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VWWWAMWM Verlag L. M. Gärlner, Aue, Srzgeb Dienstag, den 3. November 1925 78. Jahrg Amtliche Anzeigen 8. S. Schneeberg, den 29. Oktober 1928. Der Stadtrat. 10. 15. Nov. Steuerkalenöer für November. 11. 1. 12. Gc- 13. 2. 14. 3. vom 21.—31. Okt. 1928. 16. 4. 16. 5. 6. 18. Schneeberg. Verkehr mit Fleisch 7. Das Finanzamt. Der Rat der Stadt. — Steneramt. Reichsregierung unö Deutschnalionale 'S. »Imon, Irogart», iS. Im rk. IX» D»U,Ir«un»- nlchlnl mtt «»«nähme der Tag, »at Senn- imd F-stlagm. Der Preis ldr dl, 34 mm breli« LoIon«l.«»„I,enz«II, Im «mledl-Nbezlrh Ist »0 <S-mIUen»»z,Ig«n uud 6I-II,»o«l»», BedHrl«s«r 11), au-wdrl- »5, sür die vo mm dr««k Peill. R»l-»„«N« »0, o»«>Srl- 100, I«r dl« SV mm bxil« , m»U. Lolomlielle 55, »uswdrl- »5 Sovpsennlg. ! P»mrd«a.a»,t«, Leipzig Ar. irres. »«»«lnde^tr»^»»»»! «!»«, Srzgeb. Ar. rs. rgeb 4 ft: I- unck :Nsn. Fällig anr 1. Nov.: «»»rlgeii.Slun-hm« str dl« Nummer dl, vormMag, » I Zahlstelle: Fi: 16. Nov.: Ginkommsnsteu rmeitlon Svksttn riunls >n von ^uk- ;r ^uslculllt- cie» iSer A Mtel o tsraspr. V 811 8amm«I- kslken von dlacdprllk. rcierunken. leilung deine Der-alm-rlung. — Unlerbrerhnngm des »- Mll-belried«, begründe, kein, Ansprache. B,l Iahlung^ oerjug »ad Konkurs g«Um Rabatt« al, nicht omlnbari. Bezirksgetränkesteuer fiir November 1925. Schonfrist: 1 Woche. Zahlstelle: Stadtsteueramt. Erneut wird darauf hinaewiesen, Laß di« tränkesteuer nicht nur von Händlern und Schankwirten zu zahlen ist, sondern daß auch jede andere Person steuerpflichtig ist, die Getränke zum eigenen Verbrauche einführt. Da schon wiederholt auf Liese Bestimmung erfolglos hingewiesen worden ist, wird jetzt jeder Säumige wegen Steuerhinterziehung bestraft. Das Steueramt erhält von allen Sendungen Kenntnis. von Loearno, besonders in den Rheinland fragen, sich alsbald verwirkliche." 4. Die in den deutschnationalen Auslassungen am Inhalte der Vertragsentwürfe geübte Kritik stimmt weder mit den ver schiedenen erwähnten Beschlüssen des Reichskabinetts überein, noch ist sie sachlich gerechtfertigt. Zum Verständnis des Sinnes und der Tragweite der Entwürfe bedarf es keiner schwierigen und künstlichen Auslegung, sondern nur eines vorurteilsfreien Studiums des klaren Wortlautes. Zu den Einwendungen der Deutschnationalen Dolksgartei sei nur folgendes bemerkt: Durch die Entwürfe von Locarno wird weder das Se l b st- bestimmungsrecht der Völker beschränkt, noch auf andere Weise der friedlichen Entwicklung vorgegriffen. Im Vergleich mit der durch die Machtverhältnisse bedingten gegen wärtigen Lage Deutschlands würde das Inkrafttreten des Der- tragswerkes nicht eine Einschränkung der deutschen Handlungs freiheit bedeuten, sondern vielmehr der Anfang und die Grund lage für eine aktive Wiederbeteiligung Deutsch lands an der Politik der europäischen Großmächte sein. Den sich aus der Völkerbundssatzung für Deutschland wegen seiner besonderen Lage ergebenden Gefahren wird durch die verab- vedete Erklärung zum Artikel 16 der Satzung, die im übrigen genau den Forderungen der Note vom 20. Juli entspricht, in praktisch wirksamer Weise vorgebeugt werden. 5. Die Kritik an den mangelnden Auswirkungen des Dertragswerkes auf di« Fragen der besetzten Gebiete ist zum mindesten verfrüht, da die Verhandlungen hierüber noch im Flusse sind. Die deutschen Delegierten haben weder in Locarno noch später jemals einen Zweifel darüber gelassen, -aß die para phierten Vertragsentwürfe nur einen Teil des in Betracht kom menden Fragenkomplexes regeln, und daß sie deutscherseits nicht in Kraft gesetzt werden könnten, wenn nicht auch der andere Teil, die Rückwirkungen auf die besetzten Ge- biete, ein« den deutschen Lebensnotwendigkeiten entsprechende Regelung erfährt. In diesem Sinne werden die Derhanülun- gen mit den anderen beteiligten Regierungen auch zurzeit weitergeführt. 6. Die Behandlung der Kriegsschuldfrage vor und auf -er Konferenz von Locarno sicht in genauester Uebervin- stimmung mit den einmütig darüber gefaßten Beschlüssen -es Reichskabinetts 6. Nov.: Mielzinssteuer auf November 1925. Schonfrist: 1 Woche. Nr. 256. Aue. Vorzugsrenlen w Mbefitzervon Aelchsanleihen. Diejenigen bedürftigen Altanleihebesitzer im Bereiche des Bezirks- sürsorgeverbandes Ler Stadt Aue, denen gemäß 88 8, 18 flgd. des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. 7. 1925 auf Grund von Mavkanleihen des Reiches alten Besitzes ein Auslosungs recht zusteht, haben die Gewährung einer Vorzugsrente im Fürsorge amte — Stadthaus, Zimmer 21 — zu beantragen. Für den Antrag sind nur die vorgeschriebenen Vordrucke zulässig, die daselbst kostenlos entnommen werden können. Dort wird auch jede weitere gewünschte Auskunft erteilt. Aue, den 30. Oktober 1925. Der Bezirksfürsorgeverband der Stadt Aue. » enthaltend die amtlich«« Lekan«l»achm»g«n der Amishauptmannschast und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staats» u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustädtel, Srünhain, sowie der Finanzämter in Aus und Schwarzenberg. Es werden außerdem veröffentlicht: Di« Bekanntmachungen der Stadlräte zu Au« und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. werden nicht zugssteltt. Bei Ler Bezahlung ist die Rechnung für Las 2. Rechnungsvierteljahr 1926 vor- zulegen. Schonfrift: 1 Woche. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 10. Nov.: Umsatzsteuer für den Monat November 1925 von den Wer Frischfleisch, Gefrierfleisch, Fleifchwaren oder Wurstwaren im Kleinhandel feilhält, ist verpflichtet, in jedem Verkaufsraums oder an jedem Verkaufsstande ein Verzeichnis der Verkaufspreise an gut Sleuerkalsn-er sür November. 1. November: Getränkesteuer für Oktober. 1. November: Musikinstvumentensteuer für November. 1. November: Hundesteuer 2. Termin 1925. 6. November: Aufwertungs- (Mietzins-) Steuer für November. 5. November: Arbeitgeberabgabe für 21. bis 31. Oktober. 18. November: Gewerbesteuer 3. Termin 1923. 16. November: Wasserzins 3. Termin 1925. 15. November: Arbeitgeberabgabe für 1. bis 10. November. 16. November: Kirchensteuer 2. Termin 1925. 25. November: Arbeitgeberabgabe für 11. bis 20. November. Zahl st elle: Stadtsteuerkaste — Zimmer Nr. 2 —. Kass en stu n d en: Täglich 168 bis 161 Uhr. Nach Ablauf einer Schonfrist von 1 Woche werden noch rückstän dige Steuern und Abgaben zwangsweise eingezogen. Außerdem tritt vom Tage der Fälligkeit ab die Zuschlagspfucht ein. Der Zuschlag beträgt Mr jeden angefangenen oder vollen halben Monat 56 Prozent. Schneeberg, am 29. Okt. 1925. Der Stadtrat. — Steueramt. imt. « des Iahresbetrages). Einzureichen beim Finanzamt. 6. Nov.: Restzahlung auf für das Iaht 1926 geleistete Beiträge für Lie landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Be scheide werden zugestellt. Schonfrist: 1 Woche. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 5. Nov.: Wasserzinsvorschußzahlung für Okt. 1925 in Höhe Les 3. Teils des im 2. Nechnungsvierteljahre (Juli bis Sept. 1925) bezahlten Wasserzinsbetrages. Rechnungen Auf Blatt 486 des Handelsregisters, die offene Handelsgesellschaft in Firma Böhm L Winzenburg in Schneeberg betr-, ist heute einge tragen worden, daß Lie Gesellschaft aufgelöst, daß Hermann Ludwig Karl Winzenburg ausgeschieden ist und daß Arthur Paul Böhm das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma allein weiter fortfllhrt. Amtsgericht Stchreeberg, am 27. Oktober 1925. sichtbarer Stelle anzubringen. Der Preis ist bei Frischfleisch und Ge frierfleisch für Las ganze Pfund, bei Fleischwaren und Wurstwaren für das viertel Pfund in deutlich lesbaren Zahlen anzugeben. Es genügt die Preisangabe für die gangbarsten Arten und Sorten. Ge frierfleisch muß als solches bezeichnet werden. Die angegebenen Preise dürfen nicht überschritten werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach 8 7 des Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch vom 10. August 1925 mit Gefängnis bis zu einem I<chre und mit Geldstrafe öder mit einer Lieser Strafen bestraft. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 5. Nov.: Arbeitgeberabgabe für Lie Zeit Schonfrist: 1 Woche. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 5. Nov.: Steuerabzug vom Arbeitslöhne für Oktober bzw. letzte Oktoberdekade 1925. (Die Ablieferung muß, wie all monatlich, eine vollständige sein.) Schonfrist: keine. Zahlstelle: Finanzamt. 5. Nov.: Einreichung der Bescheinigung für Lie im Oktober ein- behaltenen Lohnsteuern und Versicherung nach bestem Wissen unü Gewissen. (Die Bescheinigung kann auch ertrag. . Schonfrist: 1 Woche. Kablstelle: Finanzamt. Drei Tage vor Ablauf der Gültigkeit >der Steuerkarte für die Kraftfahrzeuge Erneuerung der Steuerkarten vor- Schonfrist: keine. Zahlstelle: Finanzamt. Schwarzenberg, am 29. Oktober 1925. Sie LociMs-AWMll -er SeMnMMen Volksvarlei. Die Entschließung, die von der Leuts chnationalen Reichstagsfraktion unmittelbar vor ihrer Zustimmung zur Annahme der Einladung von Loearno dem Kabinett be- kanntgegeben wurde, hat folgenden Wortlaut: X. Die Antwortnote muß zum Ausdruck bringen: 1. Deutschland hält an der Note vom 20. Juli als Grundlage für weitere Besprechungen und Verhandlungen fest. 2. Die Besprechung der Außenminister hat nur informellen und ver- traulichen Charakter; bindende Abmachungen, auch über Einzel punkte, finden also nicht statt. S. Spätestens gleichzeitig mit >der Annahme der Einladung wird den Signatarmächten des Versailler Vertrages geenüber durch Erklärung der deutschen Reichsregierung das erzwungene Schuldbekenntnis des Art. 231 ausdrücklich aufgefagt. 0. Folgende Gru nLs ätze werden durch Kabinettsbe schluß für die weiteren Verhandlungen und Besprechungen fest gelegt. 1. Eine Konferenz« inlad un ganDeut sch» land wird nicht angenommen werden, wenn nicht vorher die Entwaffnungsnote befriedigend erledigt und die Räu mung der Kölner Zone zu einem bestimmten, möglichst nahen Dermin vertraglich fichergestellt ist. 2. Eine Konferenzeinladung wird weiter nicht angenommen, wenn nicht die Beseitigung aller RechtswiLri gkeiten des Besatzungsre gimes im besetzten Rheinland und Saargebiet und eine Re vision des Ryeinlandabkommens sowi« der erlassenen Or donnanzen sichergestellt ist. 3. Ein Verzicht auf Leut- s ch « s LanL uno Vo lk ist schon im Hinblick auf das Selbst bestimmungsrecht der Völker unmöglich. Daher darf ein abzu- schließender Sicherheitspakt nichts Weitergehendes als den Verzicht auf Angriff, Einfall oder Krieg zur Aenderung der bestehenden deutschen Grenzen im Westen enthalten. Dies ist von der Reichsvegierung auch Ler Oeffentlichkeit gegenüber klarzustellen. Die Präambel des Londoner Entwurfs ist ent- sprechend zu ändern. Weitere Einzelvorschläge siehe Anlage. 4. Ein Sscherhe itspakt und Schiedsverträge sind nur anzunehmen, wenn: jede Garantie östlicher Verträge durch Frankreich ausgeschlossen wird, politische Fragen, nament- sich Streit über die Grenzen, lediglich einem Vergleichsverfah ren unterworfen werden und der unparteiische und paritätische Tharatter des Schiedsverfahrens fichergestellt ist. k. Der Ein- trittDeuts chlandsin-enVölkerbun-erfolat nur, wenn alsbaldige Verhandlungen über die allgemeine Abrüstung gesichert sind, im Hinblick auf die allgemeinen Abrüstungsnmß- nahmen des Völkerbundes, denen auch Deutschland sich unter werfen wird, und auf di« bereits durchgeführte völlige Entwaff nung Deutschlands alsbald alle einseitigen Entwaffnuna»- und Konkvollmaßnahmen gegen Deutschland (vor allem die Investi gationsbeschlüsse) sistiert werden und bis zur Durchführung d« allgemeinen Abrüjftmg durch rechtlich bindende Mmachmtzen Zahlstelle: Finanzamt. 15. Nov.: Arbeitgeberabgabe für Lie Zeit vom 1.—10. Nov. 1925. Schonftist: 1 Woche. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 15. Nov. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die 1. Novemberde kade 1925, sofern Ler Gesamtbetrag 50 RM. übersteigt. Schonfrift: keine. Zahlstelle: Finanzamt. 15. Nov.: Gowerbestouervorauszahlung 1925, 3. Rate. Schonfrist: 1 Woche. Zahlstelle für Schwarzenberg: Stadtsteueramt. Zahlstelle für Grünhain, Johanngeorgenstadt und Lauter die gemeindlichen Steuerhebestellen, für die übrigen Gemeinden das Finanzamt. 15. Nov.: 2. Termin der ev.-luth. und röm.-kath. Kirchensteuern auf 1925. Schonfrist: 1 Woche. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 25. Nov.: Arbeitgeberabgabe f. Li« Zeit vom 11.—20. Nov. 1923 Schonfrist: 1 Woche. Zahlstelle: Stadtsteueramt. 26. Nov.: Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lie 2. November- Lekade 1925, sofern der Gesamtbetrag allein oder zu sammen mit der 1. Dekade 50 RM. übersteigt. Schonfrift: keine. Zahlstelle: Finanzamt. 17. Innerhalb 1 Woche nach Fiilligteit:Sieuerabzug vom Kapital- Eine Erklärung Ser Aeichsregierung. WM. verbreitet eine ErklärungdesReichskabi- netts, in der am Anfang behauptet wird, daß Lie Auslassun gen Les deutschnationalen Parteivorstandes über Locarno eine Pihe von Angaben enthielten, Lie sich niit den Tatsachen nicht 'm. .Die Reichsregierung, so heißt es weiter, hält es mit deutschen Interessen nicht vereinbar, jetzt das gesamte in betracht kommende Material der Oeffentlichkeit preiszugeben. Sie muß sich deshalb einstweilen darauf beschränken, gegenüber den Auslassungen der Deutschnationalen Volkspartei folgende Tatsachen festzustellen: 1. Die S te l lungnahm e Les Reichskabinetts zu der Sicherheitsfrage ist seinerzeit durch einmütige Zustim mung zu der deutschen Note vom 20. Juli 1923 festgelegt wor den. Vor der Konferenz sind sodann, und zwar ebenfalls ein mütig, Richtlinien für die Verhandlungen aufgestellt worden, die auf den Gedanken beruhten, daß als Grundlage für das gesamte weitere deutsch« Vorgehen die Ausführungen jener Note zu gelten hätten. 2. Die deutschen Delegierten sind in keinem Punkte von Len aufgestellten Richtlinien, insbesondere von den Grundsätzen der Note vom 20. Juli abgewichen. Die Behaup- tung, daß die Paraphierung der Vertragsentwürfe in uner warteter Ueberstürzung erfolgt sei und gegen getroffene Ab machungen verstoßen habe, ist unrichtig. Die deutschen Dele- gierten haben sich zu der Paraphierung entschlossen, weil, so- weit der Inhalt Ler Vertragsentwürfe in Betracht kam, nach ihrer übereinstimmenden Ansicht Lie vom. Reichskabinett auf- gestellten Richtlinien erfüllt waren, und weil ihnen in An sehung der nicht in Liesen Entwürfen behandelten Fragen eine Len deutschen Lebensinteressen gerecht werdende Regelung in Uebereinstimmung mit den Richtlinien des Kabinetts hin reichend sichergestellt erschien. 3. Am 22. Oktober 1925 hat das Reichskabinett unter Vor sitz des Reichspräsidenten vor Beginn der Beratungen des Aus- wärtigen Ausschusses Les Reichstages einstimm i g fv lgen- den Beschluß gefaßt: „Das Reichskabinett hat den Bericht Ler deutschen Delegation über Loearno entgegengenommen und beschlossen, das auf der Grundlage der deutschen Note vom 20. Juli 1925 in Locarno eingeleitete Dertragswerk zu einem Abschluß zu bringen, der den Lebens Notwendigkeiten des deut'chen Volkes gerecht wird. Die Reichsregierung geht Labe von der durch Lie feierlichen Erklärungen der Außen- Minister Englands, Frankreichs und Belgiens begründ««» festen Erwartung aus, daß -ie logische Auswirkung des Werks