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MsdmfferTageblali Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, /Das »Wilsdruffer Tageblatt» erscheint an allen Werktagen nachmittags 8 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. 4rei Haus, bei Postbejtcllung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg, LS- Postanstalten und Post- Iwten, unsereAusträgeru. —» .. ... .. . Teschästsstelle, nehmen zu ZederZeitBest-llungcn-nt. WscheNvlaLt sUV WllsdlUff U. UMgLgLNd «egen. Im Falle höherer tGswalt, Krieg od. sonstiger " Betriebsstörungen besteht »ein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto bcilicgt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die «gespaltene Raumzeile 20 Rpfg.. die 4gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs» Pfennige, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Borge» schrieben- Erscheinung^ . tage und Platzvorschnste« werden nach Möglichkeit F ? r N s p k k ch k k 7 AMt WllsVrUff M. 6 berücksichtigt. Anzeigen» annahme bisvorm.10Uhr. " . . , , Fitt die Richtigkeit der- durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch» Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meisten, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 283 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Dienstag, den 5. Dezember 1933 Derßchemng Md sozialer Frieden. Hatte schon die Inflation ein gewaltiges Zer- Pörungswerk an der Kraft der deutschen Sozial versicherung vollzogen, so hat die Wirtschaftskrise mit ihrer Arbeitslosigkeit, dem Einkommensrückgang mnd Vermögensschwund besonders an der In validen- und der Knappschaftsversiche- A: ung ihre zermürbende Arbeit getan. Schon seit Jahren mußte man sich darüber klar sein, daß die Leistungs- fähigkeit der Invalidenversicherung immer stärker bedroht wurde, und bekanntlich wurde die Knappschafts versicherung der Bergarbeiter überhaupt nur durch große Zuschüsse aus den Reichskassen über Wasser gehalten. Auch die früher so starke Ange stellte »Versiche rung wies versicherungstechnische Fehler auf, die die Leistungsfähigkeit dieses besonders wichtigen Zweiges unserer Sozialversicherung gefährdeten. Nun ist zu nächst diese Invaliden- und Äugestelltenversicherung einer Reform unterzogen worden, die sinngemäß später auch auf die knappschaftliche Pensionsversicherung übertragen -verden wird, — alles mit dem Ziel, das Recht der drei Versichcrungszweige möglichst eng aneinander zufammen- zuschließen. Vor allem handelte es sich darum, die I nt^a liden- dersicherung zu kräftigen, die doch eine ganz besondere soziale Sicherung des Arbeitsinvaliden dar- ftellt. Sie muß wieder eine wirklich gesicherte Dauereinrichtung sein, damit man mit Vertrauen auf die Entwicklung dieser sozialen Einrichtung blicken kann. Alle sind ja daran beteiligt, daß der Lebensabend des arbeiten den Menschen wenigstens einigermaßen gesichert wird; infolgedessen ist das Ziel der jetzigen Reform eine mög lichste Herausnahme der Invalidenversicherung aus den natürlichen und unvermeidlichen Störungen des Wirt schaftslebens. Infolgedessen ist eine Rückkehr zu dem ,n der Vorkriegszeit angeweudeten Finanzierungssystem notwendig, nämlich dem P r ä m i e n deckungs- oder An- ,wartschaftsdeckungsverfahren. Das wird jetzt in dem neuen Gesetz verankert; denn das bisherige Umlage verfahren müßte binnen kurzem zu ganz untragbaren Beitrags sätzen und damit zu einem Zilsammenbruch der Renten versicherung führen. Die Invalidenversicherung konnte bisher nur auf rechterhalten werden dadurch, daß das Reich außer den Beträgen für die Deckung der Reichszuschüffs auch noch andere Mittel zur Verfügung stellte, die zur Zeit nicht weniger als 186 Millionen betrugen. Nach geltendem Recht sollte bei einem Wiedererstarken dieser Rentenversicherung allmählich der Reichszuschuß weg fallen; nach dem neuen Gesetz aber wird dieser Sonderzuschuß nun nicht bloß dauernd gewährt, son dern diese Reichsmittel werden sogar aus 200 Mil lionen erhöht; außerdem wird eine erhebliche Ver besserung der verstcherungstechnifchen Lage bei der In validenversicherung bewirkt. Andererseits werden aber auch die Beiträge zur Invalidenversicherung, die jetzt 5 Prozent betragen, und Kie sür die Angestelltenversicherung von 4 Prozent um höch stens 4,5 Prozent d^s Endbetrages jeder Lohnklasse e r- !höht; das soll aber nicht sofort geschehen, sondern erst dann, wenn die Aufwendungen sür die Arbeits losenhilfe entsprechend dem Rückgang der Arbeits losigkeit sinken. Weder dem Arbeitgeber noch dem Arbeit nehmer sollen also heute irgendwelche Erhöhungen ihrer Sozialbeiträge zugemutet werden, sondern es soll ihnen nur ein Teil der Ersparnisse „vorenthalten" werden, die für die Zukunft zu erwarten sind. Außerdem wird die In validenversicherung noch „aufgestockt", insofern nämlich, als für solche Arbeitnehmer eine neue Lohn klasse eingeführt wird, die mehr als 42 Mark wöchentlich verdienen; auch die freiwillig Versicherten er halten zwei neue Beitragsklassen für Höherversicherung. Gerade die qualifizierten Facharbeiter haben schon lange gewünscht, daß sie sich im vollen Betrage ihres Lohnes Versichern können. An der Höhe der bisherigen Renten wird nichts ge ändert; für die Zukunft ist aber bei der Invaliden-, der Angestellten- und der knappschaftlichen Pensionsversiche- ruug eine gewisse Minderung der neu sestzusetzenden Renten vorgesehen, weil die zukünftigen Renten eine noch scharf steigende Tendenz haben, die Beiträge und Leistungen aber endlich in ein gesundes und gerechtes Ver hältnis gebracht werden müssen. Selbstverständlich erfolgt jetzt auch eine scharfe Nachprüfung, ob und in welchem Umfange Renten zu Unrecht bewilligt worden find, und wo die Rentenbewilligung vielleicht ungleich mäßig gehandhabt wurde. Das wird aber wieder dadurch ausgeglichen durch die Vorschrift, daß während der Arbeitslosigkeit eine Anwartschaft auf Versicherung nicht erlöschen kann, wie das ibishcr der Fall war. Das neue Gesetz will ein dauerndss Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Jnvaliden- und der Augestelltenvcrsicherung herbeiführen; das gleiche Ziel gilt auch für die knappschafiliche Pensionsversicherung, deren Entwicklung allerdings völlig von der des deutschen Weitgehende StenersenkW in SW. Sie neue Steuerpolitik. Staatssekretär Reinhardt vor den Berliner Hausbesitzern. Der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzer vereine veranstaltete gemeinsam mit verwandten Organi sationen im Sportpalast einen Gcneralappell, an dem un gefähr 22 000 Haus- und Grundbesitzer teilnahmen. Die Veranstaltung wurde zu einer eindrucksvollen Kund gebung der Bereitwilligkeit der Berliner Haus- und Grundbesitzer, mit allen Kräften den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Nach einer Eröffnungs ansprache des Bundesvorsitzenden Jesgars sprach zunächst für den erkrankten Reichsarbeitsminister Seldte Staats sekretär Krohn vom Neichsarbeitsministerium, der her vorhob, daß sich schon jetzt günstige Auswirkungen der Jn- standsetzungsaktion zeigten. Dann sprach Staatssekretär Feder vom Reichswirtschaftsministerium und wies auf die verfehlten Maßnahmen der alten Regierung hin. Die Entwicklung der Nachkriegszeit habe zum Absinken der Mieteinnahmen und damit zur Zerstörung des Grund besitzes geführt. Die Lösung könne nur im Rahmen der allgemeinen finanz- und wirtschaftspolitischen Maß nahmen gefunden werden. Sodann ergriff Staatssekretär Reinhardt das Wort zu längeren, sehr bemerkenswerten Ausführungen über die Gesetze und Pläne zur Arbeitsbeschaffung und über die neue Steuerpolitik. Die Finanz- und Steuerpolitik im neuen Deutschen Reich, so führte er aus, ist, solange es noch Arbeitslose gibt, in erster Linie auf Verminderung und schließlich auf Beseitigung der Arbeitslosigkeit abge stellt. Die Arbeiten, die im Rahmen der durch das Arbeitsbeschasfungsgesetz vom 1. Juni 1933 bercitgestellten einen Milliarde in An griff genommen sind, betragen erst einen Bruchteil der Milliarde. Der unmittelbare Umsatz, der sich aus diesem Gesetz ergibt, beträgt weit mehr als eine Milliarde. Im Nahmen der drei Arbeitsbeschafsungsprogramme vom September 1932, Januar 1933 und 1. Juni 1933 sind bis 1. Dezember 1933 1390 Millionen Mark bewilligt worden, davon ansgezahlt bis zum 1. Dezember 1933 erst 500 Mil lionen. Der Nest von 881 Millionen stellt den noch vor handenen unmittelbaren Arbeitsvorrat dar. Dazu kom men 220 Millionen sür noch schwebende Bewilligungen, 50 Millionen, die bis jetzt aus dem Aufkommen an frei williger Spende zur Förderung der nationalen Arbeit bewilligt worden sind; das ergibt einen unmittelbaren Arbeitsvorrat von insgesamt 1230 Millionen Mark. Es bietet sich uns also, wenn wir an die weitere Auswir kung der bisherigen Arbeitsbeschaffungsprogramme den ken, ein außerordentlich günstiger Ausblick in die Zukunft. Dabei sind noch nicht berücksichtigt die außerordentlichen Wirtschaftsbelebungen aus dem Bau von Autobahnen, aus dem Gebäudeinstandsetzungsgesetz vom 21. Septem ber 1933, aus dem Gemeindeumschuldungsgesetz und aus den vielen steuerpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. An Hand von Beispielen setzte Staats sekretär Reinhardt auch die Art der steuerlichen Vergünstigungen für In standsetzungen an Betriebsgebäuden auseinander. Eine weitere Vergünstigung ergibt sich aus dem Runderlaß an die Finanzämter vom 28. November 1933, wonach rückständige Steuerschuld in Höhe des Jn- standsetzungsbetrages erlassen wird. Ich habe heute an die Landesregierungen ein Schreiben gerichtet, durch das ich angeregt habe, die Aktion sofort auch auf die Steuern der Länder und Gemeinden auszudehnen. Weiter wies der Staatssekretär auf die Vorarbeiten für eine grundlegende Vereinfachung unseres gesamten Steuerwesens ,hin, das aus nationalsozialistischem Geiste geboren sein wird. Wir arbeiten gegenwärtig an der Neugestaltung der Einkommensteuer. Wir haben eine allgemeine Ermäßigung des Satzes in Aussicht genommen. Der Einkommensteuertarif soll nickst mehr mit 10, sondern mit 8 Prozent beginnen und nichi Bergbaues abhängig ist. Bekanntlich sind die Beiträge für diesen Zweig der Sozialversicherung außerordentlich hoch, und es fragt sich, ob dem Bergbau diese hohe Be lastung auf die Dauer zugemutet werden kann. Hinter allem aber steht das weitere Ziel, daß die Existenz der Sozialrentner gesichert und damit dem sozialen Frieden zwischen Arbeitnehmern und Äbrbeitgebern gedient werden must bei 50 Prozent, sonder« schon weit tiefer seine Höchst- grenze erreichen. Darüber hinaus sind bedeutende Kinderermäßigungen (15 Prozent für das erste, 20 Prozent für das zweite, 25 Prozent für das dritte und 30 Prozent für das vierte und jedes weitere Kind) in Aussicht genommen, wobei Mindest- und Höchstsätze vorgesehen sind. Eine Berücksich tigung des Familienstandes haben wir auch bei der Ver mögenssteuer in Aussicht genommen. Bei der Erbschafts st euer beabsichtigen wir die Besteuerung des Erbes von Ehegatten, Enkeln und Kindern zu be seitigen. Weitere Entlastungen sind bei der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe in Aussicht genommen. Auch mit der Frage der Hauszins st euer werden wir uns eingehend befassen. Das Wesen der Steuerreform wird darin bestehen, daß mit der Vielheit der Steuern und mit der Kompliziertheit des Steuerrechts Schluß gemacht wird. Mit der letzteren sofort, mit der ersteren im Laufe einiger Jahre. Reich, Länder »nd Gemeinden werden steuerlich als Einheit betrachtet werden Wir werden auch eine einheitliche Steuerverwaltung schaffen. Zum Schluß verwies Staatssekretär Reinhardt noch auf die steuerpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die in den letzten Monaten Gesetz geworden sind und die alle auf Verminderung der Arbeitslosigkeit und somit auf Verbesserung der öffentlichen Haushalts und auf die Voraussetzung, auf die Senkung der Steuern und Lasten abgestellt sind. Die Zahl der Hausgehilfinnen hat bereits um rund 100 000 zugenommen. Durch das Gesetz über Förderung der Eheschließungen ist es bis heute gelungen, bereits 110 000 weibliche Arbeitskräfte aus dem Arbeitnehmerstand heraus in die Ehe zu führen. Hinzu kommt die Zunahme der Beschäftigtenziffer in der Möbel-, Hausgeräte- und dergleichen Industrie um bis heute rund 100 000. Es handelt sich um eir« großangelegte dauernde arbeitsmarktpolitische und bevölkerungspoliti sche Umschichtung unserer deutschen Frauen. Sie führt zu einer dauernden Senkung der Arbeitslosenziffer, einer bedeutenden Senkung des Finanzbedarfs der Arbeits losenhilfe und einer Verbesserung der Einnahmen an Steuern und Abgaben infolge erhöhter Umsätze, erhöhter Einkommen und erhöhten Verbrauchs. Eingliederung des Sandwerks in die Seutsche Arbeitsfront. Der Reichsstand des Deutschen Handwerks veröffent licht folgende Mitteilung: Auf Grund des gemeinsamen Aufrufes des Reichs arbeitsministers, des Reichswirtschaftsministers, des Wirt schaftsbeauftragten des Führers der Deutschen Arbeits front, Dr. Ley, vom 29. November 1933 hat jeder schaffende Deutsche der Arbeitsfront anzugehören. Es ist selbstverständliche Pflicht aller Angehörigen des deut schen Handwerks, diesem Aufruf umgehend Folge zu leisten. Zur Beseitigung aller Zweifel, die mit der Einglie derung der Angehörigen des Handwerksstandes in die Arbeitsfront vorhanden sind, erklären wir im Einverständ nis mit der Führung der NS.-Hago und des GHG., daß alle Angehörigen ihre Mitgliedschaft zur Deutschen Arbeitsfront ausschließlich bei den Amtsstelleu der NS.- Hago und des GHG. anmeldcn. Das deutsche Handwerk wird durch eine besondere Säule im Gesamtverband des Handwerks, Handels und Gewerbes in der Deutschen Arbeitsfront vertreten. Sie nimmt alle Angehörigen des Handwerks als Mitglieder auf, um sie der Deutschen Arbeitsfront zuzu- sühren. Wir erwarten nunmehr, nachdem diese Klar stellung erfolgt ist, daß alle Angehörigen des deutschen Handwerks ihre Aufnahme in die „Säule des Hand werks" im Gesamtverband des Handwerks, Handels und Gewerbes (GHG.) der Deutschen Arbeitsfront vollziehen. Durch diese Eingliederung des Handwerks in die Deutsche Arbeitsfront sind die Handwcrksbünde und Ge- werbevereinc überflüssig geworden. Bei der endgültigen Bereinigung der ans der libe- ralistrsch-kapitalistischen Zeit vorhandenen Handwerks- organisation ist es deshalb dringenderforderlich, daß in Zukunft diL Angehörigen des handwcrkerlichen Be rufsstandes außer ihrer ständischen Organisation, Innung, Jnnungsausschüsse, Fachverbände, Handwerkskammern, nur noch die Mitgliedschaft in der Arbeitsfront erwerben.