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WchMM für MM genä für das Königliche Amtsgericht und den Stadtxz JnsertionspreiS 15 Psg. pro sünsgeipalten^ KorpuSzcUe. Außerhalb des AmtsgericktsMzirks Wilsdruff 20 Pfg Zeitraubender und tabellarffcher Satz mit 50 Prozent Aufschlag Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tags vorher bis mittags 11 Uhr angenc l u Mit imlfendrr Untkrhaltmtgs-Oomn-Wtilase, wöchentlicher illustrierter Beilage „Welt im Bild" und monatlicher Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Oberlehrer Gärtner, Wilsdruff. Bezugspreis in der Stadt Viertels Sh cFG lO Mk. frei- ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 ML, Müh die Post und unsere Landausträger bezogen K Ml. für die Königliche Amts ^Nlptmannfchafi Weihen, zu Wilsdruff sowie für das König- ForffrenLamt zu Tharandt» Lokalblatt küi« MilsclruU - Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühudorf, Eaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrS^ bei Wilsdruff, Noitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Qr. §6. Donnerstag, äen ri. Februar 74. Iakrg Umtlicker <^eil. Bekanntmachung Aui Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 verfüge ich: 1. Es wird verboten, unter Umgehung der Post Briefe und Schriftstücke jeder Art, die im Auslande zugestellt oder weiter befördert werden sollen, über die Sächsische Grenze nach Oesterreich zu bringen oder durch Dritte dorthin bringen zu lassen, sowie Briefe oder Schriftstücke zu diesem Zwecke entgegen- zunehmen. 2. Zuwiderhandlungen gegen die in Punkt 1 getroffene Bestimmung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Dresden, den 5. Februar 1915 Per stellvertretende kommandierende Heneral gez. v. Broizem Nachstehend wird im Anschluß an die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern in Nr. 23 der Sächsischen Staatszeitung und der Leipziger Zeitung, beide vom 23. Januar dieses Jahres, die Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 6. Februar dieses Jahres — RGBl. S 65 —, Aendernng der Bekanntmachung «Ser die Wegesung -es Werkehrs mit Brotgetreide und Wehl vom 25. Januar 1915 betr. noch besonders zur öffentlichen Kenntnis gebracht Dresden, den 8 Februar 1915. Ministerium des Innern. Bekanntmachung einer Aenderung der Bekanntmachung üöer die Regelung des Werkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl S. 35). Vom 6 Februar 1915. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen rc vom 4 August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung entlassen: Artikel 1. In der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl S. 35) werden folgende Aenderungen vor» genommen: 1. Im 8 4 Abs 4e wird statt „veräußern" gesetzt „liefern". 2. Im 8 14 Abs 3 werden statt der Worte „1. August 1915" die Worte „15. August 1915" gesetzt. 3 Im 8 36 wird unter e hinter dem Worte „Händlern" das Wort „Handels- mühlen" eingefügt. 4 Im 8 36 wird als Nummer k hinzugefügt: „die Besitzer von Vorräten, die nach 8 2c von der Beschlagnahme nicht be troffen sind, auffordern, diese Vorräte anzuzeigen Soweit Vorräte eines Be- sitzers fünfundzwanzig Kilogramm übersteigen, können sie auf Anordnung der zuständigen Behörde für den Kommunalverband oder die Gemeinde enteignet werden; die 88 13 bis 20 gelten entsprechend." 5. Im 8 45 wird Abs. 2 gestrichen. Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 6. Februar 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Delbrück. In Aorkas (Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde) ist die Manl- und Klaue«- senche ausgebrochen. Dresden, den 8. Februar 1915. Ministerium des Inner«. Die im Bezirke der Amtshauptmannschaft wohnhaften Bäcker, Konditoren, Müller und Kändler, die von den Befugnissen des 8 1 Absatz 4 der Bundesratsverordnung Ge brauch machen, werden noch besonders auf die ihnen nach 8 11 o. 0. und Ziffer 9 der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 26. Januar 1915 obliegende Anzeigepsticht hin gewiesen. Die Anzeigen sind bis auf Weiteres nach dem vorgeschriebenen Vordrucke am 1., 10. und 20. jede« Monats, erstmalig jedoch am 15. Februar dieses Jahres nach dem Stande bei Geschäftsschluß aufzustellen und so abzusenden, daß sie spätestens am folgenden Kage hier eingehen. Vordrucke zu den Anzeigen sind bei der Ortsbehörde zu entnehmen. Meißen, am 9. Februar 1915. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Bekanntmachung die König Alberi-Stiftung betreffend. Am 23 April dieses Jahres sollen die Zinsen der unter Verwaltung des Stadtrats stehenden König Alöert-Stiftuug an einen, eventuell auch an zwei Bewerber, nach noch näher zu beschließendem Verhältnis auf ein Jahr zur Werteilung kommen. Zweck der Stiftung ist: Befähigten, würdigen und bedürftigen Gewerbsgehilfen und Handwerkslehrlingen, die Söhne hiesiger Bürger sein und die hiesige Volksschule mindestens vier Jahre lang besucht haben sollen, zu ihrer weiteren Ausbildung bare Geldbeihilfen aus den Zinsenerträgnissen der Stiftung zu gewähren. Bewerber haben schriftliche Gesuche unter Beifügung eines Lebenslaufs und ihnen zur Verfügung stehende Zeugnisse beim unterzeichneten Stadtrate einzureichen und in dem Gesuche anzugeben, wo und in welcher Weise sie sich in ihrem Berufe weiterbilden wollen. Hierbei erhalten solche Personen den Vorzug, die eine Fachschule besuchen und während dieser Zeil in ihrem Gewerbe nicht gegen Entgelt tätig sein können. Auswahl unter den Bewerbern steht dem Stadtrate zu. Wir geben solches hiermit bekannt und fordern zur alsbaldigen und längstens bis zum 15. War; 1915 zu bewirkenden Einreichung von Bewerbungsgesuchen, denen möglichst Zeugnisse der Lehr herren pp. über die Befähigung der Bewerber sowie eventuell durch behördliche Zeug nisse über die Würdigkeit und Bedürftigkeit beizusetzen sind, auf. Wilsdruff, am 8. Februar 1915. u» Der Stadtrat. Sammelt sür unsere wackeren Truppen im Felde und unterstützt deren Angehörige in der Heimat! , Gelckmarktstrategie.^ Während die Franzosen ihrem östlichen Bundes senofsen einen ihrer tüchtigsten Generale zur Verfügung Hellem um die berühmte russische Offensive gegen Berlii Breslau endlich auf den Schwung zu bringen, ha oer russische Finanzminister sich nach Paris und Londor auf den Weg gemacht, wo er Hilfe in seinen Geldnöter zu stnden hofft. Man weiß nicht, welche dieser beider Missionen rm Augenblick wohl dringlicher sein mag nehmen wir also an, daß der französische General Pau ir Rußland und der russische Finanzminister Bark in Frank reich und England mit den gleichen Gefühlen brüderlicher Freundschaft willkommen geheißen werden. Wem vor beiden indessen die schwierigere Aufgabe zugefallen ist, das läßt sich gewiß auch ohne Kenntnis der Geheimnisse des Dreiverbandes erraten. Um die Kleinigkeit von 15 Milliarden handelt es sich bei den Bemühungen der maßgebenden Finanzmänner in den westlichen Hauptstädten. Die ersten Besprechungen in Paris sollen so gut wie ergebnislos ausgegangen fein, und ihre Fortsetzung in London soll mehr den aus schließlich russischen Geldbedarf zum Gegenstand haben, zu dessen Deckung neben englischen auch amerikanische Finanz gruppen in Frage kommen. Für England scheinen die Aussichten eines russischen Sieges doch noch zu unsicher große Völkerringen. zu rem, um die eigenen Staatsfinanzen mit denen des Zarenreiches auf Jahrzehnte hinaus zu verkuppeln. So zieht man es vor, sich in Kleinigkeiten gefällig zu zeigen, gewährt Vorschüsse auf russische Lieferungen, die einst weilen nicht ausgeführt werden können (weil Rußland zur zeit wohl Finanzminister, nicht aber Waren ins Ausland schicken kann), und erklärt auch sein Einverständnis damit, daß der Zar neben 500 Millionen Rubel Schatzanweisungen jetzt auch für 40 Millionen Pfund Sterling Anweisungen in englischer Währung ausgeben läßt. Dabei müssen zwar die Zinsen gleich vorher vom Nennwert abgezogen werden., aber diese harte Bedingung tut der Freundschaft iru übrigen keinen Abbruch. Rußland ist nachgerade so weit, daß es sich auch mit den härtesten Zahlungsbedingungen einverstanden erklären muß. Sein Finanzminister mit dem echtrussischen Namen Bark sucht jetzt in London durch Schmähungen Deutschlands gut Wetter für seine Wünsche vr machen: die Russen hätten die Deutschen, die ihnen jahrelang Gutes versprachen, als falsche Freunde erkannt. Insgeheim hätten die Deutschen verräterische Pläne ge schmiedet und deshalb müßten sie, koste es was es wolle, vernichtet werden. Ja ja, koste es, was es wolle! Das ist der springende Punkt. In England hat man aber trotz der starken Anlehnungsbedürftigkeit der teuren Bundes genossen immer noch nicht verlernt, in dieser Beziehung zunächst an den eigenen Geldbeutel zu denken, der zwar grob genug ist, um kleine Schuldner wie Serbien und Montenegro zu mmgen, auch um Japan uns Portugal von Zeit zu Zeit ein paar Brocken Hinzuwersen, der aber vor dem unergründlichen Schlunde des Moskowitertums doch wohl eine unüberwindliche Abneigung verspürt. Selbst wenn Herr Bark imstande sein sollte, es a's Finanzstcatege mit den glorreichen Künsten des Ober befehlshabers aller Reußen, des Großfürsten Nikolai auf zunehmen — in London wird er damit nicht zum Ziele kommen, denn in Geldsachen verstehen die Engländer nun einmal keinen Spaß. Auch hier aber tauchen d-e Amerikaner als letzte Helfer in der Not auf. Soweit es überhaupt möglich ist, kennen sie in Finanzfragen noch weniger Gewissens bedenken als ihre englischen Vettern, und sie werden sich auch gewiß, ohne zu erröten, von diesen oorschicken lassen, wenn es gilt, Bedingungen zu stellen, die ein Bundes genosse dem anderen nicht gut unmittelbar auferlegen kann. Es würde sich ja auch nur eins zum anderen fügen, wenn Engländer und Franzosen aus der Neuen Welt ihre Waffen- und Munitionsvorräte unausgesetzt ergänzen, und Rußland die fehlenden Milliarden beziehen könnte, um den Krieg, für dessen rasche Beendigung man in den Kirchen fromm die Lippen be wegt, immer weiter in die Länge zu ziehen. Man wird ja wohl bald näheres darüber hören, ob Bruder Jonathan Mt diesem Vorstoß ins Russische Glück