Volltext Seite (XML)
^Ilsemelne Deulseke Orelli zoez Lperial-, IkokI- un6 beins^ileikerei LperisI-keinsÄfieikerei unä Kepnrviurverkstatt Wsllker Bestmann 8L.I88ill8I8886^i888, L^isUA. Ik8lslllk8kl8. »4ur t«ekg«m»as »«aedollung ru »ollckon Kr»l««n. leiekon 351 Vsiston k»r. SS u. so ttermsnn ^Venrllsr, " "LeH.""" Hue «ssttins^sos S8 iVetüventr. 17. trüber Nereert. IVetUverstr. SO IVettiverrtr. SV AM. Willi l. WdllMMttl! I. kMUM: Smr UN S«oro Kaumann, ^u». k.niml «7. t empkieM sick rur ^ULfllkirung sllsr dsnkmüMgsn 6ssekANs ru Aun8tiZ8ten 8e6in§unsen. Vvrmlvlung t»u«r- unü ül«d«»»Iek»rvr SIskIfLekKr. — ir»I»»,ek»ek» In »II»n WLKrungsn. Herabsetzung -er Lohnsteuer. Das neueste Gesetzesprojekt d«s Reichsfinanzministeriums ist das auf Herabsetzung der Lohnsteuer. Ms zum Friihling 8peria1kau» 8o1inx«r 8tabl««sen, blsmemcdmiode, tiokl- um! peinscdleilerei »«<bI»l»to»a»-U»»«bla«v Ule 6«o N»»4v«dl«v. SelHworrsnvsrg, Ss. kernkpreeder 24, 74, 84 81« ptttt-amelilnm «ttüllm sin 8nind««tt: „8« vmt» 1,1 4« RNI,»t«". Lrala« /^uar ^abrraug- u. KSKmuoekInonkuu» „zipka" /^us I. Lrrgsd., öaknkokstr. 3—7 femsprecder SSV, SSI, 730—732 Sestvearrsndvrg-vsIsrfHlU fern«pr«cder 544, V44 k'ür den V^eiknaditstisek empkekle: Lcklnuelcsscken in Lolä, 8ilker, Obi. kür dl» vam«: Obrrink«, Llorennacieln, Nalsbettcden mit änkSaser, Ringe, ^rmbSnder, ttandtsicben. Kür d« Herrn: Retten. Rinee, blan»cbett«nIlnSpk«,Rr»vatten-> nadeln, 8tücil», 2ig2ietten- und 8lr«1cdkolr- etui«, ÜlelrM«, U««er. Vvrlodungsrtnge, Oold gert Lari ^LQ8ckelc, OkrmLcker, /Vue i. L. ^UI»I»«nsLuvsntsp«tsn ^srbsn Künstler Oelfsrben I-seNs / 7spsten l»lnoleum I'SUl 8SUMSNN, Ü86, LerMalmea, Lrmgedlrglickv 8pi«Ivvar«n, Lauicastev, ^uk»l«d«rttll»I,redd^-vür»n, kappen, VSUe u»v., Ov«e1I«ckatt»splvIe, Lvraen, H«L- a Nüngvlencklvr, Logel, Nerz« uad RsuckmLnaer. Lia dvsoaüer» reironSer Artikel »lud meine Uetne Pyramiden. LmH Ssorsi, ^us. ««Nlnaratrao, t. 5orn,precd«r SSV. ' Veite verogequsl!» Ilir Mädler und Murierer. kaufen 8is sm be5ten bei ist. Lmil Osiüel. O.m.d.H — ^vv ------ Oröktes I-eäervvsren - ZperisIZescbLkt des rvestlicken LrrAebirges. 4^ un i. Lraged. 8»dakol»tr»üo 4V. Damen / Derren Irenen »leb, wenn »le kurkam», Svlkso, ^Uettv-^rUko! LSauns in SckNÄputt, 1'olIettekSstvn, Alanleuren »I« erlmlten. In grover ^u»v»bl Im UaarpklsKvdauZ Scdudert bernrül 226 — ^UO — Lrn,t-?»p»t-8tr. 4 den Vergleich stimmenden Gläubiger drei Viertel der ver- tteten^n Ansprüche auf sich vereinen. Die Folge dieses Gesetzes wird sein, daß die beängstigend angestiegene Ziffer der verhängten Konkurse zurückgehen, — wenigstens aber nicht weiter ansteigen wird. Ls handelt sich hierbei nicht nur uni eine Schutzmaßnahme für Unternehmer, sondern in hervorragendem Maß« auch um «in« Aktion sozial politischen Charakters, di« also den Arbeitnehmern nützen soll. Dies wird ohne weiteres klar, wenn man sich vergegenwärtigt, wie ost durch starren Widerspruch eines einzigen Gläubigers ein großes Unternehmen stillgelegt und damit viel« Hunderte oder gar Tausende von Arbeitskräften brotlos geworden sind. Selbstverständlich müßte in dem Gesetz Vorsorge getroffen wer den, daß die Schutzbestimmungen für notleidend geworden« Unternehmungen nicht zu einer Schädigung anderer berechtigter Interessen führen. So sind besonders strenge Strafen für Schuldn«r vorgesehen, die zur Erzielung eines Vergleichsver fahrens wahrheitswidrige Angaben machen. Um zu verhindern, >aß zwischen dem Schuldner und einzelnen Gläubigern Durch- techereien stvttfiniden, werden Gläubiger, die sich für ihre Iu- timmung zum Dergleich Sonderzugeständnisse machen lassen, gleichfalls mit harter Strafe bedroht. Im allgemeinen kann man sagen, -aß der Gesetzentwurf über die möglichste Ver hinderung von Konkursen einen legitimen, wirtschaftlich ver- nünftigen Zweck verfolgt. Gegner werden ihm wohl haupt sächlich aus dem Lager derer erwachsen, die grundsätzlich alles dem Verderben überantwortet sehen mochten, was nicht aus eigener Kraft lebensfähig ist. Wie bedenklich dieser Stand- punkt ist, geht daraus hervor, daß man mit dem gleichen Ar- gumsnt jede Fürsorgetätigkeit öffentlicher Organe für einzelne, also z. B. die gesamte Sozialpolitik, — verwerfen könnte. Unter Gleichstarken kann man den Grundsatz durchfuhren, daß niemand von einem öffentlichen Organ unterstützt und Für sorge empfangen darf; unter Ungleichen ist die Durchführung dieses Grundsatzes kein« höhere Gerechtigkeit, sondern im Gegenteil «in hohes Maß von Ungerechtigkeit. — dieses Jahres hat der steuerfreie Lohnbetvag, — der häufigmit dem nicht ganz eindeutigen Namen ,-Existenzminimum" be zeichnet wird — KO Mark monatlich betragen. Am 1. Juni ist dieser Betrag auf 80 Mark erhöht worden. Jetzt erfolgt eine abermalige Heraufsetzung des steuerfreien Lohnbetrages auf 100 Mark. Die Arbeitnehmerschaft hat dies« Forderung schon seit langem erhoben. Das Reichsfinanzministerium trug jedoch Bedenken, da di« Folgen einer solchen Aenderung für dos Steueraufkommen nicht vorauszusehen seien. Die nahe liegend« Forderung, daß dann eben das Reichsfinanzministe rium eine entsprechend« Statistik der verschiedenen Linkom- mensgruppen aufstellen möchte, konnte solang« nicht erfüllt werden, wie alle in den Finanzämtern verfügbaren Arbeits kräfte angefttzt werden mußten, um die ausstehenden Veran lagungen zu beendigen. Jetzt ist endlich die Berechnung über das Arbeitseinkommen soweit durchgeführt, daß ein leidlich zu treffendes Bild von der Höhe des Arbeitseinkommens in Deutschland gegeben und di« finanzielle Folge einer Erhöhung des steuerfreien Lohnabzuges für das Aufkommen der Lohn- steuer errechnet werden kann. Das Ergebnis gibt denen Recht, die behaupten, daß di« Zahl der Angestellten mit hohem Ein kommen viel geringer ist, als gemeinhin angenommen wird. Don rund 22F Millionen Arbeitnehmern verdienen nur etwa 94000 mehr als 550 Mark im Monat. Dagegen bleiben —< selbst bei dem gegenwärtigen steuerfreien Lohnbetvag von 30 Mark im Monat — etwa 3,3 Millionen Arbeitnehmer unter dem „Existenzminimum", lieber 17 Millionen Arbeiter haben ein Durchschnittseinkommen von 1750 Mark im Jahve, das ist ein Monatseinkommen van weniger als 150 Mark. Man wird annohmen können, daß die überwiegend« Mehrzahl aller Ar beitnehmer ein Monatseinkommen von 120 bis 150 Mark be zieht. Nach ungefähren Schatzungen wird dem Reichssteuer- fiskus bei Heraufs«tzung des steuerfreien Lohnbetvage» von 80 auf 100 Mark im Monat ein jährlicher Steuerbetrag von etwa 30 Millionen Mark entgehen. Wollte man aber das steuer freie Existenzminimum noch weiter herauffetzen, so würde« Minbererträg« entstehen, die für die Finanzwirtschaft von Reich, Ländern und Gemeinden unerträglich wären. Aus dem Gesagten geht hervor, daß der von der radikalen Linken eingebrachte Antrag auf Heraufsetzung der steuerfreien Der Kampf gegen die Konkurse. Man schreibt uns: Diele von denen, die mit einer gewissen Genugtuung die ,Reinigungskrise" verfolgen, sind beim Anblick der Ziffern tber die Zunahme der Konkurse deutscher Unternehnmngen ),och etwas stutzig geworden. Es brechen eben Nicht nur lebens- mrfähige Unternehmungen zusammen, sondern auch solch«, die notleidend gewordene Unternehmungen zu Schuldnern haben. Es ist daher selbstverständlich, daß die Reichsregierung den Kampf gegen die Konkurse aufnahm. Hievbei galt es jedoch, eine ernste Gefahr zu vermeiden, — die nämlich, daß sich Unternehmungen mit großen, zu spekulativen Zwecken erwor- Venen Warenvorräten der Notwendigkeit entzogen, ihre Waren zu verkaufen. Allzu bereitwilliges Eingehen auf die Wünsche überschuldeter Unternehmungen hätte also die Gefahr herauf beschworen, daß die von der Regierung «ingeleitete Aktion zum Abbau der Preise durchtanzt worden wäre. Cs lag oaher nahe, den Kampf gegen die unheimlich zunehmenden Konkurse in die Aktion aufzunehmen, welche die Ermäßigung des Preisniveaus bezweckt. Di« Reichsrogievung hat kürzlich einen ersten Abschnitt zu einem umfangreichen Gesetz über den Preisabbau veröffent licht. Dieser erste Abschnitt enthält Bestimmungen über den Schutz notleidend gewordener Unternehmungen gegen das reni tente Verhalten einzelner Gläubiger. Bisher kam ein Ver gleich nur zustande, wenn jeder einzelne Gläubiger zustimmte. Es kam häufig vor, daß einzelne starre Gläubiger ein Unter- nehmen in Konkurs trieben, obwohl ein günstiger Vergleich möglich gewesen wäre. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, daß eine Minderheft der Gläubiger zur Arrnohme eines Dergleichs vorschlages gezwungen werden kann. Das Vorgehen ist hier- bei folgendes: Ein in Schwierigkeiten geratener Schuldner be- antragt auf dem zuständigen Gericht die Einleitung eines Ver gleichsverfahrens. Diesem Antrag müssen genau« Angaben über die Schulden sowie über die Vermögenslage hinzugefiigt werden. Es ist weiter anzugeben, welche Quote der Schuldner seinen Gläubigern vorzuschlagen gedenkt. In dem dann statt- findenden Dergleichstermin kann der Vorschlag des Schuldners mit einfacher Mehrheit angenommen wevden, sofern die für IsMel»- mH Mküisüz MreWr xr. 70. vsHaxs rum LrLxeblrxlsckvn Volkskrvuoä. i8. vs-amd« ,«5. MWMm unübvrtroll«n Im ' NLdon, »Heil«« u«E Stopian. tlr IKÄsfmesrsr, kWmllliiWii, kmr- Illr Umrer m4 §viulm «° L-säerrvaren, Iisi86- unft 8port-^rHks!