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WMMUMWM D«r .*r»,«blr«ilch< «ritkinl U,«» »I« Sui» ahm« d« To,« nach k«m- »»» S-fil»««». Dar Prat» str dk »4 mm br«V« Lolonal-On^sinM« Im Am»bloNb,zIrt III »0 cFamMenanzUge» und Skllcogelnch« D«dür!»gar 1»), aurwiirl, »1. I»r dl« SO mm drill« P«Iil- Nrdlomiz«»« >0, ourwirta 100, für dl« 92 mm drill« amll. Lolonrljillo 15, ourwSrk al Eoldvlinnt,. v»ftsch«a-s»n«o > Lelppg Nr. I222S. »«molndc-Alro-Nonto > Nur, SrMd. Nr. 79. Ls wlrden «usirdc» »eröffenllichk: Di« Bekannlmachungen der SkaLlrött zu Aue und Sch»arMb«r und der Amlsgericht« zu Aue und Joüanngeorgeastadd Verlag S. W. Gürlnsr, Aue» SrzgeS. S»rnwk«»«ri ««, X e-dnl, Au«) 440, Sch««»«r» IS. S<»ar»««i«k« 5«. Dratztanschrlstr A»It»fr«u»d An«ar»g«blr»». « «nlhallend die amttich», Drkannimachunge« der Amlshauplmannschas« und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Slaats- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Löh: tz, Neustädlel, Grünhain, scwi« der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Auielsrn-dlimae«» str kl« am Nachinttlaz «üiiUn«»»» Nummrr dl, von» IN«-» 9 Uhr tn d«n ItauplaafchlNt». »rll«n. El« »«Shr str di» «ust-»», dar N-»«i«M am °sra«1chrlU>«mn la,« st«I« an drstlnrmlrr «Ust «lrd nlchl »ag«b«», mich »ätzt str dst NlÄl,»ZtI dar durch garastrach« aust^ed«»«» A»i«ia«». — Für Rick-ad« «» aarloagl «lazrstadstr Schrlststück« Ldarnüäml »st Schrift- laUuna Kala, DsraaivaNuag. — U»l»rdr«chua«n d«, S»- Ichdstidtlrl«»«» begründ«» »«>n« «nsprüch». Bal Zahlung», xrzug and Nonburs g«lt« AabaN« al, nicht varrlndart. -aadt»«lchtft»ftaa»« l», Sl«. Lötnltz. Schnreixr, «d Schwor,«vderg. 77. Jahrg. Sonntag, den 28. Dezember 1924. Vr. 302. Dienstag, den 30. Dezember 1924, vormittags 10 Uhr sollen in Lauter 300 Stück Beerenkörbe «nd 2 Stämme Korbt Holz meistbietend gegen Barzahlung öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter Gasthof zur Eiche. Schwarzenberg, den 24. Dez. 1924. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. Amtliche Anzeigen. Unter den Viehbeständen des Fleischermeisters Willi) Neubert in Pöhla Nr. 37 ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Sperrbezirk ist das verseuchte Gehöft, Beobachtungsgebiet ist Pöhla rechts der Straße Grünstädtel-Nittersgrün bis zur Schule. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie in der Bekannt- machun gder Amtshauptmannschast Schwarzenberg vom 2k. Mai 1920 (abgedruckt in Nr. 123 des „Erzg. Bülrsfr/H. Dice Bestimmungen werden an den für die Gemeinde üblichen An schlagtafeln angeschlagen. Die Viehbesitzer werden angewiesen, sich über diese Bestimmungen zu unterrichten. Amtshauptmannschast Schwarzenberg, den 24. 12. 1924. Die Großeinkaufs-Gesellschaft Deutscher Konsumvereine m. b. H. in Hamburg beabsichtigt, die Tage-, Spülabort, Fabri kations- und Hausabfallwässer des Bürstcnfabrikgrundstücks — Flurstück Nr. 842 — in Oberstützengrün dem Schwarzbächel bei Flurstück Nr. 828 in Oberstützen grün m ittels Zementrohrschleuse von 40 cm Durchuresser zuzuführen. Die Splllabort-, Fabrika tions- und Hausabfallwässer werden vor der Einleitung biolo gisch geklärt. 88 23 (insbes. Ziffer 1), 33 des Wassergesetzes. D Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme aus. > 3 :ige Einwendungen gegen die begehrte besondere De- vi.< m und Anlage sind binnen 14 Tagen vom Erscheinen dir er Bekanntmachung an gerechnet, bei der Amishauptmann- st, st Schwarzenberg änzubringen. Die Beteiligten, die sich in de bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum W erspruch gegen die von der Behörde vorzunehmende Ne elung. Die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Eii 'cndungen werden durch den Fristablauf nicht ausge- schl ien. Amtshauptmanuschaft Schwarzenberg, den 19. 12. 24. 'm Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist eing ragen worden am 25. November 1924: if Blatt 595, die Firma Allgemeine Deutsche Creditan stalt Zweigstelle Schwarzenberg-Beierfeld in Schwarzenberg, Zwei tederiassung der Aktiengesellschaft Allgemeine Deutsche Credi ünstalt in Leipzig betr., daß dem Kaufmann Hans Gar- eis n Aue i. E. Prokura in der Weise erteilt ist, die Gesell schaft ur in Gemeinschaft mit einem Prokuristen des Bor- siandc der Anstalt oder einem Prokuristen der Zweigstelle Schwa enberg-Beierfeld rechtsverbindlich zu zeichnen. A isgericht Schwarzenberg, am 22. Dez. 1924. Dienstag, den 30. Dezember 1924, vormittags 10 Uhr- sollen in Bernsbach ea. 500 Stück konische Ringtöpfe und ea« 1500 Stück Deckel meistbietend gegen Barzahlung öffentlich ver steigert werden. Sammelort der Dieter: Gasthof zum grünen Baum. Schwarzenberg, den 24. Dez. 1924. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. Auf Antrag des Stadtrats zu Schneeberg wird bei der Fernsprechvermittlungsstelle Schneeberg-Neustüdtel vom 1. Ja« nuar 1925 ab ununterbrochen Dienst abgehalten. Die Kosten für die Dienstverlängerung werden gemäß 8 3 Absatz 2 Satz 2 der Fernspvechordnung v. 21. 6. 24 auf alle Teilnehmer des Ortsnetzes nach der Zahl ihrer Hauptanschlüsse umgelegt. Oberpostdirektion Chemnitz, den 22. 12. 1924. Die amtlichen Belanntmachunnen sämtlicher Behörden können tn den Geschäftsstellen des „Erzgevirgischen Volisfreundes" t» Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg eingesehrn werde». MMmMe M miWKeWÄmchlMSe. Ovation des Rsichskabinetts für den Reichspräsidenten. Berlin, 24. Dezember. Amtlich wird mitgcicilt: In der Dienstags-Sitzung des ReichskaLin e L t s, an der unter dem Vorsitz Les Vizekanzlers und Reichs ministers des Innern Dr. Jarres sämtliche Mitglieder des Rcichskabinetts teilnahmm, wurde einstimmig eine Kundgebung für den Reichspräsidenten beschlossen. Um dieser Entschließung besonderen Ausdruck zu verleihen, begaben sich Mittwoch vormittag sämtliche in Berlin anwesenden Reichsminister zu dem Reichspräsi denten, wobei Vizekanzler Dr. Jarres die Entschließung des Kabinetts übermittelte. Die Kundgebung lautet: „Sehr verehrter Herr Reichspräsident! Das Neichskabinett hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, Ihnen, Herr Reichspräsi dent, die Empfindungen zum Ausdruck zu bringen, die uns angesichts des Schweren bewegen, das Sie in diesen Tagen zu ertragen haben. Wer an der Spitze des Deut schen Reiches steht, hat des Vaterlandes Wohl zu fördern und zu wahren. Wir haben, zum Teil in jahrelanger Zu sammenarbeit mit Ihnen, Ihr Wirken kennen und Ihre Persönlichkeit politisch und menschlich schätzen Kelernt. Auf Grund dieser Erkenntnis wünschen wir Ihnen zu sagen, daß wir einmütig ohne Unterschied der Parteistellung die Ueberzeugung haben, daß Ihre Tätig keit stets dem Wohle des deutschen Vater- landes gegolten hat. Lassen Sie uns Ihnen in diesem Sinne unsere besten Wünsche für Ihre weitere Tätigkeit in Ihrem hohen verantwortungsvollen Amte aussvrechen." — Der von Berlin abwesende Reichskanzler Marx hat, wie Vizekanzler Dr. Jarres mitteilte, gebeten, dem Herrn Reichspräsidenten zum Ausdruck zu bringen, daß er die Empfindungen und Wünsche des Kabinetts auf richtig teilt. Dankbarkeit ist eine schöne Tugend. Sie steht be sonders dann, wenn sie zum W e ih n a ch ts feste geübt wird, jedermann gut an. Man nimmt es gerade zu diesem Zeitpunkt hin und wieder nicht allzu genau und tut ein übriges, in Dankesbezeugungen, ohne daß das Herz ganz mitspricht. Der Bedankte ist dann gerührt und — im Inneren — wohl ein wenig beschämt. Das Reichskabinett hat geglaubt, dem Reichspräsi denten im Anschluß an den Abschluß des Magdeburger Pro zesses am Vormittage des heiligen Abends in corpore eine Dankesvvation darüringen zu sollen. Vielleicht hat die Weihnachtsstimmung bei diesem außergewöhnlichen Akte ein wenig mitgespielt. Ihr Wortlaut ist wohl für oberflächliche Leser berechnet. Beim genaueren Hinsehen ergibt sich, daß die Kundgebung weder Hrn. Ebert als solchem, noch ihm als frühe- ren 2lbgeordneten, sondern einzig und allein dem Reichs präsidenten Ebert gilt. Man wird sich der Meinung anschließen können, daß die Tätigkeit des Nei ch s p . äs i d e n- ton „stets dem Wohle des deutschen Vaterlandes gegolten hat", .besonders wenn man beachtet, .daß darüber, was uem Wohle des V blondes dient, durchaus verschiedene Meinungen be- stchcn. Die Kundgebung geht also völlig fehl, denn dem Reich Präsidenten Ebert ist während des Prozesses ebenion ig wie in der Urteilsbegründung irgendwelcher Vor- wuis g? icht worden. Trotz der stillschweigenden, leider nicht allen, so- i-:rl:nnbaren Beschränkung der Kundgebung auf die amnicho men-chaft Eberts als Reichspräsidenten, liegt Grund zur Ao: ML vor, das; nicht alle Teilnehmer an der weih nachtlich! i Ovation so recht mit dem Herzen dabei waren. Wi"- - - ' " t, so hat der Schritt des Reichskabinetis lein . Rücksicht auf das Ausland einen Schein von Ber ästig, ng. Wir sind allerdings der Meinung, daß er auf jeden Fall besser unterblieben wäre. Und zwar aus Gründen, die im sost..ndrn näher beleuchtet werden sollen. Denn Lie Urteilsgründe des Magdeburger Schöffenge richts, son st sic bekannt sind, auch nicht allenthalben befris- Ligen — u R Lies nicht nur nach der Richtung hin, was sie über Leu Reichspräsidenten ausführen — so handelt es sicb doch nm L u Spruch eines deutschen Gerichts, der noch nicht einmal rech.skräftig geworden ist. Man hat das Gefühl, daß die Kundgc rag Les Kabinetts eine Ohrfeige für das erst- instanzliche .icht ist. Die deutsche Rechtspflege ist seit den freiwillig >il nommsnen „Kriegsverbrechcr"-Prozessen vor dem Ncichsgerichl : ic Angelegenheit geworden, die über die Gren zen Les Ne. hinaus Bedeutung erlangt hat. Wird nun, nachdem oie eichüminister mit Einschluß des Leiters des Reichsjustizm. . reriums — wenn auch nur scheinbar — in einem noch rätst abgeschlossenen Verfahren Partei für den Kläger nehme bei dem Ausland nicht gerade das Gegenteil von dem enreü . werden, was vermutlich bezweckt werden sollte? Ferner: wichtiger als die Meinung des Auslandes, dem es sästießlÄ erfahrungsgemäß niemals recht zu machen ist, ist die des InlanLs. Die Diskreditierung der deut s chen Rechtspflege ist ein Gebiet, das die auf- bauendcn Partei neidlos den zersetzenden Elementen über ließen. (Mau w m L iß gerade die Preise Ler Partei des Reichs präsidenten hier uiglich allerhand leistet, ohne daß ihr von den Führern in die Parade gefahren wird.) Es mußte also von den verfassung-:u Rin bestellten Hütern dieser ersten Grund lage des Staate- auch oec Anschein vermieden werden, das Urteil eines den t n Gerichts als unzutreffend hinzustellen. Man denke sich w r in die Lage des Berufungsgerichts, vor dem die ncuc Verhandlung stattfinden wird, hinein. Wäre cs nicht übermenschlich, wenn es durch den Akt der Präjudi zierung durch das Reichskabinett nicht befangen würde? Drittens: Auch für den Reichspräsidenten wird u. U. die Lage erschwert. Es ist nicht aus der Welt zu schaffen, daß der damalige Abgeordnete Ebert, nachdem er am Tage vorher mit seiner Forderung der paritätischen Zusammensetzung der Streikleitung hinuntergefallen war, am 30. Januar 1918 dem Verbot des Oberbefehlshabers in den Marken zuwider an einer geheimen Sitzung der Streikleitung teilgenommen und keinen Widerspruch gegen den Inhalt und die Verteilung eines Flugblattes erhoben Hai, in dem die Arbeiter Berlins zum Widerstande gegen die verfassungsmäßige Regierungsgewalt aufgefordert wurden. Um mindestens diese harten Tatsachen kann das Obergericht nicht herum. Schon dann muß der an sich gut gemeinte Schritt des Reichskabinetts vom 24. Dezember zu einer Erschwerung der Stellima des Reichspräsidenten führen. Und was dann, wenn auch das zweite Gericht mit mehr oder weniger dürren Worten den Tatbestand des objektiven Landes verrats feststellt? , Das Kabinett hat sich — nicht nur was die rechtliche Lags anlangt — mit seiner Kundgebung in Widerspruch mit demEmpfinden weiter Kreise gesetzt. Man sieht hieraus, wie sehr auch d i e Mitglieder der Reichsvegierung, dis für die Republik von heute nichts übrig haben, den Kontakt mit dem Volke verloren haben. Der Reichspräsident ist bei weitem nicht, allen Deutschen die verehrungswürdige Person, als welche ihn das Kabinett in corpore hinzustellsn scheint. Wenn man ihm auch zu gute halten mag, Laß er im Januar 4918 persönlich nicht an dem Strange der Dateriandsverrüter ziehen wollte, so muß doch darauf hingewiesen werden, daß er oisher die Gemeinschaft mit Männern wie Crispien, Dittmann usw. nicht abgelehnt hat. Er ist auch heute noch der Vertreter einer Partei, die offiziell den verderblichsten und dabei den unwahrhaftigsten Kampf führt, den es gibt, den Klassen« kampf. Wir haben von Jahr zu Jahr vergeblich darauf ge wartet, daß Ebert, der doch als Reichspräsident das ganz« Volk vertreten sollte, sich ex cathedra gegen das Hauptkampf mittel seiner Partei, die Klasssnverhetzung, wendet. Wenn jetzt in der demokratischen Presse aller Richtungen pathetisch im Ton des Vorwurfs ausgerufen wird, daß in keinem anderen Lande ein Prozeß wie der in Magdeburg mög lich sei, so ist darauf zunächst zu erwidern, daß es die unseres Wissens von dem Demokraten Preuß verfaßte und von allen Republikanern als unverletzliches Palladium hochgehaltene» Reichsverfassung ist, die mit der „rückständigen" Bevorzugung des Reichsoberhauptes in Rechtssachen aufgeräumt hat. Und nun heult man, daß so etwas passieren konnte! Das sicht doch so aus, als sehnte man sich wenigstens in dieser Beziehung nach den verfassungsmäßigen Gepflogenheiten des verruchten alten Regimes zurück. Und dann — mit Verlaub — gibt es wohl noch verschiedene andere Dinge, die in keinem anderen Lands der Welt vorkommen können, dis aber bei uns — und zwar unter der Billigung und dem Beifall der Republikaner — täg lich passieren. Gerade die Partei, welcher Hr. Ebert angehört, leistet doch auf diesem GÄuete das menschenmögliche. » » » Berlin, 24. Dezember. Der preusische Minifterpräsidcnr Braun hat als Sprecher des preußischen Kabinetts dem Reichspräsidenten am Mittwoch nachmittag eins KundgebungderPreußischenRegierung folgen« den Inhalts überbracht: „Sehr verehrter Herr Reichspräsident! Die preußische Staatsregierung hat das aufrichtige Bedürfnis, sich der Ih LN heute übermittelten Erklärung der Reichsregierung anzuschlie ßen und Sie ihrer unveränderlichen Hochschätzung und ihres Vertraue: zu versichern." Berlin, 26. Dezember. Im Reichsgesetzblatt Nr. 75 vom 22. Dezember 1924 veröffentlicht der Reichsarbeitsminister dis Neichsverncherungsordnungin ihrer jetzt geltenden Fassung, nachdem schon früher — am 28. Alai 1924 — auf Grund einer entsprechenden Ermächtigung der neue Wortlaut des Angestelltenversicherungsgesetzes erschienen war. Kopenhagen, 26. Dezember. Die Verhaftung des Me» thodistonbischofs Bust ist vom Ge-ichtshof auf Grund des Deweismaterials für ungerechtfertigt erklärt worden. Der Bischof wurde sofort entlassen. Dio öffentliche Memung verurteilt das Vorgehen der Polizei und StaotsomvÄtschaH aufs schärfste.