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rkl krzBMWerMMWS o,aa OLO WZ 0,18-OS D« «»Mir«,»»» ««« »,»» »II «u«x>h»- d«r To«, »ch S«I>I>- >md N«IUa«»». D« «ret» I»r dk »4 mm bn0« L,Ioi»l.a«z«I^>i«U, I» «M«»laIUx,>r» M »» »»d SI,I«ng^och, 1»), auswlrl» >5, str die 90 WM dk«u« PeM- 99. 499, für di« so MW bnil« «mit. Letonelzeii« 19, cnmvüris 99 Eoldpjomig. P.ftschect-a»««» i v«ipii, Nr. ISS«. 9»»ul»d<^ir»^«»»«» < V—, »z«». «e. 79. >V N»»mUI„ «rl-einexd« Ämiimer bi, mnn«I,,z 9 Uhr I» d«n S»«pi«Ichd»,. Hellen. M« vwlihr i°r di, A.In-hm. ixr S»,.i,n -m°°rg«Ichi>,d«n,aTa,«,,»»<a,dMmnMr SI.il, wird »lchiaeg.b«», auch nichtfürdi,Mchii^.i,d«durch 1«n- IU>» «ondur, ,,IIm Nada«, al, ^ch, ominbatt. i cha,»I„s<»»N»ft«ll«» tu A«, Sibnid, Schund,» m,» Schwarz,ub«rz. * «thollend die amtlich«» Bekanntmachung«» der Amkshaupimannschafl und der SI?a>sdehSrdön in Schwarzenberg, der Slaats- u. städüschen Behörden in Schneeberg, Löbnitz, Neustadlel, Grlinhain, sowie der Finanzämier in Aue und Schwarzenberg. werden auberdem veröffentlicht: Di« Bekanntmachungen der Etadtröte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johaimgeorgenjtadt. Verlag E. M. GSrlner, Aue, Erzgeh. -«mfpr^ri ««, »I, SöfnI» (Amt««-) »40, 0ch»««d<r, Schwa,,«»»«r, Drahianlchrtfl, «alNfe.iind «u,,r,g.»irz<. Donnerstag, den 23. Juli 1S2S. Nr. 169. 78. Jahrg. 0,70 0.60-0,65 0.45-0^0 0,58 0.50-0.54 OLO-O^O 0,85 0.86 0.83-0,84 0,78-0,80 0,80-0,84 über Avid. scheu Amtliche Anzeigen. Das im Grundbuche für Schneeberg Blatt 57 früher auf den Namen des Kaufmanns Paul Harenberg in Schneeberg eingetragene Grundstück soll am V. September 1925, vormittags 10 Uhr, an der Derichissteile im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 2,4 Ar groß und auf 5290 RM. geschätzt und liegt am Verbindungswege zwischen Markt und Ortsteil „Drachenkopf" in Schneeberg. Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhause mit 140 qm bebauter Fläch» und einem eingeschossigen Schuppcnbau mit 9 qm Grundfläche bebaut. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus Lem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 15. April 1925 verlautbarten Der- steigerungsvermcrks aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Bevsteigerungstermine vor der Aufforderung zur Ab ¬ gabe von Geboten anzumcldm und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Devsteigerungserlöscs dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein- stellung des Verfahrens hcrbeiführcn, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Schneeberg, den 20. Juli 1925. Das Amtsgericht. Versteigerung. Donnerstag, den 23. Juli 1925, vormittags 10 Uhr, werden im Versteigerungsraum des hiesigen Amtsgerichts meistbietend gegen Barzahlung versteigert ca. 12 Lodenmäntel — Schwedenmäntel — Gummimäntel, 5 Anzüge für Erwachsene, 6 Anzüge für Konfirmanden. Schneeberg, den 22. Juli 1925. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. Die Brennstofflieferung für die städtischen Gebäude soll vergeben werden. Angebot« können im Stadtbauamte entnommen werden und sind bis zum 28. Juli 1925, mittags 12 Uhr, in der Hauptkanzlei — Stadthaus 1 — in verschlossenem Umschläge einzureichen. Schwarzenberg, den 20. Juli 1925. Der Rat der Sticht. — Stadtbauamt. — Brennholzversteigerung. Grünhainer Staatsforstrevier (Elterleiner Teil). Sonnabend, den 25. Juli 1925, nachmittags 4 Uhr, im Gasthaus „Zur Sonne" in Elterlein: 70 rw. Brennholz, 1000 rm Brennreisig in den Abt. 5, 6, 16, 26, 27, 29, 33, 37, 39, 46, 47, 53, 54, 56, 57, 67, 68, 75, 76, 82, 83. Bieterkreis undeichränkr. Forstauu Grünhaiu, den 20. Juli 1925. DI« amtlichen Belanntmachunge» slimtllcher Behörden können tn den Deschastsstellen des „Erzgebirgsichen Volkssreundes" t» Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg elngesehen werden. Massenstart' für Sieger n 60 Fahrer rrrung, eine r der Heiden t gepflegte» uzenden Gr- rer und der Rennen in : schwächsten zusammen» Hennen auch miteinander in Funktion sn Verlauf, ht zählbaren, «reföhrlichen marktstrubel isn zeigten, wilde Jagd, er aber zu : ein Tempo d aber for» rider gerade Bauhofs« mit doppel- : als letzte, ab. So ver- Die Sieger g au f Vwu lf Hirth in schüttoff in n 2:47:27,2. in 3:S2L. ruf Harley «. ite schon in e im östrr- «r Ferien» «gießt, auf rst fitr die Meldungen tet werden. M zu Ke der Fährte § auf ein« ne Kom^i- i dabei in h folgende den: Strn- t Schwarz- kombiniert uns Per- Aue. Uen sein«, der Fecht, iorett und s Schluß- j intseeffan- Lend sehr ich Schul- azertstücke, markig«, tge, stellt« im Schul» edern der' ir Kenner äng« de» »t Postel- so recht »» ange- rem» wu m flotter »adel. Die deutsche Zwischennole. Sicherheitspakt bedeutet nicht Aenderung bestehender Vertrage. Gefahr einer willkürlichen Auslegung des Garautiesystems. Eintritt in den Völkerbund nicht Voraussetzung. Wir wissen nicht, ob das bisher nicht dementierte Gerücht auf Wahrheit beruht, daß der Inhalt der deutschen Note auf englische Vorstellungen hin im letzten Augenblicke abgeändert worden ist. Möglich ist dies schon, da unsere Wirtschaft leider auf ausländische Kredite ange wiesen ist, deren Beschneidung England angedroht haben soll, wenn Deutschland nicht Order pariere. Die Bitternis solcher /Tatsachen erfüllt die Herzen aller nationaldenkenden Deut schen. Wir müssen uns aber damit abfinden, so schwer es auch ist. Erfreulich ist, daß der Streit, der inner halb der Regierung über die Nole auszu brechen schien, begraben worden ist. Die glättende und wohl auch energische Hand des Reichskanzlers Dr. Luther, der das Vertrauen, das Hm in weiten Kreisen ent gegengebracht wird, vollauf verdient, hat sich wiedereinmal be währt. Der Kanzler hat es nun auch fertig gebracht, eine Einigung in der Zollfrage herbeizuführen. Das Zusammentreffen der beiden großen Ereignisse, des außenpoli tischen und innenpolitischen, ist geeignet, das Vertrauen zu der nationalen Reichsregierung in allen Bevölkerungskreisen zu stärken. Die Regierung hat es durchaus verstanden, in der Zwischennote alles das auf auf ein erträgliches Maß zurückzu- führen, was in den „unverbindlichen Anregungen" des Leutschen Außenministers unerträglich erschien. Sie betont insbesondere, daß alle Menschensatzungen nur Stückwerk sind, und daß die Möglichkeit. nicht ausgeschlossen werden darf, getroffene Abmachungen veränderten Verhält nissen anzupassen. Daß dies nur auf friedlichem Wege möglich ist, darüber kann bei der auf lange Zeit hinaus feststehenden militärischen Schwäche Deutschlands kein Zweifel sein. Was die Schiedsverträge anlangt, so spricht die Note zwischen den Zeilen aus, daß es nur ein neutrales Deutschland geben kann. Zugleich setzt sie sich zur Wehr gegen etwaige Sanktionen und Repressalien, die von vorn herein für alle Zeit gegen das wehrlose Deutschland ausge schlossen sein müssen, und gegen eine willkürliche Auslegung eines etwa kommenden Garantiesystems. Diese Fragen spielen auch gegenüber der Forderung des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund eine wichtige Rolle. Hier berührt die Note den kitzlichsten Punkt: die allgemeine Abrüstung. Wie allerdings die Lösung ausschen soll, welche die Zeitspanne bis dahin über- brücken soll, das ist eine Doktorfrage, die offensteht. Jeden- falls darf, so sagt dis Note, der Eintritt in den Völkerbund nicht zur Dovaussetzung der Einigung Uber den Sicherheits- Pakt gemacht werden. Es wird langer Verhandlungen bedürfen, bis alle. Differenzen ausgeglichen sind, die nach Note und Gegen- noto bestehen. Es gehört schon einiger Optimismus dazu, an ein Ueberbrücken -er Gegensätze überhaupt zu glauben. Dao darf nicht verschwiegen werden. Eins geht aus Inhalt und Form der Zwtschennote deutlich hervor: Es herrscht in der heutigen Reichsregierung nicht den Unterwerfungswille um jeden Preis, der uns früher so unend lich geschadet hat. Vielmehr ist sie auf den Ton abgestimmt: Di« anderen brauchen unsl Der Worllmrl -er Note. Grundsätzliche Bereitschaft für Verständigung. Berlin, 21. Juli. Die Antwortnote, die die deutsche Regierung am 20. Juli der französischen Regierung auf deren Note vom 6. Juni überreichte, hat folgenden Wortlaut: > Die deutsche Negierung hat die von Seiner Ex zellenz dem französischen Botschafter Hrn. de Margerie am 16. Juni überreichte Antwort auf das deutsche Memorandum vom 9. Februar einer eingehenden Prüfung unterzogen. Sie entnimmt der Antwort mit Genugtuung, daß die französische Regierung und ihre Alliierten grundsätzlich bereit sind, eine Festigung des Friedens gemeinsam mit der deutschen Regie rung auf dem Wege der Verständigung herbeizuführen, und hierüber in einen gegenseitigen Meinungsaustausch einzu- treten. Die alliierten Regierungen wünschen indes vor der Einleitung sachlicher Verhandlungen eine weitere Klärung der in dem deutschen Memorandum berührten Fragen und machen ihrerseits eine Reche konkreter Vorschläge, zu denen sie die Stellungnahme der deutschen Regierung erbitten. Diese Vorschläge sind zwar auf den Anregungen des deut schen Memorandums aufgebaut, geben diesen Anregungen aber in wichtigen Punkten eine andere Richtung und fügen ihnen auch neue Vertragskonstruktionen hinzu. Die deutsche Ne gierung will in dem gleichen Geiste des Ent gegenkommens und der friedlichen Verstän digung, aus dem ihre eigenen Anregungen hervorgegangen sind, nachstehend ihre Ansicht über die alliierten Vorschläge darlegen. Sie glaubt sich dabei jedoch auf eine allgemeine Aeußerung zu einigen grundsätzlichen Fragen beschränken und ihre Stellungnahme zu den einzelnen Punkten bis zu den endgültigen Verhandlungen Vorbehalten zu sollen. 1. Die alliierten Regierungen betonen in der Note vom 16. Juni, Laß Lie Siegelung der Sicherheitsfrage keine Aenderung Ler Friedensverträge mit sich brin gen dürfe. Die deutsche Regierung vermag aus den Ausfüh rungen der Note über diesen Punkt nicht ohne weiteres zu erkennen, welche Ansicht die alliierten Regierungen damit ver folgen. Der Abschluß eines Sicherheitspaktes, wie er in den deutschen Anregungen skizziert wird, bedeutet keine Aende rung der bestehenden Verträge. Es dürfte deshalb in dieser Hinsicht kein Anlaß zu besonderen Feststellungen vorliegen. Die deutsche Regierung betrachtet es hierbei als selbstverständlich, daß nicht etwa für alle Zukunft Lie Möglichkeit ausgeschlossen wer- den soll, bestehende Verträge auf dem Wege eines friedlichen Uebereinkommens zu ge gebener Zeit veränderten Verhältnissen an- zupassen, Sie darf darauf Hinweisen, daß auch die Satzung des Völkerbundes «derartigen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Wenn Lie alliierten Regierungen zum Beispiel hervor heben, Laß der Sicherheitspakt die geltenden vertraglichen Be stimmungen über vie militärische Besetzung deut scher Gebiete nicht berühren dürfe, so ist es richtig, daß das deutsche Memorandum den Abschluß eines Paktes nicht von der Aenderung dieser Bestimmungen abhängig gemacht hat. Sollten die alliierten Regierungen jedoch beabsichtigen, jene Bestimmungen als für die Zukunft schlechthin maßgebend yinzustellen, so möchte die deutsche Negierung demgegenüber darauf Hinweisen daß da« Zustandekommen da» Sicherheitspaktes eine so bedeutsame Neue rung darstellen würbe, daß sie nicht ohne Rück wirkung auf die Verhältnisse in besetzten Gebieten, überhaupt auf die Fragen der Be setzung blei den dürfte. II. In dem System, das die alliierten Regierungen in der Note vom 16. Juniffür den Sicherheitspakt entioerfen, wird eine hervorvaaende Roll» den Schiebsverträgen »«ge wiesen, die Deutschland mir den ihm benachbarten Signatar staaten des Versailler Derrrages oL-u'chii-ßeu hätte. Die Ge staltung der Schiedsverträoe in di-iem System gibt jedoch zu erheblichen Zweifeln Anlaß. die noch einer Auf klärung bedürfen. Die Leuv'ebe Remeruug hat die Schieds verträge beabsichtigt, wie sie in den le.-nen Jahren sowohl von Deutschland als auch von einer Reihe and«« Mächte abge schlossen worden sind. Verträge die'er Ar: die .n Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen der VöllendunLssatzung aufgebaut sind, erschöpfen nach Ansicht der Leut-'chen Regierung die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegebenen Mög lichkeiten, eine schiedliche Regelung von Staarenkonnikten mit Aussicht auf praktischen Erfolg herbeizuführen. Bei den alli ierten Vorschlägen scheint an ein anderes System gedacht worden zu sein. Was dabei vor allem in die Augen fällt, sind die von den alliierten Regierungen vorgesehenen Ausnabmefälle, in denen ein gewaltsames Vor gehen der Staaten gegeneinander zulässig sein soll. Die deutsche Regierung kann in dieser Hin-' ficht die Ausführungen der Note vom 16. Juni, wie auch den veröffentlichten Schriftwechsel zwischen der französischen an der königlich großbritannischen Regierung nur dahin verstehen, daß in Liesen Fällen nach der Ansicht der alliierten Regierun gen das gewaltsame Vorgehen ohne irgendein vorhergehendes objektives Verfahren — sei es ein Schiedsverfahren oder ein anderes internationales Verfahren — erfolgen kann. Wenn das zutrifft, so würde sich daraus ergeben, daß die alliierten Regierungen zum Beispiel eine Entscheidung über Lie Zulässigkeit oder die Unzulässigkeit von Repressalien wegen Reparationsverpflichtungen nicht einem objektiven Verfahren unterwerfen, sondern ihrem einseitigen Ermessen Vorbehalten wollen. Cs würde sich ferner ergeben, Laß die deutsche Negierung den alliierten Regierungen ein vertragliches Recht einzuräumen hätte, ohne vorhergehendes objektives Verfahren gegen Deutschland militärisch einzuschrei ten, wenn sie der Ansicht sind, daß ein deutscher Verstoß gegen die Bestimmungen über die Demilitarisierung des Rheinlandes vorliege. Ebenso bedenklich wären die Folgen, zu denen die in der französischen Note vorgeschlagene Konstruktion der Garantie für die abzuschließenden Schiedsverträge führen könnte. Ein Eingreifen der Garanten würde zwar von be stimmten Voraussetzungen abhängig sein, der Garant hätte aber das Recht, nach sreiem, einseitigen Ermessen darüber zu entscheiden, ob Liese Voraussetzungen im gegebenen Falle zutreffen. Das würde bedeuten, daß der Garant zu be stimmen hätte, wer bei einem Konflikt zwischen den beiden Kontrochenten des Schiedsvertrages als Angreifer zu gelten hat, und zwar würde er diese Befugnis selbst dann haben, wenn er gegenüber dem einen Kontrahenten durch ein Sonderbün-nis verpflichtet ist. Es liegt auf der Hand, daß ein Garantiesystem durch der artige Konstruktion einsei tigzu ungun st enDeut sch- lands durchbrochen werden würde. Das Ziel einer wirklichen Befriedigung, wie es von der deutschen Regierung in Uebereinstimmung mit den alliierten Regierun gen angestrebt wird, wäre nicht erreicht. Die deutsche Regierung möchte sich deshalb der Hoffnung hingeben, daß ihre Besorgnisse in diesen Punkten von den alliierten Regierungen beseitigt werden können. Sie glaubt das um so mehr erwarten zu dürfen, als sich das Ga rantiesystem sonst mit Lem Geiste der Völkerbundssatzung nicht in Einklang bringen lassen würde. Während nach der Dölker- bun-ssatzung die Frage, ob Friedensstörung vorliegt, in einem genau geregelten Verfahren zu entscheiden und die Anwendung der Zwangsmaßnahmen an bestimmte objektiv festzustellend« Voraussetzimgsn geknüpft ist, würden nach dem in der fran zösischen Not» entworfenen System alle Liese Entscheidungen in die Hand «iner Vertragspartei gelegt sein. Ein solches System würde die Friedensoiänung nicht stützen unü könnte sogar die Gefahr «rnstar Verwickelung«» hevaufbeschwören. i m. Nach der Auffassima der deutschen Regierung würde für die Verwirklichung des Grundgedankens des deutschen Memo- ran-ums der Eintritt Deutschlands in den Völ kerbund keine notwendige Voraussetzung sein. Die alli ierten Regierungen dageamr find ihrerseits-er Auffassung, -aß der in dem deutschen Mmnorandum angeregte Sicherheit^ pakt mw denkbar ist, wenn Deutschland tn den Völkerbund