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AMWerAlksWO 78.Jahrg Nr. 130 Sonntag, den 7. Juni 1925 v« .Sr»,«»«r,U»« «a»«KI «,»» «U vusnahm» der L»,« na» Sonn, »nd gchla,»n. Der Pr«I» sür dl« »4 mm br«U« L,l»n«I - Anz»»-«»^!« lm Omlbblalldrzlrd Ist r» «SamMmanielo« »ud SI«0rng«Iu», ««durstiger I»), auswürk L5, sür dl« SV mm drill« P«M. R«KIam<zrU« »», aiuwdrl« Ivo, sür dl« S2 mm drrlle am». Lal°n,l»«il« »1 -nrwLrls »I Taldpstnnlg. v»stsch««s-a»m» > Lilprlg Ar. leer«. *«M<>,d--»Ir».ao»«« > As«, Urzgrd. Nr. 7V. Verlag S. M. GSrlner, Aue, Erzgeb. N«mspr«»«r, «»« «. er»»IH (Amt Au«) «4», Sch.«»»«», 1», 0ch»»r,«»d«r, »«. Drahionschrksti «olNfriui,» Aut«rrg«dlr,«. » enthaltend die «»ttiche« Bebaunlmachnnge« der Amtshauptmannschaft upd der Staatsbehürden in Schwarzenberg, der Staals- u. ftSdlisch-a Behörden in Schneeberg, Löhnitz, Neustädlel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Ls werden auberdem veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Stadlräks zu Aue und Schwarzenberg »mü der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. »»Eag, » Uhr In d«!, «mphEst,. t»r dl« Nulaahm« dirAiqU,« a»aar,,lchrl,I>«a«,r,«Iowl«a>ld«stlm«l«r Sl«ll, wir» »l« grg-dkn, auch ulchs„r dl, Alchllgtltll der durch Her,. dick« Aeranlworlung. - UaKrdr.chungm «es <»q»„I«. belrled«, bezründen kein« Ansprüche. All Zadluag,»««,»! md Nandu» g«Um Nada«, »i, -Ich, ««niadatt. VMU>t,<sch^»st«N«» l. Am. Ldbni», Schund«^ SSwarzenvrrz. Amtliche Anzeigen. Montag, den 8 Juni 1925, vorm. 10 Uhr, sollen in Schwarzen berg mehrere Posten Küchengeräte öffentlich meistbietend gegen Bar- Zahlung versteigert werden. Eammclort der Bieter: Restaurant Ter- rasie. Der Gerichtsvollzieher de« Amtsgerichts Schwarzenberg. FSWM" für 10jährigen Knaben (Fürsorgezögling) gesucht. Angebote erbeten an -lat der Stabt Schwarzenbek — Wohlfahrtsamt, Stadthaus 2, — Aue. Ein junger Schaserhun- ist hier zugelaufen, lieber ihn wird verfügt werden, wenn sich der Eigentümer nicht bis Dienstag, den S. Juni 1925, mittags 12 Uhr, hier meldet. Aue, den 5. Juni 1925. Der Rat der Stadt. ölMMwier Allier. SilWUe-VeiMenlM Sonnabend, den 18. Juni, für Einwohner von Lauter, Abt. 7,14, 16, 25, beginnend 3 Uhr nach mittags in Abt. 14 (Auerhahnweg), für Einwohner von Bockau Abt. 5, nicht vor 6 Uhr nachmittags. Forstamt Lauter. WMlMerW alls AMer ßWMsstml«. Die diesjährige Grasnutzung auf den oberhalb des Forstamtcs Raschau am Pöckclteich gelegenen 3,76 ha großen Wiesen soll Donnerstag, de» 11. Juni 1925, ab vorm. 9 Uhr, an Ort und Stelle meistbietend gegen sofortige Bezahlung parzellen- weise versteigert werden. Forstamt Raschau.Forsttasse Schwarzenberg. Wlelüüg«s!ibreibmg im iWWea MielMssmWe». Verdingung. Die zum Um- und Erweiterungsbau auf dem Postgrundsillcke zu Schwarzenberg (S) erforderlichen 1. Zimmerarbeiten, 2. Dachdeckerarbeitcn . : sollen im Wege des öffentlichen Angebots vergeben werden. Frif, für die Vertragserfüllung: 4 Wochen nach Erteilung des Zuschlags. Zeichnungen, Bedingungen für die Bewerbung usw., Vertrags«' bcdingungen und Preisverzeichnisse liegen im Postncubauomt Schwar zenberg (S) zur Einsicht aus und können daselbst mit Ausnahme der Zeichnungen zum Preise von zu 1. 1.— Mk., zu 2. 80 Pfg. 'bezogen werden. - '' Die Angebote sind unterschrieben und verschlossen mit der Auf schrift: Angebot auf: Zimmerarbeiten bz. Dachdeckeraybeiten zum Um- und Erwcitungsbau Schwarzenberg, an das Postneubauamt Schwar zenberg (S) frankiert einzusendcn. Die Angebote werden in Degens .rart der etwa erschienenen Dieter den 12. Juni. 1Y25, vormittag« ,l1/1 llhr, im Postneubauamt Schwarzenberg geöffnet. Zuschlagsfrist: 14 Tage vom Tage der Eröffnung der Angebote ob gerechnet! . Falls keins der Angebote für annehmbar befunden wird, bleibt die Ablehnung sämtlicher Angebote vorbehalten. , Chemnitz, den 3. Juni 1925. Der PosiLaurat. i Die EnlwaWrmgsnvre. Berlin, S. Juni. Die Note der Botschafter. Konferenz hat folgenden Wortlaut: In ihrer Note vom 5. Januar dieses Jahres haben die alliierten Regierungen der deutschen Regierung mitgeteilt, das; der Stand der Ausführung des Friedensvertrages durch Deutschland ihnen nicht gestatte, Deutschland den Vorteil der vorzeitigen teilweisen Räumung zugute kommen zu lassen, die im Artikel 429 Ziffer 1 jenes Vertrages vorgesehen >st. Gleich zeitig brachten die alliierten Regierungen ihre Absicht zum Ausdruck, den endgültigen Bericht der interalliierten Militär- kontrollkommission abzuwarten, um der deutschen Negierung mitzuteilen, was von Deutschland noch erwartet werden muß, damit seine Verpflichtungen auf militä rischem Gebiete gemäß den Bestimmungen des Artikels 429 als getreulich erfüllt betrachtet werden können. Nachdem die alliierten Regierungen diesen Bericht empfangen und geprüft haben, der die za hl" iche n Ver - stöße der deutschen Regierung gegen die ihr n'ch Teil V des Vertrages von Versailles obliegenden Verpflichtungen feststellt, sind sie heute in der Lage, die von ihnen angekündigte Mit teilung zu machen. Die alliierten Regierungen halten es für wesentlich, die allgemeine Bemerkung in den Vordergrund zu stellen, daß die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, falls nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, die Wiederausstel lung eines einheitlichen, den Gedanken des Volkes in Waffen verwirklichenden Heeres ermöglichen würde in förmlichem Widerspruch mit dem Friedensvertrag, nach dem das deutsche Heer ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb desReichs gebietes und züm Schutz der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen sind es, welche die Bedeutung jedes der festgestelltcn Verstöße in das rechte Licht setzen und dadurch ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so gefährlichen Charakter geben. Um den Vertrag von Versailles in seinen grundlegenden Bestim mungen anzuwendcn, ist deshalb die Beseitigung der wichtigen Verstöße notwendig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärischen Verpflichtungen Deutschlands als erfüllt anzu sehen. Man muß sich vor Augen halten, daß Lie in Rede flehenden Verstöße den ernstesten, aber nicht den einzigen Be weis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teiles des Friedensvertrages durch Deutschland darstellen. Die alliierten Regierungen haben in dem anliegenden Memorandum aufgeführt:: 1. den Stand der Erfüllung der Deutschland auf militärischem Gebiet obliegenden Verpflichtungen, wie er sich aus dem Bericht der Kontrollkommission vom 2ö. Januar 1925 ergibt, 2. eine Zusammenstellung der Hauptpunkte, in denen die Alliierten nochnicht befriedigt worden sind, 3. die Aufstellung der im einzelnen erforderlichen Maß nahmen, hinsichtlich deren die alliierten Regierungen der im Vertrag hierfür vorgesehenen Kontrollkommission olle nötigen Weisungen erteilt haben, 4. dös Verzeichnis der von den Alliierten bereits ge machten Zugeständnisse, das die Darstellung der Sachlage vervollständigen soll. Die alliierten Regierungen sind überzeugt, daß es von den? guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Behörden abhängt, die im dritten Teil des Memorandums behandelten DersKtze in verhältnismäßig kurzer Frist abzu stellen. Letzten Endes ist es nur mehr Sache der deutschen Regierung selbst, die Voraussetzun- gen zu erfüllen, die eine schnelle Räumung ermöglichen würden. Ihr selbst wird -er Eifer, mit dem sie die geforderten Maßnahmen erfüllt und die Sorgfalt, die sie auf die genaue Innehaltung -er Bestimmungen des Ver trages verwendet, zugute kommen. Die alliierten Regierungen stellen fest, daß die Nepara- tionslkommission in einem anliegenden Schreiben erklärt hat, baß Deutschland heute getreulich seine Reparationsverpflich- tungen so, wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt. Sie sind deshalb trotz der Vorhalte, zu denen sie infolge der Nicht erfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt sein würden, mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung, die sie der Erfüllung der militärischen Vertragsbestimmungen bci- messen, bereit, den Befehl zur Räumung der 1. Besatzungszone zu geben, sobald die im 3. Teil des anliegenden Memorandums aufgezählten Verstöße behoben sein werden. Sie zweifeln nicht, daß während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen erfor derlichen Zeitraumes kein neuer ernster Verstoß Deutschlands gegen irgendeine vertragliche Verpflichtung Ler Auswirkung des "Artikels 429 ein Hindernis entgegenstellen wird, Alsdann wird nichts mehr entgegenstehen, Laß die Kontrollkommission abberufcn wird, deren Aufgabe als beendigt angesehen werden könne. Diese Abberufung wird dem Völktzrbundsrat mitgeteilt werden, damit die von ihm zur Durchführung des Artikels '213 des Versailler Vertrages beschlossenen Maßnahmen, zur An wendung gebracht werden können. Schließlich haben die alliierten Negierungen festgestellt, daß die deutsche Negierung nach ihren Noten vom 6. und 27. Januar 1923 Lie für die Haltung der alliierten Negie rungen maßgebenden Gründe anscheinend unzutreffend be urteilt hat. Um jede Möglichkeit eines Mißverständ - nif ses für die Zukunft zu vermeiden, legen die alliierten Negierungen Wert darauf, von neuem zu versichern, daß sie sich aufs Genaueste an die Bestimmungen des Artikels 429 Les Vertrages zu halten gedenken. Auch an der Behaup tung in der deutschen Note vom 6. Januar, daß die Alliierten mit der Nichträumung der Kölner Zone am 10. Januar eine Vergeltungsmaßnahme getroffen hätten, können die alliierten Negierungen nicht Vorbeigehen. Eine solche Behauptung, die schon in der Alliierten-Note vom 26. Januar widerlegt ist, stellt ein völliges Mißverstehen der Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrages dar. Es war Sache Ler deutschen Ne gierung, sich den Vorteil der Räumung der ersten Bciatzuugs- zone unter den Voraussetzungen des Artikels 429 durch ge treulich« Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu sichern. Ebenso wenig können die alliierten Negierungen anerkennen, daß ihr Beschluß einen Akt darstelle, dessen Schärfe außer jedem Ver hältnis zu der Bedeutung der noch nicht erfüllten militärischen Verpflichtungen stehe. Unter diesen von der deutschen Ne gierung in ihrer Note als untergeordnet hingestellten Ver pflichtungen befinden sich im Gegenteil Bestimmungen, auf deren wesentliche Bedeutung die deutsche Negierung von den Alliierten seit langem, insbesondere in ihrer Kolleitivnote vom 29. September 1922 vergeblich aufmerksam gemacht worden ist. Zudem hat die deutsche Negierung noch nach dieser Note wiederholt und zwar noch ganz kürzlich neue schwere Vertrags- Verletzungen begangen, insbesondere durch Lie Einstellung von Zeitfreiwilligen in die Reichswehr, durch die an zahlreiche (nach den Vertragsbestimmungen verbotene) Verbände erteilte Genehmigung zur militärischen Ausbildung und durch die Begünstigung des Ausbaues gewisser Maschinenanlagen in den Fabriken. Immerhin wollen Lie alliierten Negierungen in dem Wunsche, jede Auseinandersetzung zu vermeiden, nachdem sie diese Irr tümer gekennzeichnet haben, aus der deutschen Note vom 6. Januar lediglich die Versicherung herausgreifen, daß die deutsche Negierung bereit ist, alles zu tun, was von ihr ab- hängt, um schnell zu dem nötigen praktischen Ergebnis zu gelangen. Deshalb appellieren sie erneut und nachdrücklich an die deutsche Negierung, daß sie mit dem nötigen guten Willen an die Regelung der noch schwebenden Fragen heran- gehe; ein« Regelung, die der Ernst der Lage erheischt, das ist für sie das einzige Mittel, um nach ihren eigenen Worten Deutschland durch die Befreiung eines Teiles des besetzten Ge- bietes eine Erleichterung zu verschaffen. Die Anlagen. Berlin, 8. Juni. Die Note der Dotschaftevkonferenz an die deutsche Reichsregierung enthält zwei Anlagen. Die erste Anlage betrifft den Umfang dec von Deutschland er ¬ füllten militärischen Bestimmungen des Versailler Der», träges, fowie eine Aufstellung der Hauptpunkte der noch n i ch t v o bl stän dig erfüllten Bestimmungen, ferner eine Auf stellung,der der deutschen Regierung bereits eingeräumten Zu geständnisse. - ' Di« zweite Anlage enthält ein Schreiben der Repüra- tionstommisfion an die Botschafterkonferenz, in der Lie Nepko die Anfrage der Botschafterkonferenz, ob Deutsch land heute seine Reparationsverpflichtungen, so wie sie gegen wärtig festgesetzt sind, getreulich erfüllt habe, bejahend beantwortet. Die Verfehlungen Deutschlands sind in drei Hauptteile gegliedert: u. die Einstellung von Freiwilligen auf kurze Zeit in der Reichswehr, . b. Autorisierung zahlreicher Verbände, militari, schen 41 N t e r r icht zu betreiben, o. -ie. Begünstigung der Herstellung gewisser Anlage« in Fabriken. Unter den bei der Polizei durchzuführenden Maß-' nahmen heißt es: Die Gesamtstärke der Beamten und Angestellten aller Kategorien soll 15,0 000 Mann nicht übersteigen. Die über zählige Polizeistärke muß verschwinden. Jede Erhöhung der Bestünde durch Hilfspolizei oder Freiwillige ist untersagt. Die gegenwärtige Stärke setzt die Note mit 180 000 Mann an, so daß die Forderung also auf den Abbau von 30 000 Polizei- bcamten hinausgeht. Die Destinnnungen der Polizei sollen keinen militärischen Charakter tragen. Das Statut der Schutz polizei soll dem für die Ordnungspolizei entsprechen und dem Personal ebenfalls den Charakter von Beamten auf Lebens zeit verleihen. Wenn die deutsche Regierung die erforderlichen Schritte zwecks Durchführung der angeführten Vlaßnahmen getan hat, wird in einer gewissen Zahl bedeutender Städte eine st aa t l iche P o l i z e i zugelassen werden. Die Kontrollkommission wird nach Prüfung der Vorschläge der deutschen Negierung die Orte bezeichnen, in denen staatliche Polizei zugelasscn werden wird und die Großstädte angeben, in denen gewisse Teils der staatlichen Polizei in Kasernen untergcbrächt werden können, sowie dis Stärke dieser Teile. Dann folgt die Lifte über die in Fabriken^ -urchzu- führenden Maßnahmen. Die Kontrollkommission wird dis Einzelheiten der durchzuführeuden Aenderungen angeben und deren Durchführung überwachen. In den Deutschen Werken in Spandau z. B. ist ein vierter Martinsofen in dem während des Krieges eingerichteten Hüttenwerk zu zerstören, ebenso das Gebäude des Bessemer Stahlwerkes, das Walzwerk ist einzuschränken. Die Kruppwerke in Essen sollen die großen Maschinen der Werkstätten Nr. 10 ver nichten, daneben die Presse zur Herstellung der komprimierten Explosionskörper, außerdem einen Vorrat an Munition. Da neben sind ein« große Reihe von industriellen Werken auf- geführt, in denen' Zerstörungen verlangt oder Kontrolle der Militürkommission festgesetzt wird. Gewiss« Fabrikations- zweige sollen ganz unterbunden werden. Die Bestände von Ersatzteilen sür die Truppen teil«, sowie die Len Zeugämtern bewilligten Waffen müssen auf die von der Kontrollkommission bestimmten Satze zuriick- geführt werden. An Platzpatronen hätten dis deutschen Be hörden für den jährlichen Verbrauch fast doppelt so viel an- gesetzt, als die interalliiert« Kontrollkommission genehmigt habe. Die Stahlhelme der uniformierten Staatspolizei sind Lurchwog abzuliefern. Die Reichswehr darf einen gewissen Vorrat an Gasmasken führen, der von der Kontrollkommission festgeisetzt wird. Das Kapitel über die Organisation des deut schen Heeres nennt unter den durchzuführenden Maß nahmen 1. die Vorschriften der Verordnung von, 11. August 1920, welche die Befugnisse des ObetbsfehlshaVerd, denk' Ehef der Heeresleitung übertragen, sind aufzuheben. 2. die Befugnisse des Ehefs der Heeresleitung müssen den ihm durch Verordnung vom 25. September 1819 gegebenen Befugnissen entsprechen, d. h. er äst in seine alte Stellung al», Chef des Stabes des Reichswehrministers. zurückzuverfetzen. Es wird die Auflösung des Großen General.'