Volltext Seite (XML)
Erzgedlrglscher Dolkssreund Oerlttche Angelegenheiten allmonatlich einen Frauenabend im Jugendheim ä LZAAM S sr 8KNZs L-sdsnsnilttel lpnkelmarxni-inv, krisebo 'iVaro, pkunä-^Vürksl 63 v ^oscnonsn, nisräurok ist MMÜSS »IS VAiZE Wasckmlttsl von Qsscdmkiok, Isiodt bskömmlicb. prsis 6sr LZSÄ WGSsrsr Lrnst - ?apst - 8tr»66 (Hsu8 Dietel). tsins Wollknro« ».inüvnsr Ssmts I'tunä-l'LkLl 70 . . . 3 Lknnä 1.20 Reinstes Kokaskott „Lnnvrol" Mucker, xvmnklvn ...... LLitKrivO-Naeoarolli . . KIvpker-Li«r-8ekllittnuävln , ^.msritc. konävvsivrtv Mied Kanxovn-Kois, xiasiort . . . . Kräupoboo, kviu ...... Ovlsaräinoll .......... icottkerinxe Llanxioa-IinltLo und dem Auer Verbände für christlichen Frauendienst beiM- tretcn. Schwarzenberg, 1. Okü Kürzlich besichtigten Mannschaften der hiesigen Sanitätskolonne rmd der von Pöhla die Landes« anstalt Üntergölhsch bei Rodewisch. Negierungs-Mtzdrzinolvat Dr. Kell übernahm die Führung. Zuerst wurde der Gesell- 250-gr-Lakst 250-gr-paIest . groLs Voss .... ptunä « . . vkunä - . 6Iub-Ooss ... 3 8tüoic 125-gr-Lakst entstellen Lesellwsräsn, vis Kopksckmerren, 8ckväck«gsküdl, ^ppetttloslgkstt, blervositätr es tritt suob Unlust an«! Unver mögen rar Arbeit ein. Körper unri Oeist detinrien stell in einem krnnkknktsn, nervösen2astsnä. 8si besten,rb« mit solchen Usbsln bellsstst sincl, ist es wichtig-,Hst ttsl unö Vege 2u suchen, öen Slutrustsncl ru verbessern. Visses kenn in vielen Vellen öursb «ten Sebrsueb von treten häutig- auk bei geistig Angestrengten, ckurcll öie geistige Arbeit vsröen clie klerven schnell sbgsnutrt, was in vielen Vellen eins Verschlechterung- clsr Llulhssckasksnkeit mit sieb führt. liierens * Um das Relchsschulgeseh. Das deutsch. evan ge- lische Schüllar teil l>at in seiner Sitzung folgende Entschließung angenmomen: Das deutsch-evangelische Schul- lartell begrüßt es, daß das gegenwärtige Skeichsministerium der Notwendigkeit, ein Ncichsrahmengesetz zur illusführung von Artikel 146, Abs. 2, und Artikel 149 der Reichsverfassung zu erlassen, entsprechen will. Der vorzeitig veröffentlichte Ent wurf ist in wesentlichen Teilen als erheblicher Fortschritt gegenüber dem früheren Entwurf zu bezeichnen und als die geeignete Grundlage für die Sicherung der Be- lenntnisschule im Nahmen des öffentlichen Schulwesens anzu sehen. Die Stellungnahme zu Einzelheiten behalten wir uns bis zur amtlichen Veröffentlichung des Entwurfes vor. In jedem Fall fetzen wir voraus, daß die Beamten- und Staatsbürgerrechte der Lehrerschaft durch den Entwurf nicht augctastet sind, und stellen mit Befriedigung fest, daß der öffentliche Charakter der Volksschule und ihre nationale Aufgabe nach dein vorliegenden Entwurf nicht be einträchtigt werden. Erneut lehnen wir die Wiederkehr der sog. geistlichen Schulaufsicht nachdrücklichst ab. Andererseits müssen die berechtigten Belange der Landes- und freien Kirche hinsichtlich des Religionsunterrichtes gewahrt werden. Wir rufen die evangelische Elternschaft auf, in ihrer oft bewährten Treue sich durch keinerlei Agitation wankend machen zu lassen und dem Gedanken des Elternvechtes wie dem Ideal der christ lichen Schule zum Siege zu verhelfen. * Für die vierteljährliche Gehaltszahlung. Die Abge- vrdneten Schiffmann, Anders, Ulbricht und Röllig haben im Landtag folgenden Antrag eingebracht: „Der Landtag wolle beschließen, die Negierung zu ersuchen, die vierteljährliche Gehaltsvorauszahlung an Beamte und Lehrer vorzubeveiten und die dazu erforderlichen Maßnahmen im Interesse des Winterbedarfs möglichst zu beschleunigen." * Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und sonstiger Bedarf) ist nach den Feststellungen des Stati stischen Neichsamtes für den Durchschnitt des Monats Sep tember mit 144,9 gegen 145 im August nahezu unver ändert geblieben. Trotz des weiteren Anziehens der Preiss fiir Fleisch, Molkerei crzcugnisse und Eier sind die Ernäh- rungsausgnben infolge der Verbilligung von Brot, Kartoffeln und Gemüse um rund 1 Prozent zurückgegangen. Dagegen haben sich die Wohnungsmiete und die Ausgaben für Heizung Md Beleuchtung erhöht. * Personenstandsaufuahme am 10. Oktober. Die dies- zahrige Personenstandsausnahme hat sich nach Anordnung Les Reichsministers der Finanzen wieder wie im Vorjahre auf die natürlichen Personen und auf sämtliche Betriebe zu erstrecken. Als Betriebe gelten nicht nur die eigentlichen Gewerbe betriebe, sondern auch alle Betriebsstätten, Lagerrrüume, Bureaus, Verwaltungen usw., die sich auf einem Grundstücke befinden, gleichviel ob der Inhaber des Betriebs in dem gleichen Grundstück wohnt oder nicht, und ob der Inhaber des Betriebs eine Einzelperson, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Akticngesejlschast, Gesellschaft mit be schränkter Haftung oder Behörde ist. Es werden diesmal Haushaltungslisten, Dctriebsblättcr und Hauslisten ausge geben. In welcher Weise sie auszufüllen sind, geht aus den LLukkau8 Lcdocksn. ä 110/838 Kvrnseiko, vL. 62°/» vsttgob., 2 Lissel je 200 gr 38 Kernsvike, oa. 62"/« vettAeb., 400-6r»rnm-kisgsI 38 Kvrvsvike, ea. 62°/o vett^obalt, 2-pkunä-Riegsl 95 Wavhskeraseit'v 2-vtuncI-vioMl 1.20 8»llni»!t-'1'orpentin-8eikvnpu1vvr mit 10°/« vottZsbo.lt 2 Vkuvä 55 loiletteseike, verseh. VIumsoZsrtisbo, 10 8täok 95 Vuttviiuilskssikv „8prvvn iilüsrill", . . 5 8tüek 95 Verlag C. M. Gärtner. Aue. 1. Beiblatt. 28 32 60 25 28 60 35 30 es möglich, clen Ülutrustanck ru verbessern, «len Appetit ru beben, voöurcb ein besseres Aussehen, überhaupt eins Hebung -les ^UZemeinbeüncksn bsrbeix-esübrt wercien bann, so claL die VorbsäinZunZen geschallen wsrcksn können, um «len schweren bsruk- licben vklisbtsn obns8törunZ necbrulcommsn. Preis 6er 8chaclltsl, längere 2eit rsiebsnü, 2.50dl. «t 230. 8. Oktober 1S2S. bs8te yualiisl unä ^u8lüttrunK. I Hlttsr-Apoibsks, LennssvLrg i. ris.» Hrikse-HpoMsks, SebwsrrsnAsrg Ss. von Eiern und Jungen aus den Nestern, sowie das Einfangen und Töten von Wild aller Avt wird als Jagdfrevel mit Freiheitsstrafe belegt. Das Einfangen und Erlegen von jagdbaren Raubtieren und wilden Kaninchen innerhalb von Häusern und Gehöften ist wohl gestattet, jedoch ist der Ge brauch des Gewehres verboten. Nur in Weinbergen und Kirschpflanzungen kann der Gebrauch des Gewehres zur Ab gabe von Schreckschüssen nach Gehör des Iagdausübungs- bercchtigten gestattet werden. Auch für den nicht gewerbs mäßigen Handel mit Wild sind durch das neue Gesetz die Grenzen eng gezogen, um den Vertrieb unreell erworbenen Wildes zu unterbinden. Dis Versendung von Not-, Dam», Muffel-, Reh- und Schwarzwild darf nur unter Beifügung eines Ursprungszeugnisses der Gemeindebehörde erfolge«. ttesonckers billig: I.orlsn-, Koppen- unri «suskisirrsfLtolls, Nemcisn- unü «IsekSnbsreiiSnis usw. Litte um Lesioktigung. Kein Kaulewsug. — — — Lvevtl. 2abl ungserleickterung. in allen ?rei8laAen u. können. GLGLZASWMÄSL' / / OpvssrLiKH / MMMel so^vre aUe anderen keUsrten. Reparaturen uncl Dmardeitungen sauber u. preiswert. dleuankertigunZ nack Wunseb. Lilreü netter, »«rMnermekter, Oegr. 1810 vv. Hiaumüller ^aekk. Oegr. 1830. kürsteiÄpLstr 24. Oegenüber cier alten l-iauptwacbe Deittalllungl veilLakIung! Kmplekle sebr preiswert: - Krßtlrvl —— Zroüsn VIssebs 4.— blk. hg vlasobe 2.25 Nic babon io ^potbelcsn 8 uoä OroZerion. Oalsnus Ebemiseks Inckustrie, vranlckurt a. bl.. LosiobsrstraLs 4. K ^Lllerr - ^poiNsks, ^us i. LrrAsd-, g b/?ob> sn-^pntNskS, l-öSnKr k. KrLg., aus den einzelnen Vordrucken ersichtlichen Anleitungen hervor. * Wieder Fahrpreisermäßigung für Jugendliche. Dem Reichsausschuß für Leibesübungen ist es gelungen, bei der Reichsbahnverwaltung die Wiedereinführung von Fahrpreis ermäßigungen bei allen Fahrten zur körperlichen, geistigen und sittlichen Ertüchtigung der Jugend zu erwirken. Die Vergünstigung wird nur Jugendlicher bis zum 20. Lebens jahre gewährt, sowie für eine ältere Aufsichtsperson auf je 10 jugendliche Teilnehmer. * Ausrüstung der Personenwagen mit Fußdecken. Wah- rend der Heizperiode werden in allen Abteilungen der 1. und 2. Klasse der D-Zugswagen Fußtcppiche eingelegt. Weiter werden di« Abteile 2. und 3. Klasse der Personenwagen auf den nachstehenden Strecken des Erzgebirges und oberen Bogt- landes mit Kokosfußboden versehen: Werdau—Anna- berg, Zwickau—Oelsnitz, Johanngeorgenstadt— Schwarzenberg, Hcrlasgriin—Klingenthal, Chem- n i tz—A u e—A dorf, Chemnitz — Weipert, Chemnitz— Reitzenhain, Stollberg—Schlettau. * Was muß der Nichtjäger vom neuen sächsischen Jagd- gesetz wissen? Das seit dem 1. Septeniber 1925 in Kraft ge tretene sächsische Jagdgesetz hat, wie im „E. D." mit geteilt, grundlegende Neuerungen gegenüber dem bis herigen Nechtszustande gebracht, deren Nichtbeachtung nicht allein den Jäger, sondern mich den Nichtjäger in Konflikt mit dem Strafgesetz bringen kann. Offenbar sind sich in erster Linie die Hundebesitzer und namentlich die Landwirte noch nicht der Tragweite bewußt, wenn sie ihre Hunde hinaus in den Jagdbezirk mitnehmen. Gerade während der Ernte im September konnte man beobachten, daß auf den Feldern sich viele Hunde umhertrieben. Während bisher ein Hund, der im Beisein des Besitzers revierte, vom Iagdaus- übungsberechtigten nicht getötet werden durfte, kann das nach dem neuen Gesetze geschehen, sofern die Hunde 300 Nieter vom nächsten bewohnten Gebäude rcvierend angetroffen werden. Der Hundebesitzer, der im Freien seinen Hund nicht anleint, kann keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz erheben, wenn vor seinen Augen sein revierender Hund erschossen wird. Außerdem kann er auf Antrag des Jagdausübungs- bevechtigten noch mit einer Geldstrafe bis zu 150 NM. belegt werden. Da revierende Hunde der größte Feind des Wildes sind, muß jeder Iagdausübungsberechtigte auf strenge Ein haltung der gesetzlichen Bestimmungen bedacht sein. Ab weichend vom bisherigen Rechtszustande ist die Aneignrmg von Wild aller Art, das verendet in den Gehöften, Gärten und umfriedigten Flächen als sogenanntes Fallwild gefunden wird, geregelt. Das Aneignungsvecht steht nunmehr lediglich dem Iagdausübungsberechtigten zu, niemals mehr dem Be sitzer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht. Dieser ist zur Herausgabe verpflichtet gegen 10 Prozent Vergütung vom Wildwerte. Auch hat er Naubwild, das in Häusern und Ge höften getötet wird, an den Iagdausübungsberechtigten unter Anspruch auf 25 Prozent des Wertes unverzüglich abzu liefern. Der Finder hat die Pflicht, den Fund binnen 24 Stunden dem Iagdausübungsberechtigten mitzuteilen. Nicht ablieferung gefundenen Wildes zieht Bestrafung wegen Unterschlagung oder Diebstahls nach sich. Die Nichtanzeige von gefangenem oder erlegtem Wild wird mit Geldstrafe bis zu 150 NM. geahndet. Auch Automobilisten, dis auf den Landstraßen Wild töten, unterliegen diesen Bestimmungen. Gefundene Geweih- und Nehabwurfstangen sind ebenfalls an den Iagdausübungsberechtigten abzuliefern. Das Wegnehmen Is WWWtz. haltbare Ware, von Sandboden, zum Einkellern, liefert in Ladungen frei SUNon und im Einzelnen frei Kaus u. bittet um Aufgabe von Bestellungen. Kugo Oehm» Neu«ell U Sa. Fernsprecher 140 Amt Schwarzenberg. Neustadtel, 30. Sept. Der im Jahre 1837 gegründet» Frauen verein hielt am Montag abend in Körner'« Schankwirtschaft seine Hauptversammlung ab; sie wurde vom Kurator Pfarrer Bru hm eröffnet und geleitet. Er trug zunächst den Jahresbericht auf 1924/25 vor, der sehr erfreulich lautete, da die Pereinstätigkeit wieder in der Weise der Vor kriegsjahre ausgeführt weiden konnte und die Opferwilligkett der Mitglieder gestiegen ist. So wurden im Geschäftsjahre 1912/13 von 276 Mitgliedern 419 Mk. und im abgelauftnen von 272 Mitgliedern 839 Mk. Beiträge gezahlt; auch konnte . man wieder zur Unterstützung in Naturalien Mrückkehren. Ins gesamt wurden 5 Ehepaare, 4 Witwer, 50 Witwen, 6 allein stehende Frauen und 2 Kinder unterstützt; so wurden u. a« auch 656 Brote verteilt. Den Höhepunkt des Vereinslebens bildete wiederum die WeihnachtsLescherung nn Jugendheim, bei welcher für 61 Personen ein reicher Gabentisch unter Leitung von Frau Bergrat Schulze gedeckt worden war. Weniger günstig waren die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Ver hältnisse der Einwohnerschaft, und wenn die .staatliche und gemeindliche Wohlfahrtspflege gegenwärtig auch viel besser aus gebaut und leistungsfähiger ist als früher, so bieten doch die Unterstützungen durch den Frauenverein für viele Bedürftige einen hochwillkommenen Zuschuß. Rendant i. R. Walter er stattete den Kassenbericht. Die Gesamteinnahme betrug 1558 Mk., und zwar 839 Mk. Mitgliederbeiträge, 50 Mk. vom Reinertrag des Familienabends der Kantoreigesellschaft, 77 Mk. Ertrag der Neujahrswunsch-Ablösung, 330 Mk. Ab hebungen usw.; die Gesamtausgabe betrug 1511 Mk. <43 Mk< bare Unterstützungen, 456 MI. für Lebensmittel, 322 Mk. für Wäsche und Kleidungsstücke, 120 Mk. für die nächste Weih- nachtsbescherung, 571 Mk. ausgelieheno Kapitalien). Dein Kassierer wurde Entlastung erteilt. Es folgte die Ergänzungs wahl für d en Vorstand; auszu scheiden hatten satzungsgemäß Frau Pfarrer Druhm, Lina Dietz, Oberlehrer Hammig, Kauf mann Bochmann, Fabrikant Bauer; sie wurden bis auf Frau Hammig, Lie eine Neuwahl ablehnte, wieder-gewählt. Für Frau Bürgermeister Dr. Richter, welche ihren Rücktritt ongezeigt hatte, wurde Frau Seilermeister Frank für das laufende Ver einsjahr und für Frau Hammig auf drei Jahre Frau Fkekschvr- meister Falk neugewählt. Alsdann wurde noch beschlossen, M« / ZMM», von erstklassigen Firmen, größtes Geschält am Plahe. 40 bis 50 Instrumente zur Auswahl. Leichte Zahlungsbedingungen. Barzahlung Rabatt. — Katalog umsonst. MaxÄornTÄarmonitimsgbrikZoilkkmu^ieMlrLr Erich Schissmarm, Schveederg, Löbnitzer Str. 23l l Kein Laden Fernspr. 344 empfiehlt als besonders preiswert: Kemdentuch SO cm breit, per ««»er —.78 Mk^ semer weid Mperbcuchenk, Barchent - Unkuröcke u«d -Hemden, Bettwäsche. HaMmster, LafchenMÜ«» Gardinen usw. Vorteilhafteste Bezugsquelle für Wiederverkäufer.