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^»ssmelne veutseke erscttl-^nslsll Xwslsstvlle Lebwarrenders kemspr. 24, 74, 84. Steiawe- 1. R LtbloLstrake 4. kernruk 182. MIttIIMIMMMIIIIIMMIMIMMMMI»I!!!MMNIIII!IMMIIIIIII»l»»»»II!INI»»!»lI»III!!II!I1INIIIN!>l>? Nernst Sislrig, Lekyarrenderg. hlsnüsckeitsii Oi pernrut 72. kornrui 72. 8ckwarLvubers, sm blarlkt. öaknkolsirsb« 11. kernrul 417. fomsprecber dir. 700. «llr»k1 «m Saknbok. Oroüo Werkstatt im R,»,e. Oro Ke Werkstatt im Raure. pernruk 131 kernrul 131 Lauter! Lauter! Richard Schlott S«Lw»r»»»dvrx - Lsknkoksderx > Xakso * Lakkov * ^ee Fernsprecher AS. Ferniprecher 215. Sehr preiswert. Sehr preiswert. «xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx» doodonlersn-rrsllo«ll F«U-Artik«I - RelElnrät-rsdrikatv. ! > v o « a> « L V Z MSM MM, Sekwarrendsrs- Otto SurkksrM, Ruplsrrelimisdsrsl In Sekwarrsndsrg ob eine Hinterlassenschaft von sagen wir 100 000 Mk. an ein Kind oder an fünf Kinder fällt. In letzterem Falle wären 5 mal 20 000 Mk. zu versteuern. Die Hauszinssteuer muß kinderreichen Familien erlassen werden. Bei der Frage der Ermäßigung der Umsatz- und Gewerbesteuer bei denjenigen, die die Steuern abzuführen haben, könnte man den Einwand machen, daß diese Steuern ja sowieso auf den Konsumenten abgewälzt werden, tatsächlich ober treffen sie den Gewerbetrei benden genau wie eine Einkommensteuer. Das hat auch die Steuergesetzgebung schon bisher anerkannt, indem sie z. B. die blinden Gewerbetreibenden von der Umsatzsteuer befreit hat. Ist aber das der Fall, so sieht man kein grundsätzliches Hin dernis, hier auch die Kinderreichen zu berücksichtigen. Ganz anders und bedeutend schwieriger liegen die-Berhältnisse bei den Umsatz- und Verbrauchssteuern, die der Kinderreiche im Warenpreis mitbczahlt. Wir müssen zugeben, daß eine Rück erstattung gezahlter Umsatzsteuern an kinderreiche Familien technisch fast unmöglich ist und einen neuen Beamtenapparat erfordert. Aber auch hier sind Vorschläge gemacht und von einzelnen politischen Parteien auch bisher schon vertreten wor den. Es möge ein Teil des Steuereinkonnnens abgesondert und für Kinderreichenschutz verwendet werden. Bei diesem Kinderreichenschutz denkt man vor allen Dingen an die schon häufig diskutierte Elternschaftsversicherung, aus der Erzie- hungsbeihilfen gezahlt werden sollen. Zum Schluß einen all gemeinen Gedanken. Die zweimalige Erwähnung der kinder reichen Familien in der Regierungserklärung ist die Ankündi- äälsr-ÜMsks Lvk^srrsndvrg. Anlertizruos sSmtl. korepts uncl Verordnungen, Drogen und Ldemikailen, Verbandsstotte, ltrankenpklegoarlikel, kkineralwSsser, Weins. LSmtlicde Arrnei-Lperlalitüten rind vorrküx oder werden umgebend besorgt. — ferosprscksr 871. — Zillixste llsrugsqusile Mr WlederverkSuler. gung einer neuen Bevölkerungspolitik, die in jedem Staat zur unbedingten Notwendigkeit wird, der um seinen Nach wuchs und seinen Kinderreichtum besorgt sein muß. Frank reich ist uns auf diesem Wege weit voraus. Noch lebt in der deutschen Familie die Liebe zu den Kindern und der Wunsch nach solchen, mögen wir nicht warten, bis er in wirtschaftlichen Nöten und Modeanschauungen erstickt wird! Dr. Brüggemann, Hannover. Huslükrung »Smtl. Xontrsllislrungsn: kokrleituok-sn In Kuoler, Ltabl und Lissa kür alle Zwecke. SadsslnrleMungsn: krause- uncl KlannsckaitsbSdsr. LtSndtees Laeer la Vas- and Sledervkreo, kitüng», Armaturen and klaascdoo. LllnLsrltt-, Asbest- uncl Oummidlilitungen. Vertretaox tttr all« üelrungs-llesssls^steme. N»upt«n»1«tt: ^»Iprlg empkeklt siok rur ^usküdruaK aller dsttkmLSIxsir OseckLtts 2U gün8üg8t6n lleämAunZen. pßotogr. Appsrsie 6er klrmeo: Ica, 6oerr, krocmsnn, contesso-blettel, Leiss, ^xvle süintllcke Lsrlsrkr la tadelloser vercksttenkett emptteklt LrLer L Lo. I^ackk., lakaber: Karl 5ommcr 7-1.14 ^uc i. Lrrged. bkarkts. ko-bmknntsdie kedlenunz. ltoslenlose Anleitung. Schulfarbenkasten, Oelfarbenkasten Oel- u. 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Zielforderung ist hier die „Schloßmunnsche Steuerformel", nach der das Ein- kommen der Familie durch die Zahl ihrer Mitglieder geteilt und jeder einzelne Teil versteuert wird, wobei ein Existenz- minimum frei zu bleiben hat. Da dies jedoch ein Bruch mit der jetzigen Forni der Veranlagung sein würde, so haben die Kinderreichen auch andere Vorschläge gemacht, die sich auf das bisherige System der Äinderberücksichtigung aufbauen und Len Kinderabzug staffeln wollen. Für das erste Kind 1 Prozent Abzug, für das zweite 1X- Prozent, das dritte 2 Prozent !usw. Bei fünf unversorgten Kindern — heute schon eine nicht häufige Zahl — wären dann die Einkommen steuerfrei, woraus sich von selbst ergibt, daß große Einkommen eine andere Be handlung erfahren müssen. Es ist selbstverständlich, daß dieser gestaffelte Kinderabzug auch auf die Einkommensteuer der Ge- »Werbetreibenden, der freien Berufe usw. angewendet werden niüßte. Eine unumgängliche Forderung sozialer Gerechtigkeit ist die sinngemäße Anwendung der Schloßmannschen Formel AU/ die Erbschaftssteuern. Es ist ein gewaltiger Unterschied, I-inoisum ßrvktes Lager in allen vuetiMten -Nselllinolsum, glsttislbig unö Klsnil, Tapezierer vack lircbler Vorzugspreise! I-inoksum - Unt»rlag»p«pp» I.inol«um - Vorslovsotiisnsn I-inoisum - SoßHnsrm»»»« Linolsum - Sokn«rd0r»1sn Uinoisum - Rssts, sxtra billig» Wttkeüm Vo§6>, ^lmarrendsrg L. ü!bm 8ekssiss LisenkonälunZ SebwLrrsndsrg I. 8a. lmo i.«n s »sM /^Isx ^suettnttr Lekwsrrenbers i» krrseb. WzeM Keminö lieber- unä Oarmbanälung V^2^ner, ^us, Lcblscbtbok I-ernsprecber Lekneekero 377. Icti empkokl« 2» bllllc-stso ?r«1««i> r Klndsrwngsn, Sporlviragsn, l»«itsr«ngsn Rordm0osl, aonebsrvarsn »Ilse /krl io sottdenler ^usNikcunx. Reporaloreo io llüttrbsrvarso aller Art oekmen «vir eateevsn. /^cloik ttsnslus, Korbü-sekSkt I.au1e7 i,8s. KMS888 Lrovisionstreis Ausldbrunr aller dankmüllizen Oescbülto. Kermann Kehr! 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