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WenM U MM AN- Nmgegend Amtsblatt I 7». Jahrs« Donnerstag, den 5. Januar 1S11 Nr. 2 3. 4. 5. 1270 Der Stadtrat. Kahlenberger. tinärztliche Bescheinigung gilt »ur 48 Stunde». Die Abschlachtung der aüs- geführten Tiere hat binnen 3 Tagen zu erfolge» und ist erforderlichenfalls polizeilich zu überwachen Die Ortsbehörde des Schlachtortes ist von der erteilten Erlaubnis zu benachrichtigen. AIS „Ausfuhr" gilt jede Verbringung deS Viehes aus dem Gemeinde, bez. dem Gutsbezirke, in welchem es sich bis dahi» befindet Im BeobachtungSgebtrt gelegene Sainnielmslkereren dürfen Milch. Mager milch, Buttermilch und Molken »ur nach Abkochung abzeben. Der Abkochung ist eine viertelstündige Erhitzung auf 90° L. gleich zu erachten. Die zum Milchversand in die Molkereien oder zum Rückversand von Magermilch, Buttermilch oder Molken aus ihnen benutzten Gefätze find vor ihrer Entfernung au» -er Molkerei inne» und außen durch heiße mtsdestens fünfprozentige Sodalösung gründlich zu reinigen. DaS Treiben von aus anderen Orte» stammenden Klauenvteh auf öffentlichen Straßen innerhalb des Beobachtungsgrbtetes ist verboten. Dazu gehört auch die Verwendung von Rlauentieren al» Spannvieh auf sffent» Uchen wegen; zugelaffen bleibt jedoch das Treibe« von Gehöft zu Gehöft im Orte der Besitzer. Zuwiderhnndlnnge» gegen die vorstehende« Anordnungen werden, soweit nicht «ach aaoeren gesetzliche» Bestimmungen, insbesondere bei wissentliche« Verletzungen auf Grund von 8 328 des Reichsstrafgesetzbuches eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geld- Hrafe bis zu 150 Mark oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft. Jai übrigen wird allen Viehbesttzern im Beobachtungsgcbiet empfohlen, Einrichtung zu treffen, daß das Betreten ihrer Gehöfte nur von einem Zugang- auS erfolge» kann, und an diesem Zugang den Anschlag anzubringen: „Wegen Gefahr der Maul- und Klauenseuche ist da« Betreten des Gehöfte« nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Besitzers gestattet. Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch verfolgt." Meißen, am 3. Januar 1911. 14a V.Die Königlich- Amtshanptmannschckft. Ja den nächsten Tagen wird jedem Grundstücksbesitzer eine Liste zugestellt werde«, in welche alle diejenigen Hausbewohner einzutragen find, die am 40. Januar dsr. Jahres einen oder mehrere Hunde halten; dabet ist a«zugebe«, ob die aufgeführten Hundt lediglich als Zug. oder Kettenhunde verwendet werden. AIS solche find «ur die zu bctrachien, die unausgesetzt während deS TagS bis zur eingebrochenen Nacht an der Kette festgelegt find. Hält kein Hausbewohner einen Hund, so ist dies auf der Liste ausdrücklich zu bemerken. Der HauSsiser oder der ihn vertretende Hausverwalter ist für wahrheits getreue Eintragungen tn der Liste verantwortlich. Für jede« Steuerverlust, welcher durch wissentliche Täuschung oder grobe Fahrlässigkeit verschuldet wird, haftet der Haus besitzer neben dem Hausbewohner al« Selbstschulduer, außerdem wird für jeden Zuwider- Handlungsfall dieser Art eine Geldstrafe von 3 Mark hiermit angedroht. Eine Woche nach Zustellung der Liste, spätestens aber bis zum IS. Januar d.J., ist diese, vor schriftsmäßig auSgefüllt und unterschrieben, bet der hiesigen Stadtkasse eiuzureichen. Alle diejenigen, welche dieser Anordnung zuwiderhandel«, werden auf ihre Kosten er innert, bei weiterer Säumnis mit einer Ordnungsstrafe vo» 3 Mark belegt und für die durch ihre Säumnis entgangene« Steuerbeträge haftbar gemacht werden. Wilsdruff, am 2. Januar 1911. Maul- und Alanenseuche. Utter dem Klauenvieb des Gutsbesitzers Gustav Faust in Oberwartha Nr. 9 t4 die Maul- u«V Klauenseuche ausgebrochen. Dir Bezi ke der Gemeinden tzühnsocf. Uckersdorf, Niederwartha und Weistropp sowie der GutSbezirk Weistropp werden deshalb im Anschluß an die von der König!. Amtshauplmannschast DreSden-Altstadt getroffene Anordnung als Beobachtung-» H-bi-t im Sinne von § 23 der Ministerialverordnung vom 5 Oktober 1908 (Grfetz- uod Verordnungsblatt Seite 335) erklärt. Für das Veobachtungrgebiet gelten folgend- Bestimmungen: Verbsten ist 1. Die Abhaltung von Viehmärkten, außer für Pferde; 2. der Auftrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungsgebtet auf Viehmärkte; die Ausfuhr von Wiederkäuern, Schweinen -infchlietzlich Ferkeln ohne schriftliche srtspslizeiliche Erlaubnis. Diese darf nur für Schlachtvieh zum Zwecke alsba. !ger Abschlachtung und auf Grund einer tierärztlichen Bescheinig «g erteilt werden, auS der hrrvorgeht, daß das gesamte Alauenvieh de» Gehöfte» vom Tierarzt untersucht und unvrrdächttgt der Maul- und Klauenseuche befunden worden ist. Die Ziehkinder betreffend. Die Ortsbehörden werde« hiermit veranlaßt, die Urbcrfichten über die im Orte vorhandenen Ziehkinder auf das Jahr 1910 nach den vorgeschriebenen beide« Vordrucken bez. Fehlanzeigen längstens bis ZUM JA. Januar dieses Jahres hierher einzureichen. Vordrucke zu diesen Anzeigen hält die Buchdruckerei von E. H. Krauße in Meißen vorrätig. Meißen, den 2. Januar 1911. u« Nr 11 vi Die Königliche AmtShauptmannfchaft. Mr die Kgl. »mkskaupkmannfchast Weihen, für das Kgl. Amtsgericht und den Sladtrat zu Wilsdruff, sowie für das Kgl. Forstrenkamt zu Tharandt* Lokalblatt für Wilsdruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorss Pohrsdorf, RöhrMls bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Mit -er Wöchentlichen Beilage „Welt im Bild" und der monatlichen Beilage „Unsere Heimat". Druck und Verlag vcn Arthur Zschunke, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke, Wilsdruff. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags biS spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis IS Pfg. Pro viergespaltene KorpuSzeile. Außerhalb des Amtsgerlchtsbezicks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Aufschlag. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DienStagS, Donnerstags und Sonnabends. BeznaspreiS vierteljährlich 1,35 Mk. frei ins Haus, abgeholt »on der Expedition 1,30 Mk., durch die Post bezogen 1,54 Mk. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Neues aus aller Welt. Die konstituierende Sitzung der vom Kaiser begründeten Kaiser- Wilhelm-Gefellschast zur Förderung der Wissenschaften findet am 11. dS. MtS. statt. Am Mittwoch konstituierte sich in Berlin der Arbeitsausschuß für die deutsche antarktische Expedition. In Berliner Lustschtfferkreisen befürchtet man, daß der Ballon „Hildebrand" aus die Ostsee getrieben und dort verunglückt sei. England wird in diesem Jahre angeblich 36 Dreadnoughts vom Stapel lausen lassen. Im Osten Londons hat sich ein blutiger Kampf zwischen Poli zisten und Anarchisten entspannen. Gestern nachmittag trafen drei Ge schütze der reitenden Artillerie auf dem Kampfplatz« ein. Der russische General Schigalowski wurde der Veruntreuung von 2 Millionen Rubel überführt. In Toulon sind zwei russische Matrosen von einen: französischen Wachtposten erschossen worden. französische Danipfer „Norma" mit 15 Personen an Bord gilt als verloren. ., ,^/^n die Fleischer ihre Geschäfte zum Protest gegen Lie Flcischnot geschlossen. In Rom ist starker Schneefall eingetreten Di- monarchische Gegenbemcgung in Portugal wird jetzt amtlich gemeldet; die Gefängnisse Lissabons sind mit verhafteten Monarchisten überfüllt. Die Kreter wollen vom König von Griechenland die Aus dehnung der griechischen Gesetze aus Kreta erbitten. Heftige Erdbeben sanden in Mittelasien statt. Politische Rundschau. Wilsdruff, de« 4. Januar. Deutscher »eich. Di- Parade d-r Royal Drago-a- vor dem Rutscher» Kronprinzen. <§",M""ürIager vo« Mu^ fand Monta, die Parade Noyal DragoovS, dtffe« Chef bekannt. « v" de« Kronprinzen statt. DaS militärische Schauspiel nahm einen glänzenden Verlauf. Der Kronprinz, der die Uniform der Pasewalker Kürassiere mit dem Küraß angelegt hatte, überbrachte dem Regiment Grüße seines VaterS. Der Regimentskommandeur dankte hierfür wie für die Ehre, den Kronprinzen einige Tage als Gast im Miliärlager zu habe«. ES erfolgte dann ein Vorbeimarsch im Schritt, Trab und Galopp glänzend. Zum Schluß ließ der Kronprinz das Regiment Karree bilden und dankte für die vorzüglichen Leistungen. Der Kommandeur bat darauf den Kronprinzen, drei Medaillen, welche zu Neujahr drei Wachtmeister» des Regiments für achtzehnjährige treue Dienste verliehe» wurden, jedem der Dekorierten selbst zu übergeben. Der Thronfolger kam diesem Wunsche nach u»d führte dann das Regiment tnS Lager zurück. «nrn-gi-fttstung für Lebensretter. Der bekannte amerikanische Wohltäter Andrew Carnegie, dessen Stiftungen für FriedenShelde« bereits in de» Ver einigten Staaten England und Frankreich zum Segen wirke», hat am Schluß des vergangenen Jahres auch für Deutschland eine solche Stiftung mit einem Kapital vo» 1'/« Million Dollars begründet. Der Kaiser hat zur Ehrung deS Stifters der Stiftung den Namen „Carnegie- Stiftung für Lebensretter" beigelegt u»d das Protektorat über dieselbe übernommen. Der Zweck der Stiftung ist die Linderung der finanzielle» Notstände, welche sich auS heldenmütige» Austrengungen zur Rettung von Mensche«, leben im Gebiete deS Deutschen Reiches und seiner Ge. wässer ergeben, sei eS sür die Lebensretter selbst durch deren vorübergehende »der dauernde Erwerbsunfähigkeit, sei e», im Falle des Todes derselbe«, für ihre Hinterbliebenen. In erster Linie find dabei diejenigen UnglüSSfälle tnS Auge gefaßt, welche sich bei Ausübung friedlicher Berufe, z. B. derjenigen der Bergleute, Seelente, Aerzte, Kranken- Pfleger, Feuerwehrleute, Eisenbahn- und Poltzeibeamten ereignen. Unter .Lebensretter«" werde« auch diejenigen Personen verstanden, deren heldenmütige Anstrengungen zur Rettung vo« Menschenleben von Erfolg nicht gekrönt worden find. Zur Verwaltung der Stiftung hat der Kaiser ei« Kuratorium eingesetzt, dessen Vorfitz zunächst dem Chef deS Geheime» ZiviUKabinettS übertrage« ist. Dem auS mindestens 12 Personen bestehenden Kuratorium gehört satzungSgemäß der Botschafter der Vereinigten Staate« von Amerika in Berlin und je ein Vertreter des Bergfachs, des Eisenbahnwesens, des Seewesens, der Aerzteschaft und der Industrie an. Die von dem Kuratorium zu bewilligenden Beihilfe« find einmalige oder fortlaufende. Letztere solle» a) für Lebensretter auf die Dauer ihrer völligen oder teilweisen Erwerbsunfähigkeit, b) für Hinterbliebene vo» Lebensrettern und zwar für Witwen biS zur eventuelle» Wiederverheiratung und für Kinder bis längstens zur Erreichuwg eines zur selbständigen Ernährung befähigten MterS gewährt werden. Für beso»ders befähigte Kinder könne» zu ihrer Er ziehung für einen gehobenen Beruf in bezug auf die Höhe und Dauer der Unterstützung außergewöhnliche Auf wendungen gemacht w:rden. Den Hinterbliebenen können gleichgeachtet werden andere nähere Verwandte, welche mit dem Verstorbene» eine« Haushalt gebildet u«d in ihm den Ernährer verloren haben. Die Zahlungen sollen in der Regel monatlich bewirkt werden. Sämtliche Bewilligungen aus der Stiftung erfolge« unter Voraussetzung der Würdigkeit und Bedürftigkeit der Empfänger, die fortlaufenden dementsprechend mit dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, wenn diese Voraus- setzungeu nicht mehr zutreffen. Die Stiftung tritt mit dem Tage ihrer landesherrliche« Genehmigung in Kraft. Notstände, welche sich aus Un- glückSfälle» vor diesem Zeitpunkte herleittu, könne« bet dem Borhaudensetn der satzungSgemäßen Voraussetzungen «ach Maßgabe der am Schlüsse jedes Rechnungsjahres ver bleibende» Ersparnisse durch Bewilligung einmaliger Bei hilfe« seitens deS Kuratoriums berücksichtigt werde«. Fort laufende Beihilfe« zu gewähren, ist in solchen Fällen nur ausnahmsweise zulässig.