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»dmfferÄgM« Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Da« .Wilsdruffer Tageblatt* erscheint UN allen Werktagen nachmittags s Uhr. Bezugspreis monatlich 2.— RM. irei Haus, bei Postdestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Postanstalten und Post- boten, unsere Austräger u. ,, ... .. .. . Geschäftsstelle, nehmen zu zederZeit Bestellungen ent. Wochenblatt fUk Wilsdruff U. UMgegeNd gegen. Im Fall- höherer «Gewalt, Krieg od. sonstiger > Betriebsstörungen besteht »ein Anspruch aus Lleserung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erjolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Naumzeile 20 Npfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennige, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. 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Zu allen Zeiten und in allen Ländern war es eine Selbstverständlichkeit, daß eine politische Macht, die die Stoßkraft aufbringt, sich ein Staatswesen von innen zu erobern, das Recht und auch die Pflicht hat, dieses Staatswesen mit der beherrschenden Macht gleich- Zusetzen. Die Reichsregierung hat jetzt diesen Schritt durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei Und Staat gleichzusetzen. Die Reichsregierung hat jetzt diesen Schritt durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit Von Partei und Staat getan. Die damit zu einem vorläufigen Ende gebrachte Ent wicklung reicht in ihren Anfängen zurück bis zum 30. Januar dieses Jahres, zu welchem Zeitpunkt die NSDAP, tatsächlich die Universalmacht im Reiche übernahm. Der weitere Verlauf des Jahres ließ die Entwicklung einen Höhepunkt erreichen, schon allein in dem äußeren Bilde des Nürnberger Reichsparteitages. Und ihre politische Beglaubigung erhielt diese Entwicklung auf eine Weise, wie sie selbst gegenüber allen ausländischen An feindungen nicht eindringlicher und einwandfreier gedacht werden konnte: am 12. November bezeugte das deutsche Volk durch Wahl und Abstimmung, arzf doppelte Weise also, daß die Begriffe NSDAP, und deutsches Volk nicht mehr voneinander zu trennen sind. Der Staat hat nun der Partei, die ihn aus den politischen Verirrungen der vierzehn Weimarer Jahre befreite und ihm überhaupt erst wieder seine Autorität und damit die Berechti gung zur Führung seines Namens wiedergab, nun auch äußerlich ihr Recht werden lassen. Dieses Recht besteht vor allem darin, jene völlig uneingeschränkte Verantwortung für die Geschicke dieses Staatswesens zu tragen, wie sie der Führer vor dem 30. Januar immer wieder in vollem Bewußtsein der Tragweite seiner Forderung verlangt hat. Wer durch eine freie Abstimmung feststcllen kann, daß er 96,3 Prozent aller Stimmberechtigten für sich und seine Politik hat, der darf mit größerem Recht als irgendein Staats mann sonst aus der Welt für sich beanspruchen, daß die in jahrelangen Kämpfen um die Einheit des Staates be sonders verdiente Garde der Gefolgschaft auch äußerlich durch Gesetzesform mit dem Träger der politischen Gewalt gleichbedeutend und als solche öffentlich anerkannt wird. Der Führer hat seine SA. wieder holt die Garanten der Revolution genannt. Nachdem er diese Revolution dann vor etwa einem halben Jahre als beendet erklärt hatte, konnte er mit Stolz beobachten, daß diese SA. auch der Garant der dann einsetzenden Evolu- tion, der planmäßigen Entwicklung unddesAuf- baues, zu nennen war. Es war somit ein Akt der Gerechtigkeit, wenn der SA. nunmehr auch gesetzlich der Platz im Staatshaus zuteil wurde, den sie auf Grund ihrer Geschichte beanspruchen darf. Es war nicht weniger ein selbstverständliches Zeichen der inneren Entwicklung, daß Rudolf H e ß und Ern st Röhm, die bisher neben dem Führer die höchsten Partei- ämtcr bekleideten, nun auch mit dem Rang des Reichs ministers offiziell der Reichsregierung eingereiht wurden. Selbst wer die Geschichte der NSDAP, nur oberflächlich kennt, weiß, daß das nationalsozialistische Reich und seine innere Konstruktion und Organisation ohne diese beiden Männer nicht zu denken ist. Und es will schon etwas heißen, wenn sogar rechtsradikale Pariser Blätter, die sonst aus ähnlichen Anlässen nichts als Gehässigkeit gegen das neue Deutschland vorzubringen wissen, diese Er nennungen in seriöser und respektierender Form als logische Folgerung und Notwendigkeit aus der Geschichte dieses Jahres schildern. Wiederum hat der wagende Gerüstbau des Dritten Reiches eine bedeutsame Verstärkung erfahren. Es ist, als seien ein paar besonders wuchtige schwere Träger in den schon soliden Neubau eingezogcn worden. Der Gruß, den wir aus diesem Anlaß den beiden neuen Reichs ministern entbieten, ist zugleich ein froher Dank an den Führer. . P. A. R. Das neue Kirchenmimsterium durch den Reichsbischof berufen. Gemäß der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche traten dieFührer d e r L a n d c s k i r ch e n zu sammen, um dem Reichsbischof die Vorschläge für die Bildung des Geistlichen Ministeriums zu unterbreiten. Der Rcichsbischof eröffnete die Sitzung mit folgender Erklärung: „In den letzten Tagen sind mir eine Fülle von For derungen ultimativen Charakters gestellt worden. Ich erkenne an, daß hinter allen Vorschlägen der heiße Wille steht, den Bestand der Reichskirche zu sichern und den Reichsbischof stützen und tragen zu wollen. Für dieses Wollen danke ich allen von ganzem Herzen. Aber es muß klarwerden und klarbleiben, daß ein Reichsbischof ultimative Forderungen irgendwelcher Gruppen nichtannehmen kann und darf. Das verbietet die Verfassung, das entwürdigt sein Amt, das Sicherung Ser ZorialmMrung Zur Crhaliung -er Leistungsfähigkeit -er Sozialversicherungen. Die Reichsregierung hat das Gesetz zur Erhal tung der Leistungsfähigkeit der Inva liden, der Angestellten- und der knapp - schaftlichen Versicherung beschlossen. Durch das Gesetz soll die dauernde Leistungsfähigkeit der mit großen finanziellen Schwierigkeiten ringenden Invaliden versicherung und der ebenfalls versicherungstechnisch nicht völlig ausgeglichenen Angcstclltenversiche- rung sichergestellt werden. Die Neuordnung der kn app- schaftlichcn Versicherung soll einem besonderen Gesetz Vorbehalten bleiben; schon jetzt sollen aber die Vorschriften über Rcntenbcrechnung, Wartezeit und Anwartschafts- fristcn in der Invaliden- und der Angestclltenversicherung sinngemäß auf die knappschaftliche Pensionsvcrsicherung übertragen werden, um das Recht der drei Versicherungs zweige möglichst eng aneinander anzugleichen. Zur Herbeiführung der Sanierung sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor: 1. Reichshilse für die Invalidenversicherung. Nach geltendem Recht trägt das Reich zur Invaliden versicherung außer den zur Deckung der Reichszuschüsse erforderlichen Beträgen noch bestimmte Reichsmittel bei, die sich zur Zeit auf 186 Millionen Mark jährlich be laufen. Diese Summe würde nach geltendem Recht all mählich sinken, um schließlich ganz zu verschwinden. Nach dem Gesetz sollen diese Reichs mittelauf200Mil- lionen Mark erhöht und dauernd gewährt werden. 2. Beitragsübertragung auf die Invaliden- und die Angcstelltenversicherung. Nach geltendem Recht sind die Beiträge zur Inva lidenversicherung auf 5 Prozent des Endbetrages jeder Lohnklasse, diejenigen zur Angestelltenversicherung auf 4 Prozent des Endbetrages jeder Gehaltsklasse festgesetzt. Es ist beabsichtigt, eine Beitragserhöhung von höchstens 1,5 Prozent des Endbetrages jeder Klasse vorzunehmen, aber erst dann, wenn die Aufwendungen für die Arbeitslosenhilfe infolge Rückganges der Arbeits losigkeit entsprechend sinken. 3. Aufstockung von Lohn- und Beitragsllassen. Zur Zeit werden die Versicherten nur insoweit voll versichert, als sie nicht mehr als 42 Mark wöchentlich ver dienen. Das Gesetz beseitigt diese Unterversicherung durch Aufstockung einer neuen Lohnklasse und zweier Bei tragsklassen für die freiwillige Höherversicherung. Hier durch wird ein langgehegter Wunsch der Versicherten, namentlich der qualifizierten Facharbeiter — wenigstens zum Teil — erfüllt. 4. Änderung der Nentenbercchnung. Um das Ansteigen der Rentenausgabe in der Zukunft abzuschwächen, sieht das Gesetz eine Änderung in der Berechnung der künftig festzusetzenden Renten vor. Die beim Inkrafttreten des Gesetzes fälligen Renten sollen unberührt bleiben. Eine mäßige Minderung der neu fest zusetzenden Renten ist jedoch tragbar, weil die zukünftigen Renten noch scharf steigende Tendenz haben. 5. Entziehung zu Unrecht bewilligter Renten. Der vorhandene Nentenbestand soll daraufhin nach geprüft werden, ob und in welchem Umfang Renten zu Unrecht bewilligt worden sind. Außer den Maßnahmen, die eine Sanierung herbei führen sollen sieht das Gesetz u. a. noch folgendes vor: s) Aufrechterhaltung der Anwartschaft während der Arbeitslosigkeit. Nach geltendem Recht verlieren die Arbeitslosen vielfach ihre Anwartschaften auf die Renten. Das Gesetz schafft Abhilse durch die Vorschrift, daß während der Arbeitslosigkeit eine Versicherung s- anwartschaft nicht mehr erlöschen kann. d) Neuregelung der Wandervcrsicherung. Der Übergang eines Versicherten von einem Versicherungszweig zum anderen wird durch das Gesetz so gestaltet, daß der Versicherte vor Schaden und der Versicherungsträger vor ungerechtfertigter Belastung geschützt werden. Werden die von dem Gesetz zur Sanierung vor gesehenen Maßnahmen verwirklicht, so darf erwartet wer den, daß in der Invaliden- und in der Angestelltcn- versicherung ein dauerndes Gleichgewicht zwischen den Einnahmen und Ausgaben hergestellt ist. Auch für die knappschaftliche Pensionsversicherung wird sich die Notwendigkeit einer durchgreifenden Neuordnung ergeben. Allen Beteiligten sind Opfer auferlegt worden. Diese Opfer sind gerechtfertigt, weil eine zahlungsunfähige Rentenversicherung zum Schaden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern den sozialen Frieden beeinträchtigen, die Existenz der Rentner gefährden und den Haushalt des Reiches in Mitleidenschaft ziehen würde. Um diese Folgen zu verhüten, bleibt nur der im Gesetz vorgeschla- genc Weg. macht ihn zum Exponenten dieser oder jener Gruppe. Das führt letztlich zu kirchcnpolitischen Gruppenkämpfen in der Kirche und dient nicht dem Frieden, den wir alle er sehnen. Einmal ist durch einen solchen Versuch die Kirche auf- gerissen worden. Ich fühle mich vor meinem an die Schrift gebundenen Gewissen verpflichtet, nunmehr aus sorgsamen Beratungen und Überlegungen gewonnene und im Gebet errungene Entscheidungen zu treffen. Ich werde mich dabei st r e n g an dieVerfassung halten, wie ich es in Wittenberg gelobt habe. Ich fordere die An wesenden auf, mir diejenigen Männer zu nennen, welche die betreffende Bekenntnisgruppe zu nominieren gedenkt. Eine Diskussion über diese Persönlichkeiten werde ich nicht zulassen. Ich kann nicht gestatten, daß in einer Aussprache die Achtung, auf die diese Männer Anspruch haben, durch irgendwelche Bitternisse gemindert werde." Nach der Bekanntgabe der Vorschläge durch die Kirchensührer berief der Reichsbischof folgende Persönlichkeiten in das Geistliche Ministerium: Für die lutherischen Kirchen den Rektor der evan gelisch-lutherischen Diakonissinnenanstalt Neuendettelsau, v. Lauercr, für die Kirchen mit uniiertem Bekenntnis gepräge Prof. 0. Dr. Hermann Wolfgang Beyer, Greifswald, für die reformierten Kirchen Scminardircktor Weber. Die Berufung des rechtskundigen Mit gliedes des Geistlichen Ministeriums wird gemäß der Verfassung im Einvernehmen mit der evangelischen Kirche der Altprcußischen Union erfolgen. Der Reichsbischof schloß die Sitzung mit folgenden Worten: „Ich habe das beste Zutrauen, daß diese Männer mit mir entschlossen sind, die Reinheit der Lehre, die Einheit und Schlagkraft der Kirche im Aufblick zu Gott dem Allmächtigen zu wahren. Gott wolle in dieser entscheidenden und schweren Stunde auf uns alle, auf seine Kirche und auf unser heißgeliebtes Volk in Gnade und Erbarmen herabschauen." Goebbels bei seinen allen Kämpfern. Ansprache bei der Weihe eines SA.-Hcimcs im Berliner Wedding. Bei der feierlichen Weihe eines schlichten SA.-Heimes im Berliner Wedding erschienen ganz uner wartet während der Übergabefeier zahlreiche hohe SA.- Führer, und in ihrer Mitte Neichspropagandaminister Dr. Goebbels. Stürmisch begrüßt von seinen alten Kämpfern hielt Dr. Goebbels eine Ansprache, in der er u. a. sagte: Er wolle diese Gelegenheit ergreifen, um seine innere Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen, wenn er auch nicht glaube, daß diese besonders nötig sei, da die alten Kameraden sehr gut wüßten, daß alte Kampfverbundcnhcit niemals zerstört werden könne. Es habe ihn heute ein eigentümliches Gefühl beschlichen, als er durch den Wedding gefahren sei, den Stadtteil, in dem man sich einstmals nicht ohne Gefahr habe sehen lassen dürfen und der jetz^ zu Füßen der alten Kämpfer läge. Dr. Goebbels erwähnte, daß man mit seinem Namen heute das Verdienst der Erobe rung des Weddings verbinde. Er verdiene das nicht; denn wenn damals nicht die kleine Gruppe einiger hundert Unentwegter gewesen wäre, die man wirkliche Idealisten nennen müsse, dann wäre der Erfolg niemals gekommen. Das Reichskabinett habe jetzt, so fuhr Dr. Goebbels daun fort, eine Entscheidung von außerordentlicher Bedeutung getroffen, indem es diePartci zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zum Träger der Staatsgewalt gemacht habe, was den Parteimitgliedern erhöhte Rechte, aber auch erhöhte Pflichten bringe. Dies käme jedoch nicht unerwartet. Es habe im Plan des nationalsozialistischen Programms gelegen, daß die Nationalsozialisten als Kämpfer nun auch Nevrä- seut aut e ll des Staates leieu.