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Donnerstag, den 22. Oktober 1925 Nr. 247 78. Jahrg. Amtliche Anzeigen Allgemeine Nacheichvng Ave. Aue, den 20. Oktober 1925. Der Rat der Stadt. Aue. Wohnungsamt «6»«>nl »glich m» d«r To,« noch Eoim. vob Fes»«,«n. Prei» Pir d«, »4 mm beeile Tolooel-Anzeigenaue Im Mo„b!<>«>«,!r» ist 2» <F-mMena>izeige» mid Sielen^,gche «.diiep»« ">- ««»rrl- 2s. st» dl« SO mm briii« Peiii- Gillam«»»« »O. auswbri, 100, stir di« SV mm »mUe «U. Lvtomlz«»« 55, auswSrls »5 Doldpsenoi,. tPoftl<d«r-l»o«t» I Leipzig »r. irres. Arm«t»d<-Otr»-a»«t»> eine, SeMb. Ne. ». Vom 26. Oktober 1925 ab findet im Erdgeschoß des städtischen Grundstückes, Hintere Bismarckstraße Nr. 25 (Zufahrt von der Auer- Hammer Straße aus) eine allgemeine Nachcichung statt. All« Ge werbetreibenden, Landwirte, Gastwirte und sonstigen Personen, die Maßwerkzeuge im Derkchre verwenden, haben dieselben gereinigt selbst zur Nacheichung zu bringen oder durch zuverlässige erwachsene Personen zur Prüfung vorlcgen zu lassen. Me Reihenfolge wird durch besondere schriftliche Vorladungen geregelt. Wer eine Vor- ladung bis zum 16. November 1925 nicht erhalten hat, hat dies am 17. November 1925 in dem oben genannten Eichraume zu melden, und zwar innerhalb der Zeit von 8—11 Uhr vormittags oder 1—3 Uhr nachmittags. Die Beratlmgen des Kabinetts verschoben. Berlin, 20. Okt. Wie die T.U. erfährt, hat das Reichs- kabinett entgegen den ursprünglichen Dispositionen heute vor mittag die Beratung des Konferen^rgebniffes von Locarno nicht fortgesetzt, weil Ministerialdirektor Dr. Gans im letzten Augenblick durch anderweitige Inanspruchnahme an -er Be richterstattung im Kabinett o e r h in dert war. Es werden außerdem veröffeMiichk: Die Bekannimachungeu der StadttSte zn «« und Schwar«abera und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt «vwarzenoelg Verlag E. M. Gärlner, Aue, Erzgeb. S-mg«»»«': « m» »1, Lößnitz <«ml Au«) 440, Schonberg w, Schwarzenberg »SU Drahlanschrlft! Dvttsfreood «ueer^eblrge. Ankunft Chamberlains in London. London, 20. Okt. Chamberlain wurde bei seiner An kunft begeistert begrüßt. Zu seinem Empfang hatten sich u-a. eingefunden die Botschafter Deutschlands, Franlrenl)s, Bel giens und Italiens sowie zahlreich« wertere Vertreter des Artikel 4 ist der Artikel, der Großbritannien besonders angeht. Er enthält die Garantie, daß Großbritannien in seiner Eigenschaft als einer der vertragschließenden Teile Deutschland seinen Beistand gewähren wird, wenn es von Frankreich oder Belgien angegriffen wird, und Frankreich oder Belgien seinen Beistand gewähren wird, wenn eins von ihnen von Deutschland angegriffen wird. Wird behauptet, daß ein solcher Angriff stattgefunden hat, so ist das sofort dem Völker bundsrat zu melden, und wenn der Nat der Ansicht ist, daß ein solcher Angriff stattgefunden hat, so hat die Garantie unver züglich einzusetzen. Artikel 4 sieht auch den Fall vor, daß so fortiges Handeln geboten ist. Der Völkerbundsrat ist ein« Körperschaft, der zu ihren Entschlüssen Zeit gelassen werden muß, und ein plötzlicher Angriff kann sofortige Maßnahmen zur Verteidigung und zum Beistand erfordern. In einem sol chen Falle soll die Garantie sofort ein setzen, wenn die garantierende Macht sich davon überzeugt hat, daß unter Ver letzung des Vertrages von Locarno ein Angriff stattge- funden hat. Artikel 8 handelt von der Geltungsdauer des neuen Vertrages. Eine 'bestimmte Befristung wäre in diesem Falle unangebracht. Der Vertrag hat seinen Ursprung in Verhältnissen, die mit der Zeit aufhören können; in jedem Falle aber wird der Völkerbund, wenn seine Kraft wächst, selbst die Sicherheitsgarantie bieten, die der Vertrag schaffen soll. Sobald die Vertreter der im Völkerbundsrat vereknigren Mächte sich davon überzeugt haben, daß der Bund stark genug ist, um den Schutz der Vertragsparteien zu gewährleisten, hat der Vertrag von Locarno seinen Zweck erfüllt und kann auf hören zu bestehen. Artikel 10 enthält die wichtige Bestimmung, daß der Vertrag erst in Kraft treten wird, wenn Deutschland dem Völkerbund beigetreten ist. Es war ein wesentlicher Be standteil der Politik, welche die britische und französische Re gierung feit der Einleitung der diplomatischen Verhandlungen durch die deutsche Note vom 9. Februar verfolgt haben, daß eine Vereinbarung über die Sicherung des Friedens durch eine Garantie der westlichen Grenzen nur auf der Grundlage des Beitritts Deutschlands zum Völkerbund getroffen werden könnte. Deutschland war andauernd durch den Gedanken be unruhigt, wie seine Lage nach seinem Eintritt in den Völker bund durch Artikel 16 der Völkerbundssatzung beeinflußt wer den würde. Um Deutschland über diese Befürchtungen zu be ruhigen, haben die Vertreter der anderen Staaten bei der Schlußsitzung in Locarno sich bereit erklärt, an die deutsche Regierung ein Schreiben zu richten, dessen Wortlaut deni Schlußprotokoll beigefügt ist, und in dem die Auslegung niedergelegt ist, die sie ihrerseits diesem Artikel der Dölker- bundssatzung geben. Dreiemgen Inhaber von selbständigen Familienwohmmgcn, die beabsichtigen, auf Wohnungstausch nach Auswärts zu verziehen, wol-- len dies beim unterzeichneten Wohnungsamt«, soweit es noch nicht geschehen ist, melden. Es soll versucht werden, jedes Tauschvorhaben so gut wie möglich zu fördern. An«, den 20. Oktober 1925. Der Rat der Stadt. — Wohnungsamt. — Auz^gr» -Annahme fer dt« am Nachmittag «rschrl»«^, Lrr-LLSV S'.r».-rrrs: chr*sp««ch«r «keg«bmm Ny«,,«. — «Lchgabe »m- Nach Ablauf der Nachcichung erfolgt eine allgemeine Nachschau, ob alle Maßwerkzeuge nachgeeicht worden sind. Wer dann Gewichte, Wagen oder sonstige Meßwerkzeuge führt, die keinen gültigen Eich- stempel ausweisen, hat neben Bestrafung Einziehung dieser Gegen- stände zu gewärtigen. Söderblom beglückwünscht Luther, Berit«, 20. Okt. Erzbischof Söderblom-Upsala hat an Reichskanzler Dr. Luther folgendes Telegramm gerichtet: „Es sei mir gestattet, Sie, Ihr großes Vaterland und Europa zu dem zukunftsreichen Sieg der Vernunft und der Solida rität evgebenst zu beglückwünschen." — Der Reichs kanzler hat mit folgendem Telegramm erwidert: „Herz lichsten Dank für Ihre freundliche Zustimmung, diä mir beson ders wertvoll ist. Ich habe die bestimmte Hoffnung und den festen Glauben, daß das Werk von Locarno sich alsbald auch in den das deutsche Volk, besonders die Rheinländer noch immer so schwer bedrückenden Gegenwartssorgen auswirken und da durch seine Vollendung finden wird." England nn- -er Vertrag von Locarno. Londo«, 20. Okt. Offiziös wird vom Foreign Office zu dem Vertragswert von Locarno mitgeteilt: Das wichtigste charakteristische Merkmal des Werkes ist 'der R neue Sicherheitspakt, der die Unverletzlichkeit der Grenzen M zwischen Deutschland und Belgien und Deutschland und Frank- M reich garantiert. Obgleich der Vertrag noch nicht unterzeichnet M ist, steht seine Fassung doch endgültig fest. Sie kann nicht H mehr geändert werden, und wenn die Mitglieder der H Konferenz sich am 1. Dezember in London wieder versammeln, um die förmliche Unterzeichnung zu vollziehen, werden sie die Macht der wohl überlegten Meinung ihrer Länder hinter sich haben. Von dem Augenblick an, in dem die britische Regierung erklärte, daß sie nicht geneigt sei, das Genfer Protokoll vom Jahve 1924 anzunehmen, hat Hr. Chamberlain kein Hehl dar aus gemacht, daß nach Ansicht Seiner Majestät Regierung die sicherste Methode zur Lösung des SicherheitsproLlems in einer H Vereinbarung zu finden sei, die, in ihrem Umfang begrenzt, « doch das Gebiet in wirksamer Weise behandelt, von welchem H eine Störung am ehesten zu erwarten sei. Man stelle zunächst ' bessere Verhältnisse an der deutschen Westgrenze her, dann wird das gute Ergebnis nach allen Richtungen hin ausstrahlen, bis der allgemeine Friede gesichert ist. Das ist die im Vertrage ' von Locarno festgelegte Politik. Die Grundlinien des Vertrages wurden seit der Der- str Ssfentlichung der deutschen Note vom 9. Februar 1925, mit E der die Verhandlungen begannen, in der diplomatischen, , Korrespondenz zwischen der britischen, der französischen und A » der deutschen Regierung niedergelegt. Artikel 1 enthält die von allen Vertragschließenden Staaten übernommene Garantie der Unverletzlich keit der Grenzen zwischen Deutschland und H Frankreich und Deutschland und Belgien, sowie die Garantie der Aufrechterhaltung des Matas gao, den diese Grenzen bezeichnen. Diese Bestimmung über die Stabilisierung der durch 'den Vertrag von Versailles geschaffenen Lage ist der Z Kardinalpunkt des Vertrages. Das übrige baut den Apparat Z auf, durch welchen sich die Garantie auswirkt. Vom britischen H Standpunkt aus ist die wichtigste dieser Bestimmungen der Artikel 4. Wenn die Grenzen zwischen Deutschland einerseits und Belgien oder Frankreich andererseits verletzt werden, so kann es nur geschehen, indem der «ine Teil den anderen angreift. Das allgemeine Ergebnis des Artikel 2 ist, daß Deutschland einerseits und Frankreich und Belgien anderer seits die ausdrückliche Verpflichtung auf sich nehmen, nicht Krieg miteinander zu beginnen. Nur da, wo «ine einstimmige Entscheidung des Nates oder der Bundesversammlung vor- liegr, die ein solches Vorgehen verlangt, darf jede Macht Maß nahmen ergreifen, die einem Kriege gegeneinander gleich- kommen. Artikel 3. Wird der Krieg als letztes Mittel, Streit fälle za erledigen, ausgeschaltet, so muß irgendeine andere Methode gefunden werden, eine Erledigung zustande zu bringen. Zu diesem Zwecke nehmen in Artikel 3 sowohl Frank reich und Deutschland wie Belgien und Deutschland umfassende Verpflichtungen auf sich, durch die Vorsorge getroffen wird, daß, soweit möglich, jede Streitigkeit zwischen ihnen auf fried lichem Wege beigelegt wird. Die sogenannten Rechtsfragen sollen vor Gerichte gebracht werden, die befugt sind, eine Ent scheidung zu fällen, und die Entscheidung soll für die Parteien bindend sein. Streitigkeiten, die aus dem Konflikt politischer Interessen entstehen, oder Fälle, wo das Vorgehen eines Staates sich zwar genau innerhalb der Grenzen seiner Rechte hält, aber den Interessen des anderen abträglich ist, sollen vor Schlichtungskommissionen gebracht werden. Kein Staat ver mag sich mit Sicherheit für alle Zeit und alle Fälle zu ver pflichten, den Spruch einer Schlichtungskommission anzuneh men. Wenn eine der Parteien den Spruch der Schlichtungs- kommission unannehmbar findet, muß die Angelegenheit als ein Streiffall, der zu einem Bruch führen könnte, vor den Völkerbundsrat gebracht werden (Artikel 15 der Satzung), und dieser wird in der Angelegenheit entsprechend verfahren. Auf diese Weise ist, soweit möglich, ein zuverlässiges Verfahren erreicht worden, um Streitigkeiten friedlich zu schlichten, die ihren Grund in dem KonDkt poWcher SakMA« oder innen- politischer Eoagen Hoden» WMlMecMWM Tageblatt . SSLTI'ZLS Lößnitz, Neuftädiel. Grllnhain, sowie der Finanzämter in Aus Imü Sch^^ Schneeberg, Rotterdam, 20. Okt. Der „Courant" meldet aus KSLn die Berufung der Befehlshaber der französischen Besatzung^ ar Mee für den 25. Oktober nach Mainz, um die kommend« Umgruppierung der französischen Truppen am NW festzulegen. Mit Ausnahme der Kölner Zone sind keinerlei Früherlegungen -er Räumungstermine M erwart«« Auch eine Herabsetzung der 15 Jahre Wartezeit für d«s Saarstaat auf 12 Jahre komme nach Briands und Chambevi lains Erklärungen nicht in Frage. Die Milderung der Ett ierten Besatzung im Rheinland werde sich in einer engeren Mi sammenarbeit mit den deutschen Behörden auswirken. « O * Der russische Botschafter beim Reichsaußenminister. Berlin, 20. Okt. Der russische Botschafter Krestinski ist am Montag von Dr. Stresema n n empfangen worden. Wilna, 20. Okt. Der Politiker Woldemavas verlangt M Hinblick auf das Ergebnis von Locarno, daß L i taue« nichk untätig zusshen dürfe, sondern ebenfalls mit Deutschkrud uny Polen Schiedsverträge herbeiMren müsse. An denk Tage, wo eine Verständigung Polens mit Sowjetrußland zu« stände kommen winH, sei das Schicksal Litauens entschieden» Dann werde es Polen zufallen. Man müsse schon jetzt dafiöi Die RheinlSn-er beim Reichskanzler» Berlin, 20. Okt. Auf Einladung der Reichsregierrma fanden sich heute nachmittag in der Reichskanzlei eine größer« Anzahl Vertreter der besetzten Gebiete ein. Außer Reichstags« und Landtagsabgeordneten waren Vertreter der Staats- und Kommunalverwaltungen, der Wirtschaft und der Gewerkschaf ten erschienen. Der Reichskanzler und der Reichsminister des Auswärtigen gaben eine Darlegung der Vertragsentwürfe von Locarno unter besonderer Berücksichtigung ihrer Rückwirkungen auf die Rheinlandfragen. Hieran schloß sich ein längerer ed»« gehender Gedankenaustausch über die Sorgen und Forderung«» der Bevölkerung des besetzten Gebietes. Von den Vertretern des besetzten Gebietes wurde erneut zum Ausdruck gebrachst, daß das Rheinland keinerlei Vorteile auf Kosten allgemeiner deutscher Interessen anstrebe. Das Rheinland erhebe jedoch mit Nachdruck die Forderung, daß alsbald Maßnahmen der Besatzungsmächte in allen Zonen in Erscheinung tveten, die die in Locarno feierlich abgegebenen Erklärungen der Außer»« Minister von Frankreich, EvAand und Belgien folgerrchüg^Sqj dir Tat umsetzen. Berlin, 20. Okt. Zu der Aussprache der Vertreter der rheinischen Bevölkerung mit den Delegierten des Reichs auf der Locarnokonferenz erfährt WTB.: Die eingehenden Dar legungen des Reichskanzlers und des Reichsaußenministers verfehlten offensichtlich nicht ihren Eindruck bei den Teil nehmern. Es wurde allgemein zum Ausdruck gebracht, daß das deutsche Volk beiden Männern und ähren Mitarbeitern für ihrs Arbeit auf der Konferenz zu besondorm Dank ver pflichtet sei. Zu der Frage, ob das Abkommen annehm bar oder nicht annehmbar sei, wurde nicht StsH- lung genommen. Der Zweck der Besprechung war auch nicht der, eine solche bestimmte Stellungnahme als den Kreisen des Rheinlands entgegenzunehmen; dagegen hatten dis rheinischen Vertreter ausgiebige Gelegenheit, ihre Wünsche und Forderungen bezüglich des Rheinland«« und der Rück wirkungen des Pakts auf das Rheinland auszusprechen. Da bei kam die lebhafte Enttäuschung allerseits zum Ausdruck, -aß es- nicht gelungen sÄ, in Locarno bindende Ab machungen über Erleichterungen Mr das besetzte Gebiet fest zulegen mit Ausnahme^ her immerhin nicht unwesentliche« Bestimmung, daß - in Zukupft die Handhabung auch des Rheinlandabkommens unter -er Schiedsgerichtsklausel Los Pakts stehen soll. Die Annahme de« Packts wird nach rheinischer Auffassung davon abhängen müssen, ob die vas den fremden Staatsmännern in "Aussicht gestellte einschnei dende Auswirkung im Rheinland in den nächsten Wochen wirklich eintritt oder nicht. öKmkMkkk SmbmSiMM mt Räumung iHv« Gruben würchhen, wollen dies bis ^Westens Moe». 1925, "n Stadthaus 2, Sdadtbauamt, melden. Die Grundstücksbesitzer werden besonders darauf Angewiesen, -aß-Me -nächste Grubenramnung erst wieder im Fr-Wahr 1926 Schwarzenberg, am 26. Oktober 1926. verzog und Smlum gellen Nabolte als nicht ventobart. *WW'r^" S»Eb«rg Schwarzwassergebiet-Derein. Die Mitglieder werden darauf hingewiesen, daß die IahresSck- trage gemäß Beschluß der Hauptversammlnng auf 6 AL erhöht Diese sind zugleich mit den noch rückständigen Steuer« D-- z. r«.