das Verbrechertum. Wir sind zu der Ueberzeugung gelangt, daß diese Probleme all zu verwickelt sind, um durch Anstrengungen Einzelner gelöst zu werden. Die Allgemeinheit muß Lie Verantwortung auf diesem Gebiete auf sich nehmen. Wenn die Umstände es ver langen, muß die Gesellschaft lm Interesse des Allgemeinwohles dem irregeleiteten Individualismus einen Niegel vorschieben. Die Kirche soll nicht für das Recht des Einzelnen als solchen, wohl aber für das Recht der moralischen Persönlichkeit ein- treten, da alles, was Mensch heißt, durch die vollständige Ent wicklung jeder einzelnen Seele reicher wird. Schließlich hat die Konferenz die Prinzipien des christ lichen Internationalismus festgelegt, die sich von dem egoistischen Imperialismus ebenso fern halten, wie von dem indifferenten Kosmopolitismus. Wir betrachten es als eine Pflicht der Kirck-e, zusammen mit uns ihrem Abscheu vor dem Kriege Ausdruck zu geben und zu erklären, daß der Krieg vollständig unfähig ist, internationale Zwistigkeiten zu regeln. Wir fordern alle Kirchen auf, in ihren Gebeten für die Erfül lung des Bibelspruches einzutrcten, daß unter dem Zepter des Friedensfiirsten „Güte und Treue einander begegnen, Gerech tigkeit und Frieden sich küssen mögen." Wir Haven nicht danach gestrebt, bestimmte Lösungen zu geben und durch Abstimmungen unsere brüderlichen Bera- tungcn zu bekräftigen. Diese unser» Haltung ist nicht nur durch eine tiefe Achtung vor der Ueberzeuguno der einzelnen Teilnehmer oder der vertretenen Gruppen bestimmt worden, sondern auch durch das Gefühl, daß es Aufgabe der Kirche ist, die Grundsätze klarzulegen, aber dem Gewissen und dem Ge meinwesen zu überlassen, sie mit Liebe, Weisheit und Mut zu verwirklichen. Wir richten unseren Appell in erster Linie an dir Chri sten. Jeder Christ, der seiner eigenen Kirche treu ist, muß gleichzeitig suchen, in das weite, alle christlichen Kirchen um- fassend« Gemeinwesen ausgenommen zu werden und sich an der weltlichen Mitarbeit zu beteiligen, wofür uns diese Kon ferenz zugleich ein Gelübde und ein Unterpfand ist. Wir er kennen dankbar an, daß wir heute auf viele Verbündete für di« heilige Sache rechnen können. Wir rechnen auf die idea- Im hiesigen Kandelsreaffler ist am 17. August 1925 eingelragen worden: 1.) aus Blatt 162, die Firma S. Rich. Müller. Gesellschaft mit beschränkter Kattuns, in Aue belr.: Durch Beschluß der Gclellschatter- versammlung vom 29. Mai 1925 ist das Elammkapiiai der Gejellschatt im Wege der Umstellung von 510000 Mark aus 15020 — sünj- »evnlausend — Reichsmark ermäßigt und der Sesellschaslsverlrag laut Notarialprolokolls von demselben Tage enlsprechend geändert worden. Die Umstellung ist durchgesührt. 2) aus Blakk 523, die Firma Auer Musikhaus und Buchhand lung. Gesellschaft mit beschränkter Kattuns, in Aue belr.: Durch die Beschlüsse der Gesellschaflerversammlungen vom 27. Februar und 2. Juli 1925 ist das Stammkapital der Gesellschaft im Wege der Um stellung von 20000 Mark aut 8800 — achtlausendachldunder! — Reichs mark ermäßigt, sodann um 3500 — dreilaulendsünshundert — Reichs mark. mithin auf 12300 — zwölstausenddrsihundert — Reichsmark er- höht und der Gefelffchattsvertrog laut den Notarialsprolokollen von den- elben Tagen in dem 8 4 entsprechend abgeändert worden. Die Um stellung ist durchgesührt. Amtsgericht Aue, den 27. August 1925. Im Kandelsregisler des unkerzeichneleN Amlsgerichks ist ein- gekragen worden: Am IS. August 1925 1.) auf dem Blatte 813. die Firma Nestler L Dreilseld Aklien- gesellschast in Erla belr., dab durch Beschluß der ordentlichen General versammlung vom 8. April 1925 die Umstellung des Grundkapitals in Reichsmark ersolgi und der Gesellschaflsocrlrag zu 88 1. 4. 12. 14 ab geändert worden ist. Das nunmehrige Stammkapital von 2 Millionen Fünfhunderllausend Reichsmark zerfallt in 50OO0 Stück Aktien über je 50 Reichsmark. Am 20. August 1925 2.) auf dem gleichen Blatte, dab di« Prokura des Kaufmanns Carl Psaar in Erla erloschen und dab dem Kaufmann Otto Scheuner in Schwarzenberg Prokura in der Weile erleilt ist. die Firma nur in Gemeinschali mil einem Vorslandsinilgiied oder einem anderen Pro kuristen zu verirelen. Am 19. August 1925 8.) auf dem Blatte 686. die Firma Kandels- und Sloffgeselllchaft mil befchrünltter Kallung in Rillersgrün belr., dab durch Beschluß, der Gesellfchastewmammlung vom 25. Juli 1925 die Umstellung in Reichs mark erfolg! und der aNeseUschaflsverlrag insowcii zu 8 3 abgeanderl worden ist. Das Slammkapilal belrägl nunmehr vierlauiend Reichsmark. 4.) auf dem Blatt 811. die Firma Sebr. Doigimann Aktien gesellschaft in Schwarzenberg belr. „ ... Durch Beschluß der Generalversammlung vom 6. April 1925 ist die Umstellung in Reichsmark erfolg! und der Gefellschasisvcrkrag zu 8 3 abaeändcr! worden. Das Grundkapital der Gesellfchatt belragk nunmehr zwanzig- lausend Reicksmark und zerfällt In 160 Stück Inhaber-Stammaktien zu je 100 Ä.M. und in 40 Stück Inhaber-Vorzugsaktien zu je 100 R.M. Amtsgericht Schwarzenberg, am 28. August 1925. MenWe SlMeminkleMiW in Schneeberg Donnerstag, den 3. September, abends 7 Uhr. Jahrmarkt in Cartssel-^ Sonntag u. Montag, -en 8. und 7. September 1S2S 1. September: Gelränkesteuer sür August. Musikinstrumentenfteusr sür Seplember. Fremdenwohnfksuer sür August. Landeskullurratzbeilräge sür 1925. Auswertung»-Mielzins-) Steuer sür Seplember. Abgabe nach Mahgabe der im GewerVSdeirieb gezahlten Gehälter und Löhne (sogen. Ardeti- geberabgabe) sür 21.—31-August. Desgleichen lür 1.—10. September. Desgleichen siir 11.-20. September.
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