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Erzgebirgischer Volksfreund : 16.05.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192405162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19240516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19240516
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Erzgebirgischer Volksfreund
-
Jahr
1924
-
Monat
1924-05
- Tag 1924-05-16
-
Monat
1924-05
-
Jahr
1924
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 16.05.1924
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ABWUÄWM > Nr. 114 Freitag, den 16. Mai 1924 besondere Fürsorge für die städtische Finanzver- Aue Das Frei- un- Schwimmba- «ue, 15. Mai 1924. Der Nat -er Stadt. Forstamt Lrottendors. Forstlasse Schwarzenberg. Der .arzgedtrotsch« 40»l»fr««»d» «schont ILglich mit Ausnahme der Tag« »ach Sonn- und Fasttagen. Der Pretd für die 34 mm breit« Talon«!-'AnzeigmM« tm AnUeblalldezirk tft »9 <Famtttenanz«tg«u uud Stellengesuch« Bedürsttger II), auswllrls rr, für dl« 90 mm drei!« Peftt- Neklamezell« »0, aumvdrl» 100, sllr die 90 mm dritte amtl. Tolonelz«»« LI, auswärts »1 Eotdpfennig. Poftschok-aont» i Leipzig Nr. 12228. »em«lnd«-»lr»-lt»nt0: Aue, Trzgeb. Nr. 79. § 11. Dem Ersten Bürgermeister steht di« Oberleitung und Beauf- Er beruft und leitet di« Insbesondere trägt er die zur Verwirklichung gelangt . . . Mathematisch denkbar, weih über eine, wenn auch schwache, Mehrheit verfügend, wäre auchj die frühere sogenannte „Große Koalition". Deren Wiederauf»! tauchen erscheint aibev sehr unwahrscheinlich, ba die Deutsche Volkspartei wohl nicht gesonnen sein dürfte, das ein» mal gescheitert Experiment zu wiederholen."' Die Haltung der genannten Fraktion selbst ist allerdings noch! nicht ganz klar. Sie hält nach einer an anderer Stolle des heutigen „E. D." wiedergegobenen Meldung eine Zusam-: menfassung der staatsbejahenden biirger»! lichen Parteien für nötig, sagt aber nicht, ob sie die, Rechtsparteien dazu rechnet. Zugleich hält sie aber eine sog. Fraktionsgemeinschaft der nationalen Mitte für unaus führbar. Man' sieht jedenfalls, daß der Gedanke, der schließlich nur ein Schreckschuß gegen die Rechte sein sollte, am Verblassen ist. Daß er tatsächlich bestanden hat, was jetzt hier und da abgeleugnet wird, daran ist nicht zu zweifeln. Der „Soz. Pavlamentsdienst" plaudert darüber folgendes aus: Am Dienstag haben zwischen dem Reichskanzler un- dem Vorsitzenden der Demokratischen Partei Verhandlungen über die Bildung des „Blocks der Mitte" stattgefunden. Die Vesprechun»! gen werden Ende dieser Woche in Anwesenheit von Vertretern der Dolkspartei fortgesetzt. Die Tatsache der Verhandlungen -wischen dem Reichskanzler und dem demokratischen Parteiführer, Koch bedarf deshalb einer besonderen Hervorhebung, weil die! „gelt" am Dienstagabend tatsächlich den Mit zu der Behaup tung anfbüinqt, der Plan, einen „Block der Mitte" zu schaffen, habe niemals bestanden. Schlimmer kann die Wahrheit bewußt nicht auf den Kopf gestellt werden, und zwar bewußt deshalb, weil Herr Stresemann ein Hauptbetei vigter an den bisherigem Verhandlungen war. Lr hat übrigens auch selbst die DoröffentH lichung M« di« bestehende ykbsicht, eineu Block der Mitte -ui bilden, veranlaßt, um soime Fraktion, die am Mittwoch in Bet» kt» -UMmaewtritt, frühzeitig von de» in VolLerettung befind« Es ist ein gutes Zeichen, daß die Fraktion der Mitte auch von Seiten abgelehnt wird, die der Regierung Marx nicht un bedingt feindlich gogenüberstehen. So schreibt die „DAZ.", die volksparteilich eingestellt ist, u. a.: So sehr man es gewissen Persönlichkeiten durchaus zu trauen kann, durch einen derartigen Trick die für sie bvenz- lich gewordene Frage: Wie bleibe ich Minister, zu lösen, so glau ben wir doch, daß das durchsichtige Manöver an dem Widerstand der einsichtigen Mitglieder der in Frage kommenden Fraktionen scheitern wird, denn der Plan ist nach der formalen wie politi schen Seite hin eine gleich große Ungeheuerlichkeit . . . Noch bedenklicher aber ist die politische Seite der Angelegenheit, denn sie liefe auf nichts anderes hinaus ,als auf eine glatte Fäl schung des Wahlergebnisses. Me Deutschnatioualen würden wiederum in die Opposition wbgodrängt werden und nichts wäre törichter, als an ihnen jetzt dieselben Fehler zu wiederholen, die an der Sozialdemokratie der Vorkriegszeit begangen worden sind. Insbesondere wäre die parlamen tarische Schiebung im Hinblick auf die bevorstehenden preußischen Wahlen eine groß« Torheit. Der ganze Plan ist nur erklärlich aus dem Bestrüben gewisser Per sönlichkeiten, die sehr wohl wissen, daß sie bei einer Koalitions- Lildung mit den Deutschnattonalen als Minister kaum noch in Frage kämen, unter allen Umständen an der Macht zu bleiben- gleich welche Folgen Las für ihre Partei haben mag. Es ist jedoch zu erwarten, daß dies« Motive durchschaut werden und die famose „Fraktion der Mitte" überall die ironische Ableh nung erfahren wird, die sie verdient. Der Vorsitzende der Reichstagsfraktion der Deutschen Dolkspartei, S ch o l-, schreibt: , . . . Das Gegebene ist, -ai der Reichspräsident nach er folgter Demission de« gegenwärtigen Kabinett» den Deutsch», nationalen, als der stärksten Fraktion, die Regierungsbildung an trägt. Der Desamttenüenz Ser Wahlen dürfte es, entsprechen« NWlMNMMW. LrMMstr SWssMeM. Mittwoch, den 21. Mai 1924, vormittags ^10 Uhr im Bnhnhofsrestau-- rant zn Annaberg. 14 087 fi. Klötze,; 7—15 cm 1019 fi. Klötze, 16/22 cm; 11 fi. Klötze, 23/29 cm; 3,5 und 4,0 Mir. lang, in Abt. 82 und 83, Kahl-, schlage und Durchforstungen. Die Posten Nr. 30—56 und 58—60 der Ver-i stcigerungsauszüge vom 7. Mai behalten ihre Gültigkeit. » mihaliend die amtliche« »ekauukmachange« der Amlshauptmannschast und der d Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Slaats» u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustädlel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. S» werd« außerdem veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Etadträte zu Aue uud Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag L. M. Gärtner, Aue, Srzgeb. Fernsprecher, Slue «1, Süpnttz (Am! Au«) 440. Schneeberg 10, Schwarzenberg»«. Drahtanschrift, GoMfreunb okueerzgeblrg«. Gegen die Wiedererweckung Erzbergerscher Politik! In Wien sitzt als Gesandter des Deutschen Reiches der Zentrumsmann Hr. P feiffer, der Freund Erzbergers. Lr ist nicht nur Politiker, sondern auch Literat, oder hält sich wenigstens für beides. In das Gästebuch des Gasthauses zum goldnen Adler in Weimar schrieb Erzberger, damals der poli tische Macher im Reiche, in den Tagen, die zu den dunkelsten Deutschlands gehören, den leichtfertigen Vers: Erst mach dein Sach, dann trink und lach! Es muß damals eine lustige Ge sellschaft dort versammelt gewesen sein, bei der natürlich auch Damen nicht fehlten. Hr. Pfeiffer, der auch von der Partie war, verewigte sich mit einem „Gedicht", das auf einen ähn lichen Ton gestimmt war, wie der Vers des witzigen Erzberger. Aus Wien kam zuerst die Nachricht von dem Block der Mitte. Die Gedankenverbindung Pfeiffer-Marx liegt nahe, und der Schatten Erzbergers steigt auf, des Mannes, der die Zerstörung des nationalen Ge- dankens in Deutschland vollendete. Zugleich erinnert man sich an einen weiteren Zentrumsmann und Freund Erz» dergers, an den Exkanzler Wirth, der das später vom Der- legenheitskanzler Marx aufgenommene Wort prägte: Der Feind steht rechts. Ls ist nicht schwer, aus diesen Zusammenhängen heraus allerlei Schluß- solgerungen auf die Entstehung des Gedankens von der Frak tion der Mitte zu ziehen. Marx, der sich für unentbehrlich hält, ist der Vater des Gedankens, seine Gesinnungsgenossen dessen Propheten. Der Zw-K ist: Spaltung des Bürgertums mch dem ebenso dunnnen wie gefährlichen Wahlspruch vom Hein-, der rechte steht. Sonnabend, den 17. Mai 1924. vorm. 10 Uhr. soll im Der-, steigerungsraum des Amlsgerichis Aue 1 Korbsesselgarnllur, bestehend! au» 1 Tisch, 2 Sessel, 1 Hocker. 2 Regale. 2 Tische, 3 Ballen Scheuer-« tücher. 1 pkokogr. Apparat mit Zubehör. Frauenschürzen, blaue Arbeits- Hosen, 1 Fernglas, 1 «lektr. Massage - Apparat, Frauenslrümpse undi Männerhemden meistbietend versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher. , 77. Jahrg. glnretgen-glnnabm« für dl« cm Nachmittag «scheinend« Nummer di» uarmittag» 9 Udr in bin Saupigeschüsts- sl«ll«n. Sin« SMSHi sllr dl« Aufnahme der^ Anzeigen am vargeschriebenen Tag« iowie an bestimm!«« Stelle wird nicht grgebin, auch nicht sllr di« Nichtigkeit d«r durch Fern- sprecher ausgegebenen Anzeigen. — FürRückg. Unortaagt «mgesandter Schrififtück, übernimmt di» Schriftleit» ug deine Verantwortung. — Unterbrechungen des Leschists- betriebes begründen dein« Ansprüche. Bet Zahlungsverzug und Konkurs gelten Rabatte als nicht vereinbart. d<mpt,«schLf»ft«lka in Aue, USHnitz, Schneeberg uud Schwarzenberg. Anlage ' ginn Stadtbezirke Aue «ohören die sämtlichen, im Flurbuche füH Aue verzeichneten Grundstücke im Sesamtausmaßc von rund 922 ha, ins» besondere auch die zur ehemaligen Gemeinde gelle, zum ehemaligen Guts-, bezirke Klösterlein und zum ehemaligen Gutsbezirke Niederpfannenstiel' gehörigen Grundstück«, die infolge Einverleibung zur Stadtflur Aue ge schlagen worden sind. Der nunmehrig« Stadtgemeindvbezirk grenzt a) im Osten au di« Flur von Oberpfannenstiel (Forst) und den sächsischen Staats- so-rst (Burckhardtswald); b) im Süden an den sächsischen Etaatsforst (Re vier Lauter); )c tm Westen an die Flur von Anerhammer, an das Brünn- laßgut und die Flur von Niederschlema; d) im Norden an die Fluren^ von Niederschlema, Albcroda und Lößnitz. Die beigefügte Skizze gebt; über die Stadtflur Aue anschaulichen Aufschluß. an der Kakenkrümme wird am Sonnabend, den 17. Mai 1924 wiedev geöffnet. Eintrittspreis für Erwachsene 10 Psg., für Kinder 5 Pfg- Das Bad ist täglich, auch Sonntags, von früh 8 bis abend 8 Ud« geöffnet. Besondere Benutzung Montags von 1 bis ft« 7 Uhr nur für Frauen. ft, 7 bis 8 Udr nur für den Schwimmverein „Neptun". Mitt wochs von ft, 7 bis 8 Uhr nur für den Verein für „volkstümlichen, Wasserspott". Donnerstags von ft, 7 bis 8Ubr nur für die Schwimmer- schast der Auer Turnvereine (D. T). Zu allen übrigen Zeilen ist das Bad für beiderlei Geschlechter gleichzeitig geöffnet. b) di« Aendevun« des Gemeindebezirkes; c) die Aufstellung des Haus haltplanes; d) der Erwerb und di« Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichsn Rechten. Erwerb und Veräußerung kleiner Grund- stiicksanteile, di« sich zur Ausführung baupolizeilicher Borschristen und Vorgänge notwendig machen, unterliegen dagegen der Entschließung des Stadtrates; e) die Beschlußfassung über Veränderung«» der Nutzungs- und Wirtschaftsweise städtischer Grundstücke; d) die Aufnahme von An leihen und die Uebernahm« von bleibenden Verbindlichkeiten; g) die B«- williqung von Erlassen. Doch entscheidet der Etadtrat über Erlaß von Betragen unter 50 Mark, sowie von Strafen und Kosten; h) die Ein leitung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die Einlassung auf Kla- g«n solcher Art und der Abschluß von Vergleichen, wenn der Wert des Streitgegenstandes 150 Goldmark übersteigt. Bei einem geringeren Werte des Streitgegenstandes und bei allen Verwaltungs-Streitigkeiten faßt die erforderliche Entschließung der Etadtrat nach Gehör des etwa zuständigen Ausschusses. § 12. Auß«r den nach reichs- oder landes- oder ortsgesetzlichen Be- stimmung«n einzusetzenden Ausschüssen werden noch folgende ständige ge mischte Ausschüsse bestellt: 1. der Verfassimgsausschuß, 2. der Finanz, und Personalausschuß, 3. der Kassen- und Rechnungsausschuß, 4. der Markt- und Polizeiausschuß, 5. der Wahlausschuß, 6. der Steuer- und Abschätzungsausschuß, 7. der Dauausschuß, 8. der Wirtschaftsausschuß, 9. der Park- und Forstausschuß, 10. der Gas- und Elektrizitätsausschuß, 11., der Wasserausschuß, 12. der Spar- und Girokassenausschuß mit dem Kreditausschuss« als Unterausschuß, 13. der Schlachthof- und Veterinäraus schuß, 14. der Handelsschulausschuß, 15. der Gewerbeschulausschuß, 16. der Klöppelschulausschutz, 17. der Feuerlöschausschuß, 18. der Fürsorgeaus- schuß, 19. der Krankenhausausschuß, 20. der Bestattungsausschuß, 21. der Wohnunqsausschutz. , S IS? D«"1Srp«'^aiigBMistfM'HflMHdrsiKiMer und des Finanzausschusses seist. Im übrigen führt den Vorsitz in den ge- mischten ständigen Ausschüssen «in berufsmäßiger Stadtrat; wenn ei» solcher dem, Ausschuss« nicht angehört, ein sonstiges Ratsmitglied, das vom Ratskollegium bestimmt wird. 8 14. D«e Finanzausschuß besteht aus drei Ratsmitgliedern und sechs Stadtverordneten. Die übrigen Ausschüsse bestehen, soweit nicht durch gesetzliche «der ortsgesetzliche Bestimmungen eine abweichende Re gelung getroffen wird, aus zwei Natsmittzliedern und fünf Stadtverord- neten. Dabei treten hinzu: 1. Lem Finanzausschüsse bei Erledigung von Personalangelcgenheiten der Vorsitzende des Bcamtouausschusses mit be ratender Stimme; 2. dem Gas- und Llektvizitätsausschusse, dem Schlacht hof- und Wasscrausschusse die Direktoren bczw. Betriebsleiter mit be ratender Stimm«; 3. dem Dauausschusse der Stadtbaurdt mit beratender Stimme; 4. dem Krankenhausausschuffe der Krankenhausarzt mit be- ratender Stimm«; 5. dem Steuerausschusse drei bürgerschaftliche Mit glieder mit vollem Rechte; 6. dem Spar- und Girokaffenausschusse zwei bürgerschaftliche Mitglieder mit vollem Rechte. Der Stadtverordneten- Vorsteher muß dem Verfassung». >md dem Finanzausschuss« angehören. g 15. Alle Gemeindeausschüsse im Sinn« von 8 61 ff. der Ge- meindeordnung werden nach dem Zusammentritt der neugewählten Stadt- verordneten auf deren Wahldauer gewählt. Sie führen die Geschäfte fort bis zur Erledigung der nächsten Neuwahl. § 16. Die Sitzungen des Wahlausschusses und des Schulausschüsses sind in der Regel öffentlich, di« Eitzuirg«» der übrigen Ausschüsse nicht öftnetlich. Dem Gas- und Llektrizitätsausschusse, dem Spar- und Giro- sichtigung aller Geschäfte des Stadtrates zu. körperschaftlichen Sitzungen des Stadtrates. Verantwortung und Li« bes 'ft" s „ ft . .. „ waltung gemäß § 92 Absatz 2 der Gemeindeordnung. Demzufolge sinL ihm auf Erfordern alle Beschlüsse der Körperschaften oder Ausschüsse vor ihrer Ausführung zur Kenntnis zu bringen. Er hat die Befugnis, an den Sitzungen sämtlicher Ausschüsse teilzunehmen und Lavin jederzeit das Wort zu ergreifen. Ueberdies hat er das Recht, aus gewichtigen finanziellen Bedenken gegen Beschlüsse der selbständigen Ausschüsse, des Stadtrates oder der Stadtverordneten Einspruch mit der Wirkung zu erheben, daß der beanstandete Beschluß zunächst dem Finanzausschüsse, und wenn dieser dem Beschlusse nicht zustimmt, dem Etadtverordnctenkollegium zur end- giltigen Entschließung vorzulegen ist. Teilt der Stadttat und der Finanz ausschuß das finanzielle Bedenken des Ersten Bürgermeisters und han delt es sich um ein« im Haushalte nicht vorgesehene Ausgabe von mehr als 3000 Goldmark, so ist die endgiltig« Verwilligung der Ausgabe an einen nochmaligen Beschluß der Stadtverordneten gebunden. Amtliche Anzeigen. Das nachstehende, von den Stadtverordneten beschlossene —vUk. Ortsgrundgcsetz (Gemeiudeoerfassung) wird hiermit verkündet. Aue, den 14. Mai 19^4. Der Rat der Stadt. Ortsgrundgesetz (Gemeindeverfassung) der Stadt Aue. ß 1. Der Gemeindebezirk der Stadt Aue umfaßt das gesamte Stadt gebiet. In der Anlage ist es nach dem Stande vom 1. April 1924 in seinen Bestandteilen und seiner Umgrenzung des näheren bezeichnet. 8 2. Dor Grundbesitz der Stadtgemeinde ist nach Möglichkeit aus- zudehnon. Bei größeren Verkäufen ist für baldigen Ersatz der ver kauften Grundstücke zu sorgen. 8 3. Die Zahl der Gemcindeverordneten (Stadtverordneten) be- trägt 27. 8 4. Den Stadtverordneten, die durch Sitzungen oder sonstige Amts verrichtungen eine Erwerbseinbußc erleiden, wiä> Ersatz in der Form gewährt, daß sie für jede Stunde ihrer amtliche» Inanspruchnahme den Stundenlohn eines bei der Stadtgemcinde beschäftigten Handwerkers er- halten. Darüber, ob den Stadtverordneten für Teilnahme an Sitzungen oder sonstigen Amtsverrichtungen ein Tagegeld oder eine Pauschalabfin dung gewährt werden soll, und über die Höhe der ihnen bei Amtsverrich- tungen außerhalb des Gemciudebezirkes zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten wird durch Beschluß der Stadtverordneten bestimmt. Die gleiche Regelung wie sllr die Stadtverordneten gilt für die Mitglieder des Stadtrates und die biirgerschaftlichen Mitglieder der Ausschüsse. 8 5. Anträge, Anfragen und Beschwerden, die mit Gegenständen der Tagesordnung nicht im Zusammenhänge stehen, dürfen in einer Stadt- vcrordnctensitzung nur vorgebracht werden, wenn der Gegenstand des Antrages, der Anfrage oder der Beschwerde dem Stadtverordnetenvorsteher wenigstens acht Stunden vor der Sitzung mitgeteilt worden und von die sem wenigstens vier Stunden vor der Sitzung weitere Mitteilung an den Stadtrat gegeben worden ist. Bei Erfüllung dieser Voraussetznug muß über solche Anträge und Beschwerden verhandelt und beschlossen wevden, wenn wenigstens ein Drittel der Stadtverordneten Lies verlangt. 8 6. Wahlen, welche die Stadtverordneten nach dem Verhältniswahl- verfahren vorzunchmen haben, werden unter entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Stadtverordnetenwahl erledigt, mit Ausnahme der Bestimmung in 8 8 Abs. 3 der Gemcindewahlordnung. Wahlvor- schläge sind am Tage vor dem Wahltage beim Stadtverordnetenvorsteher einzureichen. Wahlumschläg« werden nicht benutzt. Wenn Widerspruch nicht erfolgt, können Wahlen durch Zuruf oder durch einfach« Abstimmun gen vorgenommen werden. 8 7. Der Gemeinderat (Stadtrat) bildet ein« Körperschaft im Siim« Les 8 84 der Gemeindeordnung. Er besteht aus a) dwn Ersten Bürger meister, b) seinem Stellvertreter, tcm Bürgermeister, c) einem weiteren berufsmäßigen Etadtrat und d) sechs ehrenamtlichen Stadträten. Von den unter, a) bis c) ausgefllhrtcn berufsmäßigen Ratsmitgliedern müssen zwei die Besähigung zum Richteramte oder zum höheren Verwaltungsdienst« besitzen. 8 8. Die berufsmäßigen Ratsmitglieder werden erstmasia auf sechs Jahre gewählt. Die Wiederwahl gilt auf zwölf Jahre, g«rechn«t vom Abläufe der vorhergehenden Wahlzeit. 8 9. Die Entschließung über Lie Geschäftsverteilung und die Stell- Vertretung innerhalb des Stadtrates steht Lem Stadtrat« selber zu. 8 10. Die Stadtverordneten übertragen dem Stadtrote in den in 8 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung genannten Verwaltungszweigen die selbständige Erledigung aller laufenden Geschäfte auch insoweit, als nicht bereits anderweit durch Gesetz oder besonder« Ortsgesetze die Zu- ständiokeit Les Stadtrates ausgesprochen ist. Unberührt hiervon blei ben ortsgesetzliche Bestimmungen, wonach für Erledigung bestimmter Ver waltungsgebiet« und für die Verwaltung einzelner städtischer Unterneh mungen gemischte Ausschüsse mit selbständiger Berwaltungsbefugnis be- stellt werden. Soweit zur Erledigung der dem Stadttate übertragenen Geschäfte Mittel benötigt werden, Li« im Haushaltplane nicht vorgesehen sind, steht Li« Entschließung den Stadtverordneten zu, wenn di« Aus gabe im Einzclfalle den Bettag von 100 Goldmark übersteigt. Der aus schließlichen Beschlußfassung der Stadtverordneten bleiben folgende Gegen- stände vorbehalten: a) Ler Erlaß imd die Abänderung von ortsgesetzlichen und von gemcindepolizeilichen Verordnungen, sowie von Polizeiverord nung«», welche sttaßen- und verkehrspolizeiliche Angelegenheiten regel»; kaffenausschuss« und dem Fürsorgeausschusse wird selbständige Beschluße fassung nach Maßgabe Ler hierüber erlassenen besonderen ortsgesetzlichen Bestimmungen eingeräumt. Auf Anttag von wenigstens drei Mitglieder», dieser Ausschüsse muß die Entschließung derjenigen Körperschaft (Stadt-, rat oder Stadtverordnete) eingeholt werden, die an sich zur Entschlie-l K Z^17. D?e ^Begründung und di« Aufhebung von Deamtenstellen ist; Aufgabe der Stadtverordneten. Die Besetzung der Bcamtenstellen er folgt nach Gehör des Finanz. (Personal-) Ausschusses durch den Stadt, rat. Die Annahme von Angestellten, Leren Besoldung aus haushalt-, lichen Mitteln erfolgt, steht dem Etadtrat« allein zu. 8 18. Als berufsmäßig gelten all« Beamte, die in der Besoldungs- ordnung aufgeführt such, soweit nicht etwas Abweichendes ausdrücklich bc-i stimmt ist. E Au« (Erzgeb.), den 8. Februar 1924. Die Stadtverordnete». » Stpl. E. Frey. . Die Firma Gasversorguna Erzgebirge»; j» WM in Schwarzenberg Seabsichtigt, ihre» „^.ig eines weiteren Vertikalkammerofens zweck» Steigerung der Gaserzeugung zu erweitern. Nach 8 17 der Rcichsg«-- werbeordnung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Et- waige Einwendungen sind bei (deren Verlust, soweit sie nicht aus Pri- vatrcchttitcln beruhen, innerhalb 14 Tagen, vom Erscheinen der Be». kanntmachung angerechnet, hier anzubringen. Die Unterlagen liegen tau Stadthaus II — Gewerbeamt — Zimmer 8 ans. Schwarzenberg, Len 9. Mai 1924. -K Der Rat der Stadt. — Gcwerbeamt. —
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