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Erzgebirgischer Volksfreund : 01.03.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-03-01
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192403017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19240301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19240301
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Erzgebirgischer Volksfreund
-
Jahr
1924
-
Monat
1924-03
- Tag 1924-03-01
-
Monat
1924-03
-
Jahr
1924
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 01.03.1924
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WWW «MW NW 77. Iahrg Sonnabend, den 1. März 1924 Nr. 52 nW Dn .4r,c«dlrgllch« r»ll,Ik««ud- «Nckilnl M,»» mll Ausnahme der Ta», nach Sonn, und g«lllaa«n. Der Prell Ilir die 34 mm breU, Talon«! - LuzNgmzNl, Im 4 mndlallbkzlrd Ist 10 > Familien Anzeigen und Sleliengelurb« Beddrstiger >5>, au,wir«, 11, Ilir die SO mm drill, P«Ul- Redianiezei!« »0, au,w°rl, 100, iür die 90 mm dreU« amii. Lcloneljeil« 55, au,wLtto05 Loidplenni,. P»ftsch«<k-k»N«»> Leipzig Nr. 1222«. Oemeinbe-Sira-Konloi Ine, Srzgeb. 7Ir. 70. Alff Grund dieser Verordnung bestimmt der Reichsminister les Innern: Das Gebiet des Freistaates Bayern wird nit Rücksicht auf den dort bereits bestehenden, weitevgchenden Aus- «ahmezustand von der Anwendung der Paragraphen bis 4 der ge launten Verordnung ausgenommen. Es istvcrboten: militärisches Kampsgerät, insbesondere Mi- itärwaffcn oder Munition für Militärwaffen anzubieten, feilzuhal- en, an Personen, die nicht zum Besitz solcher Gegenstände berechtigt ind, zu überlassen, den Erwerb oder das Ueberlassen zu vermitteln «der sich zum Erwerb zu erbieten. Berlin, 29. Febr. Der Reichsminister de« Innern hat n Neichsrat zur Aufhebung des militärischen Aus nahmezustandes folgende Erklärung abgegeben: Nachdem der Reichspräsident sich auf Anregung de« Chefs der Heeresleitung entschlossen hat, den bisherigen militärischen Ausnahme- zustand aufzuheben, hatte die Reichsregierung die Verpflichtung, in sorgfältige Erwägung darüber einzutreten, ob die völlige Beseitigung sede« Ausnahmezustandes vor dem Volke zu verantworten sei. Von Die Aufhebung des militärischen Ausnahmezustandes. Der Reichspräsident erläßt folgende Verordnung: Die Verordnungen vom 2. September 1823, 8. November 1923 und 23. November 1923 werden mit Wirkung vom 1. März 1924 ab aufgehoben. Außer Kraft mit diesem Zielpunkt treten insbesondere die auf Grund dieser Verordnungen im Einzclfalle verfügten Be schränkungen der persönlichen Freiheit, der Pressefreiheit und des Vereinsrechts. In Kraft bleiben bis auf weitres lediglich diejenigen Beschränkungen der per sönlichen Freiheit, die vom Etaatsgerichtshofe zum Schutz« der Re publik bestätigt sind. Auch diese Beschränkungen treten mit dem 15. März 24 außer Kraft, soweit sie nicht von dem Reichsminister des Innern vorher aufgehoben oder aus Grund des Paragraphen 2 dieser Verordnung erneuert werden. Zur Abwehr von Bestrebungen auf gesetzwidrige Aenderung der verfassungsmäßigen Staatsform kann der Reichsminister des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle der Zivilverwal- tung die notrvendigen Maßnahmen tressen. Zu diesem Zwecke sind insbesondere Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechtes der freien Meinungsäußerung einschließlich der Pressefreiheit, des Bersins- und Versammlungsrechtes, des Brief-, Post-, Tclegramm- und Fernsprochgeheimnisses, Anordnungen von Haussuchungen und Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig. Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 158 der Verfassung des Deutschen Reiches werden vorübergehend außer Kraft gesetzt. Alle Zivilverwaltungsbehörden des Reiches, der Länder und Ler Kom munen haben dem auf Grund des Absatzes I ergehenden Ersuchen des Reichsministers dos Innern oder der von ihm bestimmten Stellen im Nahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu leisten. Aus Verbote periodi- scher Druckschriften, auf Verbote und Auflösung von Vereinen und Vereinigungen findet Paragraph 5 a, auf Beschränkungen der per sönlichen Freiheit der Paragraph 5 b der Verordnung vom 26. Sep tember 1023 und 23. Dezember 1923 Anwendung. Oeffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge auf öffentlichen Straßen oder Plätzen sind ver boten. Die Landeszontralbchördsn oder die von ihnen bestimmten Stellen können Ausnahmen zulasten. Wer den auf Grund dieser Verordnung ergangenen Anordnun gen des Reichsministers des Innern oder der von ihm bestimmten Stellen zuwidcrhandelt, wird, sofern nicht nach anderen Strafoor- schriflen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis und Geld strafe oder mit einer dieser beiden Strafen bestraft. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichsminister des Innern kann bestimmte Teile des Neichsgebie- ses von der Verordnung ausnchmcn. Berlin, den 28. Februar 1924. Lerlag T. M. Sörlner, Aue, Srzgeb. 4lu« II, «Lknltz - ml 4'n«1 »40. »<en«,»«r, I», e>«warr«»e<r, Ul DrahlanschrNl, V»lNfr««nd 4ku««rrs«»lrs». Amtliche Anzeigen. Für Monat MSr, 1924 werden auf Beschlug der Lchleksstelle für Hauserhaltung folgend« Pro- -entsätze von der Friedensmiete erhoben: 1.) Zuschlag für den Vermal- tunasaufwand 3 Prozent; 2.) Zuschlag für die übrigen Betriebskosten 12 Prozent; 3.) Zuschlag für laufende Jnstandsetzungsarbeiten 8 Prozent, t.) Zuschlag für große Instandsetzungsarbeiten 6 Prozent, insgesamt 29 In dem Betricbskostenzuschlag ist ein Zuschlag von 2 Prozent für Hausmannsarbeiten mit enthalten. Bei dieser Festsetzung von 29 Pro zent bleibt die Nachschutzpflicht seitens de« Mieter autzer Betracht, d. h-, reicht der Vermieter mit diesen Sätzen nicht au», so kann er Nachforde- ' runaen von dem Mieter nicht verlangen. Unberücksichtigt bleiben hierbei Wasserzins- und Essenkehrerlöhne, die al» Nebenleistungen gelten. Vorstehende Sätze treten mit Wirkung vom 1. März 1924 an in Kraft. Schneeberg, den 27. Februar 1924. Der Rat der Stadt. — Wohnungsamt. — « inihallend die amkttchen ««»annkmachnngen der Amsrhaupimannschaft und der d Smalsbehbrden in Schwarzenberg, der Slaais- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, Neustädlel, Grllnhaln, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Ls werden außerdem veröffentlicht: DI« Bekanntmachungen der Sladlröte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. men. Diese Versuche setzten vor Aufgabe des passiven Widerstander und nach seiner bedingungslosen Aufgabe ein. Sie sind unendlich verzögert worden durch die gedankliche Konstruktion des französischen Ministerpräsidenten, daß der passive Widerstand angeblich noch nicht abgebrochen war, als Deutschland längst alle seine Beifügungen zu, rückgezogen hatte. Der Präsident der französischen Republik hat kürz lich in der Pariser Handelskammer davon gesprochen, daß für Frank reich die Nuhrbcsetzung nur Mittel zum Zweck gewesenn sei, und Laß cs die Stunde ersehne, in der di« Näumüng des Gebietes zu gleich mit den Daten für die Bezahlung festgesetzt wird. Vielleicht wäre der Zeitpunkt Ler Aufgabe Les passiven Widerstandes wohl der richtige gewesen, daß Frankreich und Deutschland gemeinsam den Versuch hätten machen sollen, den Nuhrkampf zu beenden, und vor allen Dingen auch durch freie Initiative der französischen Negierung in bezug auf die Gefangenen und Ausgewiesenen jene Ehrenpunkt« des Nuhrkampfcs aus der Welt zu schaffen, die für eine Verständigung der Völker weit mehr bedeuten, als alle Derschidenheiten in der Auf fassung materieller Leistungen. Mr sind zur Diskussion der Nepara tionsfrage bereit, wollen aber die gegenwärtigen Verhandlungen der Sachverständigen-Ausfchüsse nicht stören. Wir können mit Genug tuung feststellen, daß in weiten Kreisen Frankreichs die Stimmung sich gegen früher geändert hat. Man empfindet an scheinend doch mehr als früher, -aß Frankreich in gewisser Beziehung trotz aller politischen Differenzen in einer wirtschaftlichen Schicksal«, gemeinschaft mit Deutschland steht. Man hat von einigen Seiten eine alleinige deutsch-französische Verständigung vorgeschlagen. Mr kön- nen keinen Sonderfrieden» mit Frankreich schließen, denn wir sind al» Schuldner der vereinigten Gläubigerstaaten verpflichtet; wohl aber können wir es von deutscher Seit« aus nur begrüßen, w«nn sei-, ten« der Alliierten Mittel und Wege gesucht werden, um Frankreich» Gleichartiges wie in Oesterreich ... Paris, 28. Febr. Das Komitee Dawes hatte heute vormit tag die angekündigt« Besprechung mit Lem Leiter der Mrtschaftsab- tsilung des Völkerbundes Sir Artur Salter, der seinen Ausfüh rungen den schriftlichen Bericht zugrunde legte, den er auf Ersuchen des Komitees über die Sanierung Oesterreichs erstattet hat. Sir Salter hat nach Havas aufgrund des in Oesterreich erzielten Ergeb nisses erklärt, Laß man, was Deutschland anlange, der Zukunft mit Vertrauen entgegensetzen könne, falls zu seinen Gunsten etwas gleichartiges wie in Oesterreich -urchgeführt werden sollte. r Die belgische Krise. London, 28. Febr. Reuter erfährt, daß, während keinerlei Nei gung in britischen amtlichen Kreisen vorhanden sei, sich zu Ler politischen Krise in Belgien zu äußern, die allgemeine Empfindung in gut unterrichteten Kreisen die sei, daß die belgische Negierung eigentlich in einer inneren Frage (obgleich nominell einer auswärtigen) unterlegen sei. Es sei zweifellos in Belgien beträchtliche Unzufriedenheit entstanden unter Lem dauernden Fallen des Franken und der steigenden Preise und in einzelnen Kreisen sei die vorge schlagene französisch-belgische Kombination nicht als sehr vorteilhaft für die belgischen Interessen angesehen worden. Die Liplomatischen Elemente haben jedoch mit dieser Sache nichts zu tun, und es wird für unwahrscheinlich angesehen, daß das französisch-belgische Zu sammenwirken In der Reparationsfrage und in anderen Fragen in irgendeiner Weise beeinträchtigt werde. England und die Aufhebung der MMSrkontrolle. festzustellen sind. Deshalb wurde namentlich aus Sachsen heraus in zahlreichen und dringenden Eingaben die Aufrechterhaltung des mili tärischen Ausnahmezustandes gefordert. Nach Verhandlungen mit der sächsischen Regierung hat die Reichsregierung davon Abstand ge- nommen, dem Herrn Reichspräsidenten entsprechende Vorstellungen zu machen, obwohl sie sich des besonderen Ernstes der Lage in Sachsen wohl bewußt ist. Die sächsische Regierung hat jedoch der Reichsregierung die bestimmte Erklärung abgegeben, daß sie mit der vorhandenen Landespolizei, die möglichst bald auf ihr Etatssoll aufgefüllt werden soll, in Verbindung mit der von den Militärbefehlshabern aufgestellten Hilfspolizei, welche bestehen bleiben soll und zur Auffüllung der Landcspolizei allmählich heran gezogen werden soll, in der Lage und festen Willens sei, die Ruhe und Ordnung in dem Lande aufrechtzuerhalten. Sie hat dafür der Reichsrcgierung gegenüber die Verantwortung über nommen. Die Verhältnisse im ganzen Reich gestatten die restlose Auf hebung des Ausnahmezustandes nach Auffassung des Reichspräsi denten und der Reichsrcgierung noch nicht. Es machen sich auch heute noch bedrohliche Bestrebungen geltend, welche auf gesetz- widrigem Wege die Aenderung der verfassungsmäßigen Staatsform erzwingen wollen. Die Reichsrcgierung ist entschloß n, diesen zentral revolutionären Bestrebungen, ob sie von links oder rechts kommen, rücksichtslos entgegenzutreten. Zur Abwehr dieser umstürzlerischen Tendenzen soll daher auch in Zukunft der Ausnahmezustand in nichtmilitärischer Form bestehen bleiben. Der Rcichs- präsidönt wird deshalb mit Erlaß vom heutigen Tage den Reichs- Minister des Innern ermächtigen, die dagegen.notwendigen Maß nahmen zu treffen. Zu diesem Zwecke werden die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 Ler Verfassung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Der Reichsminister des Innern ist demnach ermächtigt, weiter hin Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung einschließlich Ler Pressefreiheit, des Vereins- und Vcrsammlungsrechts, des Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprech geheimnisses anzuordnen und Haussuchungen, Beschlagnahmen, sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen - vorzunehmrn. Alle Zivilverwaltungsbehörden des Reichs, der Länder und der Kommunen haben dem Ersuchen des Reichsministers des Innern oder der von ihm bestimmten Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu leisten. Gegen das Verbot periodischer Druckschriften, das Verbot von Auflösungen von Vereinen und Vereinigungen, sowie gegen Beschränkungen der persönlichen Freiheit finden Lie in den Paragraphen 5a und 5b der Verordnung vom 26. September 1823 bzw. der vom 23. Dezember 1923 gegebenen Rechtsmittel Anwendung. Mit Aufhebung des militärischen Ausnahmezustandes treten die von militärischen Befehlshabern getroffenen Maßnahmen, insbesondere Lie erlassenen Schutzhaftbefchle, Preßvcvbote und Vereinsverüote außer Kraft. Nur diejenigen Schutzhaftbefchle, die vom Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik bereits bestätigt sind, bleiben bis zum 15. März 1924 bestehen, soweit sic nicht von dem Reichsminister des Innern vorher aufgehoben oder auf Grund des Paragraph 2 der neuen Verordnung neu erlassen werden. Oeffentliche Versammlungen unter freiem H i m- m e l und Umzüge auf öffentlichen Straßen und Plätzen bleiben weiterhin verboten. Die Landeszentralbchörde oder die von ihr bestimmten Stellen können jedoch Ausnahmen zulassen. Die Verordnung tritt sofort in Kraft. Der Reichsminister des Innern kann bestimmte Teile des Reichsgebiets von ihrer Anwendung ausnebmen. Da in Davern bereits ein erheblich weitergehen der A u s n a h m e z u st an d besteht, wird der Reichsminister des Innern Bayern gegenüber von dieser Ermächtigung Gebrauch machen. Der Auhenminisler Stresemann über die politische Lage. Berlin, 28. Febr. Im Reichstag wurde dir erste Lesung des- Notetats verbunden mit den Anträgen auf Aufhebung und Abände rung der Notverordnungen der Regierung fortgesetzt. Minister des Auswärtigen, Dr. Stresemann: In der deutschen auswärtigen Politik stehen wir unter dem Eindruck der Arbeit der Sachverständigenausschiisse. General Dawes hat beim Abschied des ersten Ausschusses bestätigt, daß die Mitarbeit der deut schen Regierung in loyaler Weise gewährt worden ist. Ueber die Verhandlungen mit der Kommission wird ein Weißbuch erscheine^ sobald der Bericht der Sachverständigen selbst vorlicgt. So wenig er freulich es ist, daß die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer internationalen Prüfung unserer Lage führten, so sehr muß man den Mitgliedern der Kommission für ihre mühe volle Arbeit danken. Von dem Erfolg dieser Arbeit wird es ab hängen, ob eine Lösung der Reparationsfrage möglich ist.' Die baldige Lösung ist die erwünschte. Deutschlands wirtschaftlich« Lago erfordert sie. Die Sachverständigen dürften sich von der Irrig, leit der Behauptung eines betrügerischen Bankerotts Deutschland» überzeugt Laben. Alle Parteien der besetzten Gebiete wäre« sich darin einig, daß die Reichsregierung verpflichtet sei, sie vor del Exekution der Besatzungsarmee durch diese Zahlungen zu bewahren, die im wesentlichen an die Kommunen der besetzten Gebiete gestellt werden. Aber auch hier ist unsere Leistungsfähigkeit eng begrenzh Für absehbare Zeit können wir aus eigener Kraft an Reparation», Zahlungen nicht Lenken. Wir müssen vielmehr alle Kräfte zusammen nehmen, um überhaupt unsere Währung zu halten, da das deutsch« Volk ein zweites Abgleiten nicht ertragen könnte. Don dieser wirt schaftlichen Lage haben sich nun auch die Sachverständigen überzeugt, Wir kennen nicht alle Entschließungen, aber nach Presseberichten zeichnen sich schon heute einige Hauptfragen ab. Man scheint sich davon überzeugt zu haben, daß ein Moratorium für uns not wendig ist, ebenso aber, daß während dieser Zeit eine internatio - naleAnleihe insbesondere für Frankreich einen Ersatz für die Ausfälle deutscher Zahlungen schaffen soll. Die Wiederverfügung Deutschlands über Lie vollen wirtschaft lichen und Steuerkräste Les Reiches, die Wiederherstellung der Ber- kehrseinhcit dürften von allen Kennern des Wirtschaftslebens als Voraussetzung für das Gelingen einer internationalen Anleihe ange sehen werden. Wenn es Frankreich um eine wirtschaftlich« Lösung der Neparationsfrage zu tun ist, so würden ihm hier Möglichkeiten ge boten sein, di« es kaum zurückweisen könnte. Die Frage einer etwaigen internationalen Anleihe wirft aber gleichzeitig Lie Frage der internationalen Mitwirkung auf. Mir erscheint die Frage der internationalen Anleihe als untrennbar verbunden mit der Möglich keit der Befreiung von Ruhr und Rhein von den ihnen angelegten vertragswidrigen Ketten: Gegenüber dieser Befreiung erscheint mir als weniger wichtig, daß das ausländische Kapital auch eine Vertretung im Aufsichtsrat derjenigen Institutionen verlangt, für die es sein Kapital hergibt. Eine solche Vertretung, soweit st« nicht majorisiert oder den deutschen Charakter der Verwaltung an, tastet, kann nicht als Grund für die Ablehnung solcher Gedanken an, gesehen werden. Die KreditnotderIndustrie undLand- Wirtschaft ist so stark, daß wir mit starker Minderung der Pro duktivität zu rechnen haben, wenn ihr nicht abgcholfen wird. Des halb dürfen wir an ausländischem Kapital nicht vorbeigehen, wenn wir es erhalten können. Eine finanzielle Mitwirkung vom Duffineß- standpunkt aus erscheint mir besser, als eine solche vom politische« Gesichtspunkte aus. Der 15. April, an dem die Mi, kumverträge ablaufen, ist ein kritischer Termin. Eine Fortführung der Leistungen dieser Verträge ist von deutsche« großindustrieller Seite aus unmöglich. Daß das Deutsche Reich ein« weitere Finanzierung der Verträge nicht leisten kann, wird auch vo« der Gegenseite anerkannt. Was wird geschehen, wenne eine Verstän digung nicht erfolgt? Neu« Erwerbslosigkeit, Hunger und Chaos im besetzten Gebiete, wirtschaftlicher Niedergang, vielleicht eine wird schaftliche Katastrophe, für Frankreich das Aufhören der Einnahme« aus den Mikumverträgen, ein Vinnahmeausfall, dessen Wirkung auf di« Währung nicht abzuschen ist. Die Verhältnisse drängen zu« Regelung der Ncparationsfrage und zur Einigung. Eine Einigune kann aber nicht erfolgen auf der Grundlage der Schaffung eine« Neparationsprovinz. Seitdem ich an der Spitze des Auswärtige« Amtes stehe, hat es wirklich von unserer Seite nicht an Versuche« gefehlt, mit Frankreich zur Verständigung zu kom Ln»«t,«n-»Inn,dm< II» dl« am NackmMa» ^»«Inind« Nummn dl» oormMag« 9 Uhr la d«a KiuplLllchill»- sllllra. Mn« ««wSdr Mr dl« Nutnahm« dir An,«!»«, am °org<Iä>ri«den«n Ta», lowl« an b«lllmnil«r SUll« wird nicht g«g«txn, auch nlckl Mr dl« Mchtt»k«U d«r durch 3<ru- lrr«<b«r ouM«g,d«n,nNn-rigiu. — Für Nücka. unairlanhl «lngrlondlrr öchrlllltack« ild«rnlmm> dl« ochrtfll«llun, d«ln« V«routwoNung. - Unlirbrrchmm«» d« SgchM«- d«lrl«d«r txgründin d«ln« Amprüch«. LU ZahlungrairjU» und Nandu» g«Mn Nadalti al» nicht orrrlndart. Laapl9«lchät»»ft«llaa la Nu«, LSdnlg, Schänd,kj und Schwarzina»«. London, 29. Febr. Foreign Offize dementiert Lie Meldung, daß Großbritannien Frankreich zu verstehen gegeben habe, die Zeit für die Linstellungüer militärischen Kontroll- tätigkeit sei jetzt gekommen. Großbritannien werde Frankreich Vorschlägen, das. sobald die Alliierten sich zur Ginügs überzeugt ha- —... — — — ben, Laß Deutschland die Haupcbedingunoen der Aüriistungsvorschrif- oielen Seiten wurden schon lebhafte Bedenken gegen die Beseitigung ! ten erfüllt Labe, Lic gegenwärtige Kommission von 506 Offizieren, für de, mil'tanschen Ausnahmezustand-« erhoben und dessen Aufhebung ^„DeutM^ «l» vorzeitig bezeichnet. Die» galt namentlich von dem Freistaat stehen. Frankreich hat Liese Anregungen sympathisch ausgenommen Lachsen, in wachem noch in letzter Zeit bedrohliche Erscheinungen und erwägt sie jetzt.
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