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Sächsische CläMung. Amtsblatt für daS König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zn Schandau, sowie für den Stadtgemeinderath zn Hohnstein. Die „Sächsisclie Elb-Zeitung" erscheint Mittwoch und Sonnabend und ist durch die Erpcditioii dieses Bluttes kür IN Nur., durch die Post für 12 Ngr. vicrteliäpelich z» beuchen. Inserate für duS Mittwochsblutt werden bis Dienstag früb N Uhr, für duS Sonn- ubcndSblut, b,ö Freitag früh N Uhr angenommen: später eingehende Inserate können erst in der folgenden Nummer Aufnahme finden. - Inserate für die Elbzcitung nehmen an Hr. Hesse in Hohnstein, sowie die Annoncen.DureunS von H. Engler, E. Fort, Sachse » Eo. und Hauscnstein Sc Vogler in Leipzig, und das Annoneen-Bureau von W. Saalbach in Dresden. 46. Sonnabend, den 6. Jnni W ochensch a u. SnÄ-se». Dresden. Eine fernerwcitc öffentliche Auö- loosung der in den Jahren 185)2, 185)5, 1858, 1859 und 1862 crcirtcn vicrprocenligen königlicb sächsischen Staatöschuldcnkasscn- scheine, deren Auszahlung sodann im Termin 2. Januar 1869 geschieht, soll den 15. d. M. und folgende Tage, Vormittags von 10 Uhr an, im Landhause, erste Etage stattfindcn. Die den 1. Juli d. I. fälligen Capiialien für die im Deccmbcr 1867 ausgcloostcn Scheine der obgedachten Anleihen, sowie die am 1. Juli d. I. fällig werdenden Zinsen der fünf- und vierpro- ccnligen Anleihen und Sächsisch. Schlesischen Eisenbahnactien können bereits vom 16. Juni d. I. an bei der Staatsschulden- kaffe hier, wie auch bei der kgl. Lotterie-Darlchnskasse in Leip zig in Empfang genommen werden. — Die vielen Klagen über die Erhöhung der gewöhnlichen Eintrittspreise für den zoologischen Garten haben wenigstens das zur Folge gehabt, daß von fegt an der Garten regelmäßig Mittwochs und Frcittags feder Woche zu den mittleren Eintritts preisen von — 5 Ngr. — für Erwachsene und — 2 Ngr. — für Kinder, sowie Sonntags alternircnd zu diesen mittleren resp. kleinen Eintrittspreisen von — 3 Ngr. für Erwachsene und — 1 Ngr. für Kinder geöffnet sein wird. — Die neuerlich aufgetauchttn Zweifel, ob die aus einem unbrauchbar gewordenen Freicouverl ausgeschnittenen Werth- stempel zur Franlirung eines Briefes verwendet werden können, sind fetzt dadurch gehoben, als die Postanstaltcn vom General- Postamt dahin bedeutet worden sind, daß cs gestattet ist, die aus verdorbenen Couverts ausgeschnittenen, noch nicht ent- werthctcn Francostempel als Freimarken zu benutzen. — Für die Erhebung der Stempelsteuer bei stcmpclpflich- 1igen Urkunden aller Art werden Stempclmarken cingcführt werden. Sebnitz, am 2. Pfingstfciertag. Heute Nachmittag rich tete ein fürchterliches Hagelwetter, dessen die ältesten Bewohner sich nicht erinnern können und welches Stunde anhiclt, die Hoffnungen unsrer Landwirthe vollständig zu Grunde. Hagel- stücke in der Größe kleiner Hühnereier, im Gewicht bis zu 2 Loth, richteten ebenso unter den Fensterscheiben enorme Verheer ungen an (m einem Hanse zählte man 120 zerschlagene Schci- den); selbst Dächer, Ziegel- sowohl, als Schindeldächer, wurden von der Wucht der hcrniedcrstürzenden Eisstärke zerschlagen. Ströme von Wasser, in ihrem Laufe Alles mit sich fortschwem mend, stürzten von den Bergen herab und bildeten auf dem Markte einen förmlichen See, so daß die Bewohner bis über die Knie in dem schlammigen Wasser waten mußten. — Jin benachbarten Dorfe Hertigswalde drang die Fluth so plötzlich in die Häuser, daß in Folge dessen in einem Stalle ein Schwein und mehrere Hühner umkamen, während das andere Vieh nur mit Mühe gerettet werden konnte. Dasselbe Gewitter zog auch über die Gegend von Maren nnd Mühlbach und richteten auch dort Hagel und Schloßen großen Schaden an. (Dr. N.) Ein Fest wie cs nur wenigen Glücklichen zu erleben ver gönnt ist, beging am 1. Juni eine Familie in Lunzenau. Der Wcbcrfabrikant Scharre feierte mit seiner Gattin die goldne Hochzeit; seine Tochter, mit dem Genüd'armeriebrigabier Win- ter in Hainichen verhcirathct, feierte mit ihrem Gatten die sil berne Hochzeit; und die Tochter der Letztgenannten, die Enkelin deö goldenen Jubelpaares, ward mit ihrem Auserwähllen ge traut. In Pulsnitz hat sich am 25. Mai ein 13 Jahre 4 Mo nate alter Schulkunde mittelst Erhängens entleibt, wie vermuihet wird, deshalb, weil er vor wenigen Wochen ans dem Schul- knabenchor gestoßen worden war. In Olbernhau brachen am zweiten Pffngstfeiertag wäh rend des Vormittagsgoiiesdicnstes bei einer überfüllten Kirche einige Balken der rechten oberen Empore und drohte ein Herab sturz derselben, in Folge dessen Alles schleunigst aus der Kirche flüchtete; doch ist ein Unglück dabei nicht vorgekommcn. Als am 2. Juni früh ^6 Uhr auf der Baicr'schen Bahn der von Hof kommende Personenzug in den Werdauer Bahn hof cinlicf, entgleiste plötzlich ein Wagen und der anf demselben sitzende Schaffner Hasse stürzte, im Begriff, sich anf einen an dern Wagen zu reite», so unglücklich zwischen den Zug und die Perronmauer hinein, daß er in Folge der dabei 'erlittenen schweren Verletzungen augenblicklich eine Leiche war. Preußen. Berlin. Der „Siaaiü-Anz." meldet, daß am 30. Mai im Bundcskanzlcramte der Austausch der Nalifi- cationcn deö Handels- und Zollvcrirags zwischen dem norddeut schen Bunde und den zu letzterem nicht gehörenden Staaten des Zollvereins einerseits und Oesterreich andererseits vom 9. März d. I. stattfand. — Im Bereich des norddeutschen Bundes wurde am 29. Mai die Schuldhaft aufgehoben. DaS betreffende Gesetz lautet: „§ 1. Der Personenarrcst ist als Erecutionsmittel in bürger lichen Rechtssachen insoweit nicht mehr statthaft, als dadurch die Zahlung einer Geldsumme oder die Leistung einer Quanti tät vertretbarer Sachen oder Werthpapicrc erzwungen werden soll. — §2. Die gesetzlichen Vorschriften, welche den Personal arrest gestatten, um die Einleitung oder Fortsetzung des Pro- ccßverfahrens, oder die gefährdete Erccution in das Vermögen des Schuldners zu sichern (Sicherungsarrest), bleiben unberührt. — § 3. Die Bestimmung deö §1 findet auch auf die vor Erlastung dieses Gesetzes entstandenen Verbindlichkeiten Anwen dung, selbst wenn auf Personalarrest rechtskräftig erkannt ist oder mit dessen Vollstreckung begonnen ist. — § 4. Alle die- sein Gesetze cntgegenstehendcn Vorschriften treten außer Kraft. — § 5. Das Gesetz tritt in Kraft an dem Tage, an welchem es durch das Bundesgesetzblatt verkündet wird." — Letzteres ist am 31. Mai geschehen, sodaß am heiligen Pfingsttage alle Kcrkenhüren Norbdeutschlandö sich den Schuldgefangenen öffneten. Oesterreich. Wien, 3. Juni. Die „Neue freie Presse" veröffentlicht den vereinbarten, demnächst dem Neichörathe und dem ungarischen Landtage vorzulegenbcn Wehrgesctzentwurf, wonach Vie Kriegsstärke des österreichischen Heeres, unbeschadet der verfassnngömäßigcn Rechte der Volksvertretung, für die näch-