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WMtt K WiNM und Amgegend Amtsblatt , 70. Jahrs Nr. 3. § Sonnabend, den 7. Januar 1S11 Mr die Kgl. Amtshauptmannfihaft Meißen, für das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff» fowre für das Kgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Keflelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdsrf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschöuberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, SpechtShausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit der wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat" Druck und Verlag von Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertions Preis 15 Pfg. Pro vierqespaltene KorpuSzeile. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstag?, - Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1,35 Mk. frei ins Haus, abgeholt »on der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Den einjährig-freiwillige« Militärdienst betreffend. I. Bet der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März 1911 die Frühjahrsprüfesngen über die wissenschaftliche Be fähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst adgehaltrn werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königliche« Prüfungskommission «ach 88 25 und 26 der Weheorvnung gestellungspflichtig stad, wollen ihr schriftlicher Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens den f. Februar gelangen lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind folgende Papiere beizufügeu: a) E n stanberamtlicher Geburtsschein. b) Die Einwilligung -es gesetzlichen Vertreters mit der Er klärung, daß für dir Dauer des einjährigen Dienstes die Assten -es Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen: statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung be- stritten werde«, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht deß Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich za bescheinigen. Uebcruimmt der gesetzliche Ver treter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf sel«e Erklärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unter halts verpflichtet ist, der gerichtlichen oder notariellen Veurkun-ung. c) Ein Unbeschsltenheitszeugnis, welches für Zöglinge von Höheren Schule» (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschule», Progymnasten, Realschule«, Realprogymnasten, höhere« Bürgerschulen und den übrige« militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übri en jungen Leute durch ihre vorgesetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrigkeit auszustellt« ist. Der Nachweis der Unbescholten heit hat die Zeil >om 12. Lebensjahre au bis zum Tage der Aumeldung zu umfassen. st) Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. e) Eine behördlich beglaubigte Photographie deS Prüflings. Die Papiere unter a biS c find im Originale einzureichen. In de« Zulastungs- Stsuche« ist anzugebeu, i« welchen zwei fremden Sprache« (der lateinischen, grie chischen, französischen od«r englischen bez. russischen) der sich Meldende geprüft zu werde« wünscht, und ob, wie oft, nn- wo er sich einer Prüfung über -ie wissen schaftliche Befähigung für -en einjährig freiwilligen Militärdienst vor einer Prüfungskommission bereits unterzogen hat. An die zur Prüfung zuzulassesden Bewerber wird von hier auS rechtzeitig schrift liche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich deS Nmfanges -er Prüfung und der an die Prüflinge zu stellende« Ansprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu § 91 bcigefügte Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiese». il. Gleichzeitig werde« die im Jahre 18Y1 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in 8 90 der Wehrord«ung entsprechenden Zeug nisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgeforderl, bei Verlust -es Anrechte» zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu obenerwähntem Lage ihr Gesuch um Erteilung -es Berechtigungs scheine» mit.. Beifügung der obe« unter n bis c bezeichnete« Papiere und deS fraglichen Befätzigungszeugnisse» schriftlich hier einzureichen. Bemerkt wird noch, daß die im Jahre 18Y1 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Gru«d der bei den letzteren abzuhaltenden nächsten Oster- Prüfung ein -erartige» Befähigungszeugnis zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust -es Anrechtes zum einjährig.freiwilligen Militär-ienste bis zum j. Februar syls ihr Gesuch um Erteilung -es Berechtigungs scheine» unter Beilegung der oben unter s bis c erwähnte« Papiere schriftlich hier einzureichen un- vor -em s. April jyss daS erwähnte Befähigung»» zeugni» detzubringen habe«. Dresden, deu 20. Dezember 1910. Nr. 34 « ?r. — L. königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. Der von der Königlichen KrriShauptmannschaft Dresden auf Grund von 8 10 des UnfallversicherungSgesetzeS für Land- und Forstwirtschaft vom 80. Just 1900 in Verbindung mit 8 3 der Ausführungsverordnung vom 19. August 1902 im Dezember 1910 festgestellte durchschnittliche Jahresarbeit-Verdienst der land- und forstwirtschaftliche« Arbeiter im Bezirke der Königlichen Amtshauptmann Meißen beträgt 1. für männliche erwachsene Personen 675 Mk. -- Pfg. 2. „ weibliche „ „ 500 , — , - 3. „ männliche jugendliche „ 400 „ — „ 4 , weibliche , , 380 , — „ Kö»igliche AmtShauptmannschaft Meitze«, u» Nr. 22 Xll. am 5. Januar 1911. DaS Kovkursverfahre« über den Nachlaß deS am 26. April 1910 in Klei»' fch-xberg verft-r-«re» Wirtschafttbesttzer- Karl Av-lf Hache»verger wird «ach Abhaltung des Schlußtermine^ hierdurch aufgehoben. Wil-druff, den 3. Ja«uar 1911. uw X 4/10 Nr. 4. Königliches Amtsgericht. Neue- anr aller Welt. Ein großes Reveriment in den höheren Komandostellcn der Armee kündet die „Allgemeine Armeekorrespondenz" an. Die Mitglieder des Kuratoriums der Carnegiestiftung sind durch eine kaiserliche Entschließung ernannt worden. Eine reichsgesetzliche Regelung des Verkehrs der lenkbaren Luft schiffe will Preußen beim Bundesrat beantragen. Die Stadt Berlin beabsichtigt, die Große Berliner Straßenbahn zu verstadtlichen. Im Berliner Königlichen Opcrnhause wird zum 27. d. Mts. eine Neuinszenierung der „Zauberflöte" geplant, für deren Kosten 200000 Mark ausgesetzt sind. Im Moabiter Krawallprozesse beantragte der erste Staatsanwalt Steinbrecht am Schluffe seines Plaidohers, gegen acht Angeklagte Ge fängnisstrafen von vier Monaten bis zu einem Jahr sechs Monaten, für den Rest der Angeklagten Gefängnisstrafen von zwei Monaten bis zweieinhalb Jahren unter Anrechnung der Untersuchungshaft, in zwei Fällen Freisprechung. Gegen diejenigen Angeklagten, die nach dem 26. September sich vergangen haben, beantragte die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen von zwei Monaten bis zu einem Jahr sechs Monaten. Der gesetzlich vorgesehene Schutz von Erfindungen usw. bei Aus stellungen tritt für die Internationale Hygicneausstellung in Dresden in Wirksamkeit. Zur Errichtung eines Eispalastes im Zentrum Dresdens hat sich dort ein Konsortium gebildet. Beim Dorse Horsterbusch unweit Dirschau wurde eine Erdgasguellc endeckt, die jetzt in Flammen steht. Die neuerlichen deutsch-tschechischen AuSgleichsverhandlungcn in Prag sind cndgiltig gescheitert. Die Errichtung einer gesonderten englischen Anarchisteiipolizci wird angckündigt. In Irland stürzte ein Personenzug die Böschung eines Eisen- bahndammes hinunter; acht Personen wurden getötet, 50 verletzt. Der König von Griechenland hat die Annahme der Deputation, welche ihm den Treueid der Kreter überbringen wollte, verweigert. Der rumänische Ministerpräsident hat dem König« die Demission deS gesamten Kabinetts überreicht. AuS dem Gebiet SemirjetschenSk im russisch-mittel asiatischen Generalgouvernement Turkestan wird ein verheerendes Erdbeben ge meldet. In Wjernhi dauerte das Erdbeben fünf Minuten. Steinhäuser wurden halb zerstört. Anpliche Meldungen aus Wjernhi besagen, daß bei dem Erdbeben von den Einwohnern über vierzig tot und viele ver wundet sind. Hunderte von Familien sind obdachlos. Die amerikanische Regierung hat gegen die dreizehn europäischen Dampfergesellschasten, die den Passagierverkehr zwischen Europa und Amerika vermitteln, einen Prozeß angestrengt, weil sie durch gegenseitige Vereinbarungen den Zwischcndecksvcrkchr nach Nordamerika monopolisiert haben und solche Abmachungen gegen das amerikanische Antitrustgesctz verstoßen. Die Hamburg-Amerika-Linie widerspricht energisch einer Anwendung amerikanischer Gesetze aus europäische Schiffahrtsgesellschaften. politische Rundschau. Wilsdruff, den 6. Januar. Die ArbettSdiSp-sitton-n -es Reichstags. Der Seniorenkonvent deS Reichstages wird gleich nach dem Zusammentritt des Plenums den Arbeitsplan für die nächsten Woche» festsetzen. Als wünschenswert wird allgemein eine Einigung der Fraktionen betrachtet, die dahin gehen soll, eine Ueberei«sttmmung zu erzielen über die Erledigung der vorliegenden Gesetzentwürfe. Da die Verabschiedung des gesamte« vorliegenden Materials kaum zu erwarten ist, so ist es notwendig, sich klar zu werden, welche Gesetze als die wichtigsten vor den Neu wahlen noch unter Dach zu bringen find. Es ist beab sichtigt, vor dem Beginne der zweiten Etatslesung, die voraussichtlich am 17. Januar ihren Anfang nehmen wird, die Novelle zum Strafgesetzbuch als ein dringendes Not- gesetz rmd die erste Lesung der elsaß-lothringischen Ver- fastungsgesetze zu erledigen. Da eine Einigung über daS Arbeitskammergesetz i« der nächsten Zeit voraussichtlich nicht erzielt werden wird, so wird die dritte Lesung diese» Gesetze» vorläufig «och hinausgeschoben werden, waS schließlich gleichbedeutend mit einem Scheiter« de» Ge- setzeS ist. Auch die glatte Erledigung des HauSarbeitSgesctze» wird sich nicht leicht erreichen laste«, da auch hier zwischen der Mehrheit des Reichstages und der Regierung Diffe« renze« bestehen. Auf die Erledigung des Zuwachssteuer- gesetzt» legt die Regierung großen Wert und betrachtet die Erledigung dieses Gesetze» als eine« Teil der Etats- beratung; daS Gleiche gilt für das ReichsbesteuerungSgesetz. Wenn die zweite EtatSlesung am 17. Januar be ginnen sollte, so stehen für die Etatsberatung nach Abzug aller Feiertage 60 Arbeitstage bis zum 31. März zur Verfügung, ein Zeitraum, der erfahrungsgemäß bisher für die Etatsberatung ausgereicht hat. Vor dem Begin« der Osterferien steht sodann noch eine Woche für da» übrige Material zur Verfügung, während nach Ostern der Reichstag höchstens noch sechs Wochen wird zusammen gehalten werden können. Ja diesen sechs Wochen sollen die Reichsverstcherungsordnung, die Strafprozeßordnung und daS PrivatbeamtenversicherungSgesetz verabschiedet werden. Ob sich das wird ermöglichen lasten, muß zu nächst dahingestellt bleiben. Bergarbeiterstreik in Belgien. Aus Brüssel wird gemeldet: Die Lage auf den Gruben des linken MaaSuferS hat sich verschärft. Da die Grubenbesitzer dieses Bezirks Verhandlungen mit oen Arbeitervrrtretern abgelehnt haben, ist der Generalstreik für diesen Bezirk proklamiert worden. Die Zahl der Strei kenden wird auf 12000 geschätzt. Mau befurchtet ein Ucbergreifen deS Streiks auf das rechte Maasufer.