Volltext Seite (XML)
WUMk'WWM 78. Iahrg Sonnabend, den 20. Juni 1925 Amtliche Anzeigen «MW. Die französische Note ist in der Form korrekt, was bis her bei keiner amtlichen Auslassung von dieser Seite gegenüber Deutschland der Fall war. Der Inhalt bedarf nach jeder Richtung hin der Aufklärung. Das eine kann heute schon ge sagt werden: dem, was die Stresemannschen Vorschläge woll ten, ist nicht Rechnung getragen wovden, denn die französische Antwort erweitert zum Teil den ganzen Fragenkomplex, zum Teil engt sie ihn ein, beides in einer Weise, die zunächst uner träglich erscheint. Die Note schließt, auch das ist zu beachten, weitere Verhandlungen nicht aus, sie wünscht sie so gar. Es handelt sich also diesmal um kein Diktat. Wie sich allerdings die französische Mentalität bei den nun folgenden Verhandlungen auswirken wird, steht auf einem anderen Blatte. Wir hegen in dieser Hinsicht keinegroßenHoff- n u n g e n. vn .*ru«»tr»H4« «i»«m u«»» M »»««hin« d« Tag« mich Sin» »d »«fll«««. !»' N» mm bnU« ToUmU-Oni-I^oz«»« Im Amlrtla»d«z!r» Ist 10 (gomMenaiPlgen »«d SUIIig«!»-« D«dür>N<i« 15), aurwirl, >5, für dl, M mm breM Prill- N«Iilam,,Ul« »0, <u>-wLrt, 100, str dl, vo mw dnll« am«. SoIrmUjül, 55, amwdUs »5 «old»!«»!-. «k. M«. *«»<t,»^»lr»^»»»t»> v«. 7». Berlin, 18. Juni. Der Zeitpunkt der Antwort der N«ichsregi«rung auf di« französische Nats läßt sich, wie uns von unterrichteter Seite mitgetetlt wird, noch in keiner Weise bestimmen. Die Ausführungen der französischen Nott berühren nahezu alle wichtigen Probleme der deutschen Außen« Politik. Es kommt hinzu, daß diese Ausführungen zum Test juristisch außerordentlich kompliziert sind und in manchen Lin« zelheiten auch zu Zweifeln darüber Anlaß geben, wie die alkl« ierten Vorschläge zu verstehen sind. Aus diesen Gründen isi «ine sachliche Stellungnahme der Reichsvesierung zu der Rote erst nach sorgsamster Prüfung denkbar. 7 Die sranzösische Antworlrwke. Jede Abänderung -es Versailler Vertrags soll ausgeschlossen sein. — Der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wird gefordert. — An -er Besetzung -es Rhein- landes soll nichts geän-ert werden. — Ausdehnung -es Paktes aus -ie deutsche Ostgrenze verlangt. Berlin, 18. Juni. Heute vormittag 11 Uhr haben die ersten Nessortbesprechungen im Auswärtigen Amt über di« französisch« Sicherheitsnvte staitgefunden. Siv zogen sich bis in den Nachmittag hin. Der Reichskanzler, der nach Düsseldorf abgereist ist, nahm daran nicht teil. Auch über die Sicherheitsirote wird dM Reichswebrministerium sich gutachtlich zu äußern hoben. An den Mittwochbesprechun- gen beteiligte sich auch mehrfach der Reichswehrmini, ster. Die erste Kabinettssitzung über die Sicherheit«, rwte wird am Freitag mittag unter Vorsitz des Reichspräsi denten v. Hindenburg stattfinden und dem Vernehmen nach zunächst kein« endgültige Stellungnahme des Reichskabinetts zu den französischen Vorschlägen bringen, sondern sich lediglich über die Frage schlüssig zp niachen haben, ob und auf welcher Grundlage verhan delt werden soll. 1 Ablehnung jedes Gedankens an einen Krieg zwischen den vertragschließenden Staaten. 2. Strenge Achtung des gegenwärtigen Besitzstandes in den rheinischen Gebieten mit gemeinsamer und gesonderter Garantie Ler vertragschließenden Staaten. 3. Garantie der vertragschließenden Staaten für die Er füllung der Verpflichtungen zur Entmilitarisierung der rhei nischen Gebiete, die sich für Deutschland aus den Artikeln 42 und 43 des Vertrages von Versailles ergeben. Di« französische Regierung verkennt nicht, welchen Wert die feierliche Ablehnung jedes Gedankens an einen Krieg zwi schen den vertragschließenden Staaten (eine Verpflichtung, die übrigens zeitlich nicht beschränkt sein dürfte) neben der er- neuerten Bestätigung der in den Vertrag aufgenommenen Grundsätze für die Sache des Friedens haben würde. Zu den vertragschließenden Staaten muß offenbar Belgien gehören, das in dem deutschen Memorandum nicht ausdrücklich erwähnt wird, das aber als unmittelbar interessierter Staat an dem Pakte teilnehmen müßte. Ebenso versteht es sich von selbst und geht auch aus den: Schweigen des deutschen Memorandums über diesen Punkt hervor, daß der auf diesen Grundlagen zu schließende Pakt weder die Bestimmungen des Vertrages über dieBesetzung der rheinischen Gebiete noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht im R h e in lan d ab ko mm en festgesetzten Bedingungen berühren darf. Die deutsche Negierung erklärt sich ferner gene-'gt. mit Frankreich sowie mit den übrigen am Rbeinpakte beteiligten Staaten Schiedsverträge abzuschließen, die „eine friedliche Austragung rechtlicher und politischer Konflikte sicherstellen." Frankreich ist der Ansicht, daß ein Schiedsvertrag derart, wie Deutschland ihn vorschlägt, di« natürliche Ergänzung des Rheinpaltes bilden würde. Es muß dabei aber als selbstver ständlich gelten, daß ein solcher Vertrag zwischen Frankreich und Deutschland auf allo Konflikte Anwendung finden müßt« und nur dann Naum für ein zwangsweises Vorgehen lassen dürfte, wenn ein solches Vorgehen gemäß den Bestimmungen der zwischen den Parteien bestehenden Verträge oder des Rheinpaktes oder auf Grund der Garantie erfolglos würde, die von den Parteien oder einer von ihnen für einen Schieds vertrag geleistet wird. Ein Schiedsvertrag gleicher Art zwi schen Belgien und Deutschland wäre nicht minder erforderlich. Um diesen beiden Verträgen volle Wirksamkeit zu geben, müßt« ihre Innehaltung sichergestellt werden durch die gemeinsam« und gesonderte Garantie derjenigen Mächte, die andererseits an der in den Rheinpakt aufgenonnnenen Ge bietsgarantie teilnehmen, dergestalt, daß diese Garantie un- mittelbar zur Wirkung kommt, wenn ein« der Parteien, die es ablehnt, einen Streitfall einem Schiedsverfahren zu unterwerfen oder einen Schiedsspruch auszufiihren, zu feindlichen Handlungen schreitet. Falls einer Ler Vertragsschließenden, ohne zu feindlichen Handlungen zu schreiten, seinen Verpflichtungen nicht nach kommt, soll der Völkerbund »rat di« Maßnahmen vor- schlagen, die zu ergreifen sind, um dem Vertrag« Wirksamkeit zu verleihen. Die deutsche Regierung hat in ihrem Memorandum hin- zugefügt, sie sei bereit, mit allen Staaten, die hierzu geneigt seien, derartige Schiedsvorträge abzuschließen. Dio alliierten Regierungen nehmen mit Genugtuung von dieser Zusicherung Knentnts. Sie sind sogar der Ansicht, daß ohne solche Abkommen zwischen Deutschland und denjenigen seiner Nachbarn, die zwar nicht Parteien des geplanten Rhein paktes sind, aber den Vertrag von Versailles unterzeichnet haben, der europäische Friede, dessen Befestigung der Rhein pakt anstrebt und für den er wesentliche Grundlagen bilden soll, nicht völlig gewährleistet werden könnte. Die alliierten Staaten haben nämlich aus der Völkerbundssatzung und den Friedensverträgen Rechte, auf die sie nicht verzichten, und Verpflichtungen, von denen sie sich nicht freimachen können. Diese so abgefaßten Schiedsverträge würden die gleiche Tragweite haben, wie - Abschnitt 4 vorgesehenen. Jede Macht, die den Deri Versailles sowie den geplanten Rheinpakt unterzeicl würde, wenn sie es wünscht, di« Befugnis haben, sich zu '.-rem Garanten zu machen. Nichts in den in dieser Note ins Auge gefaßten Verträgen darf die Rechte und Verpflichtungen berübren, die den Mit gliedern des Völkerbundes aus der Völkerbundssatzung er wachsen. Die für die Erhaltung des Friedens unerläßliche allge meine Garantie der Sicherheit wäre nur dann vollständig, wenn alle in dieser Note ins Auge gefaßten Abkommen gleich- zeitig in Kraft treten. Diese Abkommen müßten, der Satzung entsprechend, vom Völkerbund eingetragen und unter dessen Obhut gestellt werden. Es verficht sich endlich von selbst, daß Frankreich, wenn die Vereinigten Staaten dem so verwirklichten Ab- kommen beitreien zu können glauben, die Beteiligung des amerikanischen Volkes an diesem Werke des allgemeinen Friedens und der Sicherheit nur begrüßen könnte. und der Sicherheit nur begrüßen könnte. Das sind die Hauptpunkte, hinsichtlich deren es notwendig schien, die Ansicht der deutschen Regierung genau kennen zu lernen. Dis französische Regierung würde es begrüßen, hierauf eine Antwort zu erhalten, die cs gestattet, in eine Verhand lung einzutrcten, deren Ziel der Abschluß von Abkommen ist, die eins neue und wirksame Friedensgarantie bilden. «»»»I».»-«»»««^ IW »I« «ach-u»« «wikoid, lIiimMr U, oorEa^ » Uw I» slUIn,. Mn« V«wwr Iw »I« linkem« wr AmUin« om oori«!chrt«d«a«n To«« I«»I« m, diMmm!« SKI« «I» »Ich! gl«w», auch »Ich! Iw dl« AILItgt«» d« durch ^«r». wrrchrrauIgrgeb-mnÄnztide». — gürNUckz. »»wrlin»! «in,«land!« SchrWdch« awrnlmml dt« schrWUIunz dein« Veraniworiuna. — Unierdritz»,,»» d«> ««schilp»» btirleb«» be-riinden Kin« Anspruch«. A«! 3adlunva«rza, nn» «»»ki» ««II«» Pabon« «l» kchl »««Indori. «a»>t^lch5tt»!I«a«» k Au«, Ldb»>t. S4«»b«i «»» Schwärzend«;. Friedrich Rehm, c) Walther Seidel, ü) Karl Hermann Schlegel, samt- lich in Aue. Jeder von ihnen darf die Gesellschaft nur in Gemein schaft mit einem Vorstandsmitglied oder einem stellvertretenden Vor standsmitglied oder einem anderen Prokuristen vertreten. Zu b) ist die gleiche Eintragung bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte als dem Gericht der Zweigniederlassung am 12. Juni 1925 erfolgt. 2. am 11. Juni 1928: a) auf Blatt 44S das Erlöschen der Firma Auer Sranitwerke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Auer- Hammer, b) auf Blatt 628, die Firma „Emmst, Emaille-, Metall-, Aluminium- und Lackierwarrn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Aue betr.: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Zum Liquidator ist bc- stellt Ler bisherige Geschäftsführer Kauftnann Stefan Waugersheim in Nürnberg. 3. am 16. Juni 1923 auf Blatt 692, die Firma Walter Boch- mann, Gesellschaft mit beschränkter Achtung, in Aue betr.: Durch die Beschlüsse der Gesellfchafterversammlungen vom 15. April 1925 und 12. Juni 1925 ist das Stammkapital der Gesellschaft im Wege der Umstellung von zweihundsrtfünfzigtausend Mark auf 15 930 — fünf- zehntausendneunhundertdreißiq — Reichsmark ermäßigt und der Ge- sellfchaftsvcrtrag laut den Notariatsprotokollen von demselben Tage in den 88 5, 9 und 15 abgeändert worden. Die Umstellung ist durch- geführt. Prokura ist erteilt dem Kaufmann Karl Schwarz in Aue. Amtsgericht Aue, den 18. Juni 1925. Tkmsklnss « enlhallend di« amtlich«» »«kauukmach,»,«» der Amlshauptmannschaft und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staats- u. städtischen Behörden in Schneeberg. Lößnitz, Neuftädtel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Es werden außerdem verösfentlicht: Die Bekanntmachungen der Sladlräl« zu Aue und Schwarzenberg und Ler Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag T. W. GSrlner, Aue, Srzgeb. V«mfpee»«e! «« N, (Am««»«) 1«, Sch««»«», I», Scho«,«»»«, »»< »r--i-»schr<f!< «»»»»»„»Irg«. Berlin, 18. Junk. Die vorgestern überreichte französische Note auf das deutsche Memorandum über einen Sicher- h«4 ts pakt hat folgenden Wortlaut: Wie die französische Regierung die deutsche Regierung durch ihre Note vom 20. Februar ü. I. wissen ließ, hat sie ge meinsam mit ihren Alliierten die Anregungen des Memoran dums geprüft, das ihr am 9. Februar d. I. durch den Bot schafter v. Hoesch überreicht worden ist. Die französische Regierung und ihre Alliierten haben in -dem Schritte der deutschen Regierung den Ausdruck von fried lichen Bestrebungen gesehen, die mit den ihren überein stimmen. In dem Wunsche, allen beteiligten Staaten im Nahmen des Vertrages von Versailles ergänzende Sicherheitsbürgschaf ten zu geben, haben sie die deutschen Vorschläge mit aller ihnen gebührenden Aufmerksamkeit geprüft, um sich ein Urteil darüber zu bilden, inwiefern sie zur Befestigung des Friedens beitragen können. Indes hat es sich als zweckmäßig heraus gestellt, vor Eintritt in die sachliche Prüfung der deutschen Note die Fragen in volles Licht zu setzen, die diese Note auf wirst oder aufwerfen kann. Es ist wichtig, die Ansicht der deutschen Regierung über diese Fragen kennen zu lernen, da ein vorheriges Einvernehmen hierüber als Grundlage für jede weitere Verhandlung er forderlich erscheint. Das deutsche Memorandum erwähnt den Völkerbund nur beiläufig. Nun sind aber die alli ierten Staaten Mitglieder des Völkerbundes und durch die Völkerbundssatzung gebunden, die für sie genau bestimmte Rechte und Pflichten um Zwecke der Erhaltung des Weltfrie- dens enthält. Die deutschen Vorschläge sind zweifellos auf das gleiche Ideal gerichtet und ein Abkommen läßt sich nicht verwirklichen, ohne daß Deutschland seinerseits die Verpflichtungen übernimmt und die Nachte genießt, die in der Völker bundssatzung vorgesehen sind. Dieses Abkom- men ist also nur denkbar, wenn Deutschland selbst dem Völkerbünde unter dem in dem Schreiben des Dölker- bundsrates vom 13. März 1925 angegebenen Bedingungen beitritt. Das Streben, die Sicherheitsbürgschaften zu schaffen, welche die Welt verlangt, darf keine Aenderung der Friedensverträge mit sich bringen. Die zu schließen- den Abkommen dürften also wedereineRevision die- ser Verträge in sich schließen, noch faktisch zu einer Abände - rung der besonderen Bedingungen für die Anwendung ge wisser Vertragsbestimmungen führen. So könnten die Alliier ten unter keinen Umständen auf das Recht verzichten, sich jeder Nichterfüllung der Bestimmungen dieser Verträge zu wider setzen, auch wenn diese Bestimmungen sie nicht unmittelbar angehen. Das Memorandum vom S. Februar faßt zunächst den Ab schluß eines Paktes zwischen den ^»m Rhein interessierten Mächten* ins Auge, -er von folgenden Grundsätzen ausgehen könnte. Sonnabend, den 20. -. Mts., nachmittags 4 Uhr, soll die aufge stellte Feueralarm-Sirene geprüft werden. Um Beunruhigtest zu vermeiden, wird dieses hiermit bekannt gegeben. Grünhain, den 16, Juni 1925. Der Stadtrat. Im hiesigen Handelsregister ist eingetragen worden: 1. am 28. Mai 1925 auf Blatt 473, die Firma Wäschcfabriken Gebrüder Simon, Aktiengesellschaft, in Aue bett.: a) Die den Direk toren Emil Schönfelder und Magnus Weigel, beide in Aue, erteilte Prokura ist erloschen; b) zu Mitgliedern des Vorstandes sind bestellt a) der Direktor Emil Schönselder, b) der Direktor Magnus Weigel, beide in Aue. Jeder von ihnen darf die Gesellschaft nur in Gemein schaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem stellvertreten den Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertreten. Der General- diroktor Alexander Schroth in Aue darf die Gesellschaft nach der ihm oom Aufsichtsrat erteilten Ermächtigung allein vertreten, c) Prokura ist erteilt den Kaufleuten a) Franz Moritz Paul Weber, b) Emil Nr. 141