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MsdmfferTageblatt Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meisten, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Naumzeile 20 Rpfg., die 4 gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs^ Pfennige, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 NM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Borge» schrieben- Erscheinung- - /- tage und Platzvorschrist-I» werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 derüchsichtig Anzeigen annahme bis norm.lOUHr. Für die Richtigkeit der durch Fernrus übermittelten Anzeig-n übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch. Klage eingezogcn werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. ßrci Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Aye Postanstalten und Post- Geschäftsstelle, nehmen zu «jederZeitBestellungenent- W0HeNvlatt slir WllsdrUsf U. UMgegeNd gegen. Im Falle höherer «Gewalt, Krieg od. sonstiger Betriebsstörungen besteht Lein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. Nr. 281 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Sonnabend, den 2. Dezember 1933 EM m Partei M Staat verankert Maßhatten! Preisfragen. —Vor der Mauer der Kaufkraft. — Einsicht und Geduld! Lange genug war schon gemahnt, gewarnt, ja gedroht worden. Von Ministerien und anderen Behörden. Von den Industrie-, Handels- und Gewerbekammern. Von den Spitzenorganisationen der Wirtschaft und anderen Verbänden. Von Wirtschaftsbevollmächtigten des Reichs kanzlers, den Treuhändern der Arbeit und sonstigen für unsere wirtschaftliche Entwicklung verantwortlichen Per sönlichkeiten: Gewarnt vor ungerechtfertigten Preissteigerungen. Ganz besonders gatt das für alte und neue, im Zeichen der jüngsten Kartellgesetzgebung erfolgten Zusammenschlüsse und Konventionen immer zahlreicherer Teile der Gütererzeugung und -Verarbeitung, weil dort allzu oft der Beschluß einer Preiserhöhung die erste unmittelbare Folge der Kartellierung war und das etwa preisstörende Außenseitertum durch zwangsmätzigen Anschluß beseitigt werden sollte. Immer länger, immer be denklicher wurde die Liste dieser Preiserhöhungen, und schon seit Monaten wurde die Gefahr nicht verkannt, daß die Preisheraufsetzung bei den Erzeugnissen eines be stimmten Wirtschaftskreises leicht und schnell einen benachbarten Kreis zu gleichem Vorgehen veranlassen würde und auch sehr oft veranlaßt hat. Und doch hatte im Anfang aller Mahnungen und Warnungen das klare Wort gestanden, daß die Belebung der Wirtschaft nicht zu einer „Preiskonjunktur", die sich allmählich stei gernde Nachfrage also nicht zu einer Erhöhung des Preis niveaus führen dürfe, sondern daß bei gleichbleibenden Preisen die U m s a tz st e i g er u n g eine Rentabilität der Betriebe wieder herbeiführen müsse. Schon tausendmal ist darauf hingewiesen worden, daß sich die Belebung in der Wirtschaft nur langsam in eine Steigerung der allge meinen Kaufkraft und damit auch der Umsätze an die letzten Verbraucher fortpflanze und daß beides durch eine Erhöhung des Preisniveaus tatsächlich nur verlangsamt werden würde —, alle diese Mahnungen, Warnungen und Hinweise haben nicht verhindern können, daß sich die nach oben drängende Preistendenz auch noch rasch verbreiterte. Da hat jetzt der Reichswirtschaftsminister unmittelbar ein gegriffen, mit schärfsten Maßnahmen vorzugehen an- aekündigt; denn „Preiserhöhungen führen zur Schwächung der Kaufkraft; die Beseitigung der Wirt schaftskrise kann aber nur durch eine Stärkung der Kon sumkraft erzielt werden". „Unbedingt wolle der Führer, daß die Ein- kommenshöhe gehalten werde so wie sie sich bei der Macht übernahme am 30. Januar darstellte; er wolle, daß sie auf keinen Fall absacken dürfe, vielmehr alles getan werden müsse, um die Kaufkraft dieser Einkommenshöhe zu steigern", — so hatte kürzlich der Leiter des Organisa tionsamtes der „Deutschen Arbeitsfront" mitgeleilt. Denn der Führer hatte Opfer verlangt für einen Stand, aus dem sich das neue, das nationalsozialistische Deutschland aufbaut: für den Bauernstand. Die Preise für die Agrarprodukte waren auf einem Tiefstand angelangt, dei volksvernichtend war; breit klaffte die „Preisschere" zwischen dem, was der Bauer für seine Erzeugnisse er zielte, und dem Preisstand der Jndustrieprodukte; weit unter dem Vorkriegsniveau lag der Agrarindex, während der Jndustrieindex beträchtlich über ihm stand. Damit ist es jetzt besser geworden, aber es müßte wieder schlechter werden, wenn die Jndustrieerzeugnisse sich der Preis- tendenz nach oben fügen. Handwerk und Gewerbe haben schon vor Monaten begründete Klagen darüber er hoben, daß sie durch die Preisheraufsetzungen für Rohstoffe und Halbfabrikate, so z. B. für Baumaterialien usw., in schwere Bedrängnis gebracht würden, und es bedurfte in einem Falle erst eines Eingreifens des Reichsernährungs ministers, um solche Preissteigerungen bei Lieferungen an bäuerliche Siedlungen abzubremsen. Ein ähnliches Vor gehen erfolgte ja auch in dem jüngsten Erlaß des Reichs wirtschaftsministers. Und wenn die westfälischen In dustrie- und Handelskammern kürzlich die Öffentlichkeit davor warnten, sie solle nicht jedesmal den „letzten Ver käufer" — neben dem Handwerk und dem Gewerbe vor allem den Händel — für Preissteigerungen ver antwortlich machen, so heißt es zur Begründung dieser Warnung weiter, daß dieser „letzte Verkäufer" doch „sehr oft, meistens sogar nur der Bedrängte sei, der die Preissteigerungen seiner Vorlieferaüten weiterreichen müsse". Aber er stößt dabei unmittelbar auf die immer noch schwache, sich nur langsam verstärkende Kaufkraft der Verbrauchermassen und — es gilt doch, wie der Leiter der „Deutschen Arbeitsfront" sagte, „die Lebenshaltung des schaffenden Deutschlands zu heben!" * Gerade diese kleinen „Bedrängnisse" des alltäglichen Lebens sind es ja, die so oft eine zermürbende Wirkung haben. Aber hat nicht der Führer recht damit, eine vier jährige Geduld von allen Deutschen zu fordern, bis das Ziel des Wiederaufbaues erreicht ist? Vier Jahre ging es steil und immer steiler abwärts, hinein in die Krise, und kiLleZ -LmiWtersMerl gMAlekanntlich. immer iellr viel Heß und Mm Mitglieder des Reichskabmetts. Der Reichspräsident hat auf Vorschlag des Reichs kanzlers den Stellvertreter des Führers, Rudolf Heß, und den Stabschef der SA., Röhm, zu Mitgliedern desReichskabinetts ohne Geschäftsbereich ernannt. NSDAP, wird KSrperschafl öffentlichen Rechts. Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat. Das Reichskabinett genehmigte ein- Gesetz zur Siche rung der Einheit von Partei und Staat. Nach diesem Gesetz wird die NSDAP, eine Körper schaft des öffentlichen Rechts. Zur Gewähr leistung engster Zusammenarbeit der Dienststellen der Partei uud der SA. mit den öffentlichen Behörden werden der Stellvertreter des Führers und der Chef des Stabes der SA. Mitglieder der Reichsregicrung. Für die Mit glieder der NSDAP, und dcx SA. einschließlich der ihr unterstellten Gliederungen wird eine Partei- und SA- Gcrichtsbarkeit eingcführt, nach der außer den sonst üblichen Dicnststrafen auch Haft und Arrest verhängt werden kann, wenn Pflichtverletzungen gegen die Organisation und Verstöße gegen die Zucht und Ordnung vorkommen. Die öffentlichen Behörden, also die Polizei- und Gerichtsbehörden, haben den mit der Aus übung der Partei- und SA.-Gerichtsbarkcit betrauten Dienststellen der Partei und der SA. Amts und Rechtshilfe zu leisten. Damit wird fest gestellt, daß die Mitglieder der Partei und der SA. sowie der ihr unterstellten Gliederungen erhöhte Pflichten gegen über Führer, Voll und Staat haben. * Der Wortlaut des Gesetze». Berlin, 1. Dezember. Der „Völkische Beobachter" ver- öffentlich! den Wortlaut des aus acht Paragraphen bestehen den Gesetzes zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat. Das Gesetz lautet: „Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: § 1. Nach dem Siege der nationalsozialistischen Revolu tion ist die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat unlöslich verbunden. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Satzung bestimmt der Führer. 8 2. Zur -Gewährleistung engster Zusammenarbeit der Dienststellen der Partei und der SA. mit den öffentlichen Be hörden werden der Stellvertreter des Führers und der Ches des Stabes der SA Mitglieder der Reichsregierung. § 3. 1. Den Mitgliedern der Nationalsozialistischen Deut schen Arbeiterpartei und der SA. (einschließlich der ihnen un terstellten Gliederungen) als der führenden und bewegenden Kraft des nationalsozialistischen Staates obliegen erhöhte Pflichten gegenüber Führer, Volk und Staat. 2. Sie unterstehen wegen Verletzung dieser Pflichten einer besonderen Partei- und SA.-Gerichtsbarkeit. 3. Der Führer kann die Bestimmungen auf die Mitglieder anderer Organisationen erstrecken. Z 4. Als Pflichtverletzung gilt jede Handlung oder Unter lassung, die den tatsächlichen Bestand der Organisation, die Tätigkeit oder das Ansehen der Nationalsozialistischen Deut schen Arbeiterpartei angreift oder gefährdet, bei Mitgliedern der SA. (einschließlich der SS. und Stahlhelm) insbesondere jeder Verstoß gegen Zucht und Ordnung. 8 5. Außer den sonst üblichen Dicnststrafen können Haft- und Arreststräfen verhängt werden. Z 6. Die öffentlichen Behörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit den mit der Ausübung der Partei und SA-Ge- schneller und leichter vor sich als der mühsame uns atemraubende Wiederaufstieg. Und den kann das ganze Deutschland, Erzeuger, Verarbeiter und Verbraucher, doch nur vollbringen, wenn sie sich gegenseitig stützen und helfen, wenn der Satz, der am Beginn dieses Aufstiegs steht, zur vollsten und restlosesten Wirklichkeit wird: Gemeinnutz geht vor EigenumLck , Dr. Pr. richtsbarkeit betrauten Dienststellen der Partei und der SA.' Amts- und Rechtshilfe zu leisten. ! 8 7. Das Gesetz betreffend die Dienststrafgewalt über dis Mitglieder der SA. und SS. vom 28. April 1933 (Reichs- gcsetzblatt l, Seite 230) tritt außer Kraft. i 8 8. Der Reichskanzler erläßt als Führer der National sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und als Oberster SA- Führer die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften insbesondere über Aufbau und Verfassung der Partei- und SA-Gerichtsbarkeit. -Er bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschriften über diese Gerichtsbarkeit. Was der „Völkische Beobachter" sagt. Berlin, 2. Dezember. Zu dem vom Reichskabinett er lassenen Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat schreibt der „Völkische Beobachter" u. a.: Die beiden sichtbaren Repräsentanten der Nationalsozialistischen Partei, der Stell vertreter des Führers und der Stabschef der SA. und SS-, Ernst Röhm, sind als Reichsminister in das Kabinett berufen worden. Die Berufung gilt nicht allein ihrer Person, sondern dem Amte, das sie verwalten. Es vollzieht sich also durch diesen Vorgang praktisch die Verschmelzung zwischen Staat und Par tei, ein Vorgang, der im Völkerlcben nur bei ganz großen Um wälzungen und in Zeiten des revolutionären Umbruchs vor ich zu gehen pslegt. Der Eintritt der beiden Führer in die Recke- rung bedeutet symbolisch den Abschluß einer Entwickelung. dit- mit der Auflösung der bürgerlichen und marxistischen Parteien vor einem halben Jahre begann. Die Ueberwindung des Par teistaates, die damit zum Ausdruck kam, mußte zur konsequen ten Folge haben, daß die einzige Partei, die noch übrig blieb, die nationalsozialistische, auf die Dauer nicht neben dem Staal ein Eigenleben führen konnte und wollte. Die nationalsozi alistische Partei mutzte zum Staat selbst werden. Nicht der Staat als solcher hat die Parteien überwunden, sondern der Nationalsozialismus hat diese Aufgabe für den Staat durchgr- führt. Mit dem Einbau des Parteiapparates in den Staat krönt die NSDAP, ihr Merl der Neuorganisation des deut schen Volkes. * Reue Gesetze. In einer Sitzung des Rcichskabinctts genehmigt. . Das Reichskabinett genehmigte ein Gesetz über die Vereidigung der Beamten und der Soldaten der Wehrmacht, wonach der Diensteid eine dem heutigen Staat angepaßte Formulierung erhält. — Nach einer vielten Verordnung zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzungen, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge kann in Gemeinden, die von der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle als Notstandsgemeinde erklärt werden, die Für sorge für Personen, die in die Gemeinde nach ihrer Er klärung als Notstandsgemeinde zuziehen, unter strengster Prüfung der Voraussetzungen der Hilfsbedürftigkeit auf das zur Fristung des Lebens Unerläßliche oder unter Ablehnung offener Pflege aus Anstalts- Pflege beschränkt werden. Dies gilt nicht für kleine Sozialrentner und ihnen Gleichstchende. — Der wichtigste Punkt der Tagesordnung der Kabinettssitzung war die große Gesetzesvor lage des Noichsarbeitsministeriums über die Erhal tung der Leistungsfähigkeit der Invaliden-, der Angestellten- und der knappschaftlichen Versiche rung. Durch diesen Gesetzentwurf wird eine Sanierung der Invalidenversicherung hcrbeigeführl und die dauernde Leistungsfähigkeit dieser bisher mit großen finanziellen Schwierigkeiten ringenden Versicke rung sowie der ebenfalls versicherungskkchnisch nicht völlig ausgeglichenen Angestellten- und Knappschaftsversicherung, sichergestellt werden. Mitglieder des ReichSlablnettS übernehme» keine Schirmherrschaften. Ablehnung von Einladungen. Das Reichskabinett hat ferner beschlossen, das; von den Mitgliedern des Kabinetts Schirmherrschaften und Protektorate in Zukunft grundsätzlich abgclchm werden sollen und die bereits übernommenen vom 1. Januar 1934 ab als erloschen zu betracht«: smd. Dieser Beschluß erfolgte, weil in letzter Zeit Anträge aus Übernahme von Ehrenprotektoraten in übertriebenem Maße gestellt worden sind. Auf einen weiteren besonderen Beschluß des Reichs kabinetts wird bekannt gegeben, daß die Mitglieder des Kabinetts in den letzten Wochen, mft Einladungen