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ja oft aufs schwerste verletzt wurde; man denke nur an den schreienden Rechtsbruch, den Litauen vor zwei Jahren mit der völlig unberechtigten Absetzung des Memeldirek toriums beging! Die genannten Garanten des Memel statutes, die sich damals gegen den litauischen Übergriff wandten und sogar die deutsche Klage im Haag unter stützten, werden sich auch diesmal um so mehr auf ihre Pflichten besinnen müssen, als der eigentliche Schützer des Memelgebietes laut Versailler Diktat der sogenannte „Völkerbund" ist, der bekanntlich grundsätzlich gegen Deutschland entscheidet. Laut Artikel 5 des Memelstatuts gehört die Ein stellung und Entlassung von Beamten ganz unzweideutig zu den Rechten der autonomen Mcmelregicrung. Der litauische Gouverneur ist lediglich der Repräsentant der litauischen Regierung, und zwar mit klar begrenz ten Befugnissen. Die litauische Regierung hat sich zudem seinerzeit ausdrücklich verpflichtet, d'iejenigen Beamten, die 1924 angestellt waren, im Amt zu belassen. Sie schuf dann am 10. Juni dieses Jahres ein Zweckgesetz, das die Bei behaltung „ausländischer", also deutscher, Beamter im Memelgebiet von der Genehmigung des litauischen Gou verneurs abhängig machen sollte; die Reichsregierung hat damals sofort unter Hinweis auf den klaren Wortlaut des Memelstatutcs Einspruch erhoben. Wenn Litauen derartig willkürlich mit dem Memel- statut umspringt, wird es sich sagen müssen, daß das nicht ohne ernste Folgen für das deutsch-litauische Verhältnis bleiben kann. * „Memeler Sampsbool" beschlagnahmt! Das Mcmelgebiet unter litauischem Druck. Die Dienstagausgabe des „Mem el er Dampf boot" ist noch währepd der Drucklegung vom Kriegs- kom Mandanten des Memelgebietes be schlagnahmt worden. Den Grund zu dieser Maß nahme bildete ein Leitartikel mit der Überschrift „Die Massenausweisungen", in dem die vom Gouverneur an geordneten Entlassungen von 101 reichsdeutschen Lehrern und Beamten aus dem memelländischen Staatsdienst be handelt worden waren. Auch eine zweite Ausgabe des „Dampfboot", aus der der Leitartikel entfernt war und die nur einen kurzen Hinweis darauf enthielt, daß die erste Ausgabe beschlagnahmt worden war, durfte auf Befehl der Kommandantur nicht erscheinen. Damit hat das „Memeler Dampfboot" überhaupt nicht erscheinen können. Es ist dies das e r ste m a l in d e r Ge sch t ch 1 e seines 84jährigen Bestehens, daß das „Memeler Dampfboot" an einem Tage nicht erscheinen konnte. Selbst in den Zeiten der härtesten litauische» Prcssezensur ist das Blatt jeden Tag erschienen. Oie Gaarabstimmung vor dem „Vötterbundsrai". Er will „vorbereitende Maßnahmen" treffen. Die vom Völkerbundsekretariat veröffentlichte amtliche Tagesordnung der am 15. Januar beginnenden ordent lichen Tagung des sogenannten Völkerbundrates sieht als besonderen Punkt „vorbereitende Maßnahmen des Rates für die Volksabstimmungim Saar gebiet" vor. Zu diesem Punkt enthält die Tagesordnung die Bemerkung, daß nach Artikel 50 des Versailler Vertrages die Bevölkerung des Saargebietes nach Ablauf einer fünfzehnjährigen Frist nach der Unterzeichnung des Ver sailler Vertrages ihren Willen über das weitere Schicksal des Landes entsprechend den im Vertrage vorgesehenen Bestimmungen kundzutun hat. Die Tagesordnung sieht ferner dieNeuwahlder gesamten Saarregie rung vor, deren Mandat noch im März des nächsten Jahres abläuft. Berichterstatter für die Saarfrage ist im Völkerbund rat der Vertreter Italiens. Frankreich ehri einen -euischen Landesverräier. Der Direktor der Unterrichtsverwaltung der Saar gruben, Oberschulrat Adolf Griner, ist von der franzö sischen Negierung zum Ritter der Ehrenlegion ernannt worden. Griner war bis 1920 Mittelschullehrer in Frankfurt am Main. Nach der Besetzung Frankfurts bot er sich den Franzosen an und wurde mit besonderen Aufgaben betraut. Er siedelte schließlich nach Trier über und wurde der Organisa tor des von der sranzösischen Besatzung aufgezogenen französischen Schulunterrichts. Nach der Räumung des Nheinlandes von der Besatzung kam Griner nach Saarbrücken, wo ihm die Leitung der sranzösischen Grubenschulen übertragen wurde. Regierungserklärung des spanischen Ministerpräsidenten. Pressezensur aufgehoben. Ministerpräsident Lerroux gab vor der spanischen Kammer die Regierungserklärung ab. Das Hauptziel seiner Regierung sei die Wiederherstellung des sozialen Friedens imd die Achtung vor dem Gesetz. Den andauern den Aufständen müsse Einhalt geboten werden. Der öffent liche Kredit müsse durch Inangriffnahme öffentlicher Ar beiten, durch Ausbau des Eisenbahnnetzes, Errichtung hydraulischer Anlagen gehoben werden, ferner müsse eine Landwirtschatsresorm erwogen werden. In Heer und Marine müsse ein neuer Geist einziehen, desgleichen müßten die verschiedenen Volksklassen einander näher gebracht werden. In der Religionsfrage müsse die Ge wissensfreiheit gewahrt werden. Im übrigen werde dic Negierung den Laienstandpunkt aufrechterhalten, ebenso wie die bisherigen sozialen Errungenschaften. Die Re publik werde allen Spaniern nähergebracht und dadurch konsolidiert werden. Unter gewissen Bedingungen sei auch eine Amnestie anzustreben; sie müsse aber von der Kammer beantragt werden. Die Negierung hat trotz Weiterbestehens des Alarm- zustündes die Aufhebung der Pressezensur in ganz Spanien beschlossen. Verbot von Gruppenversicherungs- verträgen. Das Neichsaufstchtsamt für Privatversicherung hat an alle seiner Aufsicht unterstehenden Versicherungsunter nehmungen einen Runderlaß gerichtet, in dem es heißt: „In letzter Zeit macht sich im Versicherungswesen die Neigung zum Abschluß von Gruppenversicherungen in einem Ausmaß bemerkbar, daß wir eine ernste Gefahr für die Belange der Versicherten und auch für das Versicherungswesen im ganzen für vor liegend erachten müssen. Wir verbieten deshalb mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres den Abschluß von Gruppenversicherungsverträgen. Zu den Gruppenversicherungsverträgen gehören auch Emp- fehlungs- und Begünstigungsverträge; einem Empfeh- lungsvertrag steht die Übertragung von Agenturen auf Vereine, Verbände, Korporationen, Berufs- oder sonstige Interessengruppen gleich. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Fälle, in denen Gruppenversicherungsverträge auf Grund früher genehmigter Geschäftspläne abgeschlossen werden sollen. Das Verbot gilt nicht für Gruppenversicherungsver träge, die zur Deckung eines vorübergehenden Risikos (Sportveranstaltung, Ausstellung und dergl.) abgeschlossen werden." Der Neichswirtschaftsminister hat das Rundschreiben den Länderregierungen mit dem Ersuchen gleicher Anord nungen an die ihrer Aufsicht unterstehenden privaten und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmungen mitge teilt, und in seiner Eigenschaft als preußischer Minister für Wirtschaft und Arbeit für das Gebiet Preußens bereits Entsprechendes veranlaßt. Gchuhhästlinge zu Weihnachten entlasten. Infolge des Gnadenerlasses Görings. Aus den Konzentrationslagern Oranien burg und Brandenburg wurden im Verfolg des Gnaden erlasses des preußischen Ministerpräsidenten dieSchutz häftlinge entlassen, die auf Grund ihrer bis herigen Führung, die Gewähr bieten dürften, daß sie voraussichtlich in Zukunft sich politisch einwand frei bewegen werden. Bei der Entlassung war der In spekteur des Geheimen Staatspolizeiamtes, Ministerial rat Diels, zugegen, der auch bei dieser Gelegenheit einige mahnende Worte an die Gefangenen richtete. Im Oranienburger Lager sprach Staatskommissar Dr. Lipp ert für die Stadt Berlin insonderheit zu den Schutzhäftlingen, die nach Berlin zurückkehren, einige Worte. Er empfahl ihnen, sich Berlin anzusehen, wie es jetzt sei. Die v e r s ö h n li che S tim m u n g, die bei aller Deutlichkeit der Warnung für den etwaigen Rückfall aus den Ansprachen erkennbar war, hittterließ auf den Gesich tern der Entlassenen einen unverkennbaren Ein druck. Erleichterungen für lleingewerbliche Osthilsegläubiger. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt schaft, Darrö, hat sich damit einverstanden erklärt, daß zur wirksameren Gestaltung der B e i h i l f e n für die an dem Osthilfeentschuldungsverfahren beteiligten genossenschaftlich Nichtorganisierten gewerblichen Gläu biger und Handwerker die Zuschüsse in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Akkordquote und 70 Prozent ihrer im Entschuldungsplan aufgeführten ur sprünglichen Forderung bis auf weiteres bereits als bald nach der Bewilligung des Entschuldungs darlehens durch die Bank für deutsche Jndustrieobli- gationen ausgezahlt werden. Nach den bisherigen Richtlinien wurden diese Beibilfen erst mit der Ausschüt tung des Entschuldungsdarlehens an die Gläubiger des zu entschuldenden landwirtschaftlichen Betriebes aus gezahlt. Auszeichnung eines deutschen Kapitäns durch die Reichsregierung. Das Reichsverkehrsministerium teilt mit: Wie seiner zeit berichtet, wurde am 4. Juli d. I. der Kapitän Nie mann des Dampfers „Charlotte Schröder" im Brüssel kanal von einer mehrhundertköpfigen Menschenmenge aus das schwerste bedroht, weil er die Hakenkreuzflagge zeigte. Stundenlang mußte das Schiff durch den Kanal und unter den von der aufgeregten Masse besetzten Brücken herfahren; es wurde mit einer Unzahl von Steinen beworfen. Die Reichsregierung hat Herrn Kapitän Niemann für sein zähes Eintreten zum Schutz der nationalen Symbole des neuen Deutschland eine goldene Uhr mit entsprechender Widmung verliehen. RtstieruWsieg in der Wz. Kammer Paris, 19. Dezember. Im weiteren Verlauf der Kam meraussprache wandte sich Tardieu gegen den Gesetzesvorschlag über die Rekrutenzahl und forderte eine eingehende Aussprache über die gesamte Organisierung des französischen Heeres. An gesichts der internationalen Lage müße man sich fragen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen genügten. Man habe bereits aus den Grenzgarnisonen Truppen zurückgezogen, um die Garni sonen im Hinterlande auszufüllen. Kriegsminister Daladier er widerte, Tardieu sei schlecht unterrichtet. Frankreich sei voll und ganz in der Lage, seine Sicherheit zu gewährleisten. Es ver füge über 470 000 Soldaten, zu denen 500 000 Reserve kämen. Man dürfe nicht den Eindruck erwecken, als ob Frankreich Angst habe. Frankreich sei in der Lage, allen Möglichkeiten gerecht zu werden. Die Aussprache endete schließlich mit einem Siege der Regierung. Die Vorlage wurde mit 449 gegen 147 Stimmen angenommen, ohne daß die Vertrauensfrage gestellt zu wer- brauchte. Aus unserer Heimat. Wilsdruff, am 20. Dezember 1938- Merkblatt für den 21. Dezember. Sonnenaufgang 8°° l Mondaufgang 11°° Sonnenuntergang 15'° s Monduntergang 21'° 1375: der italienische Dichter Boccaccio gest. — 1853: die Schriftstellerin Isolde Kurz geb. St.-Thomas-Tag. Wir feiern das große Fest der Wintersonnen wende zu Weihnachten. Der Tag der astronomischen Sonnenwende ist aber der 21. Deze m b e r, der zwischen den beiden längsten Nächten des Jahres liegt. An ihm konnte der Mensch wohl zweifeln, ob sich die Sonne von ihrem tiefsten Niedergang noch jemals zu neuer Kraft erheben werde, und darum hat die Kirche auf diesen Tag das Fest des Apostels Thomas gesetzt, des Zweiflers, der die Auferstehung des Herrn nicht glauben und begreifen konnte, ehe er die Finger in seine Wund male gelegt hatte. Dieser Vorgang ist in der Kunst oft dargestellt worden, wo aber der heilige Thomas allein abgebildet wird, da ist er durch ein Winkelmaß kenntlich, welches er in Händen hält. Das hat seinen tieferen Sinn. Denn auch die Sonne macht ja an diesem Tage der Wende ge wissermaßen einen Knick, eine Schwenkung in ihrem bisherigen Wege, und sucht sich jetzt eine andere Richtung. Bemerkenswert ist nun, daß schon auf altgerma nischen Darstellungen, so auf einem neuerdings in das Berliner Museum für Völkerkunde gelangten westgotischen Grabstein, welcher den Sonnenumlauf darstellt, unter dem rechts- und linksläufigen Haken kreuz je ein Winkelmaß dargestellt ist. Die beiden Hakenkreuze bedeuten in dieser Gegenüberstellung das ab- und aufsteigende Leben, die beiden Winkelmaße aber die beiden Sonnenwenden. So überbrücken die Sinnbilder die Jahrtausende. Die astronomische Bedeutung des Heiligen kommt auch dadurch zur Geltung, daß ihm noch ein zweites Fest gehört. Sein Todestag ist nämlich der 3. Juli. Dieser Tag ist eigentlich mit dem heiligen Bischof Anato li» s besetzt, dessen Name Aufgang bedeutet, weil nach alter Annahme, dann der in unseren Breiten allerdings erst Ende August sichtbar werdende Sirius aufgeht, der im Gegensatz zu dieser kältesten und dunkelsten Zeit die heißen Hundstage einleitet. St. Thomas kommt unmittelbar vor Weihnachten mit seinem Fest leicht zu kurz. Darum wird es meist still begangen und hat kein besonders aus geprägtes Brauchtum. Wo er Ortsheiliger ist, und die Häufigkeit des Vornamens Thomas beweist seine weite Verbreitung, wird sein Fest vielfach auf den Todestag verlegt. * Stahlhelm-Ortsgruppe Wilsdruff. Am Montag fand im „Löwen" in Gegenwart des Bezirksführers Köhler- Meißen die Monatsversammlung der Stahlhelmortsgruppe Wilsdruff statt, zu der die Kameraden vollzählig erschienen waren. Nach dem der Ortsgruppenführer die gegen ihn in böswilliger Ab sicht in Umlauf gesetzten Gerüchte als frei erfunden und ener gisch zurückgewiesen hatte, wendete sich der Bezirksführer in einer längeren begeisternden Ansprache an die Zahl der An wärter, deren Verpflichtung am 15. Januar erfolgen soll. Er betonte, daß der Stahlhelm der älteste nationale Wehrverband fei, im Kampfe gegen den Marxismus weit über 300 Tote zu beklagen habe und auch im neuen Reiche mit ausdrücklicher Billigung unseres Volkskanzlers als vornehmstes Ziel die Wiedergewinnung von Deutschlands Freiheit und Ehre an strebe. Ganz besonders wies er auf die Stahlhelmbotschaften von 1927 und 1928 hin, in denen im wesentlichen schon das gefordert werde, was nun im neuen Reiche Wirklichkeit gewor den ist. Für öffentliche nationale Zwecke habe der Stahlhelm bis jetzt 350 Millionen Reichsmark aufgebracht. Angesichts der alten deutschen Kriegsflagge bekräftigte die Versammlung aufs neue das alte Stahlhelmgelöbnis, unwandelbare Treue zu Volk und Vaterland. — Während der wieder laufenden Aufnahmesperre ist Gelegenheit gegeben, sich dem „Freundes kreis des Stahlhelm" anzu'schließen. Nachdrücklich gewarnt wurde vor fremdländischen Spitzeln mit gefälschten Pasten. Empfohlen wird den Stahlhelmkameraden der Eintritt in die Deutsche Arbeitsfront und der möglichst .vollzählige Besuch der Veranstaltungen des Winterhilfswerkes. Nach altem Brauch wurde die Versammlung mit einem „Sieg-Heil!" auf den Reichspräsidenten, den Reichskanzler und den Dundesführer 1411 Khr geschlossen. Die Fungbauernschaft Wilsdruff (früher Iunglandbund) hielt gestern einen weiteren Vortragsabend im „Weißen Adler" ab. Eingangs begrüßte der Ortsjungbauernführer Bruch holz die Erschienenen, insbesondere den Vortragenden, Land wirtschaftsrat Dr. Findeisen-Meißen. Der Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung durch Schriftwart Kirchner folgte die 'Bekanntgabe der Eingänge, aus denen hervorzuheben ist, daß der Iunglandbund in Zukunft in die Fungbauernschaft mit dem Iungbauernführer umgewandelt wird. Sodann ergriff der Vortragende das Wort, um aus dem großen Kapitel „Betriebswirtschaft" speziell über Düngung und Fütterung zu sprechen. Don dem neuen Erbhofgesetz aus gehend, verbreitete er sich weiter über die wichtige Aufgabe, die der Nährstand hat, um die Ernährung für unser Volk sicher zu stellen. Vor allem ist hier eine rationelle Betriebswirtschaft von nöten. Die Feldwirtschaft ist in erster Linie auf die Er fordernisse der Viehwirtschaft einzuftellen und dem Stallmist als Düngung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Von den künstlichen Düngemitteln ist in erster Linie der Kalk zu nennen, der in verschiedenen Gegenden im Ackerboden fehlt. Hier wird der Versuchsring allenthalben helfend eingreifen und Proben von Ackerboden aus den einzelnen Schlägen entnehmen und untersuchen, was hier fehlt, um einen höheren Anbauertrag zu erzielen. Zu fördern ist namentlich der Anbau von Grünfutter und von Wintergerste unter Verringerung der Weizenanbau fläche. Von Wichtigkeit ist dann weiter Phosphorfäure und Kali, die beide zur Düngung der einzelnen Feldfrüchte nötig gebraucht werden. Mit der Kartoffel sind durch zweckmäßige Düngung gute Resultate erzielt worden. Von einer guten Dün gung ist in erster Linie das Pflanzenwachstum abhängig. Zur Winterfütterung ist das Wiesenheu und auch das Kleeheu zu bevorzugen, daneben aber auch der Zwischenfruchtbau nicht zu vernachlässigen und der Anbau von Mais nicht zu vergeßen. Zur Frühjahrsfütterung ist ein Futtergemenge anzubauen „und zu reutern, damit dann die nötige Zeit zur Pflege der Rüben da ist, die zur Winterfütterung ebenfalls gebraucht werden. Bei Ankauf von Kraftfuttermitteln ist auf den Eiweißgehalt ge bührend Rücksicht zu nehmen, dabei sind Kraftfuttermischungen zu bevorzugen. Berücksichtigt man alle diese Fingerzeige, so wird es gelingen, in bezug auf Düngung und Fütterung den Betrieb wirtschaftlich zu gestalten und so zum Ausbau des neuen Staates mit beizutragen. Nach Dankesworten des Iung- bauernsührers Bruchholz an Dr. Findeisen für den allseitig