Volltext Seite (XML)
WMGW MMWM 77. Jahrg Sonnabend, den 6. Dezember 1924 Nr. 28S «« «»INI«»»»» «u «u«i»»mr »,r Tag, nach kann, na» Aastla,«. «« Prat» jlr dl« »4 mm br««k Salami-il»i«l»«vil, t» «>l»»laild«jlrd lft L» <g»»II>«nan^gm und Sla-engeluch« «,!>0sftiq-r «»>. «Utwirl» »5 lllr dl, so mm brNI« pel». R«dla!U«j<»i So, an,LÜU, Ivo, für d>« 90 MM »NU« MN». Lal»n«ij,ll« 11 anawilrld »1 Soldpftn»;». v«>»^ «r. irre«. »«E-aba.OIro.Nont» > «lm. Erzz«». »e. 70. M «nthaNend die amtliche« Bekauulmachungen der Amishaopimannschask und der d StaatsbebSrden in Schwarzenberg, der Staats- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustädtel, Drünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. all»«»,«-»«««-«« ft« dl« MX NachmMa, arlchamsd. Nimm«« dl, vornilllags S Uhr In den LanpIgelchStln. M!l«n. Ein« Srwdhr sür dl« vnlnahm« Ler Aa.l»ig« am vmvtchri,denen Lag« Io»I, an brllmmler Llell« wird nlchl gegeben, auch nichl für dl« Richügde» der durch Fernsprecher aufgegedenrn Anieigen. — gür AÜckgat« »- »erlanzl «lngelandler SchrWäche übermmnil dl« Schrlsl» leiiung deine Äeranworlung. — Unierbrechilnaen d«, G»- Ichüflidelrleb«, begründe« dein» ülnfprüch«. Bit godlwiy»- »erjag und Nan dar, gelte« Rabatt» al, nicht »ereiabarch -and«,«schüft»ft«ll»> i«: «». LLbaih, Scha»«d«rg md! Schwärzend«,. Ss «erden außerdem verSssenllicht: Die Betlanntmachungen der Stadlräte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgericht« zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag E. SS. Gürlner» Aue, Srzged. »«*««««, «X »1, e«>u» ceimt Au«)»4», Sch«»«»«» »a. Sch»ar^«d«, »t. «rahtanfchrifli «dINfi»u»5 »»««»«dir^. Amtliche Anzeigen. Nachstehend«!: Nachtrag zur Schantcrlaubnisstcuerordniing des V«> zirksverbanoes der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg wird hiermit bekannt gemacht. Der Veztrteverband der Amlahauptmannschast Schwarzenberg, den 3. Dezember 1924. Nachtrag zur Schanterlaubnissteuerordnung. Der Bezirkstag hat folgende Satzung beschlossen: dem 8 1 Iiffcr3 und dem § 2f werden folgende Worte angefüat: „eine: Singspielhalle oder eines sonstigen nach §33a der Reichsge. werbeordnung erlauibnispflichtige» Unternehmens." — 8 10 Abs. 2 erhält folgenden Zusatz: „Hierbei können zur Abgeltung der örtlichen, durch die Verwaltung der Steuer entstehenden Unkosten 10 v. H. des Ertrages in Abzug gebracht werden." Dieser Nachtrag tritt mit der Verkündung in Kraft. Schwarzenberg, am 17. November 1924. Der Bezirksverband der Amtshanptmannschast Schwarzenberg. sStpl.) (gcz.) v. Schwartz. Im Handelsregister des unterzeichneten Amtsgerichts ist eingetragen worden: am 21. November 1924: 1-auf dem Blatt« 124, di« Firma Gustav Müller, Aktiengesellschaft in Mittweida b. Schwarzenberg betr.: Durch-Beschliisi der Generalversamm lung vom 6. September 1924 ist die Umstellung in Goldmark erfolgt und der Gesellschaftsvertrag ist zu KK 4 Abs. 1 und 8 abqeändert ward«». Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 129 009 Goldmark und zerfällt in 129 Aktien über je 1900 SM.; am SS. November 1924: Lauf dem Blatte 752, dir Firma Bereinigt« Sevoievgccäte-Fabriken, Aktiengesellschaft in Schwarzenberg betr., daß der Kaufmann Smil Win- disch in Schwarzenberg zum Mitglied des Vorstandes bestellt ist. Er ist berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten; am 1. Dezember 1924: 3. auf dem gleichen Blatte, dah der Kaufmann Robert Willy Herrmann in Beierfeld nicht mehr Mitglied des Vorstandes ist; am 2. Dezember 1924: 4. auf dem Blatte 409, die Firma Emil Ficker in Srüuhain betr./ baß die dem Bankbeamten Max Karl Ficker in Grünhain erteilte Prokura erloschen ist. Amtsgericht Schwarzenberg, am 2. Dezember 1924. Oeffenlliche Zustellung. I.Der Händler Kurt Espig in Aue, Oststraße 29, 2. der Händler Richard Unger in Aue, Mittelstraße 33, -- Prozeß bevollmächtigte beider Kläger: die Rechtsanwälte Instizvat Rudloff und Dr. Hartung in Aue — Nagen geg«n den Pferdehändler Franz Joseph Moor, z-uletzt in Leipzig, Tümmelstvaße 6 ptr., jetzt unbekannten Aufent halts, wegen eines Wandlungsanspruchs aus einem Pferdclausch vom 24. 7. 24 mit dem Anträge: den Beklagten kostenpflichtig und in vorläufig vollstreckbarer Form zur Zahlung von 980 GM. samt 5 Prozent Zinsen von 849 GM. seit 24. 7. 1924 und von 140 GM. seit 14. 9. 1924 zu verurteilen. Der Beklagte wind zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor oas Amtsgericht Aue i. Erzgeb. auf den 28. Januar 1925, nachmittag» 4 Uhr, geladen. i Au«, den 1. Dezember 1924. Der. Serichtsschreiber.de, Amtsgericht«. Aue. Wahl-Reklame. Es wird darauf hmgcwieseu, daß das Ankleben von Zetteln und An schlägen an den.öffentlichen Anschlagslelleu nur mit städtischer Gruehmi» 'gung und außerhalb solcher Anschlagstellen überhaupt nicht gestattet ist, ferner daß das unbefugte Beschmutzen und Abreißen der an den öffent liche» Anschlagstellen berechtigterweise angebrachte» Anschläge verboten ist. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden bestraft. Für ein unerlaubtes Ankleben von Druckschriften können auch solch« Personei» verantwortlich gemacht werde», die de» Auftrag zum Ankleben Ler Druck schriften erteile». Au«, 5. Dezember 1924. Der Rot der Stadt. Verkaufszeit am 7. Dezember 1924. Am Sonntag, den 7. Dezember 1924, ist das Offenhalten aller Ver kaufsstellen am Nachmittage nicht von 12—9, soirderu nur von 2—6 Uh« gestattet. Aue, den 5. Dezember 1924. Der Rat der Stadt. Schwarzenberg. Reichslagswahl. Die Wahlzeit für die R«ichstagswahl am 7. Dezember 1924 beginnt vormittag» 9 Uhr und endet nachmittags 9 Uhr. Schwarzenberg, am 3. Dez. 1924. Der Rat der Stadt. Dl« amtlichen Bekanntmachungen sämtlicher Behörden tbunen in den »eschättssteUen des „Erzgedirgischen Volksfreunbes* As Aue, Schneeberg, Loßnitz und Schwarzenberg eingesehe» werd«». Reichs- oder Parteiminister? Unsere R e i ch s m inist er sind in erster Linie P artei männer. 28em das bisher noch nicht klar geworden sein sollte, dem wird der Beweis dafür durch die jetzigen Wahlzeiten erbracht. Die Herren reisen im Lande umher, um für ihre Partei Propaganda zu machen. An erster Stelle steht da der Reichskanzler, der seit Wochen nicht in Berlin gewesen ist, sondern an jedem Tage an einem anderen Orte eine Wahlrede hält, oft an einem Tage an mehreren Plätzen. Dabei werden gerade jetzt in Berlin die wichtigsten Dinge verhandelt. So ist z. B. der Handelsvertrag mit England in Abwesenheit des Kanzlers unter Dach und Fach gebracht worden. Da ist die Frage am Platze, wofür eigentlich die Minister gehälter gezahlt werden, für die emsige Arbeit im Dienste des ganzen Volkes oder für Wahlreisen und -reden im Dienste der Partei. Wir sind der Ansicht und mit uns wohl die Mehr zahl der Steuerzahler, dn» der Minister zunächst an seinen Schreibtisch gehört und d. r dazu da ist, die Verhandlungen mit den Vertragsgegnern persönlich zu führen oder sie wenig stens zu leiten. Auf nervenzerreibendcn Wahlreisen ist das natürlich unmöglich. Bei der Art, wie die Reichsgeschäfte heute geführt werden, mußte es so kommen, wie es tatsächlich gekommen ist. Alan hat allgemein den Eindruck, daß die Verhandlungen mit Eng land lediglich zum Vorteile dieses Landes ausgeschlagen sind. „Fast alle englischen Grundforderungen sind zur Annahme gelangt", so jubelt die englische Presse! Und weiter: „England erhält alle Möglichkeiten, finanziell in dic dents che Wiri sch a f t e i n z u d r i n g c n, um ihr dadurch die Gefahr für England zu nehmen!" Wir haben nichts von Kompensationen gehört, die Deutschland zugute kommen. Man scheint es nicht einmal verstanden zu haben, die Frage der Räumung der englischen Zone, die am 10. Januar fällig ist, bei dieser Gelegenheit zu unseren Gunsten zu wenden. Oder wollte man das vielleicht gar nicht? Geht diese Frage unseren Erfül- lungspolitikern vielleicht allzusehr an die Nerven? Die deutsche Wirtschaft wird, so fürchten wir, die Wahlreisen der Minister doppelt und dreifach bezahlen mMen. Am Sonntag ist Gelegenheit, diesen unerhörten Zu ständen, die Lch an den Begriff der Partei Minister knüpfen, ein Ende zu machen. Wir brauchen eine Regierung, die sich umDeutschland s Schicksal mehr kümmert, als um das der Parteien. Rußland mobilsiert und läßt den Rubel rollen. Rotterdam, 4. Dez. Einem Telegramm aus Helsingfors zufolge, ist am 3. Dezember eine neu« allgemeine russische Probemobilisierung erfolgt. Der Beginn der Probe- Mobilisierung sei auffallendevweis« mit dem kommunistischen Putsch gegen EMand zusommengvfallen. Die rutschen Truppenkonzentvationen an der Westgrenze und gegen Finn land würden durch die Sowjetvertretung in Helsingfors aus- schließlich mit der Probemobilisisrung begründet, was aber kein Mensch glaube. — „Morninq Post" meldet aus Moskau: Der große Senat bowillgtc, der „Prawda" znsolge, 200 Millionen Goldvubel für außerordentliche Ausgaben der Auslands- .Propaganda. ' . Derdeulsch-englischeKandelsvertrag. Berlin, 4. Dez. Der Wortlaut des deutsch-englischen Han delsvertrages wird jetzt der Oeffenilichkeit übergeben. Der Vertrag bestimmt in Artikel 1, daß zwischen den Ge bieten der beiden vertragschließenden Parteien gegenseitige Freiheit des Handels und der Schiffahrt bestehen soll, und Laß di» bcider'eitigen Staatsangehörigen mit Schiffen und La dungen alle Plätze und Häsen aufsuchen dürfen, die den ein heimischen Staatsangehörigen aufzusuchen gestattet ist. Hin sichtlich des Handels und der Schiffahrt Men di« beiderseitigen Staatsangehörigen di« gleichen Rechte, Vorrecht«, Frei heiten, Vergünstigungen, Befreiungen und Ausnahmen genießen wie die einheimischen Staatsangehörigen. Artikel 2 bestimmt, daß hinsichtlich der Steuern, Ab gaben, Zölle, Auflagen und Gebühren, die ihrem Wesen nach Steuern sind, oder ähnlichen Lasten die beiderseitgen Staats angehörigen bei ihrer Betätigung die gleiche Behandlung er- fahren sollen wie die einheimischen Staatsangehörigen oder wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation. Artikel 3 räumt beiden Perträgsteilen alle Vorrechte, Vergünstigungen oder Befreiungen hinsichtlich Handel, Schiff fahrt und Gewerbe ein, die einer Nation zugestanden sind oder werden, wobei es ausdrücklich als die Absicht beider Bertrags- teil« bezeichnet wird, daß ihre Staatsangehörigen in dieser Be ziehung der meistbegünstigten Nation gleich gestellt werden. Artikel 4 enthält die Ausnahmen von der Behand lung ans Grund des Meistbegünstigungsprinzips; solche Aus nahmen sind: a. Begünstigungen, die für den Grenz ver kehr (in der Regel nicht über 15 Kilometer beiderseits der Grenze) gewährt werden; b. Begünstigungen auf Grund einer bestehenden oder zukünftigen Z o ll unio n; e. Begünstigungen auf Grund .gegenwärtiger und zukünftiger Verträge über den Ausschluß der Doppelbesteuerung und gegen seitigen Schutz der Steuersachen; L. Begünstigungen, die un mitkelbar auf Grund Ler den Weltkrieg beendigenden Verträge (gemeint ist in erster Linie Lie von uns an England zu ent richtende Wprozentig: Reparationsabgabe, die prak tisch das den Deutschen im Vertrage zugostandene Recht Ler Meistbegünstigung wieder aufghebt), an welchen Großbritan nien beteiligt ist, gewährleistet werden. Artikel 5 gewährt den beiderseitigen Staatsangehörigen das Recht, bewegliches und unbewegliches Eigentum jeder -Art in gleiäjer Weise zu erwerben und zu besitzen, wie dies fremden StaatsangehörMN gestattet ist oder wird. Ferner soll über solches Eigentum von den beiderseitigen Staatsan gehörigen ebenso verfügt werden dürfen wie von einheimischen Staatsangehörigen, wobei im Verkaufsfallo der Erlös frei aus- gcführt und keiner höheren Abgabe unterworfen werden darf, wie dies gegenüber rinhrimischen Staatsangehörigen geschieht. Artikel 0 gewährt Len beiderseitigen Staatsangehörigen Einreise und Aufenthalt, so lange sie den für alle Ausländer geltenden Bedingungen und Vorschriften genügen und sie beachten. An Ausübung von Land«l, Beruf und Ge werbe werden Len beiderseitigen Staatsangehörigen die Rechte der Meistbegiinstinng gewährt. Artikel 7 setzt fest, daß die beiderseitigen Staatsangehöri gen, von jedem zwangsweisen Militärdienst, vom Menst in der Rechtspflege, in der Staats- und Gemeindeverwaltung, sowie von allen ablösenden Geld- und Raturralleistungen und allen militärischen Zwangsleistungen und Requisitionen befreit sind, wovon jedoch di« mit einem Grundstück verbundenen Lasten usw., soweit auch alle einheimischen Staatsangehörigen z» gleichen Leistungen herangezogen werden, ausgenommen sind. Jedenfalls sollen 'die beiderseitigen Staatsangehörigen auch in dieser Beziehung Len Staatsangehörigen der m cist - l> eg ü nsti gte n Na t i o n gleichgestellt werden. Artikel 8 und 0 bestimmen, daß di« in das Gebiet eines der Vertragstelle eingesührten und von dem andern Devtragsteil erzeugten Waren keinenhöheren Zöllen oder Abgaben oder sonstigen Lasten unterworfen fern sollen als die Waren der meistbegünstigten Nation.' - " Artikel 10 behandelt die Fälle, in welchen^» allgemeinen Verbote und Beschränkungen zulässM sein sollen. Artikel 15 setzt die bedingungslose Gleichheit.der Behand lung der Handelsreisenden und ihrer Muster fest. Artikel 16 bestimmt, daß Aktiengesellschaften! und andere Erwerbsgesellschaften zur Ausülmng ihrer Rechte; ermächtigt und als Kläger und Beklagte vor Gericht zu er scheinen berechtigt sind. Rach Artikel 19 sind di« beiderseitigen Schiffe in Hafen gebieten nach dem Prinzip der Meistb^ünstigung zu behandeln. Rach Artikel 21 ist der K üstsHha udel von der Melch- Heilung mit den eigenen StovtschMhSrigen äusgevvÄrmen und unter der Bedingung der Gegenseitigkeit nach dem Prinzip der Meistbegünstigung geregelt. , Nach Artikel 30 sollen M-e inungsverschieden- h e i t en über die Auslegung oder Anwendung 'des'Vertrag«« auf Verlangen einer Partei dem ständigen internatio nal e n S ch i e d s q « r i ch t s h o f im Haag als Schiedsgericht unterbreitet worden. Nach Artikel 31 findet der Vertrag auf ein Dominion mit Selbstverwaltung, eine Kolonie, eine Besitzung oder ein Protektorat Englands nicht Anwendung, es sei denn, daß solche von dem Vertreter Englands in Berlin gewünscht wird. Die in Indien, den Dominions, Kolonien, Besitzungen oder Protektoraten Englands erzeugten oder per fertigten Waren sollen in Deutschland völlig Meistbegünsti gung genießen, so lange deutsche Waren in den betreffenden Gebieten ebenso behandelt werden. Artikel 32 bestimmt, Laß die im vorigen Artikel enthaltenen Regelungen a^h für die von England verwalteten Mandats gebiete gelten. Artikel 53 .setzt fest, daß der Vertrag mit der Ratifikation in Kraft tritt und für fünf Jahre gilt. Später gilt einjährige Kündigungsfrist. » » * London, 4. Dez. Die „Times" stellen -bei Besprechung des deutsch-englischen Handelsvertrages fest, daß fast alle eng lischen Grundforüer ungen in dem Vertrag zur Annahme gelangt sind. England erhalt alle Möglich keiten, finanziell in die deutsche Wirtschaft einzuLringen- nm ihr dadurch >die Gefahr für England zu nehmen. Di« „Mor- ning Post" schreibt: Die englische Regierung habe allen Grund, der neuen konservativen Regierung dankbar zu sein, die ihren ersten großen Erfolg bei der Auslandspolitik errungen habe« Kerriok am Ende? Paris, 4. Dez. Poincarehat sich bereit erklärt, durch eine Vortragsreise in Frankreich die Propaganda für die kommenden K a m m e r w a h l e n vorzubereiten. Man gebe in vorsichtigen parlamentarischen Kreisen dem Ka binett Herriot noch eine Höch st lebe ns dauer oonzwer Monaten. Der Vertrag mit Sowjetrußland würde Herriot stürzen wie Macdonald gestürzt sei. Berlin, 4. äz. Auf die Vorstellungen Lor Noichsregierung bei den allfierten Mächten wegen der Schließung der Zeppelin- Werft sind noch keine Antworten eingegangen. IN- zwischen verbreitet das Pariser „Echo" eine Meldung, wonach der Botschafterrat in seiner nächsten Sitzung mit dem Beschluß auf Fortbestand der M il itärkontrolle in Deutschland gleichzeitig auch die Schließung der Zeppelinwerft aus sprechen würde. Was an dieser Mel dung Wahrheit und tbas Wunsch des nationalistischen Pariser Blattes, ist, läßt sich in Berlin noch nicht nachprüfen,